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Unklare Vorfahrtsregelung - 30er Zone mit Spielstraßen
Guten Morgen Zusammen,
bei uns in der Gegend gibt es eine 30er Zone mit der üblichen rechts vor links Regelung. Soweit nichts ungewöhnliches. Allerdings sind dort auch einige Seitenstraßen, welche als Verkehrsberuhigter Bereich (umgangssprachlich auch Spielstraße gennant) angelegt sind.
Soweit ich weiß muss derjenige, der aus einer sog. Spielstraße raus fährt, allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. (§10 StVO) Jedoch sind die Spielstraßen für den "Durchgangsverkehr" nicht eindeutig als solche zu erkennen, da 1) die Schilder sehr weit hinten stehen und durch Hecken verdeckt sind und 2) kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist. Der Fahrbahnbelag ändert sich lediglich von Asphalt auf Pflastersteine. Das allerdings auch erst einige Meter nach Beginn der Spielstraße.
Zur Veranschaulichung habe ich mal eine Skizze angehangen.
Wie ist hier nun die Vorfahrtsregel? Habe aus meinem Bekanntenkreis dazu unterschiedliche Aussagen gehört, und auch vor Ort scheinen sich die VT uneins zu sein, wer nun zuerst fahren darf.
Beste Antwort im Thema
Die ortskundigen Fahrer, auch Anwohner genannt, sind in der Regel die Fahrer die die STVO in solchen Fällen ignorieren aber extrem Rechthaberisch sind. Kurz, wenn Sie ohne zu schauen aus dem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahren und durch ihre Vorfahrtsverletzung einen Unfall verursachen werden Sie sich felsenfest im Recht fühlen.
Nichts Schlimmeres als einen Anwohner als Unfallgegner.
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21 Antworten
Hier scheint das Problem erstmal nicht nur die unklare Lage zu sein, sondern eher die geltenden -also eigentlich klaren- Regeln nach StVO auch als solche zu erkennen.
Da müsste man durch Gestaltung des Kreuzungsbereiches entgegen wirken und sich -als Verkehrsteilnehmer- baw. ggF durch Verständigung behelfen (ich vermute, dass dort viele Rechts vor Links gewähren wollen, obwohl sie es nicht müssten).
Wenn man sich uneins ist, dann fährt man eben langsam. Insofern ist doch durch die "unklare" Regelung der Zweck zu 100 % erfüllt. Gefährlich wird´s nur dann, wenn einer aus der Spielstraße kommt, derjenige im 30 Bereich ihm signalisiert, dass er fahren soll, dann aber das Gaspedal durchdrückt und absichtlich einen Unfall herbeiführt. Bei den vielen Irren da draußen, halte ich das nicht für unmöglich.
Letztlich wird´s dann aber (persönliche Meinung, ohne Gewähr) nicht auf eine reine Schuld des aus der Spielstraße kommenden hinauslaufen und dann lohnt sich das schon nicht mehr. Halte ich also für eher unwahrscheinlich bzw. kann man sich auch einfach weigern zu fahren und den anderen Durchwinken, wenn man aus der Spielstraße kommt, dann kann gar nichts passieren. Gleichermaßen, wenn jemand aus der Spielstraße kommt und sich auf Rechts-Vor-Links beruft, lässt man ihn eben einfach fahren - offenbar nicht korrekt, bricht einem aber auch kein Zacken aus der Krone, ist schließlich auch keine Hauptverkehrsstraße.
Und wenn der Hintermann hupt und sich aufregt... auch da rechts ranfahren und den vorbeiwinken.
Das Thema wurde übrigens im April hier schon diskutiert:
http://www.motor-talk.de/.../...rkehrsberuhigten-bereich-t5669075.html
So was haben wir hier auch. Spielstraße wird von 30er Zone gekreuzt. Tja, da fahre ich immer ganz vorsichtig da ich mir sicher bin, dass die anderen Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Meinung sind wer Vorfahrt hat.
Im Zweifelsfall lasse ich den anderen fahren.
Gruß Frank,
der keinen Bock hat die Vorfahrt, in so einem Fall, gerichtlich kären zu lassen.
Die ortskundigen Fahrer wissen doch das sie in einer Verkehrsberuhigten Zone wohnen und beim herausfahren die Vorfahrt beachten müssen. Es gilt an der Einmündung kein rechts vor Links, es sei denn es ist durch Schilder/ Ampeln anders geregelt.
Die ortskundigen Fahrer, auch Anwohner genannt, sind in der Regel die Fahrer die die STVO in solchen Fällen ignorieren aber extrem Rechthaberisch sind. Kurz, wenn Sie ohne zu schauen aus dem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahren und durch ihre Vorfahrtsverletzung einen Unfall verursachen werden Sie sich felsenfest im Recht fühlen.
Nichts Schlimmeres als einen Anwohner als Unfallgegner.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 9. Juli 2016 um 11:34:58 Uhr:
Die ortskundigen Fahrer, auch Anwohner genannt, sind in der Regel die Fahrer die die STVO in solchen Fällen ignorieren aber extrem Rechthaberisch sind. Kurz, wenn Sie ohne zu schauen aus dem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahren und durch ihre Vorfahrtsverletzung einen Unfall verursachen werden Sie sich felsenfest im Recht fühlen.
Nichts Schlimmeres als einen Anwohner als Unfallgegner.
Volle Zustimmung.
Gruß Frank,
also Vorsicht wenn ihr hier bei mir rumfahrt.
Die Sorte kenne ich auch, und habe mit mit dem Fahrrad schon einige zur Rede gestellt und Ihnen nahe gelegt sich ein paar Stunden theoretischen Unterricht in der ortsansässige Fahrschule zwecks Auffrischung der StVO geben zu lassen.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 9. Juli 2016 um 11:34:58 Uhr:
Die ortskundigen Fahrer, auch Anwohner genannt, sind in der Regel die Fahrer die die STVO in solchen Fällen ignorieren aber extrem Rechthaberisch sind. Kurz, wenn Sie ohne zu schauen aus dem verkehrsberuhigtem Bereich ausfahren und durch ihre Vorfahrtsverletzung einen Unfall verursachen werden Sie sich felsenfest im Recht fühlen.
...
Und man stelle sich vor, der Richter kommt zu dem Ergebnis, dass man zwar Vorfahrt hatte, aber den Unfall hätte vermeiden können, wenn man angemessen gefahren wäre (man müsse schließlich auch jederzeit mit einem Kind rechnen, das eben noch in der Spielstraße mit dem Rad fährt, im nächsten Moment aber aus Unwissenheit diese verlässt). Dann bleibt man gar noch auf einem Teil des Schadens sitzen... oder man argumentiert: Auch das Kind hätte keine Vorfahrt gehabt, das hätte ich dann eben auch...
Naja, jeder wie er will. Irgendwie ist´s doch auch immer lustig: Hinter einem ein Affe, der auf der Vorfahrtsstraße gerne die erlaubten 30 + x fahren möchte, von rechts aus der Spielstraße könnte jederzeit ein überzeugter "Rechts-Vor-Links"ler oder gar ein Kind kommen.
Tolle Kombination. Da werden die letzten 500 m bis zum Feierabendbier noch wunderbar spannend.
PS/Edit:
Und der Affe ist - in 90 % der Fälle - gar einer, der nur noch 200 m bis zu seinem Feierabendbier hat. Aber genau der muss auf den letzten 200 m noch alles rausholen. Wie oft ich so einen hinter mir habe... Auffahren, Lichthupe, noch knapp überholen und 100 m weiter biegt er in eine kleine Nebenstraße ab. Herrlich.
Es gibt da nur eines.
Wenn ich auf eine Kreuzung/Einmündung, ohne Vorfahrtsbeschilderung, zufahre, dann gilt es erst mal Rechts vor Links die oberste Priorität einzuräumen, egal, ob es da jetzt auf der Seitenstraße noch irgendwelche Schilder gibt, die eine andere Vohrfahrtsregellung mitsichbringen.
Ich kann sie von meiner Position nicht einsehen, ergo haben sie für mich keinerlei anderswertigen Entscheidungseinfluss.
Und vielleicht ist es ja auch so gewollt, das man diese Schilder nicht einsehen kann, um die Nutzer dieser Vorfahrtsstraße dazu zu animieren, etwas behutsamer auf die Kreuzung/Einmündung zuzufahren.
In Berlin gibt es zum Beispiel Tempo30-Zonen, da haben nur die Nebenstraßen das Vohrfahrtsschild, wärend die Hauptstraßen nicht mit den Hauptstraßenschild ausgewiesen sind.
Automatisch fährt man, als Nutzer der vorfahrtsberechtigten Straße, vorsichtiger und aufmerksamer an jene Kreuzungen/Einmündungen heran.
Ähm ... die Beschilderung "Spielstraße" steht anscheinend außerhalb des 5-Meter Mündungsbereiches der Kreuzung. Dann endet die Spielstraße also bereits vor der Kreuzung. Rechts vor links ist also völlig korrekt. Die starrsinnigen Anwohner sind dann anscheinend im starrsinnigen Recht . Erzwingen würde ich es natürlich auch nicht. Ich mag ja mein Auto .
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2016 um 11:57:11 Uhr:
Ähm ... die Beschilderung "Spielstraße" steht anscheinend außerhalb des 5-Meter Mündungsbereiches der Kreuzung. Dann endet die Spielstraße also bereits vor der Kreuzung. Rechts vor links ist also völlig korrekt. Die starrsinnigen Anwohner sind dann anscheinend im starrsinnigen Recht . Erzwingen würde ich es natürlich auch nicht. Ich mag ja mein Auto .
Guck mal in den oben von mir verlinkten Thread. Danke.
Ganz unberechtigt ist Dein Einwand nicht. Der BGH stellt auf die Sichtbarkeit ab. Hier ist sie wohl nicht gegeben. Ferner meint der BGH, wenn es weiter als 30 m vor der Kreuzung steht, dass dann direkt ab dem Schild der Bereich beendet ist und die allgemeinen Regeln gelten. Sonst erst mit der Kreuzung. Die Vorinstanz war - wie viele andere auch - der Ansicht, dass generell ab dem Schild Ende ist. Es ist also umstritten. Und die BGH-Ansicht ist in der Praxis nicht handhabbar. Rennt ja keiner mit einem Maßband rum. Die Gegenansicht ist konsequent und einfach handhabbar. Ich halte diese für vorzugswürdig.
Die Argumente ändern sich mit der Zeit nicht. Nur die herrschende Meinung über sie . Die nächste Richtergeneration sieht's vielleicht wieder anders.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2016 um 11:57:11 Uhr:
Ähm ... die Beschilderung "Spielstraße" steht anscheinend außerhalb des 5-Meter Mündungsbereiches der Kreuzung. Dann endet die Spielstraße also bereits vor der Kreuzung. Rechts vor links ist also völlig korrekt. Die starrsinnigen Anwohner sind dann anscheinend im starrsinnigen Recht . Erzwingen würde ich es natürlich auch nicht. Ich mag ja mein Auto .
BGH v. 20.11.207: Der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht am Schild, sondern erst an der Einmündung der anderen Straße
Der BGH (Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07) hat entschieden:
Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.
Dieses Urteil habe ich ja in meinem post mit Sachargumenten kritisiert. Damit bin ich nicht allein. Ein BGH-Urteil ersetzt nicht die eigene Meinung und nicht alle Gerichte folgen dem BGH in diesem Punkt. Da urteilen eben Menschen. Wenn deren Zeit rum ist, dann kommen andere und sehen es vielleicht anders. Auch der BGH gibt von Zeit zu Zeit seine gefestigte Rechtsprechung auf und nimmt den gegenteiligen Standpunkt mit dann ebenfalls felsenfester Überzeugung ein.
In der Urteilsbegründung dieses Tenors führt der BGH auch aus, dass er die Sichtbarkeit für die VT als Kriterium heranzieht.