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Unterschied WDW, AMF, Mietfahrzeug?

Audi A6 C8/4K
Themenstarteram 11. März 2022 um 11:35

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2021 meinen Audi A6 Avant C8 gekauft.

Das Fahrzeug stammt aus 6/20 und hatte einen KM Stand von 6.200 sowie die 5 Jahres Garantie ab Werk bis 100.000km. Soweit so gut.

Auf Nachfrage, wo das Auto herstammt, wurde mir gesagt, dass es ein ehemaliger Audi Werksdienstwagen sei. Heisst für mich, ehem. Mitarbeiterfahrzeug (Firmenangehörigen Mietmodell), oder Dienstwagen. Alles fein.

Bei der Fahrzeugübergabe wurde mir nur 1 Schlüssel übergeben, mit dem Hinweis, dass der 2. Schlüssel per Post nachgeschickt wird.

3 Wochen später hatte ich dann den Schlüssel, und musste mit Verwundern feststellen, dass dieser Schlüssel einen Anhänger von Europar dran hatte mit ehem. HH Kennzeichen. Also ein Mietwagen.

Auf der Audi Webseite habe ich folgendes gefunden:

Junge Gebrauchte sind ehemalige Audi Mietfahrzeuge (AMF) oder Audi Werksdienstwagen (WDW) der AUDI AG mit einem Fahrzeugalter von max. 18 Monaten nach Erstzulassung, die über das Audi Handelsnetz vertrieben werden. Ausgenommen hiervon sind händlereigene Mietfahrzeuge der Marke Audi, die in der Erstverwendung über externe Mietwagengesellschaften wie bspw. Euromobil vermietet wurden. Detaillierte Hinweise finden Sie unter www.audi.de/jungegebrauchte.

Was habe ich denn nun für ein Auto? Ein WDW (wie mir bei Kauf gesagt wurde), einen AMF, oder etwas ganz anderes?

 

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64 Antworten

Ein Blick in den Brief auf den Vorbesitzer sollte da doch genug Aussage geben!

Themenstarteram 11. März 2022 um 11:58

Den habe ich leider nie gesehen, da dass Auto finanziert ist und der Brief zur Zulassungsstelle ging.

Da er aber ein HH Kennzeichen hatte und den Schlüsselanhänger von Europcar, scheint es ja per Definition ein externer Mietwagen gewesen zu sein. Mir wurde das Auto aber als Werksdienstwagen verkauft.

Daraus resultierend, würde ich das Fahrzeug gerne rückabwickeln.

Also hat sich bei Dir mit dem Blick auf den 2.Schlüssel der Gesamteindruck vom Fahrzeug geändert?

Was soll bei gefahrenen 6200km schon groß passiert sein?

Zudem hat der Wagen 5 Jahre Garantie und war bestimmt recht günstig…

Ich hatte am WE einen Touareg Vorführer, welchen mein Händler extra con VW abgefordert hat. Im übrigen hatte der auch einen Europcar Schlüsselanhänger und es stand irgendwas von Pool Fahrzeug drauf…

Ich hätte diesen Wagen bedenkenlos übernommen, weil trotz 15.000km irgendwie alles wie neu wirkte. Mir gefiel nur das Auto an sich nicht…

Ansonsten mal den Händler darauf ansprechen - manchmal gint es auch einfach eine plausible Erklärung. Es muss nicnt immer alles gleich Betrug sein…

Themenstarteram 11. März 2022 um 12:11

Ich hab kein Problem mit einem Mietfahrzeug, zumal ich die 5 Jahre Garantie habe.

Mir geht es aber ums Prinzip. WDW ist ungleich Mietwagen.

Hat Audi/VW nicht mit Sixt oder europcar eine Kooperation über die du im Autohaus dann "deren" Mietfahrzeuge während Inspektion/Reparatur bekommst? Würde jetzt eher auf sowas tippen...

Ja diese befinden sich in der Regel neben der Kasse, bzw. Fahrzeugannahme des Autohauses.

am 11. März 2022 um 13:36

Zitat:

@flo1893 schrieb am 11. März 2022 um 12:58:12 Uhr:

Daraus resultierend, würde ich das Fahrzeug gerne rückabwickeln.

Einen Autokauf - auch noch mit Finanzierung - wegen eines Europcar Schlüsselanhängers rückabwickeln? Selbst wenn das rechtlich nachher funktioniert: Warum? Ein direkt bei Audi zugelassener Wagen kann genauso von den wechselnden Fahrern getreten worden sein. Wenn du sonst zufrieden bist, würde ich da keinen Alarm machen. Oder zu teuer gekauft?

Themenstarteram 11. März 2022 um 13:38

Nein sogar günstig gekauft.

Aber unzufrieden mit dem Auto....

Wenn sich die Möglichkeit ergeben sollte das Fahrzeug zurück zugeben, würde ich dies tun. Mal schauen, was der Händler sagt.

Rechtliche Schritte werde ich aber sicherlich nicht einleiten.

Verstehe, Dir gefällt das Auto nicht also möchtest Du es zurückgeben. Also ist eigentlich nicht der Anhänger der Grund?

Entscheiden ist was im Kaufvertrag steht. Was irgendwer irgendwie irgendwann vielleicht gesagt hat oder auch nicht spielt keine Rolle.

Wenn Du den Wagen vor Ort bei einem Händler gekauft hast, und nicht online, dann hast du erst einmal kein Widerrufsrecht.

Jetzt wäre dann zu klären, ob der Wagen einen erheblichen Mangel hat, der nicht abstellbar wäre, oder ob der Wagen eine zugesicherte Eigenschaft nicht hat, die Dir den Rücktritt erlaubt.

Ansonsten hast Du, wenn es ein Audi Gebrauchtwagen plus ist, ein Umtauschrecht gegen ein vergleichbares Fahrzeug, wie das auch immer funktionieren mag.

Auf del Schlüssel Anhänger ist das Kennzeichen drauf was vorher auf dem Auto war ?

Der Hinweis mit dem Widerrufsrecht oben passt hier nicht mehr rein. Das wäre im Fall eines Online Kaufs 14 Tage lang gewesen. Der Kauf ist aber aus Dezember.

Scheinbar gehts wirklich nur um den Vertragsinhalt, ob da was zur Nutzung des Autos vor dem Kauf geregelt ist.

Ansonsten sagt Werkswagen ja nur, das Auto gehörte Audi, nicht wer damit gefahren ist.

Schlimm ist das alles nicht, aber wenn ich in der Lage wäre, fände ich es auch nicht gut.

Meine Empfehlung ist, den Vertrag vom Anwalt prüfen lassen

Ich kann ihn verstehen, mir würde ein als „Mietwagen“ genutzter Gebrauchter auch nicht gefallen. Man ist da sicher voreingenommen und hat ein falsches Bild vor Augen. Ob ein Vorführer anders behandelt wurde? Am Ende weiß man eh nie wer den Wagen in welcher Form „getreten“ hat.

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