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Unseren Dicken hats erwischt

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 12. März 2011 um 18:46

Hi Leute,

unser Dicker wurde heute von einem 89er Audi V8 etwas unsanft aufs Korn genommen. Mal schauen was der Gutachter nächste Woche dazu sagen wird und was dann so kommt.

Hab mit meinem Telefon mal schnell ein paar Bilder geschoßen nachdem ich an den Unfallort gekommen bin.

Foto1
Foto2
Foto3
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32 Antworten

Oh je, sehr sehr ärgerlich. Hoffe es ist beim blech / plastikschaden geblieben. Mich hat gestern ne oma aufs korn genommen. Konnte aber so grade noch ausweichen. Viel hat nicht gefehlt.

herzliches beileid

naja ging ja nochmal gut aber trozdem ärgerlich

hat sich oben am radkasten das blech verformt?

oder sieht es nur so aus

mfg

Themenstarteram 13. März 2011 um 8:21

Personenschaden ist auf beiden Seiten glücklicherweise ausgeblieben. Der auffahrende hatte sich wegen erhöhter Geschwindigkeit auf einen Blitzer konzentriert und hat es dann nicht mehr geschafft auszuweichen.

Das Blech ist rechts unterhalb des Tankdeckels leider verformt und die Spaltmasse an der hinteren Tür passt auch nicht mehr, geht aber ohen Probleme auf und zu. Der Deckel für das Reserverad stand auch hoch und passt nicht mehr so gut. Bin froh das er den Wagen nicht mittig getroffen hat wegen der Gasanlage.

Für mich sieht es irgendwie aus wie ein wirtschaftlicher Totalschaden, was meint ihr?

Hab schon mal in den bekannten Autobörsen nach einem Ersatz geschaut, aber es ist kaum was zu finden der unseren Dicken bezüglich Ausstattung ersetzen könnte.

naja ist ärgerlich

naja dann kannst nur nach gutachten abrechen neue stossstange hinten ran

neues rücklicht und dann lackieren lassen

dann hast du noch was für die urlaubskasse das seitenteil kostet hinten un die 350€ ohne ohne arbeiten

was ein hoher aufwand ist

mfg

Von mir auch mein Beileid! :(

Ich schließe mich meinem Vorredner an hinsichtlich Gutachtenabrechnung!

Einen vergleichbar ausgestatteten 4B wie du ihn hast ist tatsächlich schwer zu finden oder du mußt wenn es geht, dich preislich ein wenig höher orientieren!

Aber erstmal abwarten was der Sachverständige vermeldet und dann weitersehen!

 

LG! :cool:

Freu dich schonmal auf ein 2. Weihnachtsgeld...oder ein verfrühtes Urlaubsgeld !! :D:D

Ich würde auch auf Gutachten abrechnen und den Schaden selbst beheben ! We oben schonmal geschrieben kommt arbeitsstundentechnisch einiges zusammen aufm Schadenprotokoll ;)

Wie schon geschrieben Abrechnen nach Gutachten und dann mit neuer SS und Rücklicht weiterfahren oder nach was anders umschauen. Du hast aber noch glück gehabt das der andere nicht auf die AHK gerauscht ist,dann wärste leer ausgegangen,weil abnehmbare AHK nur im Hängerbetrieb dran sein dürfen.

mfg.map

Bist du aus der gegend NRW? Könnte dir weiter helfen, pn an mich.

Themenstarteram 13. März 2011 um 17:46

@mapsensor,

Das mit der AHK habe ich schon mal bei der hier ortsansässigen Polizei erfragt und der Polizist sagte das es egal sei. Ich weiß es aber auch so wie Du es geschrieben hast. Was aber richtig ist wird man wohl erst erfahren wenn es mal soweit ist. Und es gibt da noch einen Grund warum es gut so ist, denn in der Reserveradmulde liegt schließlich der Gastank.

@chanky,

Bin nicht aus NRW wie Du am Kennzeichen auf den Bildern hättest sehen können ;)

Naja, ich werde erstmal abwarten was bei dem Gutachten rauskommen wird. Nach nem Ersatz hatte ich schonmal geschaut, aber wenn man in der Suche LPG, Standheizung und Allrad angibt werden es echt sehr sehr wenig Angebote. Die Zeit heilt alle Wunden so hoffe ich es auf jeden Fall.

 

der polizei ist das egal aber der versicherung nicht und die entscheidet wer was zahlt egal ob der andere schuld hat

weil wenn er dir auh die ahk gefahren wäre dann hättest du denn schaden bezahlt denn er sich durch die ahk angerichtet hätte

weil es eine abnhnehmbare ist

ich hätte das auch nie geglaubt aber es ist leider so

mfg

Zitat:

Original geschrieben von eros123

der polizei ist das egal aber der versicherung nicht und die entscheidet wer was zahlt egal ob der andere schuld hat

weil wenn er dir auh die ahk gefahren wäre dann hättest du denn schaden bezahlt denn er sich durch die ahk angerichtet hätte

weil es eine abnhnehmbare ist

ich hätte das auch nie geglaubt aber es ist leider so

mfg

Nee nee so ist das nicht!!!!!!!!!!

Wer auffährt bezahlt und ob die kupplung dran ist oder nicht spielt keine rolle.

Habe noch nie was gelesen das man dazu verpflichtet ist die AHK abzumachen.

am 13. März 2011 um 18:08

dann lies mal das:

http://www.juraforum.de/.../...haengerkupplung-abnehmen-pflicht-248965

ist nicht ganz richtig wer auffährt bezahlt nicht immer das ist ganz falschen denken

das prob. ist das die versicherung das unter sich ausmachen wenn man kein anwalt hat

will hier keinen angst machen aber wenn das thema schin steht dann sollte man sowas bedenken:D

hier mal ein auszug

-> Verweis auf §30c Abs. 1 StVZO: "Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden." - Abnehmbare AHK ist eine vermeidbare Gefährdung! Somit (wieder meiner ursprünglichen Meinung) doch eine OWi die mit Bußgeld belegt werden kann!

Auch der ADAC weist daraufhin dass durch eine nicht entfernte abnehmbare AHK ein Gericht eine erhöhte Betriebsgefahr (vor allem im Hiblick auf §30c Abs. 1 StVZO) gegeben ist.

Auf §60 StVZO wurde ja schon eingegangen (Verdecken des Kennzeichens muss vermieden werden!)

Zitat:

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw

mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne

Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden

Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare

Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei

Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.

Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine

vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden

entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher

nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die

abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des

Kraftfahrers annimmt. Der Juristischen Zentrale des ADAC liegen einschlägige

Urteile bislang nicht vor.

*Quelle: ADAC

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