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Unschuldig in Unfall verwickelt und doch kein Geld

Mercedes
Themenstarteram 15. Juli 2024 um 7:52

Wir fahren ja alle gebrauchte Autos.Ob Top gepflegt oder halt der typische Gebrauchsgegenstand.

Trotzdem sollte jeder von uns bei diesen älteren Fahrzeugen den Zustand genaustens dokumentieren(Beulen,Kratzer etc).

Denn je nach Seriosität des Verkäufers ist es uns nicht bekannt,ob das Fahrzeug in den letzten Jahren einen Unfall hatte,der vom Vorbesitzer zwar ohne Rechnung repariert,aber Fiktiv abgerechnet wurde.Auch ein Nachweis über einen Sachverständigen,das die Reparatur durchgeführt wurde,existiert nicht.

Dazu muss man wissen das alle Schäden, die FIKTIV abgerechnet werden in der HIS Datenbank der Versicherer gespeichert sind.Ebenso Totalschäden.Die Versicherungen und zwar alle Versicherungen greifen ständig darauf zu,wenn ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist.

Beispiel:

Das Bild von der Stoßstange stammt von einem W211 der in einen kleinen Unfall verwickelt war.Sichtbar ist eine Kerbe.Mehr ist an der Stoßstange nicht beschädigt.Der Schaden wurde fiktiv abgerechnet.Ein Reparaturnachweis über die erneuerte Stoßstange existiert nicht.

Der Besitzer beseitigt in Eigenregie die Kerbe oder auch nicht und das Auto wird verkauft.

Der neue Besitzer hat dann ein paar Monate später einen unverschuldeten Unfall, bei dem die vordere Stoßstange erneut beschädigt und erneuert werden muss.

Die Gegnerische Versicherung wird dann bei der HIS die Fahrzeugdaten abfragen und feststellen, dass die Stoßstange vor Monaten schon mal abgerechnet wurde,aber niemals ein Nachweis über eine fachgerechte Reparatur eingereicht wurde.

Die Versicherung wird dann die Regulierung ablehnen und für Dich wird es ein mächtig teurer Spaß, um eventuell noch an Dein Geld zu kommen,wenn Du nicht irgendwelche Nachweise erbringen kannst.

Unter Umständen und je nach Schadenshöhe kann das schnell zu einem Debakel werde.

Stoßstange
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4 Antworten

Interessante Theorie. Ist das schon mal jemandem so ergangen? Wäre mal Interessant was ein Anwalt dazu sagt. Das Wort der Versicherer ist ja nur deren Meinung. Müssten sie nicht den Nachweis erbringen das ich es nicht repariert habe.

Themenstarteram 19. Juli 2024 um 12:52

Die Gerichte urteilen hoechst unterschiedlich .

Der BGH hat für die Versicherer entschieden .Videos zu dem Thema findest Du von Anwälten bei Youtube

Zitat:

@ThalerKlaus schrieb am 15. Juli 2024 um 09:52:07 Uhr:

Der Besitzer beseitigt in Eigenregie die Kerbe oder auch nicht und das Auto wird verkauft.

Der neue Besitzer hat dann ein paar Monate später einen unverschuldeten Unfall, bei dem die vordere Stoßstange erneut beschädigt und erneuert werden muss.

Die Gegnerische Versicherung wird dann bei der HIS die Fahrzeugdaten abfragen und feststellen, dass die Stoßstange vor Monaten schon mal abgerechnet wurde,aber niemals ein Nachweis über eine fachgerechte Reparatur eingereicht wurde.

Die Versicherung wird dann die Regulierung ablehnen und für Dich wird es ein mächtig teurer Spaß, um eventuell noch an Dein Geld zu kommen,wenn Du nicht irgendwelche Nachweise erbringen kannst.

Je nach Schadenshöhe würde ich bei so einem Fall vermutlich nicht klagen. Zumal die Richter manchmal ein eigenartiges Rechtsverständnis haben.

In Deinem fiktiven Fall wäre es jedoch theoretisch ziemlich einfach.

Die Versicherung lehnt die Regulierung Deines unverschuldeten Unfalls ab.

Mit diesem Hinweis lässt Du in der Datenbank nachschauen, ob es einen abgerechneten Unfall gibt und ob es einen Reparatur Nachweis gibt.

Wenn es diesen Nachweis nicht gibt und Dein Verkäufer zum Zeitpunkt der Abrechrechnung der Halter war, dann hat Dir der Verkäufer einen Wagen mit nicht reparierten und nicht mitgeteilten Unfallschaden verkauft. Das ist Betrug und der Verkäufer ist schadensersatzpflichtig.

In diesem Fall sogar einfach nachweisbar.

Bei Gerichten ist jedoch nichts einfach und ob der Verkäufer Geld hat, ist auch nicht klar.

Ich würde dem tatsächlich genau so zustimmen. Ist leider wirklich so. Habe die Leidensgeschichte bzgl. fiktiver Abrechnung und Restwertbörse auch schon hinter mir. Bei der HIS kann man als Privatperson einfach und kostenlos eine Abfrage machen. Einfach mal online schauen, das ist in ein paar Minuten erledigt. Nach zwei bis drei Wochen kriegt man dann den ganzen Spaß per Post. Leider stehen da nur Vorschäden der letzten zwei Jahre drin … man kann sich also mit dieser Methode niemals zu 100% sicher sein. Als Präventivmaßnahme einfach mal zum Gutachter fahren und dokumentieren lassen, dass das Auto in einem unfallfreien oder reparierten Zustand ist ist ja auch Quatsch …

Weiß einer vielleicht, ob man eine „tiefere“ Abfrage machen kann? Ich meine die 48 Monate Speicherzeit hätte irgendwas mit dem Datenschutz zu tun. Wäre cool wenn einer da mehr wüsste.

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