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Unterholm außen ausgebeult

Audi
Themenstarteram 12. Januar 2010 um 11:32

Hallo Leute,

ich habe vor ein paar Tagen im Autohaus erfahren, dass mein angeblich unfallfreies und mangelfreies Fahrzeug doch schon mindestens eine Reparatur vor dem Kauf hatte (1 Jahr alter Werksdienstwagen, MJ2009).

Die nette Dame am Empfang hat mir den Werkstattbericht ausgedruckt. Darauf steht folgendes:

Zitat:

Fahrzeug auf Beschädigung prüfen und Kosten zusammenstellen.

51456300 Unterholm außen ausgebeult

51456300 Unterholm außen ausgebeult

46172050 2 Abdeckbleche f Bremssch.Vo Aus- U. Ei

Ark 311 Kd1 05 1 Steinschut 1

Der Mitarbeiter damals meinte auch irgendwas bzgl. kleine Lackierarbeiten, davon sehe ich jetzt auf den ersten Blick nichts.

Kann ich davon ausgehen, dass das Auto schon einen größeren Schaden hatte? Wenn ja, würde ich den Kaufvertrag für nichtig ansehen und eine arglistige Täuschung unterstellen. Würde denn entweder Schadensersatz/Kaufpreisminderung bei einer Schiedsstelle melden oder gar den Kauf rückgängig machen (abzüglich den Wert, den ich jetzt "gefahren" bin [immerhin ~6000 Kilometer in 3 Monaten).

Was meint ihr? Hab für das Auto knap 21.000 Euro auf den Tisch gelegt und zwar nur deshalb, weil ich von einem einwandfreien Fahrzeug ausgegangen bin. Der Verkäufer hat beim Kauf nach der Frage von Vorschäden kurz auf den Monitor geschaut, gezögert und gesagt es sei nichts und nie etwas gewesen.

Bitte eure Meinung :-(

Viele Grüße,

Martin

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17 Antworten

Der Wagen ist evtl. mal vom Wagenheber gerutscht, das gibt so schöne Dellen im Schweller. Keine Ahnung, ob das schon als Unfall zählt.

am 12. Januar 2010 um 11:48

klingt ein bisschen nach Räderdiebstahl! und dann auf den Boden "fallen" gelassen. Das wäre ja eig. nicht so schlimm, da ja kein richtiger Unfall!

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 11:53

Zitat:

Original geschrieben von mightymoe

klingt ein bisschen nach Räderdiebstahl! und dann auf den Boden "fallen" gelassen. Das wäre ja eig. nicht so schlimm, da ja kein richtiger Unfall!

"Richtiger" Unfall? Mir gehts jetzt nicht darum ob ein andere Fahrzeug (im Sinne von Unfall) beteiligt war, sondern primär um die Wertminderung die ich erfahre beim Verkauf. Wenn dem so ist, oder das Auto gar ein "Unfallwagen" ist und somit der Kaufvertrag nichtig, möchte ich ein Unfallfreies, denn solches habe ich bezahlt.

Wie bekomm ich jetzt raus, was damit war? Die AudiMitarbeiter werden mir wohl kaum die Wahrheit sagen, oder? Gibts eventuell im Audi-System noch ein detailierteren Bericht oder wird das schon alles sein?

Viele Grüße,

Martin

Was steht den im Kaufvertrag? Unfallfrei?

Ansonsten wird es schwer.

LG Michael

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Audi Miky

Was steht den im Kaufvertrag? Unfallfrei?

Ansonsten wird es schwer.

LG Michael

Unfallfrei, keine Vorschäden bekannt und sogar Sachmangel frei!

Zitat:

Original geschrieben von mightymoe

klingt ein bisschen nach Räderdiebstahl! und dann auf den Boden "fallen" gelassen. Das wäre ja eig. nicht so schlimm, da ja kein richtiger Unfall!

Ja, vor allem wegen folgendem Grund: Bei der Probefahrt haben die Bremsen vibriert (inkl. Bremspedal), Verkäufer meinte geht nach einigen Kilometern weg. Selbst nach 1500 Kilometern kam keine Besserung. Auto war in der Werkstatt. Bremsscheiben wurden aus- und eingebaut, Räder ausgewuchtet (lag definitiv nicht an den Rädern weil Fehler sogar mit Sommerreifen kam!). Also klingt das immer plausibler.

Wie siehts unter den Umständen aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße,

Martin

Wenn das Ding auf den Wagenheber oder was auch immer gerutscht ist, ist das kein Unfall. Ich glaube nicht mal, dass es ein erwähnenswerter Schaden ist, ehrlich gesagt. Das grenzt aber schon wieder an Rechtsberatung ;)

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 15:00

Das passiert dann sowieso. Ich werde noch mal von jemanden drüberschauen lassen, im Autohaus noch mal fragen ob und was genau lackiert worden ist, und dann mal sehen.

Vielleicht kann sich noch jemand äußern, der genau weiß wie sich das in so einem Fall verhält? Was für Rechte habe ich da? Oder was wäre eine angemesse Entschädigung?

die Frage ist auch welcher Schaden dir durch diese verschwiegenheit entstanden ist ???

wenn das ding wirklich vom Wagenheber gerutscht ist ist das meiner meinung nach, ich schließe mich den vorgängern an, kein Unfall. Das kann mit allem passieren, könnt auch mal ne schraube abreißen oder so....

auch werden die schäden heute so gut repariert das keine folgeschäden entstehen können...

also ich glaube hier wirst du mehr ärger bekommen als die sache letztendes was bringt.

Wie es sich rechtlich verhält kann ich dir nicht sagen.

Theoretisch kannst du den Rechtsweg gehen

Ich würde deinem Verkäufer aber eher ein richtig schlechtes Gewissen einreden.

Vorsätzliches Verschweigen, böse Absicht .........usw. und probieren was rauszuhandeln.

Würde anstreben eine kostenlose Inspektion zu bekommen.

Wenn du es nicht bei deinem direkten Verkäufer schaffst ruhig auch mal den Geschäftsführer mit ins Boot nehmen.

Alles andere bringt nur großen Ärger; rauskommen wird dann für dich nicht viel oder eher gar nichts.

LG Michael

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 16:13

Was würde sich denn mehr lohnen? Bluetooth Freisprecheinrichtung nachrüsten lassen? Hatte das eventuell eh vor und das wäre doch eventuell ein angemessener Ausgleich, meint ihr nicht?

Grüße,

Martin

Also ich kann dir sagen, dass das ausbeulen inkl. anschließendem neulackieren knappe 700 Euro kostet.

Ist bei mir vor 2 Jahren beim Reifenwechsel passiert.

Lad doch mal ein Bild hoch. Dann kann ichs mir anschauen

Edit: Hab gerade gesehen, dass der Schaden bei dir ja schon behoben wurde.

Ich würd auch sagen, dass es wenn es wirklich beim Reifenwechsel passiert ist kein Unfallschaden ist (Wird das nicht eh ausschließlich von den Reparaturkosten abhängig gemacht?). So etwas kann wirklich schnell passieren aber größere bzw. bleibende Schäden sollten bei so einem Schaden nicht bleiben.

 

vg

die frage ist in welchen dimensionen denken händler um einen schaden auch einen schaden zu nennen. denn wenn der unterholm leicht eingedellt war (wie vom wagenheber rutschen oder sonst was), ist das sicher ein bagatellschaden der nicht zu erwähnen ist weil pillepalle. wird sicherlich auch ein richter so sehen. aber ich bin kein rechtsverdreher, kann es mir nur so denken.

in dem fall ist es unfallfrei. was dein bremspedal vibrieren angeht, abs? ich weiss, dumme frage aber da fängt man als erstes an. ist das jetzt immer noch da wenn du bremst? auto war ja anscheinend in der werkstatt nach 1500km.

Ich denke das Thema ist nicht "was sich lohnt".

Es ist eher die Frage auf was sich das Autohaus einlässt.

Hardware müssen die selber zukaufen, Dienstleistung wird intern so oder so bezahlt.

Entweder hat der Monteur was zu tun oder nicht. Nach Haus wird er nicht geschickt, von daher kann er alles was er an Dienstleistung bringen muss eher verschmerzen.

LG Michael

Themenstarteram 12. Januar 2010 um 18:10

Zitat:

Original geschrieben von HandballFreak

Also ich kann dir sagen, dass das ausbeulen inkl. anschließendem neulackieren knappe 700 Euro kostet.

Ist bei mir vor 2 Jahren beim Reifenwechsel passiert.

Lad doch mal ein Bild hoch. Dann kann ichs mir anschauen

Edit: Hab gerade gesehen, dass der Schaden bei dir ja schon behoben wurde.

Ich würd auch sagen, dass es wenn es wirklich beim Reifenwechsel passiert ist kein Unfallschaden ist (Wird das nicht eh ausschließlich von den Reparaturkosten abhängig gemacht?). So etwas kann wirklich schnell passieren aber größere bzw. bleibende Schäden sollten bei so einem Schaden nicht bleiben.

 

vg

Hey,

genau, der Schaden wurde bereits behoben und nur doch ein Kommentar des Werkstattmitarbeiters bin ich drauf gekommen, dass da was gemacht worden ist. Stand ja nichts im Kaufvertrag und der Verkäufer hat auch nichts gesagt gehabt. Bild machen wird also schwierig. Unfallwagen wird nicht anhand der Reparaturkosten festgemacht, sondern eher ob es verschraubte oder geschweißte Teile waren, die getauscht worden sind, oder ob es die Sicherheit beeinträchtigt hat (der Unfall).

Zitat:

Original geschrieben von Yoy

die frage ist in welchen dimensionen denken händler um einen schaden auch einen schaden zu nennen. denn wenn der unterholm leicht eingedellt war (wie vom wagenheber rutschen oder sonst was), ist das sicher ein bagatellschaden der nicht zu erwähnen ist weil pillepalle. wird sicherlich auch ein richter so sehen. aber ich bin kein rechtsverdreher, kann es mir nur so denken.

in dem fall ist es unfallfrei. was dein bremspedal vibrieren angeht, abs? ich weiss, dumme frage aber da fängt man als erstes an. ist das jetzt immer noch da wenn du bremst? auto war ja anscheinend in der werkstatt nach 1500km.

Das Recht sagt aber, dass ein Verkäufer aufklären muss, egal wie klein der Schaden ist. Natürlich nur, wenn der Schaden ihm bekannt sein kann, und da dieser im System steht, kann ich davon ausgehen. Wie gesagt, er zögerte ja bei Antwort auf die Frage ob alles in Ordnung sei.

Bzgl den Bremsen wurden die Bremsen vorne aus- und eingebaut, irgendwelche Abdeckungen gewechselt und die Räder ausgewuchtet. Der Fehler ist seitdem weg.

Zitat:

Original geschrieben von Audi Miky

Ich denke das Thema ist nicht "was sich lohnt".

Es ist eher die Frage auf was sich das Autohaus einlässt.

Hardware müssen die selber zukaufen, Dienstleistung wird intern so oder so bezahlt.

Entweder hat der Monteur was zu tun oder nicht. Nach Haus wird er nicht geschickt, von daher kann er alles was er an Dienstleistung bringen muss eher verschmerzen.

LG Michael

Das stimmt auch wieder. Aber ich mach mir da erst mal keine Gedanken über Ersatz, zuerst muss ich ja klären, wie umfangreich der Schaden und die anschließende Reparatur war. Denke ich werde der Meinung von jemanden Folgen und direkt mit dem Verkäufer sprechen und ihm klar machen, dass ich das so nicht hinnehmen werde. Erster Schritt wäre dann eine KFZ Schiedsstelle, vielleicht kann die (kostenfrei) etwas raushandeln.

 

Ist denn der Unterholm eigentlich geschraubt oder geschweißt? Und wo von bis wo geht dieser, so dass ich eventuell mal nachsehen kann ob was zu erkennen ist (Beule, Lacknase, was weiß ich).

Vielen Dank für eure Hilfe!

Grüße,

Martin

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