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Unklare Beschädigung nach Auffahrunfall
Ich ziehe auf Anraten mal hierher um. Eigentlich glücklicherweise musste ich mich noch nie mit Schadensregulierung auseinandersetzen und bin nun etwas blank.
Folgendes ist passiert:
Mir fuhr heute beim rechts Abbiegen in meine Straße jemand hinten drauf. Die Straße ist beidseits mit Autos zugeparkt, entsprechend schlecht einsehbar und entsprechend schlecht kommt man an Gegenverkehr vorbei. Da ich nun mal da wohne und das Problem kenne, bog ich also genau deswegen langsam ab, sehe halb um die Kurve einen entgegen kommenden Transporter und halte hinter dem letzten parkenden Auto, um ihn durch zu lassen. Rumms. Der hinter mir war nach eigener Aussage abgelenkt, weil er sich verfahren hatte und hatte nach dem richtigen Weg geschaut. Und nicht gesehen, dass ich bremste.
Der Aufprall war sehr milde, ich hab ihn mehr gehört, als dass ich ihn wegen Krafteinwirkung gespürt habe.
Ausgestiegen, auf den ersten Blick an meinem Auto nichts zu sehen, an seinem hatte es eine Abdeckung unter dem rechten Scheinwerfer rausgehauen. Daten ausgetauscht und erstmal das Auto geparkt.
Bei dann näherer Betrachtung fand ich blauen Lackabrieb vom aufdringlichen Fahrzeug (meiner ist ein roter Fiesta, sieht man also schön), einen gesprungenen Reflektor und ein etwas schiefes Spaltmaß zwischen Stoßstange und Plastikabdeckung (das schwarze Teil unter der Stoßstange). Ob die letzten beiden nun vom Aufprall stammen oder nicht, weiß ich einfach nicht. Das Spaltmaß kann schlecht verarbeitet sein, der Reflektor kann Gott weiß wann gesprungen sein oder es hat sich beim Aufprall was verschoben und so Spannung auf den Reflektor gebracht (punktuell dagegen geprallt ist er definitiv nicht). Wenn ich sowas einschätzen könnte, wär ich Mechanikerin oder Sachverständige.
Die Preisfrage nun: Wie geht man da schlau vor? Das muss ja vermutlich einer einschätzen. Wohlgemerkt geht es mir weder um den Reflektor noch um das Spaltmaß als solche. Sollten sie vom Unfall stammen, wären sie aber wohl ein Hinweis dafür, dass mal jemand die Kiste auf weitere, nicht so harmlose Schäden prüfen sollte, wenn sich da schon was verschiebt.
Mir hat man durchaus immer wieder gesagt, dass Heckschäden von außen nach nix aussehen können und eine Menge los sein kann. Sollte man also wohl prüfen lassen, will man nicht in einem Jahr beim TÜV ggf. dumm drein schauen.
Ich habe hier gelernt: Nicht selber mit der Versicherung reden. Ok, kapiert.
Ich könnte also:
A) Auto zum Schrauber bringen. Wenn was Gröberes los ist (irgendeine Aufhängung hops, etc) sollte der Versicherung ja die Rechnung und Schilderung zum Hergang reichen? Oder nicht? Wenn nix Gröberes los ist, wird der Schrauber aber wahrscheinlich auch nicht sagen können, ob die sichtbaren Seltsamkeiten vom Unfall stammen, Versicherung sagt "gab ja keinen Schaden" und ich bleibe auf den Werkstattkosten fürs Auto kontrollieren sitzen?
B) Gutachter beauftragen. Im Grunde die gleiche Frage, denn wenn der nun feststellt, dass alles heil ist (was mir durchaus sehr lieb wäre) gibt es keinen Schaden und damit keinen Versicherungsfall? Also Gutachter selber zahlen?
Es kann ja nicht richtig sein, dass ich als Laie beurteilen muss, ob mein Auto einen Schaden hat. Aber wie ist das, wer kommt für genau diese Beurteilung auf, insbesondere eben, wenn ihr Ergebnis "alles tutti" lauten sollte?
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23 Antworten
In die Werkstatt bringen, die Versicherung des Gegners angeben und dich dort beraten lassen.
Die wissen meist recht gut wie die Vorgehensweise aussehen kann.
Die Werkstatt rechnet dann bei der Verischerung Beratungsleistung und Kostenvoranschlag ab oder wie darf man sich das vorstellen ?
Zitat:
@Moewe schrieb am 4. September 2024 um 20:36:38 Uhr:
Ich könnte also: ....
Da du als Laie die Schadenshöhe nicht feststellen kannst:
Stell das Auto einem Gutachter vor, dieser wird entscheiden ob ein Kurzgutachten ausreicht oder bei Überschreitung der Bagatellgrenze ein vollständiges Gutachten erstellt wird.
Beides müsste die gegnerische Versicherung erstatten, im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten.
Danach kannst du entscheiden, ob du reparieren lässt oder fiktiv abrechnen möchtest.
Wenn du mit dem Umgang mit Versicherungen und Schadensregulierung keine Erfahrung und Kenntnisse hast, wende dich an einen Rechtsanwalt. Auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Es macht Sinn, einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter draufschauen zu lassen. Wenn er es als einen Bagatellschaden einschätzt, dann macht der nur ein sehr günstiges Kurzgutachten. Wenn es drüber hinausgeht, dann wird es ein normales Schadengutachten werden. Dann weiß man was gemacht werden muss/soll. Falls der Gutachter zum Anwalt rät, dann wird es vernünftig sein das auch anzunehmen. Die bei dieser Vorgehensweise entstehenden Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen, weil das Alleinverschulden des Unfallgegners wohl nicht im Streit steht. Ob und wie man repariert, das bleibt die eigene Entscheidung.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 4. September 2024 um 21:01:29 Uhr:
Zitat:
@Moewe schrieb am 4. September 2024 um 20:36:38 Uhr:
Ich könnte also: ....
Stell das Auto einem Gutachter vor, dieser wird entscheiden ob ein Kurzgutachten ausreicht oder bei Überschreitung der Bagatellgrenze ein vollständiges Gutachten erstellt wird.
Beides müsste die gegnerische Versicherung erstatten, im Gegensatz zu Kostenvoranschlägen von Werkstätten.
Danach kannst du entscheiden, ob du reparieren lässt oder fiktiv abrechnen möchtest.
Wenn du mit dem Umgang mit Versicherungen und Schadensregulierung keine Erfahrung und Kenntnisse hast, wende dich an einen Rechtsanwalt. Auch dessen Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Und die müssen das tatsächlich auch erstatten, wenn rein gar nichts los sein sollte?
Mir sind marginale Schönheitsfehler (kleinere Macke im Lack, dergleichen) herzlich wurst. Autos sind für mich Gebrauchsgegenstände, die im Idealfall zuverlässig fahren und möglichst keine ätzenden Krankheiten haben sollen, bis sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Dann kommen sie weg. Weshalb bei einem knapp sechs Jahre alten Auto, das ich selbst erst zwei Jahre habe und das noch keine 100000 runter hat, irgendne funktionsbeeinträchtigende Macke am Hinterteil schon ziemlich kacke wäre.
Ich muss mal meine Rechtsschutz studieren (die die meines Partners ist, deshalb stecke ich da nicht knietief drin. War eher ne nette Erkenntnis, dass ich mitversichert bin), ob da Verkehrsrecht drin ist. Das wär schön einfach.
Zitat:
@Moewe schrieb am 4. September 2024 um 21:15:56 Uhr:
Und die müssen das tatsächlich auch erstatten, wenn rein gar nichts los sein sollte?
Da du als Laie nicht in der Lage bist die Schadenshöhe einzuschätzen: ja.
Die Entscheidung, ob da für dich "rein garnichts" ist und du den Zustand deines Gebrauchsgegenstandes Auto entsprechend bewertest und welchen Aufwand du betreiben möchtest liegt ausschließlich bei dir.
Selbstverständlich ist einmal drüber wischen und den Rest Rest sein lassen eine Option, und vielleicht im Sinne der Verschwendung eigener Lebenszeit sogar eine gute.
Was die Rechtsschutzversicherung angeht so wird diese in deinem Fall bei klarer 100:0 Haftungsverteilung nicht benötigt.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 4. September 2024 um 21:53:00 Uhr:
Zitat:
@Moewe schrieb am 4. September 2024 um 21:15:56 Uhr:
Und die müssen das tatsächlich auch erstatten, wenn rein gar nichts los sein sollte?
Da du als Laie nicht in der Lage bist die Schadenshöhe einzuschätzen: ja.
Die Entscheidung, ob da für dich "rein garnichts" ist und du den Zustand an deines Gebrauchsgegenstandes Auto entsprechend bewertest und welchen Aufwand du betreiben möchtest liegt ausschließlich bei dir.
Selbstverständlich ist einmal drüber wischen und den Rest Rest sein lassen eine Option, und vielleicht im Sinne der Verschwendung eigener Lebenszeit sogar eine gute.
Was die Rechtsschutzversicherung angeht so wird diese in deinem Fall bei klarer 100:0 Haftungsverteilung nicht benötigt.
Jau, Lebenszeit verschwenden will ich nicht, mich irgendwann mal schwarz ärgern aber noch weniger.
Die Rechtsschutz liefert den Anwalt gleich mit, deshalb Wäre eine Sache weniger, auf die ich graue Zellen verwenden müsste.
Dass die Schuldfrage hier kaum eindeutiger sein könnte, ist dagegen klar.
Ich schlaf mal drüber. Vielen Dank auf jeden Fall!
Zitat:
Die Rechtsschutz liefert den Anwalt gleich mit, deshalb Wäre eine Sache weniger, auf die ich graue Zellen verwenden müsste.
Nein, bitte nicht.
Für den RA der RSV bist du auch nur einer von 1000 Fällen, die er bearbeiten _muss_. Im schlimmsten Fall ist er bei der RSV angestellt, im besten Fall hat er einen Vertrag mit der RSV, dass die ihn bevorzugt und dass er dafür kostenlos noch Beratungen etc. durchführt. (Rabatt geben darf er der RSV nicht.) Auf alle Fälle ist er nicht so motiviert wie ein RA bei dir vor Ort.
Bitte such dir einen RA vor Ort. Wenn du keinen kennst, nimm einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird er so oder so...
Zitat:
@Atemschutzausbilder schrieb am 05. Sept. 2024 um 09:16:36 Uhr:
........
Bitte such dir einen RA vor Ort. Wenn du keinen kennst, nimm einen Fachanwalt für Verkehrsrecht......
Das heißt, wenn ich einen Fachanwalt für Familienrecht kenne, beauftrage ich den, ansonsten suche ich mir den Spezi für Verkehrsrecht?
Der TE möchte keine große Sache daraus machen. Warum ist denn nun schon wieder im Gespräch, einen Anwalt einzuschalten?
Die erste Antwort in diesem Thread hat es doch gut auf den Punkt gebracht. Den Schaden in der Werkstatt des Vertrauens anschauen lassen und dann weitersehen. Aus meiner Erfahrung heraus würde ich davon ausgehen, dass die im Verborgenen angebrachten Halterungen verbogen sind, was die veränderten Schaltmaße erklären würde. Das könnte durchaus dazu führen, dass die Halterungen nunmehr verrosten können, wenn etwa durch das Verbiegen, die vor Rost schützenden Schicht beschädigt worden ist. Eine qualifizierte Werkstatt wird das untersuchen und daraus einen ebenso qualifizierten Rat ableiten können.
Die Erstellung eines Kostenvoranschlags sollte keine Kosten verursachen. Jedenfalls habe ich noch nicht erlebt, dass eine Werkstatt für die Erstellung eines KV etwas berechnet hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 5. September 2024 um 13:00:23 Uhr:
Der TE möchte keine große Sache daraus machen.
Gibst du mein zweites x-Chromosom wieder her?
Nein, möchte ich nicht. Ich möchte die Geschichte im Idealfall ohne große schadensbedingte Ärgernisse und eigenen finanziellen Aufwand unter Erhaltung meines Nervenkostüms abhaken, wenn's geht. Geht's nicht, weil irgendjemand sich quer stellt, ist das so. Aber ich denke, den Anwalt kann ich immer noch dazu holen, wenn sich das abzeichnen sollte.
Die Kiste geht Montag erstmal in die Werkstatt und je nach Ergebnis sehen wir weiter. Sollte diese für das aufs Auto geworfene Auge eine Rechnung stellen, wird diese von der Versicherung übernommen (Angabe der Versicherung, wo die schon selbst anrief, kann ich das auch direkt nachfragen)
Wenn man unsicher wäre ob da überhaupt irgendwas verformt wurde könnte man zu seinem Stammschrauber fahren und dessen Empfehlung folgen.
Bei vom Laien erkennbar veränderten Spaltmassen dürfte der Fall aber klar sein.
Zitat:
Das heißt, wenn ich einen Fachanwalt für Familienrecht kenne, beauftrage ich den, ansonsten suche ich mir den Spezi für Verkehrsrecht?
Ich werde seit 20 Jahren von einem guten RA hier in München vertreten. Der ist kein Fachanwalt für irgendwas. Aber der hat mir sowohl bei meiner Scheidung als auch bei zwei unverschuldeten Verkehrsunfällen und einer Finanzsache, wo meine Tochter von einem zwielichtigen Finanzhai verklagt wurde, sehr gut geholfen.
Sprich: Bei einem unverschuldeten VU lieber einen "normalen" Anwalt, mit dem man gut zurecht kommt und der schon für einen tätig war, als einen bis dahin unbekannten anheuern, auch wenn ersterer kein FA für Verkehr ist.
Zitat:
Der TE möchte keine große Sache daraus machen. Warum ist denn nun schon wieder im Gespräch, einen Anwalt einzuschalten?
Weil der Schaden sicher größer ist, wenn die Spaltmaße nicht mehr stimmen. Das ist dann kein minimaler Rempler, der nur optisch ein Problem darstellt.
Und weil es mittlerweile anerkannter Stand ist, dass Versicherungen nur in die Pötte kommen, wenn sie einen gleichwertigen Gegner haben. Und weil es nicht funktioniert, am Ende wegen der letzten 20 %, die die Versicherung nicht zahlen will, einen RA einzuschalten. Immer gleich am Anfang.