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Unterschied zwischen Spur und Sturz ?

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 11:47

Hallo,

da mein Auto permanent nach rechts zieht lasse ich heute eine Achsvermessung machen. Das Lenkrad dreht sich nach rechts etwas schwerer wie nach links. Es steht auch nicht auf null Grad, wenn ich geradeauslenke. Habe das Auto (Golf 3, Variant, Bj. 98, 77 tkm) erst seit 1 Woche und keinen Bordsteinkontakt gehabt. Vorbesitzer kenn ich nicht, da beim Händler gekauft. Ich Idiot bin auch nicht auf Autobahn bei der Probefahrt, da hätte ich es gleich geblickt.

Der Mechi hat mal Servoöl, Pumpe und das Auto auf der Hebebühne gecheckt und die ganzen Teile scheinen in Ordnung zu sein. (Gelenkwellen, Radlager, usw.). An den Reifen könnte es auf keinen Fall liegen, eine Unwucht kann eine nach rechts ziehen nicht verursachen.

Meine Frage ist nun was ist der Unterschied zwischen Spur und Sturz ? Und ist die Lenkradstellung nach diesen Arbeiten behoben ? Im Forum konnte ich noch keine Antworten auf diese Fragen finden.

Vielen Dank im voraus für Eure Mühen.

grüsse

murovic

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17 Antworten

der sturz ist die neigung des rades nach aussen (positiv) oder nach innen (negativ) gemessen in ° grad.

die spur ist... naja die spur eben :D

also in welche richtung die räder zeigen

Schau mal hier:

http://www.kfz-tech.de/radstellungen.htm

Gruß

Icke II

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 12:15

Hammer man dat ging ja fix,

heisst nun bei einer Achsvermessung werden beide Punnkte behandelt und geg. korrigiert ?

Die erste Frage wäre nun hinfällig.

Kann mir noch jemand zu diesem Punkt was nennen:

Und ist die Lenkradstellung nach diesen Arbeiten behoben ?

Wäre dann echt glücklich und zufrieden

Echt geil hier, bin immer wieder auf das Neueste von diesem Forum und den Teilnehmern begeistert.

grüsse

murovic

Ja, Lenkrad steht dann auch wieder so, wie ma's gewohnt ist.

Achsvermessung läuft so:

* Auto kommt auf Spezialhebebühne

* Lenkrad wird mit 'ner "Kralle" in 0-Position fixiert

* Luftdruckprüfung

* dann werden die Räder "verkabelt"

* PC zeigt was Sache ist

* Mechaniker korrigiert, wenn nötig

Du löhnst und darfst nach Hause fahren.

Gruß

Icke II

am 13. Oktober 2003 um 12:47

Also bei mir war das lenkrad nahc der achsvermessung auch etwas shcief. hab das dem mechaniker gesagt, er ist kurz raus ans haute, hat nur kurz gedauert und hat mir das lenkrad wieder richtig eingestellt.

 

nur weil das lenkrad schief ist, muss nicht gleich die achse falsch vermessen sein (denke ich zumindest).

Mein Auto ist z.B. auch gerade aus gefajren, obwohl das lenkrad etwas schief stand. Wurde ja dann behoben.

MfG

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 13:02

Hi,

also dass leuchtet mir nicht ganz ein. Wenn das Lenkrad schief ist, so muss nicht gleich die Achse falsch vermessen sein. Das heisst das nach rechts ziehen kann auch an der Lenkradstellung sein ?

Aber wieso lässt sich dann mein Lenkrad schwerer nach rechts drehen als nach links. Ich soll mein Auto erst um 5 abholen. Achse wird dann hoffentlich eingestellt sein. Ich hoffe damit ist die Schwergängigkeit nach rechts auch behoben. Der Mechi meinte ja das könnte a nder falschen Spur liegen, aber ich habe doch irgendwie meine Zweifel, das diese Sache mit "nach rechts drehen" mit der Spur zu tun haben könnte.

grübel grübel

murovic

Das schwerer nach rechts drehen merkst Du doch während der Fahrt und nicht etwa im Stand, oder? Falsch eingestellte Spur kann die Ursache dafür sein. Nach der Achsvermessung/-einstellung steht das Lenkrad nicht unbedingt automatisch gerade! Es gehört aber dazu, die Lenkradstellung zu korrigieren. Es wird abgenommen und bei geradeausgestellten Rädern einfach in mittiger Stellung wieder draufgesteckt. Also wenn Du Dein Auto abholst, sollte es schon geradestehen.

Gruß, René

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 13:29

Hi !rst,

also während dem Stand ist das Lenkrad schwergängiger nach rechts. Im Stadtverkehr merkt man es auch aber natürlich nicht ganz so stark wie im stehen.

Man hoffentlich ist da nichts am Lenkgetriebe defekt. Ich habe zwar Garantie, aber nur 80% der Kosten bekomme ich im Falle eines defektes erstattet. Ich kann doch bei einer Reparatur in dieser Höhe locker mit 700 EUR rechnen bei einem Golf 3 !?

grüsse

murovic

Ich nehme mal an, Dein Auto hat zwischen 60.000 und 70.000 Kilometer und Du hast eine Gebrauchtwagengarantie dazubekommen, die bei diesem Kilometerstand 80% der MATERIALKOSTEN ersetzt!?! Die Lohnkosten werden üblicherweise immer zu 100% übernommen. Muß Dich aber gar nicht stören, da Du das Auto, wie Du schreibst, vor einer Woche von einem Händler gekauft hast (es sei denn, Du bist beruflich selbständig)! Der ist in der sogenannten "Sachmangelhaftung" (früher Gewährleistung genannt), bei gebrauchten Sachen meist per AGB auf ein Jahr eingeschränkt, sonst 2 Jahre. Er haftet also dafür, daß das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs frei von rechtlichen und sachlichen Mängeln ist, also dem im Vertrag vereinbarten Zustand entspricht. Und jetzt kommt das Schöne für Dich :): in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird, wenn ein Mangel sich zeigen sollte, zu Deinen Gunsten davon ausgegangen, daß dieser Mangel auch zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlag, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen (dürfte sehr schwerfallen)! Der Händler muß dann nachbessern, das ist unabhängig von Deiner Garantieversicherung. Er kann die Reparatur sicher über diese Versicherung abrechnen, wenn das defekte Teil darüber gedeckt ist (darum geben Händler die auch mit, das verringert natürlich auch ihr Risiko), aber den Selbstbehalt muß er tragen. Aber keine Panik: noch steht doch überhaupt nicht fest, daß an Deinem Auto überhaupt was defekt ist!

Gruß, René

Themenstarteram 13. Oktober 2003 um 19:40

Hi Rene,

 

-war heute das Auto abholen und meine Befürchtungen sind eingetreten. Wahrscheinlich Lenkgetriebe im Eimer. die haben eine ausgiebige Probefahrt gemacht. Letztendlich kann das aber nur VW feststellen

Ich nehme mal an, Dein Auto hat zwischen 60.000 und 70.000 Kilometer und Du hast eine Gebrauchtwagengarantie dazubekommen, die bei diesem Kilometerstand 80% der MATERIALKOSTEN ersetzt!?!

-Exakt Rene, man sieht du bist vom Fach (77.000 km)

Die Lohnkosten werden üblicherweise immer zu 100% übernommen. Muß Dich aber gar nicht stören, da Du das Auto, wie Du schreibst, vor einer Woche von einem Händler gekauft hast (es sei denn, Du bist beruflich selbständig)!

-Nein beruflich nutze ich das Auto nicht. Der Vertrag lautet auf Samstag, den 10.10.03

Der ist in der sogenannten "Sachmangelhaftung" (früher Gewährleistung genannt), bei gebrauchten Sachen meist per AGB auf ein Jahr eingeschränkt, sonst 2 Jahre. Er haftet also dafür, daß das Auto zum Zeitpunkt des Kaufs frei von rechtlichen und sachlichen Mängeln ist, also dem im Vertrag vereinbarten Zustand entspricht.

- Sieht ja bei mir nicht so aus, der nette Mann von Reiff-Reifen meinte der Mangel war schon 100% beim Kauf vorhanden

Und jetzt kommt das Schöne für Dich : in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird, wenn ein Mangel sich zeigen sollte, zu Deinen Gunsten davon ausgegangen, daß dieser Mangel auch zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorlag, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen (dürfte sehr schwerfallen)!

- Denke auch,das er Probleme kriegen wird.

Der Händler muß dann nachbessern, das ist unabhängig von Deiner Garantieversicherung. Er kann die Reparatur sicher über diese Versicherung abrechnen, wenn das defekte Teil darüber gedeckt ist (darum geben Händler die auch mit, das verringert natürlich auch ihr Risiko), aber den Selbstbehalt muß er tragen.

- Das heisst im Klartext, ich muss keinen EURO für ein evtl. neues Lenkgetrieb zahlen. Bringe das Auto diese Woche noch zum VW-Händler

Weiss du mich kotzt am meisten diese Rennerei nun an, der hätte doch mal ne ausgiebige Probefahrt machen können und der hätte den Fehler vorher entdecken können. Der Händler (Chrysler) ist von mir 130km weit weg. Habe mit ihm aber ausgemacht (mündlich), dass ich den evtl. Schäden hier vor Ort beheben kann.

Fazit: Mann Rene da fällt mir ein Stein vom Herzen, wollte die Frage mit der Garantie gerade posten und da stand schon Dein Text und alle Bedenken waren im nu ausgeräumt.

Echt Danke man, mir fällt echt ein Stein vom Herzen

grüsse

murat

am 14. Oktober 2003 um 8:56

Hallo Murat,

ist also wirklich was kaputt.... nicht so schön....! Ein defektes Lenkgetriebe ist bei einem Auto mit 77000 km nicht zu erwarten oder typisch und damit auf jeden Fall ein Sachmangel, wenn nicht im Kaufvertrag oder einem zusätzlichen Prüfprotokoll zum Zustand des Fahrzeuges darauf hingewiesen wurde. Du hast dann Anspruch auf kostenlose Reparatur. Wenn ich Dich richtig verstehe, warst Du gestern nicht in der Werkstatt des Händlers, bei dem Du das Auto gekauft hast. Erteile jetzt nicht einfach irgendwo einen Reparaturauftrag! Du mußt erstmal Deinen Händler (zum Glück ja anscheinend ein "richtiges" Autohaus :)) über den Mangel in Kenntnis setzen. Am besten, Du rufst erstmal direkt den Mitarbeiter an, der Dir das Auto verkauft hat ("Deinen Verkäufer"). Der ist Dir ja persönlich schon bekannt und sollte sich um die Angelegenheit kümmern. Sei freundlich, ruhig und sachlich aber bestimmt, vereinbare einen festen Termin, bis wann er sich mit einem Lösungsvorschlag wieder bei Dir melden wird (nicht nur: "...mal sehen, ich rufe Sie dann zurück..."). Gewinne ihn als Verbündeten, Dein Problem zu lösen (wie es in den Wald hineinruft,....). Am besten, Du schickst das ganze nach dem Gespräch nochmal schriftlich per Fax. Gehe auch erstmal davon aus, daß Dir nicht mit böser Absicht ein defektes Fahrzeug verkauft wurde. Der Händler hat sich bei der Inzahlungnahme den Wagen genau angeschaut und den technischen Zustand geprüft (sollte er zumindest im eigenen Interesse, er will ihn ja günstig einkaufen und gut wieder verkaufen und muß zuvor natürlich seine Aufwendungen kalkulieren). Die Entscheidung WIE das Problem dann behoben wird, liegt beim Händler. Er kann verlangen, daß Du das Auto zu ihm bringst, um den Mangel nachzuvollziehen. Wahrscheinlich ist auch, daß er den Wagen selbst reparieren will (ist für ihn natürlich günstiger). Kannst aber auch versuchen, mit ihm zu vereinbaren, den Wagen zu einer VW-Werkstatt in Deiner Nähe zu bringen, die dann die Rechnung direkt an Deinen Händler stellt. Bei weiteren Fragen.... schreib einfach! Erstmal viel Erfolg! Kannst ja mal schreiben, wie das Gespräch gelaufen ist... .

Gruß, René

Themenstarteram 14. Oktober 2003 um 18:52

Hi Rene,

danke für Deine kompetente Antwort.

Ein zusätzliches Prüfprotokoll habe ich nicht erhalten vom Händler. Ich habe den Händler heute angferufen und ihm die Situation geschildert. Sachlich. nüchtern und freundlich. Er meinte er klärt die Sache mit seinem Chef und ruft mich an.

War aber absolut nicht begeistert von der Geschichte.

Natürlich unterstelle ich dem Händler keinae Absicht, dass er dies mit Absicht gehandelt hat, denn er hat ja jetzt mehr Ärger am Hals als ihm eigentlich lieb wäre.

Ich hatte mit Ihm vereinbart (mündlich) das ich das Auto hier an meine mWohnort reparieren darf. Zählt dies mündliche Vereinbarung ?

Was ist, wenn er das Auto zurückhaben möchte ? Muss ich ihm das Auto aushändigen. Eigentlich sehr ungern, denn das Auto ist echt sauber bis auf diese Sache. Wenn er das Auto selber reparieren möchte, soll er sich es auch selber abholen.

Die wichtigste frage wäre:

Kann er vom Kaufvertrag zurücktreten ? Kann ich meine Kosten, dann in Anspruch bringen (Fahrtkosten 2 x 250km, Kennzeichen 25 EUR + Einbau Radio + CD-Player 40 EUR) von meiner Zeit ganz zu schweigen.

grüsse

murat

am 15. Oktober 2003 um 9:52

Hi Murat,

keine Sorge, der Händler kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten! Das könntest nur Du, und zwar falls die Nacherfüllung durch ihn zweimal fehlgeschlagen ist, der Mangel also nach zwei Reparaturversuchen noch immer nicht behoben werden konnte. Dann könntest Du wählen, ob Du einen Teil des Kaufpreises zurückverlangst, oder ob der gesamte Kauf rückabgewickelt wird. Wenn er die Reparatur selbst ausführen will, mußt Du ihm natürlich auch das Auto dafür zur Verfügung stellen. Aber wenn er Dir vorher schon gesagt hat, daß Du Reparaturen bei Dir zu Hause machen darfst, sollte er sich auch jetzt daran gebunden fühlen. Mündliche Vereinbarungen gelten genau wie schriftliche, sind nur schwerer zu beweisen.

Halt uns auf dem Laufenden!

Gruß, René

jawoll,

halt uns auf dem laufendem!

 

interesasnte sache hier....

find ich klasse wie einem geholfen wird!

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