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Unklare Sachlage
Hi,
ich lese hier schon einige Zeit mit und nun hab ich auch mal eine Frage.
Ein Kumpel von mir hatte vorgestern einen ziemlich schweren Unfall und es ist uns allen jetzt nicht
klar wer die Schuld trägt.
Nun der Sachverhalt:
Es war so 17 oder 18 Uhr also schon recht dunkel und er hat um etwas schneller nach Hause zu kommen
eine Abkürzung über einen Feldweg genommen was ja nicht erlaubt ist.
Und ist von diesem Weg auf eine Hauptstraße eingebogen und in dem Moment ist ihm ein Rollerfahrer fast ungebremst
in die B-Säule gefahren.
Es war ein 25ccm Roller auf dem zwei Personen saßen und der zudem ohne Licht gefahren ist. (Dafür gibt es mehrere Zeugen). Mein Kumpel hat ein Schleudertrauma und einige Schnittwunden im Gesicht da im die Frontscheibe entegen kam und sein Auto ist schrott. Der hinter Beifahrer auf dem Roller hat nur ein Bein gebrochen und der Rollerfahrer einen Komplizierten Schulterbruch und noch andere Verletzungen.
Ist er alleine Schuld? Weil Rollerfahrer müssen ja immer mit Licht fahren.
Schon mal im Vorraus vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Dann braucht er erst Recht einen Anwalt!
Das hier ist kein Spass mehr!
Da wurden mehrere Personen verletzt - da befasst sich ab sofort die Staatsanwaltschaft mit.
Die Kosten sind hier zweitrangig - sage das bitte deinem Kumpel (ok, ich glaube es).
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39 Antworten
Eine traurige Sache,
aber hier auf vernünftige Antworten zu spekulieren . . .
Da MUSS zwingend Rechtsbeistand eingeschaltet werden, denn es werden hier zusätzlich noch einige zivilrechtliche Fragen zu klären sein.
mfg. Matt
Dein Kumpel (...............is´klar, der Kumpel also) hat hier Schuld!
ER hat die Vorfahrt des Rollerfahrers verletzt und somit die Schadenursache gesetzt.
Dem Rollerfahrer kann u.U. ein Mitverschulden angelastet werden wg. Fahren ohne Licht - die Hauptschuld trägt jedoch dein.....äh Kumpel.
Hier empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen - auf deinen ....äh Kumpel kommt nämlich massiv eine ganze Menge strafrechtliches Ungemach zu...........
so sehe ich das auch matt,
Hier geht es unter anderem auch um Vermeidbarkeit im Zusammenhang mit Körperverletzung.
Das kann hier im Forum keiner beantworten, ohne Profunde Kenntnisse zum Geschehen.
Gruss
Delle
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Hier empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen - auf deinen ....äh Kumpel kommt nämlich massiv eine ganze Menge strafrechtliches Ungemach zu...........
in der Tat...
@ twelferider Es ist wirklich mein Kumpel weil der liegt noch im Krankenhaus.
Ich bin seit 6 Wochen Vater eines Sohnes und nehme solche abkürzungen nicht mehr weil
ich jeden Tag auf meinen Führerschein angewiesen bin
Das mit Anwalt ist natürlich doof, weil er hat
a) kein Geld dafür
b) keine Verkehrsrechtsschutz Versicherung da mal grade 3Monate den Führerschein
Dann braucht er erst Recht einen Anwalt!
Das hier ist kein Spass mehr!
Da wurden mehrere Personen verletzt - da befasst sich ab sofort die Staatsanwaltschaft mit.
Die Kosten sind hier zweitrangig - sage das bitte deinem Kumpel (ok, ich glaube es).
Ja, twelferider hat Recht...
Ein Anwalt ist hier zwingend notwendig. Körperverletzung im Strassenverkehr, damit ist wirklich nicht zu spassen....
Gruss
Delle
Das dies kein Spaß ist weiß er hoffentlich am besten.
Weil es können erheblich Schmerzensgeld Forderungen glaub ich zumindestens auf ihn zu kommen
Ich danke euch auf jeden Fall für die Infos und werde es an ihn weitergeben.
Die Schmerzensgeldforderungen regelt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges - da braucht er sich nicht drum zu kümmern.
Was aber auf in zukommen wird (ganz sicher sogar) ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren - und das kann richtig unangnehm werden.
HIERFÜR benötigt er dringend einen Rechtsanwalt - DRINGEND!
Nur mal so ne andere Frage:
Wieso ist die Schuld nur bei dem der aus dem Feldweg fährt ?
Zitat:
Original geschrieben von Dan2948
Nur mal so ne andere Frage:
Wieso ist die Schuld nur bei dem der aus dem Feldweg fährt ?
Der Rollerfahrer hat sicher eine nicht unerhebliche Mitschuld - zumal die Verletzungen ein Indiz dafür sind, daß der Roller schneller als 25 lief...
@ Dan: Nochmal oben lesen:
Der Autofahrer hat hier die Vorfahrt des Rollerfahrers verletzt, indem er ihm - aus einem Feldweg kommend - die Vorfahrt genommen hat.
Durch diese Vorfahrtsverletzung hat der Autofahrer die Schadenursache gesetzt (keine Vorfahrtsverletzung, kein Unfall).
Und wer die Schadenursache setzt, ist zunächst einmal schuldig an einem Unfall.
So und jezt kommt der Aspekt, zu welchem wir hier keine Auskunft geben können:
-Mitverschulden des Rollerfahrers weil ohne Licht gefahren?
-Mitverschulden des Rollerfahrers da evtl. unzulässig zu schnell (Roller frisiert)?
-Mitverschulden des Rollerfahrers da zu langsam, falsch oder gar nicht reagiert?
Alles unbekannte Punkte.
Im Zweifelsfalle werden in solchen Punkten spezialisierte Sachverständige zur Klärung des Herganges (und damit einhergehend auch der Haftungsfrage) herangezogen.
Klar jetzt @Dan?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Der Rollerfahrer hat sicher eine nicht unerhebliche Mitschuld - zumal die Verletzungen ein Indiz dafür sind, daß der Roller schneller als 25 lief...
Das kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Man sollte vorsichtig mit derartigen Behauptungen sein, wenn man die näheren Umstände nicht kennt.
Wenn nämlich der Autofahrer nur einen Meter vor dem Rollerfahrer auf die Strasse gefahren ist, hatte dieser keinerlei Zeit mehr, eine Bremsung einzuleiten und ist dann ungebremst auf das (sich in Bewegung befindliche Fahrzeug) geprallt.
Je nach Art des Aufpralles können auch bei 25 km/h in einem solchen Falle noch erheblich schwerere Verletzungen auftreten, bis hin zu tödlichen.
Deshalb sollte man sich etwas zurückhalten, mit irgendwelchen Mutmassungen und voreiligen Schuldzuweisungen.
ne hatte mich nur gewundert das es nichtmal die Möglichkeit gibt das der Rollerfahrer auch mit Schuld ist aber hat sich ja erledigt