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Unterbodenbeleuchtung mit Tüv eintrag!!!???
hallo!
ich habe vorhin mal in ebay geschnüffelt und habe eine unterbodenbeleuchtung entdeckt wo erlaubt sein soll!ich kann mir das garnicht vorstellen!der kerl meinte es ist eine sondergenehmigung vom tüv dabei!schaut euch das mal bitte an und sagt mir ob er nur scheisse labert oder ob das wirklich stimmt!weil wenn es stimmt werde ich sie mir soffort kaufen!
Danke
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
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23 Antworten
also ich glaube nicht das dieses stimmen sollte.
ach leute.
wie oft gab es dieses thema schon.
UBB'S SIND NIE UND NIMMER TÜV-ERLAUBT !
das einzige, was geht, ist, das ganze als ausstiegsbeleuchtung deklarieren zu lassen. und selbst wenn der tüv ja sagen sollte ( das auch nur bei weisser und grüner bel. ), kann die rennleitung da noch ganz andere sachen machen.
lasst es einfach sein, hat keinen zweck. auch eventuelle e-prüfzeichen sagen nichts aus.
es ist und bleibt nicht erlaubt. mit dem anbau solcher dinger erlischt die betriebserlaubnis, und was das bei nem unfall mit eventuell verletzten oder gar toten für euch heisst, muss ich jawohl nicht aufführen...
Ist der Anbau nicht erlaubt und nur der Betrieb verboten?
Meine da mal was gehört zu haben?
Bitte um Aufklärung.
Geschickt verarscht!
Servus zusammen!
Also ich würde auf jeden Fall die Finger von den Leuchten lassen. Und wenn es 10 mal geil aussieht! Der Kerl bei EBay hat das zwar clever angestellt. "Im Bereich der STVZO erlaubt !! Da sonder Regelung Papiere werden mitgeliefert..."
In der STVZO ist dass alles erlaubt. Du darfst dir davon 100 Röhren ans Auto schrauben und kannst dir das Eintragen lassen. Nur darfst du sie nicht einschalten. Unser Rechtssystem ist manchmal schon scheiße. Aber was will man machen.
MFG Ford-Focus-RS
gut zuwissen!hätte sie beinahe gekauft!aber hätt mir auch nicht viel gebracht sind ja nur 70cm!leuchtet nicht gescheit!kann mir jemand eine seite sagen wo man ford puma tuningteile herbekommt?danke euch nochmal!!
Falsch, man darf sie nicht mehr installiert haben! Selbst das ist verboten seit 1. Mai 03.
@ Mungk
Servus!
Des iss mir neu! Aber ich kann mich auf meine Aussage nicht 100 prozentig stützen. Kann gut sein, dass das geändert worden ist. Aber kann ich mir gar nicht vorstellen. Was hätten sie denn davon??? Trotzem Danke!
MFG Ford-Focus-RS
hi
sie hätten davon dass diese ausrede "aber ich hatte sie doch garnicht an" nicht mehr zieht :/
hat denn jmd erfahrungen mit unterbodenbeleuchtung? wie reagieren die bullen drauf etc?
mfg dennis
Ja gut wenn 2 Streifenhörnchen das sehen, bringt auch die Aussage "ich hatte sie doch gar nicht an" auch nix mehr
Das ist dann eigene Dummheit.
Mir gehts allein darum ob das Ding angeschraubt werden darf oder net.
Denn früher oder später sehens entweder die Sheriffs oder die Tüv'ler
Und vor jedem TÜV schraub ich die Dinger net weg. Das wäre mir um die Arbeit
hi
nein das ist insofern nicht egal dass man im falle eines unfalls noch immer sagen kann dass die ubb aus war folglich wäre die betriebserlaubnis also nach altem recht gegeben ergo bezahlt auch die versicherung
wer will es nachweisen. zudem wurde das fahrverhalten durch die ubb sowieso nicht verändert also kann man auch nicht sagen dass das was mit versicherungsbetrug zu tun hat
ich habe schon vereinzelt aus anderen foren gehört dass die bullen wohl mit einem auge hin und mit dem anderen weg sehn. ist das wirklich so? ich würde mir aber trotz allem keine ubb dranmontieren. die rechtssituation is dumm :/
legalize it =)
mfg dennis
Also bei einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer würde ich sagen ist es sehr heikel.
Denn wenn dieser auf die Idee kommt und davon Wind bekommt, dass du eine Unterbodenbeleuchtung montiert hast, könnte der doch auf Gedanken kommen.
Vorallem wenn dieser noch Schuld ist und du nicht?
Dann dreht der dir nen Strick draus und du hast ihn dann nachweislich damit vom Straßenverkehr abgelenkt.
da hast du schon recht. ist halt ne sau dumme sache :/ aber wenn du vollkasko hast und dich aus irgendeinem grund wo gegen haust wäre es noch möglich =)
mfg
Ja dann vielleicht schon aber da würd ich mich nicht darauf verlassen, solange die Beleuchtung noch nicht eintragungsfrei per ABE zu haben ist
Ich habe vorhin mit meinem TÜV'ler telefoniert und der hatte gemeint: Wenn die Neon-Röhren ein Prüfsiegel besitzen, welches aussagt, dass die Lampen für das Kraftfahrzeug entworfen wurden dürfen sie montiert werden.
Das E-Prüfzeichen muss somit nicht allein für das Produkt "Neon-Röhre" des Herstellers für bürgende Qualität stehen sondern dafür, dass die Lampen mit dem Kfz betrieben werden dürfen.
Eine Klausel für sich
Mal abwarten was FoliaTec dazu meint.
@Martin
Siehste, und dieses E-Zeichen hat keine Neonröhre der Welt!
@all
Ihr könnt es mir schon glauben. Damals hieß es, sie dürfe montiert aber nicht eingeschaltet werden. Da dies aber doch zu viele Leute gemacht haben, hat man das Gesetz nochmal verschärft. Und deswegen darf man sie jetzt nicht mal mehr installiert haben. Dass die Grünen mit nur einem Auge hinschauen kann ich auch bestätigen(viele finden auch, dass die klasse aussehen). Aber einige Grünen greifen auch neuerdings mit einer Hand unter die Schweller. Kommt immer auf den Grünen drauf an. Das Unfallthema halte ich für maßlos übertrieben. Ich und einige Kumpels von mir hatten schon Unfälle mit illegalen Teilen am Auto. Das hat nie jemanden interessiert. Selbst als die Grünen die geschwärzten Rülis von 'nem Kumpel gesehen hatten, haben die nix weiter gesagt. Aber es kann natürlich immer mal sein, dass man damit auf die Schnauze fällt, dass muss jedem klar sein. Aber gabs da nichtmal ein Gesetz, dass besagte, dass nur illegale Teile gezählt werden, die direkt mit dem Unfall zu tun hatten(bin mir aber nicht 100%ig sicher!)!? Und mit 'nem Unfall hat die UBB ja eigentlich nie was zu tun(außer sie war eingeschalten -> Ablenkung).