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unklarer TÜV Termin

VW
Themenstarteram 13. Februar 2007 um 21:05

Moin Moin, ja ich habe schon die Suche benutzt aber in den vorhandenen Threads waren keine klaren Aussagen zu finden.

Ich hatte bis letztes Jahr an meinem Golf ein Saisonkennzeichen von 04 - 10, mein Golf hat immer im Februar HU und AU Termin. Nun war ich 04.05 (als er durch das Saisonkennzeichen wieder angemeldet war) bei TÜV, alles auch kein Problem.

Ich habe mitlerweile kein Saisonkennzeichen mehr und in diesem Monat ist ja wieder mal die HU und AU dran. Als ich nun meine Papiere zusammen gesucht habe viel mir auf das auf dem Prüfbericht der HU als nächster HU Termin 04.07 steht. Die AU aber ist 02.07 dran. Gleich mal am Auto auf die Plaketten gesehen und siehe da die stehen beide auf Februar.

Jetzt zu meiner Frage: was zählt??? Die Plakette oder die Prüfbescheinigung?

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14 Antworten

Zitat:

Die Plakette oder die Prüfbescheinigung?

Komisch das beides nicht übereinstimmt....

Ich würde jetzt direkt sagen, die Plakette, aber weiss ich nicht genau. :D

Ich würde sagen, eher die Plakette ;)

Ja das mein ich nämlich auch :D

also ich würde einfach ma mit den unterlagen und dem auto zum tüv und da fragen denke die sollten das ambesten wissen ....

im zweifel das was eher is, nur um ärger zu vermeiden

sind ja nur 2 monate

Hallo,

du hast definitiv im Februar die HU, da es überzogene Monate bei der Hu nicht mehr gibt.

Das bedeutet, wenn du den Termin der HU z.B. um ein halbes Jahr überziehst, bekommst du auch nur 1,5 Jahre Zeit, bis die nächste HU fällig wird. Die Plakette wird so befestigt, daß man nach 1,5 Jahren wieder zur HU erscheinen muß. Ebenso wird mit dem Eintrag in den Fahrzeugschein verfahren. Da hat der Prüfer bei der letzten HU den Stempel am Kennzeichen richtig geklebt, aber das falsche Datum im Prüfbericht vermerkt.

Da du aber als Halter und/oder Fahrer in Zweifelsfällen, z.B. bei einer Kontrolle generell für das Fahrzeug erst einmal verantwortlich bist, würde ich die HU zusammen mit der AU machen lassen.

Warum wegen 2 Monaten Stress riskieren, den zwar ein Anderer verursacht hat, aber der Aufwand ihm das nachzuweisen in keinem Verhältnis zu den vielleicht "gewonnenen" 2 Monaten stehen würde.

Gruß, Jürgen

TÜV ist im Februar fällig.

Bußgeld fürs überziehen:

bis 3 Monate = 15 Euro

3 - 8 Monate = 25 Euro

über 8 Monate = 40 Euro und 2 Punkte.

Aber nur wenn betriebs- und verkehrssicher. Sonst kommt der große Hammer!

würde einfach mal bei denen mit deinem prüfbericht vorstellig werden. da ja im prüfbericht als nächster hu-termin 4/07 drinsteht, wird sich der prüfer nur beim draufkleben vertan haben. der sah bestimmt nur alt war februar, dann neu auch februar.

er wird in dem moment wohl verpeilt haben, dass er es entsprechend des kennzeichens, hätte auf april kleben müssen - wie er es ja auch richtig im prüfbericht drin hat.

am besten ist immer gleich nachzuschauen, wenn der typ die plaketten geklebt hat, ob die auch stimmen.

ich ürde entgegen der bisher vertretenen meinung für den prüfbericht stiimmen. stellt euch doch mal vor, ihr verliert euer kennzeichen oder es wird euch geklaut. wenn ihr euch ein neues holt, richtet sich doch die zulassungsstelle auch nach dem prüfbericht bzw. dem stempel im fahrzeugschein.

am 14. Februar 2007 um 7:22

Moin,

was hast du denn auf dem Stempel im Fahrzeugschein stehen?

Bzw. hast du ja wahrscheinlich einen neuen, weil du das Auto nicht mehr auf Saison-Kennzeichen fährst. Dann sieh trotzdem mal in deinen Fahrzeugschein, da steht ja dann ein Eintrag des Strassenverkehrsamtes.

Der Termin mit April ist enstanden durch deine Saison-Kennzeichen. Du hattest deinen Termin eben ausserhalb des Zulassungszeitraumes, also keine Möglichkeit die HU zu machen. Daher wird HU erst im ersten Monat des Zulassungszeitraums fällig, und auch auf diesen ausgestellt. Saison 04-10, also HU Termin April.

Der Prüfer hätte aber eigentlich mit der AU auch so verfahren müssen.

 

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von vw19e

Moin,

was hast du denn auf dem Stempel im Fahrzeugschein stehen?

Bzw. hast du ja wahrscheinlich einen neuen, weil du das Auto nicht mehr auf Saison-Kennzeichen fährst. Dann sieh trotzdem mal in deinen Fahrzeugschein, da steht ja dann ein Eintrag des Strassenverkehrsamtes.

Der Termin mit April ist enstanden durch deine Saison-Kennzeichen. Du hattest deinen Termin eben ausserhalb des Zulassungszeitraumes, also keine Möglichkeit die HU zu machen. Daher wird HU erst im ersten Monat des Zulassungszeitraums fällig, und auch auf diesen ausgestellt. Saison 04-10, also HU Termin April.

Der Prüfer hätte aber eigentlich mit der AU auch so verfahren müssen.

 

Gruß

Das ist richtig!

Im übrigen zählt der Stempel bzw. Eintrag in den Papieren und der Bericht. Die Plakette zählt nicht!!

der Habicht

Themenstarteram 14. Februar 2007 um 11:13

so hab mal in den Fahrzeugschein geschaut (Zulassungsbescheinigung Teil 1) dort steht als nächster HU Termin 02.07 drin.

Ich hab mir überlegt das ja auch das Straßenverkehrsamt den Fehler gemacht haben kann. Die ham ja auf das neue ganzjahres Kennzeichen die Plakette geklebt und den Schein ausgefüllt.

Oder der Prüfer hatte in seinem Rechner ein Programm das automatisch das aktuelle Datum +2 Jahre in die Prüfbescheinigung einfügt.

Naja ich werde denke ich mal auf nummer sicher gehen und diesen Monat die HU und AU machen lasse.

Aber zu dem Thema HU und Saisonkennzeichen hört man immer nur unterschiedliche Meinungen. Haben wir keinen Sachvertändigen hier der das mal aufschlüssel kann?

Danke auf jeden Fall für die vielen Antworten

Benutz mal die Suche, ich glaub ich hab mich im Sicherheits-Forum dazu mal ausfürlicher ausgelassen........

der Habicht

also ich fahr auch mit saisonkennzeichen und hätte als ichs mir gekauft hab auch im feb gemusst.

da es aber laut tüv unzumutbar ist mit einem auto zum tüv zu kommen wenn es eigentlich abgemeldet ist. also auch auf april datiert. also 2 monate gesparrt. mit au natürlich das gleiche da wir uns da aufn tüv berufen haben und ja net utnerschiedlich kleben können.

ausserdem denk ich mal das der stempel zählt und ent die plakette. man kann ja kennzeichen verlieren und die sind falsch geklebt doer jemand klauts oder so. naja wenn was wäre wird sich ja nach den papieren orientiert

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