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UNKLARE Sachlage Hilfe was nun?
Hallo Freunde,
leider habe ich heute auf dem weg zur Arbeit einen Unfall gehabt. Plötzlich wurde mir den weg geschnitten da ein ältere Dame ihre spur gewechselt hat und mein Stoßstange mitgerissen hat da ich gebremst habe leider konnte ich nichts mehr verhindern da sie ohne zu blinken ihre Richtung wechselte.
Die Polizisten haben mir geglaubt weil die Dame 2 mal falsche aussage gemacht hat aber dies nicht zurück ziehen wollte daher haben die unklare Sachlage angekreuzt. ich bitte euch um euer hilfe was würdet ihr sagen . Rot mein Wagen und dunkle gehört der Dame.
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34 Antworten
Anwalt einschalten..
Dich bei der Dame entschuldigen!
-
Ob das das richtige Thema für einen Blog ist?
Anwalt einschalten wird wohl das beste sein bei sowas, wenn sie behauptet du bist schuld und du sagst es andersrum, was soll da bei rauskommen?
danke euch für euer antwort hätte nicht so schnell erwartet
nur ich würde gerne wissen ob die polizei auch bei ihren bertichte auch einen persönlichen meinung dabei rein schreiben. ich denke das wäre meine rettung!!! bitte achtet nicht auf rechtschreibefehler
Die persönliche Meinung von Polizisten behalten die schön für sich. Es zählen ausschließlich Fakten.
Man muss immer mit dem unerwarteten rechnen. Auch damit, dass ein anderer einen Fehler macht. Nur wenn 100 % sicher ist, dass der Unfall für dich unvermeidbar war, kann für dich eine Teilschuld ausgeschlossen werden. Aber das lässt sich leider meist nicht beweisen. Somit wird der Schaden meist geteilt. Wie gewichtet wird, 50:50, 60:40 oder anders, entscheidet meist ein Richter.
> ich bitte euch um euer hilfe was würdet ihr sagen .
was hilft dir das, wenn WIR jetzt sagen, dass du nicht Schuld bist (was man aber anhand der gelieferten Informationen Aber sowieso nicht sagen könnte.)
deinen Versicherungen musst du den Unfall melden.
aber das hast vermutlich eh schon gemacht?
Ich hoffe mal, dein Unfallbericht ist dann ausführlicher als dieser hier..
(du wolltest rechts überholen, oder??)
Der Hauben-Bra hat Schuld, ganz klar.
Du solltest zum Anwalt gehen. Der beantragt bei der Polizei Akteneinsicht. Mit Hilfe der Bilder und ggf. Unfallskizze der Polizei + zusätzlich den Unfallspuren an den Fahrzeugen könnte notfalls ein Sachverständiger den Unfallhergang rekonstruieren (im gerichtlichen Verfahren). Die Wahrscheinlichkeit, dass Deine Darstellung des Unfalls bestätigt wird, ist m.E. recht groß. Das ganze sollte zügig angegangen werden.
Parallel zur Akteneinsicht sollte ein Sachverständigengutachten zum Schaden an Deinem Fahrzeug eingeholt werden, wenn es über einen Bagatellschaden hinaus geht (ca. 1.000 €). Stimm das mit Deinem Anwalt ab.
Oft wird vom Richter eine Teilschuld angenommen - alleine wegen der Betriebsgefahr, die von Deinem Fahrzeug ausgeht (20 - 30 %). Deshalb bringt ein solcher Prozess und die Beauftragung eines Anwalts ein gewisse Kostenrisiko mit sich, weshalb eine Rechtsschutzversicherung hilfreich wäre.
So, und nun ab zum Anwalt.
Viele Grüße und viel Erfolg, Tobias
Ich hatte auch mal so einen Fall. Ein Opa wechselte auf einer 2-spurigen Straße schräg rechts vor mir von seiner auf meine Spur, drängte mich somit in Richtung Bordstein. Zur Polizei meinte er, er habe doch geblinkt. Unsere Auto berührten sich also, als mein rechtes Vorderrad und sein linkes Hinterrad auf einer Höhe waren. Er hatte einen ...was-weiß-ich-Japaner, ich einen 91er Ford Thunderbird. Entsprechend war die Verteilung der Unfallschäden . Bei ihm Seitenwand und Stoßfänger Schrott, bei mir nur Abrieb seines drehenden Reifens.
Normalerweise sind die Versicherungen schon recht effektiv, wenn es um die Ermittlung des Verursachers geht. Und Anwälte und Gutachter haben die mehr als genug.
Hauptsache ist doch, daß niemand verletzt wurde. Ist doch nur Blech... naja, ist doch nur Opel und Peugeot
Viel Glück!
Zitat:
100avantquattro schrieb:
Normalerweise sind die Versicherungen schon recht effektiv, wenn es um die Ermittlung des Verursachers geht. Und Anwälte und Gutachter haben die mehr als genug.
das ist richtig: meist werden die Unfälle ganz gut von den Versicherungen außergerichtlich reguliert. Die Versicherer stehen jedoch unter einem enormen Kostendruck und versuchen jeden Cent zu sparen. Die eigenen Gutachter werden von der Versicherung beauftragt. Ich würde mir immer selbst den Gutachter aussuchen, dann bin ich selbst Auftraggeber.
Der Anwalt achtet darauf, dass der Geschädigte ALLE Schadenpositionen ersetzt bekommt, die die Geschädigten oft nicht kennen. Die Versicherung macht auf Schadenspositionen, die noch in Betracht kommen, nicht aufmerksam!
Wenn der Unfall unverschuldet ist, sind die Kosten des Anwalts von der Versicherung komplett zu erstatten. Warum also nicht einen Anwalt beauftragen?
es gibt einen ampel bei uns wo 2 spuren drauf sind und der rechte fährt in autobahn rein und man kann da auch nach links abbiegen und bei der linken spur nur nach links ich war auf der rechte nach der kurve ist die dame ohne zu blinken auf mein spur gekommen ich konnte nicht nach rechts ausweichen da hier wiederum einen autobahnausfahrt ist und autos vom autobahn runter kamen. alles war für mich die polizisten haben im einsatzwagen zu kollegen gesagt das sie mir glauben weil die dame falsche aussage gemacht hat der man von ihr war am ende auch weich geworden und glaubte seinen frau nicht und sprach mit polizei darauf hin ging die polizei zu der dame und fragte zum 4.mal ob sie ihre aussage zurück ziehen möchte und sie war stur und meinte nein.
ps. die polizistin war nicht mal in der lage meine tüvplaket abzulessen und meinte ich hätte keinen TÜV obwohl ich bis Dez.2014 tüv habe !! LOL !!
der gutachter war bei mir er hat mir einen anwalt empfohlen und gleich fahre ich zu versicherung.
Liebe Grüße und danke das ihr euch zeit genommen habt
Plötzlich wurde mir den weg geschnitten da ein ältere Dame ihre spur gewechselt hat und mein Stoßstange mitgerissen hat da ich gebremst habe leider konnte ich nichts mehr verhindern da sie ohne zu blinken ihre Richtung wechselte.
Niemand wechselt "plötzlich" die Fahrspur. "plötzlich" wäre nur durch beamen möglich - das gibt es noch nicht. Somit gab es "Zeit zum Reagieren".
Offenbar stand Dein Auto nicht, denn sonst hättest Du ja nicht weiter Bremsen können.
Fahrbahnen sind in der Regel breiter als 3 Meter, somithast Du nicht nur die Möglichkeit zum Bremsen sondern auch zum Ausweichen gehabt.
Wann immer jemand vor mir die Spur ohne zu blinken wechselte - ich konnte einen Crash stets verhindern. Warst Du unaufmerksam oder abgelenkt? Oder warst Du zu schnell?
Mir kann sagen was er will, wer sofort auf die Bremse latscht und etwas zur Seite lenkt kann einem schneidenden Autofahrer in 90% dere Situationen ausweichen.
Und die paar wenigen Sonderfälle lassen sich durch einen Gutachter fix ermitteln.
Erstmal solltest Du ein Fahrsicherheitstraining besuchen um Dein Auto nicht noch einmal zu beschädigen.
... zu Deiner Schadensregulierung würde ich die Schiene "ich nix schuld" weiter fahren zumal die Damen eh schon unglaubwürdig geworden ist.
1. Polizei einschalten ... schonmla richtig gemacht :-)
2. gegnerische Versicherung anrufen und Schadensnummer einrichten lassen, falls die Dame das noch nicht gemeldet hat - wer zuerst kommt, hat immer diebesseren Karten!
3. Unfallbericht der gegnerischen Versicherung ausfüllen und auf "Vorfahrtmissachtung der durchgehenden Spur" beharren - nur das ist absolut eindeutig, denn wer da wie geblinkt hat oder wie schnell war - total egal.
4. Der eigenen Versicherung den Schaden ebenso melden und Schadensnummer der gegnerischen Versicherung mitteilen, auch hier den Unfall exakt gleich berichten.
5. Beiden Versicherungen die Tagebuchnummer des Polizeiberichts mitteilen, falls noch nicht geschehen.
6. Zu Peugeot fahren und einen "Reparaturauftrag" erstellen lassen (KEINEN "Kostenvoranschlag", denn der kostet Geld). Der Termin zur Reparatur sollte in einem Monat oder später liegen - kann ja noch storniert werden (das ist dann ein "Gratis-Kostenvoranschlag").
7. Den Reparaturauftrag bei der gegnerischen Versicherung einreichen und um "schriftliche Reparaturfreigabe und Kostenübernahme" bitten.
... ich persönlich sehe bei Dir eine 50%-Teilschuld, wirst voraussichtlich auf den Kosten sitzen bleiben, daher empfehle ich Dir nicht über den reparaturauftrag abzurechnen sondern das Peugeot machen zu lassen - Dein Ziel sollte "repariertes Auto" sein, nicht "Gewinn durch Unfall".
Gruß, Frank
Tut mir leid, aber das verstehe ich nicht. Schon vor den Zeiten der aktuellen Smartphones hatte jedes Durchschnittshandy eine Kamera. Da Du Bilder von beiden Autos hast, konntest Du auch fotografieren.
Wenn es geknallt hat und der eigene Wagen noch in der Spur steht, macht man ein Bild davon, das beweist, daß man selber in seiner Spur geblieben ist. Der Opel (Corsa?) stand doch sicher schräg über beide Fahrspuren, oder? Und der Peugeot gerade in seiner Spur oder sogar auch nach rechts gedreht, oder nicht? Da reicht EIN vernünftiges Foto und die Sache ist eindeutig.
Zeugen (besonders am Unfall beteiligte Zeugen) erzählen in der Regel viel dummes Zeug, daher wird meist vermieden, sich auf die Zeugen zu verlassen. Sind Fakten etwa durch Fotos belegbar, dann wird sich jeder Versicherungssachbearbeiter und jedes Gericht darauf verlassen.
Hier geht es doch nur um eine Frage: Wer hat die Fahrspur fehlerhaft gewechselt? Wer blieb auf seiner? Wenn die Frau z. B. angegeben hat, daß sie lange genug geblinkt habe oder etwas in der Art, dann hat sie sowieso gesagt: "Ich bin schuld am Unfall!" Das mit dem Halbe-Halbe ist nur üblich, wenn nicht geklärt werden kann, wer die Spur gewechselt hat, ist dagegen klar, wer in seiner Spur blieb und wer seine wechselte, dann ist auch klar, wer den Unfall verursacht hat.
Gruß Michael