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Unterbrechungsregelung HUK Coburg

Themenstarteram 23. April 2017 um 12:20

Hallo,

weiß jemand genau wie lange die Unterbrechungsregelung der HUK Coburg bei einer Autoversicherung ist?

Habe zur Zeit ein Auto als Mitarbeiter einer Firma geleast. Hatte bis dahin einen SF - Klasse 27

Nach wieviel Jahren werde ich bei einer Unterbrechung wieder höher eingestuft?

Leider habe ich zur Zeit keine AKB zur Hand.

Beste Antwort im Thema

Weil da aus der SF 27 eine SF3 wird und bei 1 Schaden kommt man in SF 0.

Bei Leichtkradrollern geht es nur bis SF3 zumindest bei der HUK.

Die 27 Jahre stehen zwar im Hintergrund, nur bei einem Schaden sind die weg

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https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/kfz/KNB6715IP.pdf

 

Lass dir vorsichtshalber vom alten Versicherer eine schriftliche Bestätigung senden.

Themenstarteram 23. April 2017 um 13:21

Vielen Dank @Oetteken

habe dies in den AKB gefunden.

Müsste dann also bis zu 7 Jahren die alte SF-Klasse erhalten bleiben.

 

Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes

auf den Schadenverlauf aus?

Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung,

Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung,

Veräußerung, Wagniswegfall) gilt:

a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen

worden.

b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den

Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den

schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf

wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer

die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt.

Die SF-Klasse verfällt nicht. Sollte die Unterbrechung länger wie 7 Jahre andauern, kannst du dir eine Bescheinigung nach §5 PflVG ausstellen lassen. Die gilt unbegrenzt, zumindest bei der HUK.

Themenstarteram 23. April 2017 um 13:57

@celica1992

Wenn ich dann ein Fahrzeug wieder auf mich bei der HUK Coburg versichern würde ( z.Bsp. nach 10 Jahren) , bräuchte ich da auch eine Bescheinigung nach §5 PflVG ? Ich weiß nicht wie lange meine jetzigen Daten im System der HUK Coburg gespeichert werden, bzw. ob meine jetzigen schriftlichen jährlichen Unterlagen der Versicherung dafür genügen.

Zur Zeit ist es so das der Datensatz nach 10 Jahren gelöscht werden muss, nachdem der Vertrag erloschen ist.

Nach 7 jahren ist der SF nur noch für Personen mit einer höheren Berechtigung sichtbar, aber er kann wieder hergestellt werden. Nach 7 Jahren kann man ihn aber nicht mehr auf an eine andere Person übertragen, sondern erst mal nur selbst nutzen.

Du könntest ihn jetzt auch z.B. an deine Frau übertragen, sofern sie jetzt einen geringeren SF hat.

Deine alten Unterlagen würden nur bis 10 Jahre abdecken, danach kann die HUK den SF nicht mehr nachvollziehen und man müsste eine Erklärung abgeben, das man den SF nicht anderweitig benutzt. Ob die dann anerkannt wird??

Mit der Bescheinigung nach §5 PflVG bist du auf der sicheren Seite, du darfst sie aber nicht verlieren, die ist nur im Original gültig

Themenstarteram 23. April 2017 um 14:46

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung

Eventuell kannst Du Deinen SFR auch bei Deinem Firmenwagen intern weiter führen...

am 24. April 2017 um 7:45

Moin,

Ich würde das (heutzutage) anders machen.

Hintergrund:

Ich hatte nun 18 Jahre einen Firmenwagen und das Schreiben ist ... nicht das Papier wert auf dem es steht. Ok, hatte auch nur SF6, aber egal!

D.h. ich bin mit 42 für die Versicherung ein Neuvertrag :( , wie ein Fahranfänger.. Total Gruselig

Naja, dank meiner Maklerin bin ich bei SF4 gestartet.

Zurück zum alten Thema...

- Red mit deiner Versicherung, ob sie das mitmacht (also Motorrad statt Auto)

- Kauf dir eine 125er Unfallmaschine (Roller mit grossem Kennzeichen), auf der noch TÜV ist.

- Melde sie an und versichere sie. (Steuer 10€ im Jahr / 25€ Versicherung)

So hast du für gut 35€ im Jahr einen Rabattretter im Keller liegen, der sogar deine Schadensfreie Jahre weiter verbessert.

Den nackten Rahmen mit der Nummer in den Keller stellen / hängen.

Da du das Ding NIEMALS im Verkehr bewegst, brauchst natürlich auch nie wieder TÜV machen...

Welchen Wert ein Bestätigungsschreiben hat, dürfte von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt werden.

Wenn in den AKB ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen wird, wüßte ich nicht, wieso das dann wertlos sein sollte.

Es stellt sich auch die Frage, was für ein Schreiben er meint?

am 24. April 2017 um 10:07

Ich habe ein Dokument bekommen bzw angefordert (1998) , in dem mir die Versicherung meine bisherigen SF bestätigt. Es war damals schon klar, das ich länger kein eigenes Auto fahren werde (warum auch.. beim Dienstwagen)

Lt Aussage (damals) von meinem Versicherungsmakler und auch vom ausstellenden Unternehmen (Namen spar ich mir mal, denn keine ist besser) würde das auch nach den 7 Jahren JEDE Versicherung akzeptieren...

Leider scheint im Laufe der Jahre sich einiges geändert zu haben. Das Schreiben wurde noch nicht einmal von dem ausstellendem Unternehmen akzeptiert. Sie haben sich auf die aktuellen AGBs, ein Gerichtsurteil und was weiss ich noch berufen.

Andere Versicherer haben das Schreiben gleich komplett abgelehnt (meist ohne Begründung).

Was heute gilt, MUSS nicht in der Zukunft gelten (hab ich schmerzhaft lernen müssen)

Zitat:

@Fischkoppstuttgart schrieb am 24. April 2017 um 09:45:48 Uhr:

Moin,

Ich würde das (heutzutage) anders machen.

Hintergrund:

Ich hatte nun 18 Jahre einen Firmenwagen und das Schreiben ist ... nicht das Papier wert auf dem es steht. Ok, hatte auch nur SF6, aber egal!

D.h. ich bin mit 42 für die Versicherung ein Neuvertrag :( , wie ein Fahranfänger.. Total Gruselig

Naja, dank meiner Maklerin bin ich bei SF4 gestartet.

Zurück zum alten Thema...

- Red mit deiner Versicherung, ob sie das mitmacht (also Motorrad statt Auto)

- Kauf dir eine 125er Unfallmaschine (Roller mit grossem Kennzeichen), auf der noch TÜV ist.

- Melde sie an und versichere sie. (Steuer 10€ im Jahr / 25€ Versicherung)

So hast du für gut 35€ im Jahr einen Rabattretter im Keller liegen, der sogar deine Schadensfreie Jahre weiter verbessert.

Den nackten Rahmen mit der Nummer in den Keller stellen / hängen.

Da du das Ding NIEMALS im Verkehr bewegst, brauchst natürlich auch nie wieder TÜV machen...

Die Idee ist nicht übel.

Die Frage kommt auf ob ich den Rahmen eigentlich anmelden muss.

Kann man den Rabattretter nicht nur versichern?

Wenn ich den Vertrag dann nutze würde ich den Rahmen ohne TüV ja nie wieder angemeldet bekommen.

Das muss doch irgendwie gehen.

Moorteufelchen

Themenstarteram 24. April 2017 um 15:03

Über den Kauf eines 125er Rollers habe ich auch schon nachgedacht. Aber dann auch richtig zum fahren mit einem Saisonkennzeichen von April-Oktober. Somit könnte ich ja da mein SF-Rabatt einbringen.

Die Bescheinigung die die HUK ausstellt, erkennt sie auch an. Kann man sich ja ausstellen lassen, wenn es auf die 7 Jahre zugeht.

Ein 125 Roller auf diesen SF anzumelden und zu fahren, finde ich keine gute Lösung.

Ein Schaden und aus SF27 wird SF 0

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