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Unterschied W21W u. P21W Lampen

Themenstarteram 26. März 2010 um 15:00

Hallo,

ich habe gestern einen Fiat Doblo (neues Modell) erhalten u. möchte die Taglichter austauschen.

Hierbei bin ich aber auf die Bezeichnung der Lampen W21W u. P21W gestoßen. Was ist denn hier der Unterschied??

Gruß

Andy

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25 Antworten
am 26. März 2010 um 15:04

Servus Andi,

die W21W haben einen Glassockel und werden sehr oft als Standlicht eingesetzt.

die P21W haben einen Metalsockel. Stecken oftmals als Blinker drin.

Themenstarteram 26. März 2010 um 15:05

Also in meinem Fall sind die für das Tagfahrlicht.

Das heißt ich brauch auch W21W u. P21W passen auch garnicht?

am 26. März 2010 um 15:09

Ich weiß nicht welches als TFL im Doblo verbaut ist. Gib die bezeichnungen mal bei Google Bilder ein, und schaue welche die richtige Birne ist ;)

als Standlich hätte ich jetzt W21W gesagt. Aber als TFL ... keene Ahnung

Themenstarteram 26. März 2010 um 15:11

Ich weiß ja, dass es die W21W ist. Steht ja auch in der Bedienungsanleitung, nur find ich online nur Lampen vom Typ P21W.

Ich möchte halt das grausame Gelb der Lampe los werden...

am 26. März 2010 um 15:20

Du kannst statt der normalen Glühbrine auch eine LED-"Birne" einsetzen. Dann hättest du eben wirklich weißes Licht, aber ist im Bereich der StVo nicht zugelassen.

Soviel ich weiß gibts diesen Sockel auch nicht als Cool Blue oder Blue Vision von Osram oder Philipps.

Themenstarteram 26. März 2010 um 15:22

Von Osram hab ich zwar eine gefunden, aber das ist auch nur das "normale" Licht.

Themenstarteram 26. März 2010 um 15:28

Hab hier grad welche gefunden:

http://www.fuers-auto.de/advanced_search_result.php?...

Wie kann es sein, dass diese Lampen verboten sind? Nur weil sie weiß sind?

am 26. März 2010 um 16:17

Leider funktioniert dein Link nicht.

Aber ich denke du meinst die LED ausführung.

Diese sind in dem Sinne nicht verboten. Du könntest diese auch eintragen lassen aber dafür brauchst du in dem Fall noch ein Lichttechnisches Gutachten. Kostenpunkt ca 600€ p. Scheinwerfer

Nicht die LED sind verboten, sondern die Kombination aus deinem Scheinwerfer + LED. Wären in deinem Scheinwerfer die TFL von Serie aus mit LEDs ausgestatten, so wäre es kein Problem.

Muss man nicht verstehn. Das ist Bürokratie

Themenstarteram 26. März 2010 um 20:03

Hallo,

ne ne, das ist keine LED Ausführung die ich da gesehen habe.

geh mal auf fuers-auto.de u. gib bei der Suche "W21W" ein, dann kommen die drei Lampen die ich meine.

am 26. März 2010 um 22:00

Hab die Birnchen gefunden.

Kann mir aber nicht erklären, warum diese nicht zugelassen sind. Sind ja normale Glühbirnen. Und die bläuliche Färbung ist nun auch nichts neues.

Ich denke, der Hersteller wird eben kein Gutachten in Auftrag gegeben haben.

Ich denke die W21W Super White würden nicht besonders auffallen. Aber Sie sind dennoch nicht(!) erlaubt.

Gruß,

schönes Wochenende :)

Themenstarteram 26. März 2010 um 22:02

Also langsam blick ich nicht mehr durch.

Hab mir vorhin die Tagfahrlampen angesehen, die schauen ganz anders aus als auf dem Foto. In der Anleitung stehen aber die W21W drin.

Vielleicht mach ich morgen einfach mal ein Foto u. stells hier rein.

am 26. März 2010 um 22:04

Wird wohl am besten sein.

Wäre nicht das erste Mal, dass Fiat sachen in die Betriebsanleitung schreibt die nich stimmen.

Das errinert mich immer an die Radarausstattung im Stilo die nie lieferbar war :D

Themenstarteram 26. März 2010 um 22:08

OK, wäre schön, wenn du mir vielleicht morgen dann weiterhelfen könntest wenn ich das Foto hochgeladen habe.

alle W21W Lampen die auf des Seite sind verboten, steht daneben.

italo

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