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Unter alkoholeinfluss Unfall

Themenstarteram 18. Oktober 2010 um 23:35

Hallo Leute,

hab vor einiger Zeit unter Alkoholeinfluss einen Unfall gebaut. Es war niemand anders dran beteiligt und es ist auch keiner zu schaden gekommen. Nur mein eigenes Auto hats übel erwischt. Jetzt hab ich vor kurzem ein Schreiben vom Staatsanwalt bekommen wo unter anderem auch der tatsächliche Alkoholwert von 1,07 drin steht.

Ich bin bzw war noch in der Probezeit und weiß nicht was mich jetzt noch erwartet. Werd ich zur MPU oder regelmäßig zum Arzt meine Leberwerte bestimmen lassen müssen? Seh ich meinen Führerschein evtl noch mal wieder oder muss ich ihn gleich ganz neu machen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

...was ich vllt noch erwähnen sollte

ich war bis jetzt noch nicht aktenkundig...also nicht vorbestraft

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2010 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wenn das mal nur auf dem Land so wäre.

 

Aber selbst im eigentlich gut vernetzem Ruhrgebiet wird es zu späterer Stunde schon schwierig nach Hause zu kommen.

 

Wenn ich z.B. nach Essen fahre um dort ein Konzert oder ne Party zu besuchen, habe ich die Wahl um 23:00 Uhr den letzten Zug zu nehmen bzw um 5.00 Uhr den ersten.

 

Ist zwar kein Grund alkoholisiert zu fahren, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass dies die Bereitschaft dazu durchaus fördert.

 

Mfg Zille

Eigentlich braucht man nur eine andere Rechnung erstellen, was kostet ein Führerscheinverlust >Bussgeld>Jobverlust? gegen eine Taxifahrt und schon hat sich alles erübrigt auch nur ansatzweise den Gedanken weiter zu verfolgen um sich besoffen ans Steuer zu setzen.

 

Die die es dennoch tun handeln dabei nicht nur betriebswirtschaftlich dumm sondern gefährden noch andere Menschen und das ist höchst unsozial oder auch Asozial genannt.

 

Und wer das Geld zum saufen hat sollte auch das Geld für ein Taxi überhaben.

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Hallo!

Es ist nicht ganz der Weltuntergang kannst dich aber warm anziehen!

Ich nehmen an weil du noch unter der 1,1 Grenze gewesen bist wird dir zwar keine MPU auferlegt sondern ein Aufabuseminar das ist schon mal klar.

Weil du Punkte kassieren wirst, wird dir die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert auf insgesamt vier.

Geldstrafe und ein Fahrverbot, im Zusammenhang mit einem Unfall wird dieser sicherlich mehr als drei Monate betragen.

Ob du vorstrafen hast oder nicht wird hier kaum eine Rolle spielen.

BITTE: Kein Alkohol mehr am Steuer!

Gruß

Erstmalig alkoholauffällig, keine MPU bei diesem Wert.

Aber:

Führerscheinentzug (Fahrverbot gibt es da nicht mehr) und bis zur Neuerteilung wird eine Sperre von etwa 8-12 Monaten erfolgen.

Strafe in etwa ein Monatsnettoeinkommen.

Probezeitrelevante Maßnahmen:

Aufbauseminar, sowie Probezeitverlängerung stehen an.

Sonstiges:

Kasko Versicherung (wenn vorhanden) kann Zahlung einstellen.

Führerschein musst du nach Ablauf der Sperrfrist nicht neu machen, nur halt neu beantragen.

Abgesehen von der Strafe und dem Fahrverbot, würde ich an deiner Stelle mal gaaaaanz tief in dich kehren und mal drüber nachdenken was du anderen hättest antun können.

Es ist nochmal einigermaßen gut gegangen, aber du solltest deine Schlüsse draus ziehen ...

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Führerscheinentzug (Fahrverbot gibt es da nicht mehr) und bis zur Neuerteilung wird eine Sperre von etwa 8-12 Monaten erfolgen.

Strafe in etwa ein Monatsnettoeinkommen.

Es handelt sich hier mit 1,07 Promille noch um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Straftat erst ab 1,1 Promille.

Bußgeldkatalog, Tatbestand 241, 500 Euro Bußgeld + ca. 30 Euro Verfahrenskosten plus 1 Monat Fahrverbot + 4 Punkte (A-Verstoß)

Da innerhalb der Probezeit begangen, kommt dann im weiteren Verlauf die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und die Probezeit verlängert sich um 2 auf insgesamt 4 Jahre.

am 19. Oktober 2010 um 7:27

Es ist nicht so schlimm was da passiert ist da keine anderen Personen geschädigt wurden, doch hier kommt mir wieder in den Sinn das Führerscheinneulinge mal eine 0 Prozentklausel erhalten sollten.

Meine Meining ist man sollte sich nur für eines entscheiden , entweder Alkohol oder Fahrzeug( auch Fahrrad) ich persönlich bin sogar für ein generelles 0 Prozent Gesetz, in anderen Ländern geht das doch auch.

Den Themenstarter erwartet nun eine Strafe die er sich merken wird, musste es aber soweit kommen???

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Es ist nicht so schlimm was da passiert ist da keine anderen Personen geschädigt wurden, doch hier kommt mir wieder in den Sinn das Führerscheinneulinge mal eine 0 Prozentklausel erhalten sollten.

Was hätte eine 0-Promille (!) Grenze daran geändert, dass der TE mit 1,07 Promille durch die Nacht gerauscht ist? Wäre seine Fahrt dadurch weniger gefährlich gewesen?

Ich bin der Überzeugung, dass ein günstiger, guter und auch nachts sicherer ÖPNV das beste Mittel gegen Alkoholmissbrauch am Steuer ist. Wenn hingegen eine Taxifahrt von der Landgaststätte nach Hause 40 EUR kostet, bekomme ich fast Verständnis dafür, dass ein Trunkenbold sich hinters Steuer setzt und auf sein Glück baut, nicht erwischt zu werden.

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Es ist nicht so schlimm was da passiert ist da keine anderen Personen geschädigt wurden, doch hier kommt mir wieder in den Sinn das Führerscheinneulinge mal eine 0 Prozentklausel erhalten sollten.

Meine Meining ist man sollte sich nur für eines entscheiden , entweder Alkohol oder Fahrzeug( auch Fahrrad) ich persönlich bin sogar für ein generelles 0 Prozent Gesetz, in anderen Ländern geht das doch auch.

Den Themenstarter erwartet nun eine Strafe die er sich merken wird, musste es aber soweit kommen???

Soweit mir bekannt gibt es die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger bereits. Und zwar seit Ende 2007.

am 19. Oktober 2010 um 7:40

Wenn das mal nur auf dem Land so wäre.

Aber selbst im eigentlich gut vernetzem Ruhrgebiet wird es zu späterer Stunde schon schwierig nach Hause zu kommen.

Wenn ich z.B. nach Essen fahre um dort ein Konzert oder ne Party zu besuchen, habe ich die Wahl um 23:00 Uhr den letzten Zug zu nehmen bzw um 5.00 Uhr den ersten.

Ist zwar kein Grund alkoholisiert zu fahren, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass dies die Bereitschaft dazu durchaus fördert.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

..., doch hier kommt mir wieder in den Sinn das Führerscheinneulinge mal eine 0 Prozentklausel erhalten sollten.

a) haben wir

b) selbst wenn wir es nicht hätten, gibt es die allgemeine 0,3 Prom.-Grenze.

Hier wurde doch nicht die Grenze knapp verfehlt, weil man sich verrechnet hat, hier wurde auf jegliche Grenze oder Reglementierung gepfiffen.

Wo ist eine "funktionierende" Grenze liegen, wenn den Leuten jegliche Grenze völlig egal ist?

Die allgemeine Grenze liegt bei 0,5 Promille.

0,3 gilt nur in Verbindung mit Fahrfehlern.

Warum wird oftmals ein Thread mit falschen Informationen zugemüllt? Ist doch kein Problem zu schreiben, dass es sich um Vermutungen handelt.Stattdessen wir mit dem Brustton der Überzeugung Schwachsinn verbreitet.

Zumal die Informationen für Fahranfänger und Promillegrenzen überall und schnell im Net greifbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein

0,3 gilt nur in Verbindung mit Fahrfehlern.

Der hier nicht passiert ist und man immer ausschließen kann, dass man keinen machen wird. Also mit 0,49 nicht etwas angestellt wird, was täglich tausende von Autofahrern komplett nüchtern schaffen.

Faktisch haben wir 0,3

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von hungryeinstein

0,3 gilt nur in Verbindung mit Fahrfehlern.

Der hier nicht passiert ist und man immer ausschließen kann, dass man keinen machen wird. Also mit 0,49 nicht etwas angestellt wird, was täglich tausende von Autofahrern komplett nüchtern schaffen.

Faktisch haben wir 0,3

Es gab keinen Fahrfehler? Deswegen ist der Wagen jetzt auch kaputt? Aha...

Um mit den ganzen Spekulationen mal aufzuräumen hier mal eine Übersicht, nach der ich nicht mal 10 Sekunden suchen musste:

"Schon bei 0,3 Promille beginnt die so genannte "relative Fahruntüchtigkeit": Wer mit dieser BAK einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird - selbst in einen unverschuldeten Unfall - kann vor Gericht als fahruntüchtig eingestuft werden mit der Folge, dass neben Geldstrafe und Punkten auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Man beachte: Als Fahrfehler zählen dabei nicht nur die berühmten Schlangenlinien, sondern schon Verhaltensweisen, die manche als "Kleinigkeiten" bezeichnen würden - beispielsweise mehrmals hintereinander Abbiegen ohne zu blinken - um der Polizei aufzufallen und den Führerschein abzugeben. Das ist übrigens nicht neu, sondern schon seit Jahrzehnten gängige Rechtsprechung."

"Seit dem 1.4.2001 hat die zuvor angewendete 0,8 Promille-Grenze keine rechtliche Bedeutung mehr. Stattdessen gilt nun der Grenzwert 0,5 ‰: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille unterwegs ist (oder eine Alkoholmenge getrunken hat, die später zu einem solchen Wert führt), begeht automatisch eine Ordnungswidrigkeit, sobald er in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt. Geldbußen von 500 Euro bis zu 1500 Euro im Wiederholungsfall, Punkte und ein Fahrverbot sind mindestens die Folgen (wenn man sich, wie gesagt, nicht bereits durch relative Fahruntüchtigkeit strafbar gemacht hat). Im Unterschied zum Fahrerlaubnisentzug bedeutet Fahrverbot, dass man den Führerschein für bis zu drei Monate abgeben muss. Im Regelfall bekommt man anschließend seine alte Fahrerlaubnis zurück, der Original-Führerschein wird quasi aus der Schublade geholt und wieder ausgehändigt."

am 19. Oktober 2010 um 9:00

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wenn das mal nur auf dem Land so wäre.

 

Aber selbst im eigentlich gut vernetzem Ruhrgebiet wird es zu späterer Stunde schon schwierig nach Hause zu kommen.

 

Wenn ich z.B. nach Essen fahre um dort ein Konzert oder ne Party zu besuchen, habe ich die Wahl um 23:00 Uhr den letzten Zug zu nehmen bzw um 5.00 Uhr den ersten.

 

Ist zwar kein Grund alkoholisiert zu fahren, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass dies die Bereitschaft dazu durchaus fördert.

 

Mfg Zille

Eigentlich braucht man nur eine andere Rechnung erstellen, was kostet ein Führerscheinverlust >Bussgeld>Jobverlust? gegen eine Taxifahrt und schon hat sich alles erübrigt auch nur ansatzweise den Gedanken weiter zu verfolgen um sich besoffen ans Steuer zu setzen.

 

Die die es dennoch tun handeln dabei nicht nur betriebswirtschaftlich dumm sondern gefährden noch andere Menschen und das ist höchst unsozial oder auch Asozial genannt.

 

Und wer das Geld zum saufen hat sollte auch das Geld für ein Taxi überhaben.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 9:12

Erst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Jetzt weiß ich zumindest was auf mich zukommt...

Was wäre denn gewesen wenn mein Wert auf über 1,1 gekommen wäre?

Das macht mich jetzt irgendwie neugierig.

Alle reden hier über Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aber ich versteh den Unterschied in der härte der Konsequenz nicht.

Und was mich persönlich angeht...ich bereue das was ich getan habe sehr und bin immer noch heilfroh, dass ich durch meine Dummheit niemanden verletzt oder gar getötet habe! Das war mein erstes und auch mein letztes mal in meinem Leben unter Alkoholeinfluss ein Auto oder sonst irgendetwas gefahren zu haben.

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