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Unterboden beleuchtung über billig endstufe möglich?

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 18:24

hey leute.. mal ne ganz ganz dumme frage xD

hab beim türkn tuning (lol) so ne komplett unterboden geleuchtung gesehen welche 80€ kostet (also sprich 4 wasserfeste neon, 2 lang 2kurze)

nun folgendes

ich hab früher mal meinen ersten woofer, alpine swe-1243BP oder so, die leds an die endstufe gehängt, dann blickt das ganze schön.

hab noch ne alte gammlige endstufe im keller.

kann ich denn die neon´s an die endstufe hängen, natürlich noch n schalter dazwischen, und dann bei gelegenheit bzw. parkend die neon blinken lassen, zur musik?

oder schadet das der endstufe zu sehr? wie gesagt alt und gammlig.. angeblich 1100watt (lool) mit 2x20ah gesichert xD.

hinterfragt den sinn oder die notwendigkeit dieser sache nicht.

ich möchte nur wissen ob es möglich ist ohne das irgendwas explodiert oder kaputt geht (ok explodieren wirds bestimmt nicht)

obs legal is is auch egal, wie gesagt. würd mich interessieren

Beste Antwort im Thema

Geht nicht, der Inverter der Röhren braucht 12V Gleichspannung und keine pulsierende Wechselspannung aus einer Endstufe.

Ausserdem ist bereits die Montage einer UBB nicht zulässig - Ausreden á la "nur für Showzwecke" oder "nur auf dem Parkplatz" zählen nicht.

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Geht nicht, der Inverter der Röhren braucht 12V Gleichspannung und keine pulsierende Wechselspannung aus einer Endstufe.

Ausserdem ist bereits die Montage einer UBB nicht zulässig - Ausreden á la "nur für Showzwecke" oder "nur auf dem Parkplatz" zählen nicht.

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 23:43

hehe

danke auf jedenfall.

da gibts odch so ne regelung, so hab ich das mal bei ner kontrolle gehört von dem bulln.

ich versuch zu zitieren "wenn du sowas montiert hast, musst du ein relais haben das umschaltet, wenn du den motor startest, währenddem fahren muss du etwas haben, das verhindert dass das licht leuchten kann.

also nix nur mit schalter, sondern wenn du startest, kannst du schalten was du willst, es darf nicht leuchten Punkt"

so ungefähr hat der das damals gesagt. xD

danke auf jedenfall für deine antwort ;)

Ne Türkontaktlösung war glaube ich erlaubt.

LEDs sprechen schneller an als Röhren, von daher hab ich meine Zweifel dass das klappt... jedoch, du könntest es auch mal selber probieren:

Alten Scanner ausm Schrott holen, Leuchtröhre mit Hochspannungsplatine ausbauen, an 12V hängen und gucken. Dann an die Endstufe hängen und noch mehr gucken.

Dscn2748-1024
Dscn2730-1024
Dscn2731-1024

Zitat:

Original geschrieben von MasterLooser

da gibts odch so ne regelung

nein gibt es nicht...

Zitat:

StVZO - §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

 

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Ne Türkontaktlösung war glaube ich erlaubt.

Meines Wissens nach ist eine Türkontaktlösung niemals zulässig gewesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/

Einfach mal komplett durchschauen und wer was zur Unterbodenbeleuchtung findet darf sie behalten. ;)

Rätselraten ist in Deutschland nicht nötig, man kann alles in Gesetzen und Verordnungen nachlesen. Seit einiger Zeit sogar frei zugänglich im Internet.

Die Frage ist ja die - wird eine Unterboden- oder sonstige Beleuchtung als Lichttechnische Anlage gewertet, weil sie nach außen abstrahlen kann, oder nicht (wie eine Innen- oder Ausstiegsbeleuchtung), weil sie (wenn man's entsprechend schaltet) nur bei stillstehendem Fahrzeug funktioniert?

Die beliebten Stroboblitzer im Subwoofer, beleuchtete Fußräume etc. sind ja auch so lange alle erlaubtgeduldet, wie sie beim Fahren außen nicht zu sehen sind.

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

nur bei stillstehendem Fahrzeug funktioniert?

außen am fahrzeug dürfen NUR...

Zitat:

...die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...

...und nun zeig mir doch mal bitte eine ubb die vorgeschrieben und/oder für zulässig erklärt ist!

 

Darauf werden wir wohl bis zum Jüngsten Tag warten müssen...;)

Da mir das Thema sonstwo vorbeigeht, werd ich da auch nicht mehr recherchieren... wenn nämlich eine Lösung via Türkontakt realisiert ist, haben wir ungefähr das selbe Niveau wie eine Ausstiegsbeleuchtung. Und darüber sagt hier kein Gesetz was eindeutiges. Es steht einfach nicht drin.

Von Foliatec soll's anscheinend eine UBB / Umfeldbeleuchtung / Ausstiegsbeleuchtung mit Teilegutachten geben, deren Wirksamkeit natürlich an ein paar Einbauvoraussetzungen geknüpft ist. Details finde ich nicht auf die Schnelle. Und es ist mir jetzt auch jucke.:p

Also:

Sollen sich doch diejenigen damit rumschlagen, die es wirklich umsetzen wollen ;)

 

Mich würde im jetzigen Zusammenhang nur noch interessieren, ob nun tatsächlich eine Funktion der Leuchten durch die Endstufe möglich war oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Und darüber sagt hier kein Gesetz was eindeutiges.

ach nein?

Zitat:

StVZO - §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

 

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...

und es gibt bisher keine neonröhren die über ein e-prüfzeichen vefügen und somit für zulässig erklärt sind, sodass man sie unterm auto anschrauben kann!

 

Ich meine schon UBBs mit E-Zeichen gesehen zu haben - genau so, wie es LED-Funzeln mit E-Prüfzeichen gibt. Nur ist das eben kein Freibrief, die Dinger anzubauen, da sie nicht als UBB geprüft sind, sondern als Innenraumleuchten.

Du darfst Dir ja auch keine Nebelscheinwerfer als Rücklichter montieren...trotz E-Zeichen ;)

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