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Unterboden- & Fußraumbeleuchtung

Themenstarteram 1. Januar 2005 um 17:53

Hi Gleichgesinnte,

also das Unterbodenbeleuchtungen verboten sind dürfte jedem klar sein, allerdings möchte ich genauer wissen was daran verboten ist, der Betrieb oder alleine schon die montierten Rören?

Auf deutsch: Ich pack mir den Krempel unters Auto, lasse es aber ausgeschaltet, kann ich dann bei einer Kontrolle belangt werden?

Noch eine Frage: Sind Fußraumbeleuchtungen legal?

Danki :D

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28 Antworten
am 1. Januar 2005 um 18:11

Meines Wissens nach nicht.

Habe Beleuchtung in Den Stoßstangen, an Schwellern usw. Im Fußraum auch. Die im Fußraum ist immer an. Die ausen nicht.

Mehlmützen haben noch nie was gesagt. Nicht mal TüV.

Angaben ohne Gewähr, Kann nur von mir berichten.

Viel Spaß beim Leuchten :D

am 1. Januar 2005 um 18:34

Mittlerweile ist es sogar verboten die UBB überhaupt angebaut zu haben, ist aber noch relativ neu die "Verfassung" deswegen kann es sein das es sich noch nicht komplett unter den Polizisten rumgesprochen hat.

Ich mein Rotherbach hats mal genau erklärt was daran verboten ist, im groben liegts daran das die meißten Farbein im STraßenverkehr eine Bedeutung haben, Rot Gelb Grün an der Ampel, Blau gibt Freie Fahrt (siehe Blaulicht) etc.

Zur Fußraumbeleuchtung kann ich nix sagen, sry

MfG

Trossi

Themenstarteram 1. Januar 2005 um 18:37

na das ist ja schonmal was, werd die UBB trotzdem bald anbauen :D

Werde halt nur sehen das ich den Schalter ordentlich verstecke und es damit nicht übertreibe :D

Dann würde ich an deiner Stelle aber größee Treffen etc. meiden, sonst fliegste mit dem Krempel ratz fatz auf!

Baut euch doch besser nur die Halter unters Auto, dann kann man auf Treffen etc. die Röhren ganz schnell dranclipsen und gut.

Ok, vorm Mäcces prollen kann man denn nicht, aber über sowas lachen die meisten Leute eh nur.

Themenstarteram 1. Januar 2005 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Dann würde ich an deiner Stelle aber größee Treffen etc. meiden, sonst fliegste mit dem Krempel ratz fatz auf!

Baut euch doch besser nur die Halter unters Auto, dann kann man auf Treffen etc. die Röhren ganz schnell dranclipsen und gut.

Ok, vorm Mäcces prollen kann man denn nicht, aber über sowas lachen die meisten Leute eh nur.

ja haste recht, geht mir auch nicht so ums prollen sondern ich finds optisch cool, wenn man das ordentlich macht.

Jo sieht schick aus, so als I-Tüpfelchen aufm Auto. Aber im Straßenverkehr net erlaubt, und für Treffen oder Fotos oder so kann man die Röhren ja mitnehmen und einclipsen.

am 1. Januar 2005 um 19:30

Also nur auf treffen rauf und runter tun und so wäre mir viel zu viel arbeit und würde auch sagen das dann das geld ziemlich rausgeworfen wäre für das paar mal im jahr... also meine meinung ganz oder gar nicht und jedem das seine...:-)

so und nochma zuf fussraumbeleuchtung :)

also hab mal so ein dekra bereicht gehabt (weiß allerdings net mehr wo der ist)

auf jeden fall steht da drinne das ne fussraumbeleuchtung dann erlaubt ist, wenn sie bei geschlossener tür (also beim fahrn) aus gehn muss,

also mit türkontakten verdrahten und es geht :) und darf halt net nach außen strahlen beim fahrn ;)

am 1. Januar 2005 um 20:12

das is eigentlich ganz einfach alle lampen & leuchten an deinem auto müssen funktionieren ergo darfst du eine nicht angeschlossene ubb nicht montieren du darfst sie aber auch nicht einschalten laut gesetz fazit weder montieren noch anmachen is erlaubt

also ich kann mir nicht vorstellen das die tüvver

da was sagen wenn nur die vorrichtung ohne röhren am auto angebaut ist!

soweit ich weis wars so dass die UBB beim tür auf bzw zu gehen leuchten dürfen, es darf nur keinen exterenen schalter dazu geben.

ich hab meine zum abstecken gemacht, das wenn ich dann in 2 jahren zum tüv muss ich sie einfach rausklicken kann u feddich!

mein gott wenn ich se halt mal im ort bei uns anhab dann is des halt berufsriesiko *g*

aber ich finds einfach nur geil.................

am 1. Januar 2005 um 22:31

wie siehts denn überhaupt mit der rechtslage aus bei der fußraumbeleuchtung ?! ist die komplett erlaubt oder eher doch nicht oder wie oder was *fg+

Zitat:

Original geschrieben von Pride*

also ich kann mir nicht vorstellen das die tüvver

da was sagen wenn nur die vorrichtung ohne röhren am auto angebaut ist!

soweit ich weis wars so dass die UBB beim tür auf bzw zu gehen leuchten dürfen, es darf nur keinen exterenen schalter dazu geben.

ich hab meine zum abstecken gemacht, das wenn ich dann in 2 jahren zum tüv muss ich sie einfach rausklicken kann u feddich!

mein gott wenn ich se halt mal im ort bei uns anhab dann is des halt berufsriesiko *g*

aber ich finds einfach nur geil.................

gegen die Haltevorrichtung sagt ja auch gar keiner was.

Das mit dem Türkontakt ist schlichtweg falsch, wurde ja weiter oben schon geklärt, Und ansonsten ist es, wie du so schön sagtest, berufsrisiko ;)

am 2. Januar 2005 um 0:16

sagt ma, wie isses eigentlich, wenn man sich jetzt unter die heckschürze ne rote röhre schraubt, die jedesmal angeht wenn man bremst, könnte das als 3.bremsleuchte durchgehen??? :D

Zitat:

Original geschrieben von Grobi1985

sagt ma, wie isses eigentlich, wenn man sich jetzt unter die heckschürze ne rote röhre schraubt, die jedesmal angeht wenn man bremst, könnte das als 3.bremsleuchte durchgehen??? :D

öööhhhmmmm

 

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NEIN!

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