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Unterbodenbeleuchtung

Themenstarteram 21. Oktober 2002 um 12:04

Hallo BMW Freaks,

nachdem ich schon öfters in meiner Stadt Autos mit unterschiedlichsten Unterbodenbeleuchtungen (rot, blau, grün) gesehen habe, frage ich mich immer wieder, wie diese an der Polizei vorbeikommen, ohne aufgehalten zu werden? Haben die vielleicht einen extra Schalter zum Ein- und Ausschalten??? Weiß jemand wo man eine gute Unterbodenbeleuchtung kaufen kann, bzw. wieviel sie kostet? Hab schon bei E-bay geschaut, gibts etliche, aber taugen die was? In nächster Zeit will ich mir eh keine kaufen, aber es interessiert mich eben!! Hat vielleicht jemand damit schon Erfahrungen gemacht???

Mfg.

TP E36

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13 Antworten

also einen schalter haben die bestimmt eingebaut aber ob das was nützt?

die exekutive sieht dich bestimmt schneller, als du die unterbodenbeleuchtung ausschalten kannst.

vielleicht kommt man bei sowas noch mit einem blauen auge bzw. verwarnung davon aber da muss der herr polizist schon einen guten tag haben.

verboten ist das zeug auf alle fälle, ausserdem find ich das extrem kitschig, gleich wie die ganzen strobs etc.

aber geschmäcker sind verschieden..

lg

jochen

Themenstarteram 21. Oktober 2002 um 12:38

Danke erstmal für deine Antwort!!! Mir würde es schon gefallen, aber es ist halt brutal riskant!!! Aber es macht was her (Meine Meinung)!!! Gibts Länder die so etwas zulassen???

Ich glaube, solche Lichter sind erlaubt als "Ausstiegshilfe". Also wenn Tür auf gehts an wie die Innenraumbeleuchtung. Tür zu = aus.

also beim fahren finde ich das auch unnötig... aber ab und zu wenn man steht ist das ganz ok... aber unterbodendisco find ich geiler... am Freitag stand ein E36 neber mir im Autokino mit Unterbodendisco...

sprich unterbodenbeleuchtung, nebelscheinwerfer, abblendlicht, Fernlicht, beleuchtete niere und innenbeleuchtung haben passend zur Musik geblinkt...

die meisten günstigen bei ebay sind nur spritzwasser fest...

keine ahnung ob die eine unterbodenwäsche aushalten...

aber das zeug von folia tec sollte schon gehen...

ich wäre mehr für kalt-kathoden... die neon röhren sind doch etwas groß und da hätte ich angst das sie mir bei schlechter straße irgendwo hängenbleiben...

Hab mich da mal schlau gemacht, da mich das auch interessiert hat.

Ist als Standlicht erlaubt.

Mußt halt noch nen "Bewegungssensor" anbringen, damit es nur angeht, wenn das Auto auch Steht, und ausgeht, sobald du wieder los fährst.

am 10. November 2002 um 21:23

Hab sowas schon vor zweieinhalb Jahren in den USA gesehen. Dort haben das die meisten Jugendlichen in bzw. unter ihren Sportwagen und Trucks. Ist aber echt schon nichts mehr besonderes dort, wenngleich ich sowas bis dahin noch nicht kannte, und zunächst nicht schlecht staunte, als ein fette Ford-Pickup nachts durch die Stadt fuhr und die Strobes unterm Boden blitzten...

Ich denke also, dass es zumindest via Import aus den USA vernünftige Systeme geben sollten. Müsstest Dich mal dahingehend auf "Internetsuche" machen...

beobachte das auch immer wieder in der Gegend um Frankfurt rum. Die Amis da dürfen das wohl, obwohl sie nur Nato-Kennzeichen drauf haben und in Deutschland rumfahren.

Aber mal ehrlich: Ist es wirklich so gefährlich, dass man es verbieten muss?

Es irritiert vielleicht, aber es stört nicht so abartig wie die Nebelschlussleuchte vom Vordermann!

am 24. November 2002 um 9:49

Das Anbringen ist und bleibt verboten !

 

aber trotzdem nochmal für alle zum mittlesen :

Anbau an einem zugelassenem Fahrzeug: v e r b o t e n

Schuld daran der § 49 der StVZO

Eigentlich braucht Ihr nach dem ersten Satz garnicht weiter zu lesen

Zitat:

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.

(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige .............. usw. usw. usw.

Interessanter Link auch hier von der DEKRA

@ Rolly82 :

würde mich mal interessiern, wo Du Dich schlau gemacht hast !

@ jochen_h :

Dann muß der "Grüne" aber einen verdammt guten Tag haben !

Normerlerweise heißt das Fahren ohne Betriebserlaubnis

Mängelbericht obligatorisch !

7 Punkte in Flensburg bei min. 150 Euro

bei allen mit Führerschein auf Probe - Nachschulung

@ Kobold :

Alles was nicht mit bundesdeutschen Kennzeichen durch die Gegend fährt, unterliegen auch nicht der StVZO - sondern den Regularien ihres Landes.

Die haben in Deutschland natürlich auch das Recht damit durch die Gegend zu fahren. (Siehe belgische und holländische LKW - die teilweise wie Weihnachtsbäume aussehen). Ein Polizist, der ein Fahrzeug mit Nato - Kennzeichen anhält muss schon sehr genau wissen, was an diesem Fahrzeug nach NATO - Richtlinien zulässig ist.

Ebenso mit Fahrzeugen aus der Ukraine, Litauen oder Belarussland.

 

@ all :

An einenm nicht zugelassenem Fahrzeug zu Showzwecken dürft Ihr natürlich alles einbauen was Ihr wollt. Nur darf es niemals im Bereich der Gültigkeit der StVZO bewegt werden - auch nicht mit "roten Kennzeichen"

@Chaotix

 

Mir wurde mal gesagt, dass der TÜV eine Unterbodenbeleuchtung einträgt, wenn diese mit der Innebeleuchtung gekoppelt ist. D.H. dass diese dann mehr oder weniger als einstiegsbeleuchtung fungiert. Ist dir darüber irgendwie näheres bekannt?

Und wie seiht das aus, wenn ich die Innenbeleuchtung (die auch nur beim Türoffnen und schliessen angemacht wird!) durch Leuchtstoffröhren (mit abdeckung wegen Spliterschutz, ...) ersetze? Kann mir dann irgendjemand was? Weil beim Fahren werde ich die bestimmt nicht anmachen, da die dann wohl mih selbst mehr blendet/stört als alle anderen :)

cu

Frank

genau das habe ich auch mal in einer auto bild gelesen. Das unterbodenbeleuchtung als ausstiegsbeleuchtung erlaubt sei allerdings nicht bei der fahrt. Hab auf nem Parkplatz abends nen Blauen poöo mit blauer unterbodenbeleuchtung gesehen sah gar nicht mal schlecht aus.

mfg XeN

am 25. November 2002 um 18:38

also ich bin da skeptisch

 

man müsste also eine finden mit einer Bauartzulassung.

( ECE - Prüfzeichen, E1 oder E2 oder E3, usw. )

Die muß dann logischerweise sicher befestigt sein.

Der entsprechende Artikel von der Auto Blöd ist h i e r

Gruss

Chaotix

Ich hab hier gelesen, dass Strafe für Fahren ohne Betriebserlaubnis mit 7 Punkten und 150 DM geahndet wird. Bei mir (Hatte Gruppe A mit Ersatzrohren drunter) waren es nur 3 Punte und 135 DM. Ausserdem musste ich das Auto nochmal mit abgestellten Mängeln vorstellen. Beim TÜV... Unterschrift holen und an die Epoxülisten schicken.

Ich hab hier nen Link für euch:

 

www.liteglow.com

 

Mfg

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