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unklare Ausschilderung auf Baustellenschildern etc.

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 7:14

Was will uns dieses Schild sagen?

Absolutes Halteverbot,

auch auf dem Rand(Park)streifen,

ab den 13.07. 6 Stunden ?!?

Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???

Ich weiß schon was gemeint ist!

Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??

Verkehrszeichen
Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2018 um 8:31

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:

Zitat:

@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 09:14:05 Uhr:

Was will uns dieses Schild sagen?

Absolutes Halteverbot,

auch auf dem Rand(Park)streifen,

ab den 13.07. 6 Stunden ?!?

Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???

Ich weiß schon was gemeint ist!

Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??

Ehrlich gesagt hat dieses Schild so gar keine Gültigkeit.

PSSST, nicht so laut, sonst kommt Schwukele und stellt sich da hin.

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Ohne Foto von dem Schild ist jede Äußerung sinnlos.

am 11. Juli 2018 um 7:25

Zitat:

@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 09:14:05 Uhr:

Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??

Ja, könnte man. Frage beantwortet, Thread kann geschlossen werden. :p

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 7:37

Sorry, Bild ist nachgereicht !!!

Verkehrszeichen

Das heißt ab 6 Uhr, also alles im grünen Bereich. Da war wohl einer schreibfaul.....

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 7:49

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 11. Juli 2018 um 09:47:26 Uhr:

Das heißt ab 6 Uhr, also alles im grünen Bereich. Da war wohl einer schreibfaul.....

Ist schon klar was damit gemeint ist, nur was passiert wenn man dort steht und sich auf das Schild und die ausgewiesenen 6 Stunden beruft???

Wenn Schilder aufgestellt werden sollten diese doch auch rechtlich eindeutig sein!

Du kennst die Schilderaufsteller nicht. Da arbeitet nur gut geschultes Qualitätspersonal.....:rolleyes:Richtig wär es gewesen: 6:00

am 11. Juli 2018 um 8:08

Wo steht denn verbindlich, dass "h" nur "Stunden" und nicht "Uhr" heißen kann? Die StVO-Abkürzung für Stunden ist nämlich "Std.".

Zitat:

@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 09:14:05 Uhr:

Was will uns dieses Schild sagen?

Absolutes Halteverbot,

auch auf dem Rand(Park)streifen,

ab den 13.07. 6 Stunden ?!?

Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???

Ich weiß schon was gemeint ist!

Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??

Ehrlich gesagt hat dieses Schild so gar keine Gültigkeit.

am 11. Juli 2018 um 8:31

Zitat:

@Geisslein schrieb am 11. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:

Zitat:

@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 09:14:05 Uhr:

Was will uns dieses Schild sagen?

Absolutes Halteverbot,

auch auf dem Rand(Park)streifen,

ab den 13.07. 6 Stunden ?!?

Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???

Ich weiß schon was gemeint ist!

Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??

Ehrlich gesagt hat dieses Schild so gar keine Gültigkeit.

PSSST, nicht so laut, sonst kommt Schwukele und stellt sich da hin.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 11. Juli 2018 um 10:08:02 Uhr:

Du kennst die Schilderaufsteller nicht. Da arbeitet nur gut geschultes Qualitätspersonal.....:rolleyes:Richtig wär es gewesen: 6:00

Ja, absolut richtig... geschultes Personal :D :D :D

Aber im Streitfall wird jeder Amtsrichter erklären, dass da unzweifelhaft und für jeden Deppen ersichtlich steht, dass er ab dem 13.07., 6:00 Uhr morgens dort, beginnend mit dem Schild und in Pfeilrichtung, nicht parken darf, und da das Ende nicht angegeben ist, so lange nicht, bis das Qualitätsschild wieder entfernt wird.

Da sollte man lieber gar nicht diskutieren wollen.

Wenn man natürlich im Klugscheißmodus unterwegs ist, könnte man ja sagen : h steht für "Hour" (Stunde) und schon hat der TE recht.....:D

Themenstarteram 11. Juli 2018 um 9:07

Ich meine ja bloß, dass man von einer Behörde doch erwarten kann, dass Schilder klar und eindeutig erstellt und aufgestellt werden,.

Nicht mit zweideutigen Beschriftungen und Befestigungen mit Klebeband ohne irgendwelche Siegel etc.

Auch von mir wird ordentliche Arbeit erwartet, welche in Qualität und Gewährleistung genüge tut.

Solche Schilder stellt i.a.R. nicht die Behörde auf, sondern Bau- oder Umzugsunternehmen. Die Behörde ordnet sie an. Aber ob auf den Schildern dann steht, was angeordnet wurde, ist eine anderes Sache.

am 11. Juli 2018 um 9:38

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 11. Juli 2018 um 11:01:10 Uhr:

Wenn man natürlich im Klugscheißmodus unterwegs ist, könnte man ja sagen : h steht für "Hour" (Stunde) und schon hat der TE recht.....:D

Im Klugscheißermodus kommt "h" vom lateinischen hora und heißt Stunde, Zeit oder eben auch ... Uhr.

Im Französischen heißt "6 h" dementsprechend "6 heures", was 6 Stunden oder auch 6 Uhr bedeuten kann. Im Deutschen ist die Bedeutung auch nicht auf die Bedeutung "Stunden" beschränkt.

Zitat:

@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 11:07:12 Uhr:

Auch von mir wird ordentliche Arbeit erwartet, welche in Qualität und Gewährleistung genüge tut.

Ich hoffe, dass deine Arbeit nichts mit Rechtschreibung und Grammatik zu tun hat, denn dann täte sie in Qualität nicht genüge tun - oder so ähnlich. Und was hat die Gewährleistung damit zu tun?

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