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Unstimmigkeit mit FOH beim Vorführwagenkauf - Ideen, Vorschläge?

Opel Astra J, Opel
Themenstarteram 14. November 2013 um 16:56

Hallo liebe Opel-Freunde,

ich habe mich gerade sehr über meinen FOH geärgert und würde gerne mal Eure Meinungen und ggf. Ideen dazu hören.

Um die Geschichte mal kurz darzustellen, ich wollte einen GTC als Neuwagen kaufen. Im Rahmen der Preisverhandlung hat der Verkäufer vorgeschlagen, den Wagen als Vorführwagen auf das Autohaus zuzulassen, wodurch er mir (natürlich) beim Preis noch weiter entgegenkommen wollte. Ich habe erwidert, daß ich nicht möchte, daß der Wagen gefahren wird. Daraufhin meinte er, daß das nur Personal des FOH tun würde, woraufhin ich sagte, daß ich auch das nicht möchte. Das könne er auch noch darstellen, war die Antwort. Auf meiner Vertragsausfertigung ist handschriftlich und mit Unterschrift des Verkäufers angefügt: "Astra GTC wird als VFW zugelassen, aber nicht gefahren!"

So weit, so gut. Nachdem der Wagen mittlerweile beim FOH steht, wollte ich den Reifenwechsel mit einer kleinen "Besichtigung" verbinden, bei der ich feststellen mußte, daß schon 400 km auf der Uhr sind. Jetzt erzählt mir der Verkäufer plötzlich, daß Vorführwagen mindestens 600 km gefahren werden müssen, weil der Händler sonst bei einer Kontrolle durch Opel Probleme bekommen würde. (Angeblich fährt nur er den Wagen.) Er war sich auch sicher, daß beim Verkaufsgespräch erwähnt zu haben. Ich bin mir allerdings sicher, daß das nicht der Fall war. Zumal ja auch der oben wiedergegebene Zusatz mit "wird nicht gefahren" eindeutig ist. Ich habe erstmal kein Faß aufgemacht, vereinbart, daß ich die fehlenden 200 km selbst fahre, und mir beim Warten auf den Reifenwechsel überlegt, was ich tun könnte. Der Beitrag hier und eine unfreundliche (sachliche) Mail an den Geschäftsführer des FOH waren so meine Ideen. Als ich etwas später gerade vom Hof fahren wollte, kam der Verkäufer noch an und meinte, daß ihm das "Mißverständnis" leid täte. Er hätte eben mit seinem Chef gesprochen; sie würden mir als kleinen Ausgleich die erste Inspektion dazu geben.

Sehr ärgerliche Sache, aber die 400 km sind jetzt nun mal drauf. Mich würde jetzt vor allem mal interessieren, ob hier jemand diese 600 km-Regelung bestätigen kann.

Die Mail an den Geschäftsführer hat sich soweit ja erledigt, wenn der schon Bescheid weiß. Würdet Ihr versuchen, noch mehr als die eine Gratisinspektion rauszuschinden? Bzw. wie beurteilt Ihr die Erfolgsaussichten? Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, der Händler hätte ein Problem, wenn ich mich auf den handschriftlichen Zusatz berufen würde.

Vorab schon danke für Eure Beiträge!

Beste Antwort im Thema

Oh man! Jetzt weiß ich, was ich in meinem nächsten Leben nicht werde: Autohändler ... :D

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Ich habe meinen Astra ST auch über die Vorführwagenschiene gekauft. Zu der 600km-Regel kann ich nichts sagen doch mich wundert es, das du dein Auto nicht gleich am ersten Tag erhalten hast.

Ich konnte mein Auto gleich in Empfang nehmen und habe es die 1,5 Monate als Vorführwagen selber gefahren. Einzige Bedingung war eine Werbung des Autohauses auf der Heckscheibe für diesen Zeitraum.

Meine Meinung dazu: letztendlich hat er wohl doch gemerkt, dass er was verbockt hat. Die 600km Regelung lasse ich mal im Raum stehen. Mit der Inspektion finde ich eigentlich eine gute Idee. Auch wenn ich deinen "Frust" verstehen kann. Lasse Dir dadurch nicht dir Freude am Neuen verderben. Gruß velu24de

PS, vielleicht macht Dir der Verkäufer noch den Tank voll. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Luthor

Die Mail an den Geschäftsführer hat sich soweit ja erledigt, wenn der schon Bescheid weiß. Würdet Ihr versuchen, noch mehr als die eine Gratisinspektion rauszuschinden? Bzw. wie beurteilt Ihr die Erfolgsaussichten? Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke, der Händler hätte ein Problem, wenn ich mich auf den handschriftlichen Zusatz berufen würde.

mit allen mitteln den preis drücken und dann mit der keule wedeln?

naja.:D

am besten gleich im internet zum billigsten preis kaufen.

Nimm die erste Gratisinspektion und gut ist es.

Sicherlich hast du vereinbart, dass der Wagen nicht gefahren werden soll - mir persönlich wären die 400 km egal.

Und wenn es dir gar nicht passt - dann bestehe halt auf eine Neubestellung laut deinem schriftlichen Vertrag mit dem Händler.

Oh man! Jetzt weiß ich, was ich in meinem nächsten Leben nicht werde: Autohändler ... :D

Zitat:

Original geschrieben von martin7791

Nimm die erste Gratisinspektion und gut ist es.

Sicherlich hast du vereinbart, dass der Wagen nicht gefahren werden soll - mir persönlich wären die 400 km egal.

Und wenn es dir gar nicht passt - dann bestehe halt auf eine Neubestellung laut deinem schriftlichen Vertrag mit dem Händler.

Tja, die ersten km sind mit die wichtigsten oder!? ;)

Ich nehme an, darum geht es auch dem TE hier! :o

MfG sano

Eins der Probleme von Opel ist, dass sie zu viele solche Kunden haben, die nur Vorführwagenpreise zahlen wollen, aber eigentlich garkeinen Vorführwagen wollen.

Sei über die erste Inspektion froh, das sind pro Kilometer immerhin fast 50 cent "Entschädigung".

Wahrscheinlich hat ers einfach vergessen, dass ihr das vereinbart habt. Ist ja schließlich ein Vorführwagen, den führt man üblicherweise auch vor. Bei Autos meistens fahrend.

Auch auf die Gefahr hin, das ich mich schon wieder wiederhole:

Autoverkäufer rangieren unter den 20 vertrauenswürdigsten Berufen auf Platz 18. Sie konnten sich um einen Platz verbessern, weil ihnen die Finanzberater den Platz 19 abgenommen haben.

Die "600 km Regel" ist frei erfunden, weil das Auto bei der Zulassung schon Eigentum des Händlers war und der Hersteller hier überhaupt keine Ansprüche mehr stellt.

Themenstarteram 15. November 2013 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von slv rider

mit allen mitteln den preis drücken und dann mit der keule wedeln?

naja.:D

am besten gleich im internet zum billigsten preis kaufen.

Zum Thema "mit allen Mitteln den Preis drücken" solltest Du Dich mal mit Walter4 aus dem Forum hier unterhalten, da bin ich der falsche Adressat. Ich habe eben nicht über einen Internetvermittler gekauft, weil ich den Händler vor Ort unterstützen wollte. Dafür habe ich auch einen Preisaufschlag in Kauf genommen. (Ruhig bleiben, Walter!) Der Vorschlag mit dem Vorführwagen kam vom Verkäufer.

Ganz unabhängig davon gilt: pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Das sagt auch die Anwältin, mit der ich mich heute unterhalten habe. Und "nicht gefahren" heißt 0 km, nicht 400. Ich habe zwar kein Interesse daran, die Sache eskalieren zu lassen, aber verarschen lasse ich mich auch nicht. Werde mich nochmal mit dem Verkäufer unterhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Luthor

Ganz unabhängig davon gilt: pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Das sagt auch die Anwältin, mit der ich mich heute unterhalten habe. Und "nicht gefahren" heißt 0 km, nicht 400. Ich habe zwar kein Interesse daran, die Sache eskalieren zu lassen, aber verarschen lasse ich mich auch nicht. Werde mich nochmal mit dem Verkäufer unterhalten.

Nur der Ordnung halber.

Das Auto wird nicht zum Händler getragen.

Eine gewisse Anzahl an Wegstrecke wird das Fahrzeug ab Werk zurücklegen.

Autverladehafen Bremerhaven fällt mir dazu ein.

Somit wäre richtig.

"Nicht gefahren" heißt nicht mehr km als bei Vertragsabschuß auf dem Tacho.

mit einigen usern hier konfrontiere ich mich nicht mehr.;)

und das mit dem einhalten der veträge, der FOH hat auch einen händlervertrag mit opel den er einhalten muss.

mehr kann ich dazu magels wissen allerdings auch nicht beitragen.

p.s. neuwagen haben meisst kilometerstände im einstelligen bereich auf dem tacho. es gibt auch hersteller bei denen der tachostand erst zur ablieferung an den endkunden bei null gestartet wird.

Gab es bei Opel nicht auch diesen Transportmodus?

Jedenfalls scheint der Händler seriös zu sein, bei modernen Autos soll es ja besonders einfach sein, den Tachostand zu manipulieren ... ;)

der transportmodus beeinflusst nicht den tacho.

Zitat:

Original geschrieben von siggi s.

Oh man! Jetzt weiß ich, was ich in meinem nächsten Leben nicht werde: Autohändler ... :D

Und wenn ich unterbeschäftigter Rechtsanwalt wäre würde ich bei Motor-Talk mitlesen.

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