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Unklare Regeln zu Tempolimits in Österreich?
Servus zusammen,
seit 33 Jahren bin ich gelegentlich in Österreich unterwegs und nochmal deutlich verstärkt in den letzten Jahren aufgrund neuen Wohnortes direkt an der Grenze zu Österreich. Kaum zu glauben, aber erst heute wurde mir schmerzlich deutlich, dass die Regelungen zu Tempolimits dort offenbar anders ausgestaltet sind als in Deutschland...
Was geschah: Ich bin so unterwegs im ländlichen Salzburger Land auf einer Freilandstrecke mit Limit 70 km/h. So weit, so normal. Unmittelbar vor einer winzigen Ansammlung von Häusern steht ein Schild, welches das Limit aufhebt. Etliche hundert Meter nach diesem bebauten Bereich wurde ich zu meinem völligen Unverständnis von der am Straßenrand stehenden Polizei rausgewunken. Ich wurde mit 88 km/h gelasert. Laut des freundlichen Polizisten (ich konnte das aus Zeitgründen noch nicht richtig überprüfen) hängt am gleichen Pfosten des oben genannten aufhebenden Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schildes auch ein Ortsschild und ich wäre noch im Ortsbereich eben die 88 km/h gefahren. Offenbar habe ich das Ortsschild übersehen. Das ist aber vor Allem darauf zurückzuführen, dass es eine solche Konstellation in Deutschland nicht gibt und in Österreich ist sie mir seltsamerweise noch nie zuvor aufgefallen. Von daher war ich voll auf die (vermeintliche) Aufhebung des Limits fokussiert. Der Polizist fand diese Schilderkombi aber völlig plausibel, seine Erklärungen machen für mich jedoch nach wie vor keinen Sinn.
Gut, das Ortsschild habe ich offenbar übersehen, aber es war eben auch kein richtiger Ort. Freilich, eine Ausrede ist das nicht. Da aber das Ortsschild doch zwangsläufig 50 km/h bedeutet, was hat dann zusätzlich das Tempolimit-Ende-Schild an gleicher Stelle verloren, welches die vorherige 70 km/h Begrenzung aufhebt? Und so habe ich eben anstatt runter zu bremsen bewusst Gas gegeben. Ein verhängnisvoller und womöglich noch reichlich teurer Fehler.
Kann mir jemand freundlicherweise nachvollziehbar erklären, wie diese Schilderkonstellation nun zu deuten ist? Sorry, aber ich bin verwirrt nach Jahrzehnten zuvor ohne jedwede Probleme im österreichischen Straßenverkehr.
Herzlichen Dank schon jetzt für Euren Support!
VG, seri55
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18 Antworten
In Österreich ist das etwas anders geregelt.
So unklar ist das nicht.
Andere Länder, andere Sitten
Zitat:
Die österreichische StVO kennt nur die Bezeichnung Ortstafel § 53/17a[1] („Ortsanfangtafel“), und Ortsende § 53/17b[1] („Ortsendetafel“). Es handelt sich um Hinweiszeichen. Anders als in Deutschland werden dadurch z. B. festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkungen über 50 km/h nicht automatisch außer Kraft gesetzt und gelten auch innerhalb des Ortsgebietes (nur auf der betreffenden Straße), bis sie aufgehoben werden.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ortstafel_(%C3%96sterreich)
Dort steht auch:
Im Ortsgebiet gilt, so keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.
Das bedeutet, dass die 70er Beschränkung aufgehoben werden muss! Andernfalls würde auch innerhalb der Ortes 70 Km/h gelten.
War das Verkehrszeichen denn das Zeichen „Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung“ oder das Zeichen „Ende aller Streckenverbote“.
Spielt bei der seltsamen Regelung bezüglich Geschwindigkeit nach Ortstafel in Österreich zwar keine Rolle, hätte aber einen Sinn.
Zitat:
@seri55 schrieb am 14. Juli 2024 um 02:29:33 Uhr:
[...] das Ortsschild habe ich offenbar übersehen, [...]
War es vielleicht gestohlen worden? So etwas kommt leider immer wieder einmal vor.
@Steven:
Besten Dank für die aufschlussreiche Info. So verstehe ich es jetzt, auch wenn ich immer noch kaum glauben mag, davon nach über drei Jahrzehnten zum ersten mal zu hören. Für den "deutsch verkehrssozialisierten" bedeutet Aufhebung der Beschränkung halt nunmal in aller Regel "Feuer frei" und keine faktische "Korrektur nach unten". Ist zwar gut für die Verkehrssicherheit aber fatal für den Geldbeutel
@oetteken:
Es war das Schild "Ende aller Streckenverbote".
@fünf:
Interessanter Aspekt Ich könnte ja zumindest behaupten, es war weg... schließlich war es das auch, zumindest in meiner Wahrnehmung. Es war aber nicht das ebenso unweite, berühmte Dorf "Fucking" Das wurde inzwischen eh umbenannt. Davon unabhängig muss ich an meiner betreffenden Stelle wohl dennoch mal Fotos machen. Je nach konkreter Höhe der Strafe, wird das dann sowieso dem Anwalt übergeben. So wie ich den kenne, findet der irgendein Schlupfloch. Falls nicht, zahle ich (immerhin zurecht) teures, spätes Lehrgeld. Wenigstens kein Fahrverbot und natürlich auch keine Punkte im Flensburger Register.
VG, seri55
Nun ja, die Ösis haben so komische Regeln. Wißt ihr immer, auf welcher Bundes- oder Landesstraße ihr unterwegs seid? Oft hängt an einem Ortsschild ein "Tempo 30 mit Ausnahme Bxxx". Siehe Foto, ein paar Meter vor dem Ortsschild steht ein "Tempo 60 auf den nächsten 6,8 km". Das heißt, solange man auf der L188/L94 bleibt, kann man 60 fahren, auch nach dem Ortsschild. Biegt man ab, gelten automatisch 30.
Ist nun mal so, daran sollte man sich halten, sonst könnte es teuer werden
Naja, jeder Müll wird in der EU harmonisiert, nur die Verkehrsregeln nicht. Und so ganz wollte in meinem Fall der freundliche Polizist auch gar nicht dementieren, dass man schon sehr genau weiß, wo die gewinnbringendsten Touri-Traps sind. Zwar bin ich kein Tourist und meistens mit österreichischem Kennzeichen unterwegs, aber anscheinend eben doch blöd genug um reinzutappen in die Falle... ;-) Nun, mal sehen was kommt.
Danke für all die hilfreichen Antworten, sich das alles so mit Suchmaschinen zu erschließen, ist mir zuvor leider allenfalls sehr fragmentiert gelungen.
VG, seri55
Auch wenn Du einen Zwinkersmily drunter gesetzt hast: Unwissenheit schützt eben nicht vor Strafe.
Außerdem anzudeuten, dass die Polizei Touristenfallen aufbaut anstatt den eigenen Fehler einzugestehen und dann gleich mit Anwalt und so prahlen. Mein lieber Scholli, was für ein Charakter :-(
Falls Du meinst in Deutschand seien die Regeln und Beschilderungen alle korrekt, richtig und logisch, dann irrst Du aber ebenfalls. Da passiert es Dir als E-Auto Fahrer, dass sie Dir € 55,- abknöpfen weil Du kein E am Kennzeichen hast. Wie spaßig, diese Auszeichnung gibt es nur in Deutschland (Österreich hat grüne Kennzeichen) und es nutzt nichts, dass e-tron auf Deinem Auto steht, es mit einem dicken Kabel angesteckt ist, keinen Auspuff hat, ... Ne. Es braucht das E im Kennzeichen.
Du kannst übrigens mit 50-100€ Strafe rechnen und hast mit den 88km/h noch Glück gehabt. Ab 40km/h Übertretung reicht das Strafmaß von 150-2180€ inkl. möglichem Führerscheinentzug.
Stimmt. Bin grad in Österreich. Genau diesem Mist sieht man hier. Denkt man erst mal. Andererseits Hängt das Ortseingangsschild auch da. Und das sagt nun mal 50 per Definition..... ist hier halt so.
Zitat:
@Delle164 schrieb am 14. Juli 2024 um 18:14:38 Uhr:
... Hängt das Ortseingangsschild auch da. Und das sagt nun mal 50 per Definition...
Nein, ist nicht so. Oder ich verstehe dich falsch.
Innerhalb Ortschaften gilt nur 50 km/h wenn davor keine Geschwindigkeitsbeschränkung galt.
Wenn die Aufhebung der 70er Geschwindigkeitsbegrenzung da nicht gewesen wäre, dann hätte er mit 70 Sachen durch den Ort, auf dieser Straße, durchbrettern dürfen.
Ortseingangsschild hin oder her...
Hallo, (links alle Google Streetview)
an dieser Stelle Ortseingang Seefeld hast Du z.B. diese Konstellation:
Vorher war auf 70 beschränkt und wird am Ortsschild aufgehoben. Damit gilt 50 innerorts, aber nur auf den Hauptstrassen L14 und L36. In allen anderen Ortsstrassen ist 40 (siehe Limitzeichen und Text unter Ortsschild).
Ein Stück weiter hier auf dem Weg nach Mittenwald gibt es den anderen Fall. Vorher auf 60 limitiert bedeutet weiter mit 60 trotz Ortsschild. Fährst Du weiter Richtung Scharnitz wird am Ortsende Gießenbach das 60er Limit nach dem Ortsschild aufgehoben.
bye
Post einfach das Schild welches es war.
Es gibt so viele Schilder dass es ansonsten nur Lesen in der Glaskugel ist.
Ganz schön viel Durcheinander hier.
Richtig ist: Eine Ortstafel ordnet keine 50km/h an.
Falsch ist: Ich darf nach einer Ortstafel schneller als 50km/h fahren.
Eine Ortstafel zeigt den Beginn eines Ortsgebietes an. In Ortsgebieten ist generell nur 50km/h erlaubt.
Wann darf ich nun 70 im Ortsgebiet fahren? NUR wenn vorher das Limit von 70 schon bestand und an der Ortstafel weder 70 aufgehoben noch 50 km/h Begrenzung angekündigt wird.
Wann darf ich nun 100 im Ortsgebiet fahren? Niemals!
@CamperBoy
War doch bereits klar.
https://www.motor-talk.de/.../...mits-in-oesterreich-t7787187.html?...
Die Alpenländer machen da halt ne Extrawurst.
Das Vorgehen der Schweizer "Ortsschild regelt nicht die Geschwindigkeit, dafür hängt ein extra Geschwindigkeitsschild mit dran" kann ja jeder einfach nachvollziehen.
Das Ösi-Modell "Ortstafel überschreibt keinen explziten Limiten, nur die allgemeine Geschwindigkeitsvorgabe Landstrasse" ist halt schon speziell.
Blöd für den TE, dass er nur das aufgehobene Limit gesehen hat und für Nicht Kenner der österreichischen Regeln sind solche Kombinationen 50 aufgehoben vis a vis zum Ortsschild schon ne toxische Erscheinung.
Da auch sonst die Limiten 50-90 sehr inhomogen sind, bin ich gerade in Ö über eine funktionierende Schildererkennung im Auto immer recht froh.