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Unterhalt bei Motorwechsel bzw Aufrüstung!?

Themenstarteram 24. August 2006 um 17:56

hallo! habe jetzt schon von mehreren leuten gehört, dass wenn man angenommen in einen vectra 1.6 einen v6 motor umpflanzt alle nebenkosten, steuern und versicherung gleich bleiben! stimmt das? ich kann mir das nicht vorstellen. das ist doch steuerhinterziehung oder so? bitte klärt mich auf. würd mich schonmal interessieren. danke euch

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14 Antworten
am 24. August 2006 um 18:16

Serwus

Also so weit ich weiß ist es so wie du sagst, Steuer und Versicherung bleiben gleich da sich Schlüsselnummer und Fahrgestellnummer net ändern.

So 100%ig weiß is aber auch net, wäre aber gut wenn da jemand genau bescheid wissen würde.

Aber nur mal so nebenbei, lass alle Motorumbauten lohnt sich net und kostet viel zu viel speziell bei deinem genannten Beispiel.

MfG

Holger

Themenstarteram 24. August 2006 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von Diablo666

Serwus

Also so weit ich weiß ist es so wie du sagst, Steuer und Versicherung bleiben gleich da sich Schlüsselnummer und

 

Ne hab nur mal so nachgefragt, weil ich heut nen ex 1.6er angeschaut hab indem ein i500 motor werkelt. bzw alles geändert würde ( i500 fahrwerk,bremsen ect.) bin bei solchen umbauten mit stärkeren motoren immer ein bisschen vorsichtig in sachen steuer und so. ich mein wir wissen ja wie es in deutschen landen so abgeht wenns um steuern geht...

bleibt alles gleich, wie beim alten! liegt an der Schlüsselnummer! musst also nicht mehr zahlen! muss halt nur eingetragen werden!

am 25. August 2006 um 9:51

Des meints ihr aber nicht ernst - oder?

Ganz klar macht man sich so strafbar - sagt einem ja sogar der klare Hausverstand.

lg, Supermerlin

doch ist mein ernst! wenn du es nicht glaubst, fahr zum TÜV oder zur DEKRA und frag da nach! hab das schon oft genug mit kumpels u.a durch!

am 25. August 2006 um 10:01

Also nur das ich das richtig verstehe:

Ich kauf mir ein Auto mit 1,6l Hubraum und sag ma 90 PS. Melde es an, nehme eine Versicherung und muß für beides jährlich € 100,- zahlen (Zahlenwerte sollen nur Beispielcharakter haben).

Dann kauf ich mir einen V12 - krieg den Einbau in das eben vorher beschriebene Auto zustande und lasse das typisieren.

Jetzt hab ich halt statt der 90 PS plötzlich 400 PS und 4 Liter Hubraum aber alles egal, ich zahl weiterhin € 100,- im Jahr für motorbezogene Steuer und Versicherung ???

Kann ich beim besten Willen nicht glauben - in Österreich ist das jedenfalls weit von legal entfernt.

lg, Supermerlin

naja gut in eurem land weiss ich nicht wie es ist! hier in D ist es so! ja! zumal es eh teurer ist sich ein neuen grösseren motor einzubauen, deshalb machen es auhc so wenige!

am 25. August 2006 um 11:02

Gibt es in Deutschland keine motorbezogene Steuer (Steuer in Abhängigkeit der installierten Leistung ?)

Kann ich nicht glauben. Bin mir sicher, daß Du Dich da im illegalen Raum bewegst.

lg, Supermerlin

Hi Leute,

mal was zum Versicherungstechnischen. Es ist genauso wie wenn Du deine Kiste tunst. bis ca. 10% Mehrleistung (bitte vorher vom Versicherer bestätigen lassen) bleibt alles gleich. Darüber hinaus wird verglichen, ob es das gleiche Fahrzeug mit der neuen Leistung gibt und das Fahrzeug wird von der Typklasse aufgestuft auf das neue Fahrzeug.

Beispiel:

1,6 Liter mit 90 PS --> 500 Euro Versicherungsprämie

1,8 Liter mit 115 PS --> 600 Euro Versicherungsprämie

Austausch des 1,6 Liter auf den 1,8 Liter --> 600 Euro Versicherungsprämie.

Tunst du nun den 1,6 Liter auf 115 PS, durch z. B. Nockenwelle, dann wird die Prämie von dem 1,8 Liter genommen.

Gibt es kein vergleichbares Auto wird 'ne Einzelfallprüfung gemacht.

Fazit:

Macht also vom Versicherungstechnischen keinen Sinn! (Es sei denn jemand beweist mir das Gegenteil - gibt ja nix was es net gibt)

Nein in Deutschland gibt es keine motorbezogene Steuer/Versicherungsklasse! Ein Fahrzeug wird bei uns nach der Unfallhäufigkeit eingestuft, ganz egal wieviel leistung das auto hat!

Hallo,

also, dass die Einstufung bei der Versicherung gleich bleibt, ist in der Tat so. Ausschlaggebend sind nämlich die alten Schlüsselnummern, welche sich durch einen Motorwechsel nicht ändern.

Grüße

Flasher

@VectraBSport:

Das stimmt generell für die bereits bestehenden Versicherungen für gängige Serienmodelle. Diese werden nach der Unfallhäufigkeit und der Höhe der zu erwartenden Reparaturrechnungen kalkuliert.

Bei neuen Fahrzeugen wird das ganze schon schwieriger. Hierbei macht man dann "Mustercrashes" und kalkuliert dann hoch, wie hoch die voraussichtliche Schadenhöhe wäre und multipliziert dies mit der voraussichlichen Schadenhäufigkeit eines Vergleichsmodells (Motorleistung/ Fahrzeugklasse).

Bei unserem Fall machen es sich die Versicherungen einfacher, in dem Sie ein vergleichbares Fahrzeug nehmen und daraus die Typklasse.

Falls es für die neue Motorleistung kein Vergleichsmodell gibt, wird das Ganze nach der alten Methode KW = Typklasse kalkuliert. Hab euch mal die Tabelle für Opel aufgelistet:

Haftpflicht:

bis 17kw = Typklasse 10

bis 25kw = Typklasse 11

bis 33kw = Typklasse 12

bis 55kw = Typklasse 17

bis 66kw = Typklasse 18

bis 85kw = Typklasse 19

bis 110kw = Typklasse 20

ab 110kw = Typklasse 22

Vollkasko:

bis 17kw = Typklasse 12

bis 25kw = Typklasse 13

bis 44kw = Typklasse 14

bis 55kw = Typklasse 16

bis 66kw = Typklasse 17

bis 110kw = Typklasse 21

bis 142kw = Typklasse 24

ab 143kw = Typklasse 26

Teilkasko:

bis 17kw = Typklasse 12

bis 33kw = Typklasse 13

bis 44kw = Typklasse 14

bis 55kw = Typklasse 16

bis 66kw = Typklasse 17

bis 85kw = Typklasse 20

bis 110kw = Typklasse 22

bis 142kw = Typklasse 23

ab 143kw = Typklasse 26

momentchen mal, kfz steuer wird aber nach hubraum berechnet und welche abgasnorm das fahrzeug hat. oder irre ich mich da?

http://www.human-steps.de/Kfz-Steuer/pkw.php

Zitat:

Original geschrieben von VectraBSport

Nein in Deutschland gibt es keine motorbezogene Steuer/Versicherungsklasse! Ein Fahrzeug wird bei uns nach der Unfallhäufigkeit eingestuft, ganz egal wieviel leistung das auto hat!

Ich wäre bei dieser Aussage auch Vorsichtig. Es gibt nämlich im Versicherungsvertragsgesetz einen Passus der lautet:

§23 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Absatz 1. "Nach dem Abschluß des Vertrags darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten."

und folgend §24 VVG Absatz 1. Verletzt der Versicherungsnehmer die Vorschrift des § 23 Abs. 1, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Im Leistungsfall kommt dann §25 VVG Absatz 1. Der Versicherer ist im Fall einer Verletzung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsfall nach der Erhöhung der Gefahr eintritt.

Mehr PS - Mehr Gefahr - ganz einfach!

In der Haftpflichtversicherung wird das Ganze dann aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes so geregelt, dass der Versicherer zwar dem Geschädigten leisten muss, aber bis zu 5.000 Euro Regreß beim Versicherungsnehmer UND Schadenverursacher nehmen kann.

Bedeutet: Bei 50.000 Euro Schaden übernimmt der Versicherer die 50.000 Euro kann sich aber vom Fahrer und vom Versicherungsnehmer (evtl. Papi) jeweils 5.000 Euro zurückholen.

Alles andere was Ihr hört sind Einzelvereinbarungen, die, wenn Ihr sie nicht schriftlich habt, nix wert sind!

Klar soweit?

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