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Unter 21 LKW Güterverkehr

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 22:39

Hi,

 

welche Strafe würde mich erwarten wenn ich unter 21 Gewerblich Fahre??

Müsste ich lkw Stehen lassen ?Habe aber 2ten Fahrer dabei ?? Bekommt der auch ne strafe oder die Spedition??

Punke Strafe Oder So??

 

thx V6

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17 Antworten

bei uns in österreich ist das so hart als würdest du ohne führerschein fahren. auch wenn du ihn schon mit 18 gemacht hast.

am 28. Februar 2008 um 9:31

würde ich auch sagen in deutschland das es so ist als würdest du ohne führerschein fahren, da es ja ein gesetz ist das man es erst ab 21 jahren darf .....

am 28. Februar 2008 um 10:45

Bist du den in der ausbildung zum Bkf?dan duerfte es doch keine probleme geben....

gruss micha

also bei uns in österreich ist das so das man bis 21 nur den C1 hat auch wenn man die normale C prüfung mit 18 gemacht hat.

also heißt das wenn du nur den C1 hast und du mit einem C unterwegs bist gilt der führerschein nicht.

ist so wie mit moped und motorrad. hat ja auch beides nur eine spur ist aber ganz was anderes.

am 28. Februar 2008 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von MV6omega

Hi,

welche Strafe würde mich erwarten wenn ich unter 21 Gewerblich Fahre??

Müsste ich lkw Stehen lassen ?Habe aber 2ten Fahrer dabei ?? Bekommt der auch ne strafe oder die Spedition??

Punke Strafe Oder So??

thx V6

Das ist fahren ohne Führerschein. Kannst also den frischen B,C,E gleich wieder abgeben. Auch wird dein Arbeitgeber mit Konsequenzen rechnen müssen. Ich glaube der Beifahrer, solange es nicht dein Chef ist, dem wird man nicht beweisen können, das er wusste wie alt du bist. Auch glaube ich nicht, dass ein Beifahrer verplichtet ist, zu wissen wie alt sein Kollege ist.

Straftaten lohnen nicht. Lernt man doch schon in der Grundschule.

;)

am 28. Februar 2008 um 17:00

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

würde ich auch sagen in deutschland das es so ist als würdest du ohne führerschein fahren, da es ja ein gesetz ist das man es erst ab 21 jahren darf .....

Du darfst schon fahren, Feuerwehr, Bundeswehr, THW usw, nur eben nicht im Gewerblichen Güterkraftverkehr. Abschleppwagen, düfte er, fahren, einen Autotransporter einer Spedition jedoch nicht.

Der Dienstweg muß immer schön eigehalten werden.

;)

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es nicht, da die FeV für'n C/CE mit 18 gemacht werden darf § 10 Abs. 1 Nr. 3 FeV. In der FeV gibt es keine OWi dafür. Das Mindestalter für'n Güterkraftverkehr ist in § 10 Abs. 1 S. 2 FeV verankert, die OWi-Regel bezieht sich nur S. 1, nach dem Du ja mit 18 die Fe erwerben darfst.

In der VO (EWG) 3820/85 und den AETR, je nachdem wo Du eingesetzt wirst, gibt es aber entsprechende Tatbestände. Die Strafen hierfür stehen in der FPersV und zwar in § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 für die 3820 und einen Paragraph weiter für die AETR. Es wird jeweils der Chef und der Fahrer bestraft. Auf jeden Fall ist es eine OWi. Wie hoch die Strafe ist, kann ich Dir nicht sagen.

am 29. Februar 2008 um 21:09

Das selbe Problem hab ich auch. Mein Vater lässt mich nur Werkstattfahrten und Überführungsfahrten z.b ne neue SZM in Woerth oder ein Auflieger in Gotha holen. Die 14 Monate gehn auch noch rumm.... Mal was anderes, ich bin schon des öfteren mal bei der letzten Tour NACH DEM ABLADEN mit dem Zug leer heimgefahren, Vater hat halt mal nebenan Platz genommen. Er meint das wäre ja auch noch im Zuge einer Gewerblichen Fahrt. Was meint ihr dazu ist das legal oder nicht? oO

Die Leerfahrt betrifft einen Grenzbereich. So etwas kann ich nicht konkret bestimmen. Der gewerbliche Gütertransport - der eigentlich nicht stattfindet - der aber auch ohne die Leerfahrt nicht stattfinden kann, bedingt das Mindestalter.

Es ist also eine Frage, ob nun die Leerfahrt dazu gezählt wird oder eben halt nicht. Die Rechtsprechung wird da näheres zu sagen.

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