ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?

unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?

Themenstarteram 22. Juli 2011 um 20:27

Hallo,

vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben?

Kurzbeschreibung:

Fahrer A fährt in 30er Zone mit seiner Frau und Kind, setzt den Blinker und will links in seine Anliegerstraße.

Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Gegenüber der Polizei gibt B an, das A NICHT geblinkt hat.

Die Polizei nimmt den Fall auf und wird eine Verkehrsunfallanzeige schreiben, und teilt A und B mit, das normalerweise in solchen Fällen jeder seinen Schaden tragen muss.

Ist das richtig? A hat keine Rechtsschutzversicherung und bei dem Fahrzeug A handelt es sich um ein Firmenauto.

Bleibt A/ Firma von A auf seinem Schaden sitzen?

 

Langfassung/Ergänzung:

Bei B handelt es sich um eine Dame um die 20, das Fahrzeug ist tiefergelegt und hat große Felgen.

Ca. 150m vor dem Unfall, sind 2 Hückel zur Geschwindigkeitsbegrenzung.

Da B vor diesen stark abbremste um nicht das eigene Auto zu beschädigen, ist A über beide Hückel überholend vorbeigefahren.

A hätte im Normalfall beim Abbiegen B nicht ausgebremst.

Bevor die Polizei vor Ort war,gab B an: Du hast erst geblinkt, während ich dich überholte.

Gegenüber der Polizei sagt B, das garantiert der große Passat beim ersten Überholvorgang, dem kleinen Clio es mal zeigen wollte.....

B arbeitet beim Rechtsanwalt und wird garantiert mit dessen Hilfe dagegen vorgehen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:

...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

64 weitere Antworten
Ähnliche Themen
64 Antworten

istn klassischer linksabbieger-unfall... :rolleyes:

der fahrer des passats wird wohl die hauptschuld bekommen...

aber wieviel da wer genau schuld ist - u.a. wegen den am rand parkenden fahrzeugen, die die fahrbahn verengen - werden versicherungen und das gericht klären müssen...

am 22. Juli 2011 um 20:42

B kann viel behaupten. A hatte im Wagen noch seine Familie von der bestimmt jemand bezeugen kann, dass geblinkt wurde. Kam jemand von der Rennleitung mal darauf die Stellung des Blinkerhebels zu prüfen?

 

A hat bestimmt eine Owi bekommen wegen Nichtbeachtens des rückwärtigen Verkehrs bekommen, hoffentlich aber nicht drauf eingelassen und bezahlt. Wenn nicht bezahlt Einspruch und Stellung nehmen oder besser Anwalt geben.

 

Es stellt sich ausserdem die Frage wie hoch der Schaden ist. Falls dieser höher ausfällt würde ich auf jeden Fall den Anwalt einschalten. Muss man in diesem Fall, da keine Rechtschutz besteht gegenrechnen insbesondere wenn keine VK vorhanden ist. Hat die Firma eine Rechtschutz? Ist doch auf die Firma zugelassen?

 

Trotz allem, A hatte Zeugen, dass er geblinkt hat, was ich jetzt einfach mal unterstelle und wohnt dort. Insofern ist davon auszugehen, dass er die Örtlichkeit kennt und sich dort auch sicher bewegt.

 

Wenn nicht geblinkt wurde würde ich zu dem Fehler stehen, fertig. Passiert jedem mal.

 

Mal rein subjektiv kann mir eher vorstellen, dass B angepi**** war und es A zeigen wollte, aber das tut nichts zur Sache, reine Erfahrungswerte mit tiefer, breiter, langsamer und Verkehrshubbeln.

 

Trotzdem schönes Wochende

 

Alex

 

Deswegen zeigt man den Abbiegevorgang rechtzeitig und deutlich an.

Aber so einen Hirnverbrannten hatte ich auch mal, war knapp. Ich habe zuerst den Blinker gesetzt, langsam runtergebremst, um in die Einfahrt hier einzufahren, da musste der Hintermann ja noch schnell kurz zeigen, was er und seine Möhre draufhaben und hat mir fast die linke Seite rasiert, ich bin glücklicherweise schnell genug zum Stehen gekommen.

Was soll man zu sowas noch sagen... vielleicht sollte ich das auch öfters so machen. Mir passt das ja auch nicht, dass vor mir einer abbiegt (scherz) :rolleyes:

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Trotz allem, A hatte Zeugen, dass er geblinkt hat, was ich jetzt einfach mal unterstelle

Super Aussage :rolleyes: Damit würde ich direkt vor den EuGH gehen...

Sollte es jemals überhaupt zu einer Verhandlung kommen, dann kann sich der Richter entscheiden, wem er mehr glaubt. A, der angibt, deutlich geblinkt zu haben oder B, die das Gegenteil behauptet. Wenn er da noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit hat, kann er sich immer noch Zeugen holen, so denn überhaupt vorhanden und nicht nur "unterstellte Zeugen". Nicht mal die Frau des A, die im Auto saß, kann zweifelsfrei sagen, dass A geblinkt hat...

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

StVO §9:

...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

OT: Wenn die Dame glaubt sie fährt einen Clio könnte sie eventuell auch auf unzurechnungsfähig plädieren....

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Gegenüber der Polizei sagt B, das garantiert der große Passat beim ersten Überholvorgang, dem kleinen Clio es mal zeigen wollte.....

Hört sich für mich nach "und deswegen wollte ich es ihm auch mal zeigen an"

also eher positiv für dich.

Und wir sehen, dass MT für eine Rechtsberatung denkbar ungeeignet ist. Chipstüte *Check*

cheerio

am 22. Juli 2011 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Trotz allem, A hatte Zeugen, dass er geblinkt hat, was ich jetzt einfach mal unterstelle

Super Aussage :rolleyes: Damit würde ich direkt vor den EuGH gehen...

 

Sollte es jemals überhaupt zu einer Verhandlung kommen, dann kann sich der Richter entscheiden, wem er mehr glaubt. A, der angibt, deutlich geblinkt zu haben oder B, die das Gegenteil behauptet. Wenn er da noch Zweifel an der Glaubwürdigkeit hat, kann er sich immer noch Zeugen holen, so denn überhaupt vorhanden und nicht nur "unterstellte Zeugen". Nicht mal die Frau des A, die im Auto saß, kann zweifelsfrei sagen, dass A geblinkt hat...

Hüstel, das Klacken eines Blinkers bekommt man schon mit, so ist es nicht. So wie du argumentierst scheinen Zeugen vor Gericht nicht den geringsten Stellenwert zu haben und sind nicht von Belang. Dann bin ich dafür, dass Richter ab sofort nur noch aus der Akrenlage urteilen. Würde unter anderem auch die Gerichte entlasten.

Themenstarteram 22. Juli 2011 um 20:57

Frau von A kann auch zweifelsfrei sagen: A hat geblinkt.

Ganz ehrlich? Wenn A sich einer Schuld beswusst wäre, ich habe kein Problem damit, etwas selber zu bezahlen. Hier würde sogar die Firma von A zahlen.

Was mich nervt: Ein solches Theater weil sich B geärgert fühlte, und mal Vollgas gefahren ist um am Passat wieder vorbei zu kommen.

Anscheinend sieht es aber so aus: (aus einem anderen Forum)

Für Fahrer A kommt hier folgender Verstoß in Betracht

109114

Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG

35 Euro Verwarnungsgeld

Für Fahrer B kommt meines Erachtens folgender Verstoß in Betracht:

105614

Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.

§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

A - Verstoß

3 Punkte

145 Euro Bußgeld

Ist auf den Bildern/ Skizze ein unklare Verkehrslage zu erkennen?

By the way: Der Clio scheint kein Clio zu sein...mein Fehler....

Es gibt auch Fahrzeuge, da sieht man den Blinker im Instrumententräger, ist akustisch aber eher mau. Meine Frau sieht vom Beifahrersitz den linken Blinker im Vectra nicht, der ist links von der Lenksäule unten im Balken, so wie der rechte Zeiger dann sehr gut sichtbar ist.

War damals bei dem Auto so gemacht, leider ist er auch noch leise. Gut, stört mich jetzt auch nicht mehr. ;) Bin ja auch nicht taub und so grobmotorisch, dass alles wie bei einem Lanz einrasten muss, mit 2m Schaltweg, das bin ich auch nicht.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

A hatte im Wagen noch seine Familie von der bestimmt jemand bezeugen kann, dass geblinkt wurde.

und?

die familie wird wohl kaum das gegenteil behaupten und damit a in die pfanne hauen...das weiß im übrigen auch der richter...

und nur weil man nen ganzen bus voller zeugen ankarrt, heißt das NICHT gleichsam, das der richter diesen glauben schenken muss!

Zitat:

Kam jemand von der Rennleitung mal darauf die Stellung des Blinkerhebels zu prüfen?

wofür?

Zitat:

Insofern ist davon auszugehen, dass er die Örtlichkeit kennt und sich dort auch sicher bewegt.

ganz falscher denkansatz!

ganausogut kann man argumentieren, das a - eben weil er die örtlichkeit kennt - auf die im straßenverkehr erforderliche sorgfalt verzichtet hat und einfach ohne blinker und vorallem ohne die beachtung des rückwärtigen verkehrs in die einfahrt gefahren ist, weil er mit den gedanken schon beim ausräumen des fahrzeuges war...

der umstand, das der passat dem twingo in die a-säule gefahren ist - der twingo also bereits zu einem drittel an dem passat vorbeiwar - kommt erschwerend hinzu!

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Hüstel, das Klacken eines Blinkers bekommt man schon mit, so ist es nicht. So wie du argumentierst scheinen Zeugen vor Gericht nicht den geringsten Stellenwert zu haben und sind nicht von Belang. Dann bin ich dafür, dass Richter ab sofort nur noch aus der Akrenlage urteilen. Würde unter anderem auch die Gerichte entlasten.

Dann unterstelle ich einfach, dass grad die Bibi Blocksberg CD gelaufen ist, die Mama hat mit dem Kind geschäkert oder sonstiges, damit wäre deine Theorie schon hin. Gerade bei heutigen modernen Autos hört man das fast gar nicht mehr, da ja gar kein richtiges Relais mehr vorhanden ist, das klackt. Und dass Zeugen generell überflüssig sind, steht mit keinem Wort in meinem Post. Nur glauben die meisten immer noch, dass der "gewinnt", der mehr Zeugen bringen kann, am Besten noch aus der eigenen Familie. Nur ist dem in der Realität meistens nicht so...

am 22. Juli 2011 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse.

 

Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß.

Hm, da hätte A vorher halten müssen und B vorbeifahren lassen müssen.

 

StVO §9:

...... Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

 

Wird wohl auf eine Haftungsaufteilung hinauslaufen wie die Polizei vor Ort schon sagte.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§5 Überholen

.

.

.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

am 22. Juli 2011 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Frau von A kann auch zweifelsfrei sagen: A hat geblinkt.

 

Ganz ehrlich? Wenn A sich einer Schuld beswusst wäre, ich habe kein Problem damit, etwas selber zu bezahlen. Hier würde sogar die Firma von A zahlen.

Was mich nervt: Ein solches Theater weil sich B geärgert fühlte, und mal Vollgas gefahren ist um am Passat wieder vorbei zu kommen.

 

Anscheinend sieht es aber so aus: (aus einem anderen Forum)

 

Für Fahrer A kommt hier folgender Verstoß in Betracht

 

109114

Sie bogen nach links/rechts *) ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 35.2 BKat; § 19 OWiG

35 Euro Verwarnungsgeld

 

Für Fahrer B kommt meines Erachtens folgender Verstoß in Betracht:

 

105614

Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.

§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat;

§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

A - Verstoß

3 Punkte

145 Euro Bußgeld

 

Ist auf den Bildern/ Skizze ein unklare Verkehrslage zu erkennen?

 

By the way: Der Clio scheint kein Clio zu sein...mein Fehler....

Hat die Firma keine Rechtschutz?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. unklare Sachlage beim Linksabbiegen, Einschätzung?