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Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H
Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 12:48

Jetzt hab ich mal eine dumme Frage!!

Ich habe in einem anderen Foren gelesehen, dass es sogenannte Sondergenehmigungen für den Anbau von Unterbodenbeleuchtung gibt!!!

d. h. zum B. wenn man es als Wegleuchte benutzt. Das soll heißen wenn ich es so an meinen Tür verkable, dass jedesmal wenn ich meine Tür öffne, die Unterbodenbeleuchtung angeht, wie das Leselicht im Innenraum!!!

Ich war natürlich gleich happy wo ich das gelesen hab, weil sowas woll ich mir auch machen, aber dann dachte ich mir, dass ich vielleicht mal nochmal zur Sicherheit den DEKRA frage. Ihr seht ja unten selber an der Mail, dass das gar nicht möglich ist!!!! Ich wollt das ja nicht unter der Fahrt anmachen, das ist mir schon klar, dass das verboten ist, nur wenn ich meine Tür öffne!!

Aber seht selber:

Was ist jetzt richtig???!

......

vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 04.12.03 zur Anbringung einer

Unterbodenbeleuchtung an Ihrem Fahrzeug.

Bezugnehmend auf den §49a (Abs. 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit,

dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen

und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht

sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich bereits

Fachgremien beschäftigt und diese haben sich u.a. wie folgt geäußert:

- die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

- die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann

andere Verkehrsteilnehmer irritieren.

- bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes

kommen, so dass durch den direkt reflektierenden Anteil andere

Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt

werden können.

- das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte

und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) bzw. Änderungsabnahmen

nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden;

diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung

und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne

zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH

AP7 - Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. R. Schlitzer

dass es trotzdem nicht erlaubt ist!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Und Schluss hier.

* * * K L O S E T T * * *
__Neo__ Team Motor-Talk

Vielen Dank... ;)

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Ich denke mal, daß es sich ähnlich verhält wie mit den Radarwarnern...

Selbst das Mitführen ist untersagt und die Teile können von der Rennleitung direkt auf Nimmerwiedersehen konfisziert werden. Es wird dir unterstellt, daß Du sie eben jederzeit in Betrieb nehmen könntest!!

Genauso wird sich das mit der Beleuchtung verhalten: Es wird dir dann auch unterstellt, daß du irgendwo ein Knöpfchen hast und die Funzel auch so einschalten könntest. Im Übrigen können auch andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder irritiert werden, wenn Du gerade auf irgendeinem Parkplatz aussteigst...

Laß es lieber sein und hole dir die Lampen für die Türpappen, sehen eh edler aus. Ich meine der Highline hatte sie...

Grüße

Totti

Themenstarteram 4. Dezember 2003 um 13:47

Und wo finde ich solche Dinger für die Türpappen?? (Oder wie das heißt)

Ich kann mir grad nicht vorstellen was du meinst, hast du vielleicht ein Bild oder kannst du mir das mal kurz erklären?

Hast vielleicht doch recht..........

Aber reizen würd es mich trotzdem!

Ich werde mal nach Bildern suchen. Ich meine der Highline hatte die Lampen, kann man ohne weiteres in die Seitenverkleidungen der Türen einbauen. Hat auch jeder Passat...

Sind nach oben rot und nach unten weiß beleuchtet.

Sieht gut aus, ich will sie auch noch haben...

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Im Übrigen können auch andere Verkehrsteilnehmer geblendet oder irritiert werden, wenn Du gerade auf irgendeinem Parkplatz aussteigst...

diese "begründung" der sogenannten fachgremien ist natürlich absoluter quatsch, und eigentlich sollte man den wenigen leuten die teilnahme am strassenverkehr verbieten, die sich von sowas wirklich irritieren lassen. wenn ich ne strahlend beleuchtete imbissbude auf dem parkplatz stehen habe ists OK, aber wenn es sich um ein auto handelt ists verboten. ich kann das nicht nachvollziehen.

der einzige grund für das verbot ist der deutsche reglementierungswahn.

am 4. Dezember 2003 um 15:29

Zitat:

der einzige grund für das verbot ist der deutsche reglementierungswahn.

Dem stimme ich voll zu! Wenn mal jemand von euch nach Wolfsburg kommt, dann fahrt mal über den "Plazza Italia" (oder so ähnlich). Da sind blaue Lampen im Boden eingelassen die auch recht hell Leuchten, genauso wie beleuchtete Pfosten direkt an der Straße. Das alles sieht ziemlich stark aus und lenkt daher ab wie nichts gutes!!! Aber wenn ein Auto neben der Straße steht und blau leuchtet, dann lenkt das alle zu stark ab???

Dies sind Begründungen der sogenannten "Fachgremien" die in wirklichkeit keine Ahnung von gar nichts haben!!!

Außerdem hat der neue A8 auch Einstiegsleuchten, die, ähnlich wie Unterbodenleuchten, die unmittelbare Umgebung des Fahrzeugs ausleuchten.

am 4. Dezember 2003 um 17:12

Zitat:

diese "begründung" der sogenannten fachgremien ist natürlich absoluter quatsch, und eigentlich sollte man den wenigen leuten die teilnahme am strassenverkehr verbieten, die sich von sowas wirklich irritieren lassen. wenn ich ne strahlend beleuchtete imbissbude auf dem parkplatz stehen habe ists OK, aber wenn es sich um ein auto handelt ists verboten. ich kann das nicht nachvollziehen.

is richtig ist aber trotdem verboten und deswegen sollte man es seien lassen auch wenns noch so geil aussieht.

und die meisten leute tippen sich eh an die birne weil sie keine ahnung haben.

Zitat:

die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteinehmer irritieren

das tut jeder Verkehrsunfall Stichwort Gaffer, und jedes H&M werbeplakat mit leicht bekleideten Damen

Themenstarteram 5. Dezember 2003 um 7:49

Ich finde es trotzdem Schade, das die mit den Vorschriften hier so streng sind.

Wenn ich manchmal die Autos in der Schweiz seh, dann wirds mir ganz anders. Da tät sich ja der Tüv bei uns im Kreis drehen!

.......................da hab ich die Beleuchtung aber auch schon ein paar mal gesehen. Komisch, da sagt niemand was.

Na ja, andere Länder, andere Sitten!!

Aber wenn ihr es noch genauer wissen wollt, ich geh nächste Woche mal in meine Werkstatt, und frag da mal nochmal den Tüv-Futzi, die kennen mich da schon!!!

Ich sag euch dann, was er dazu gemeint hat!!!

am 5. Dezember 2003 um 8:39

Hallo

Also ich hatte mal vor langer Zeit in einer Zeitschrift gelesen das Brabus für die S Klasse Seitenschweller anbietet die mit LEDs versehen sind und als Einstiegsleuchten dienen.

Hmm ich denke mal das haben die auch nur durch den TÜV bekommen weil die eine Namenhafte Firma sind oder?!

 

Aber mal eine andere Frage.

Was ist wenn ich bei meiner Türiverkleidung unten so an die 5 LEDs ranmach und diese erst dann leuchten wenn ich die Tür aufmach?! Das ist ja dann indem sinne keine UBB mehr, aber ich denke mal da würde sich der Grüne man auch aufregen oder?!

Was mich auch noch interessieren würde ist die Sache mit der Innenbeleuchtung. Wie weit darf man es mit der Innenbeluchtung über treiben!?

Ist schon bei wenigen LEDs oben in der Innenraumbeleuchtungsleuchte schluss oder wären die Kaltlichtkathoden noch erlaubt?!

Wäre echt cool wenn man da richtig bescheidwüsste, denn das ganze eingrenzen macht einen Konfus und man weis garnicht mehr was man darf und was nicht. Klar ist man darf ein originales Auto Fahren :D

Danke euch schon mal im voraus ;)

Mfg Schurik-SE

am 5. Dezember 2003 um 8:51

Also ich hab über der Hutablage noch ne Neonröhre verbaut, die über den Türkontakt angesteuert wird. Hab vor der Montage beim TÜV angerufen und der hat gesagt, es ist nicht erlaubt, weil sie nach draußen leuchtet. Als ich ihm sagte, daß die aber nur angeht, wenn die Tür offen ist, war ihm das egal. Daraufhin hab ich ne Woche später bei ner anderen TÜV-station angerufen und da wurde mir gesagt, daß es kein Problem ist wenn die nur bei offener Tür angeht. Also offensichtlich sind die selbst damit überfordert, oder es hat mit der Einstellung des Prüfers zu tun.

Ich glaube die fürchten alles Fremde! Manche mögen halt die Individualisierung und für andere sind die Tuner der Staatsfeind Nr. 1.

am 5. Dezember 2003 um 8:54

HiHo

Es ist doch wirklich so...wenns so einem grünen Mann nicht passt haste sowieso keine chance...selbst wenns eingetragn ist, können die, wenn sie wollen den wagen still legen! Ich wohn aufm Dorf...bei uns krät da kein Hahn danach...aber sobald wir in die Stadt fahren...ist vorsicht geboten! Meldet eure karre doch als Showcar an dann dürft ihr alles dran bauen was ihr wollt, aber natürlich nicht benutzen!

am 5. Dezember 2003 um 9:07

Ich bin kein Fan von Unterbodenneons. Sehen zwar ziemlich gut aus, aber ich finds absolut unnötig aber wem's gefällt. Es ärgert mich nur wie die deutschen Bürokraten versuchen alles mit irgendeiner Vorschrift festzulegen durch die sie dann selber nicht mehr durchsteigen.

Hab übrigens mal in nem anderen Thread gelesen, daß einer Neons in seinen Schwellern verbaut (über Türkontakt) und die auch eingetragen bekommen hat.

Zitat:

Es ist doch wirklich so...wenns so einem grünen Mann nicht passt haste sowieso keine chance...selbst wenns eingetragn ist, können die, wenn sie wollen den wagen still legen!

Das stimmt aber nicht. Wenn etwas zugelassen/eingetragen ist und nicht Zweckentfremdet wurde dürfen die das nicht!

am 5. Dezember 2003 um 9:31

ich hab schon mal bei der tüv vorschriften zentrale oder wie man das nennen mag angerufen und fussraum beleuchtung is auch verboten sobald man etwas von dem licht von aussen sehn kann. ich hab auch rote leds drin aber wenn ich die im dunkeln anmache leuchten halt klamotten usw auch rot und das ohne riffelblech und das wäre auchschon verboten.

am 5. Dezember 2003 um 9:38

Zitat:

fussraum beleuchtung is auch verboten sobald man etwas von dem licht von aussen sehn kann. ich hab auch rote leds drin aber wenn ich die im dunkeln anmache leuchten halt klamotten usw auch rot und das ohne riffelblech und das wäre auchschon verboten.

Das ist auch wieder so ne Sache!!!

Wenn jemand nen Radio mit starker Beleuchtung hat ist das erlaubt. Nen TFT-Bildschirm von nem Navi der leuchtet und auch die Klamotten zum leuchten bringt ist erlaubt aber wegen ner Fußraumbeleuchtung machen die sich gleich ins Hemd!!! :rolleyes:

Und nun das ultimative unverständliche Stichwort:

LKWS!

fast jeder LKW hat irgend eine bescheuerte, helle, Chaoshafte Beleuchtung an der Windschutzscheibe oder wo auch immer und das alles ist erlaubt? bzw. keinen Interessiert diese Fremdleuchte? Naja!

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