Unterschiede Schweiz-EU-Version
Hallo zusammen,
Bin am überlegen einen Mk5 von DE (ursprünglich in Ungarn ausgeliefert) in die Schweiz zu importieren. Kann mir jemand sagen welche Unterschiede zwischen einem echten Schweizer-Fahrzeug und einem EU-Fahrzeug ist? Gibt es überhaupt Unterschiede (ausser dem Preis natürlich)?
Vor allem LED Licht ist so ein Thema. Bei >2000 Lumen braucht es ja automatische Höheneinstellung (wird er haben) und Scheinwerferreinigungsanlage. Letzteres ist zumindest beim EU-Mondeo nicht vorhanden also doch <2000 Lumen? Gibt es diesbezüglich irgendwo offizielle Zahlen von Ford?
Dann sind da die vorderen Blinker. Müssten ja laut Verordnung über Bau und Ausrüstung gleichzeitig mit den anderen Blinkern angehen. Das adaptive Geblinke dürfte da zumindest für Gesprächsstoff bei der Zulassung sorgen. Ist das bei EU- und CH-Version unterschiedlich? Oder kann das umprogrammiert werden dass alle LED-Elemente gleichzeitig aufblinken? Wenn nicht umprogrammierbar, hat jemand einen Schaltplan davon? Könnte dann zur Not Hardwareseitig geändert werden.
In letzter Zeit habe ich einige Audi gesehen welche sowas hinten hatten...also doch legal? Oder sind die alle illegal unterwegs? Zumindest bei den importierten US-Mustangs musste das hinten umgebaut werden dass alles zusammen leuchtete, aber dort war es etwas ausgeprägter sodass das vielleicht nicht Mass aller Dinge ist.
Vielen Dank und Gruss
Urs
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14 Antworten
Servus,
ob es wirklich Unterschiede gibt, kann ich Dir nicht sagen. Aber zum LED-Licht und der nicht vorhandenen Waschanlage: Die ist auch bei meinem Auto nicht vorhanden. Ebenso bei vielen (allen?) anderen Fabrikaten und Fahrzeugen, die LED-Scheinwerfer haben. Der Grund: Die Helligkeit darf bei LED-Scheinwerfern an einer anderen Position gemessen werden als bei Xenon-Scheinwerfern. Da hier ein "geringerer" Wert erreicht wird, darf man laut Zulassung auf Waschanlagen verzichten.
Und das machen die Hersteller, denn so können sich sich ein System im Auto sparen (die gleiche Stoßstange für alle, das gleiche Steuergerät für alle Autos etc pp). Da spart man als Hersteller einiges an Geld. Mir ist das bei einem Mazda CX-5 aufgefallen und da wurde ich entsprechend unterrichtet.
Für die EU gilt ja: Zulassung in einem Land = Zulassung in allen Ländern. Ob da auch die Schweiz mitmacht, kann ich Dir nicht sagen.
Zitat:
@Mathias2210 schrieb am 27. April 2016 um 15:10:09 Uhr:
....
Für die EU gilt ja: Zulassung in einem Land = Zulassung in allen Ländern. Ob da auch die Schweiz mitmacht, kann ich Dir nicht sagen.
Beim Kauf eines Neuwagens bekommt man ja heute automatisch die sogenannte "EG-Übereinstimmungserklärung". Damit sollte die Zulassung in der Schweiz kein Problem sein.
Hier ist übrigens die ECE und nicht die EU relevant. Sie wurde ursprünglich mal als "Wirtschaftskommission für Europa" gegründet, heute gehören dazu aber z.B. auch mehrere afrikanische und asiatische Länder.... und natürlich auch die Schweiz
Ja, die LED-Scheinwerfer haben <2000 Lumen, sonst wäre auch in D die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht.
In der Schweiz gelten für die Beleuchtung die gleichen Regeln wie in Deutschland. Die dafür zuständige UNO-Kommission ECE sitzt übrigens sogar in Genf.
Grüße Fritz Lorek
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 27. April 2016 um 18:22:00 Uhr:
Zitat:
@Mathias2210 schrieb am 27. April 2016 um 15:10:09 Uhr:
....
Für die EU gilt ja: Zulassung in einem Land = Zulassung in allen Ländern. Ob da auch die Schweiz mitmacht, kann ich Dir nicht sagen.
Beim Kauf eines Neuwagens bekommt man ja heute automatisch die sogenannte "EG-Übereinstimmungserklärung". Damit sollte die Zulassung in der Schweiz kein Problem sein.
Da wir nicht in der EU sind gilt das mit der Zulassung bei uns nicht unbedingt. Die EG-Übereinstimmungserklärung, auch COC genannt, ist schonmal sehr hilfreich. Hat man den muss man keine Geräuschmessung und Abgasmessung machen und auch alle nötigen Technischen Daten wie Gewichte, Motorenkenndaten usw sind schon vorhanden ohne dass man noch mühsam Ausländische Fahrzeugausweise und Zulassungspapiere übersetzen lassen muss.
Aber da fängt schon das erste Problem an: Das COC wird nur in deutsch, italienisch, französisch und englisch akzeptiert. Da mein Wunschfahrzeug zuerst in Ungarn verkauft wurde und anschliessend nach DE kam ist das COC natürlich auf Ungarisch. Da bin ich schonmal am klären ob Ford ein deutsches COC liefern kann, das wäre schon der erste grosse Schritt.
Zitat:
@autolichtblog schrieb am 28. April 2016 um 19:35:25 Uhr:
In der Schweiz gelten für die Beleuchtung die gleichen Regeln wie in Deutschland. Die dafür zuständige UNO-Kommission ECE sitzt übrigens sogar in Genf.
Was die ECE-Reglemente angbelangt geb ich euch allen absolut recht. Die kommen auch hier in CH zur Anwendung. Allerdings gibt es bei uns zusätzlich noch die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Darin wird dann vielfach auf ECE-Reglemente verwiesen.
Dass in CH die gleichen Regeln wie in DE gelten kann ich leider nicht bestätigen. Wir dürfen z.B ganz legal mit roten Blinkern hinten rumfahren, was in DE ja in den meisten Fällen nicht legal ist. Auch habe ich an vielen Fahrzuegen in DE die zusätzlich angebaute Nebelschlussleuchte gesehen. Ob das in DE obligatorisch ist kann ich nur vermuten, da ich nicht davon ausgehe dass so viele den ganzen Aufwand betreiben würden nur um da so eine "wunderschöne" (und imo sinnfreie) Leuchte am Heck zu haben. Bei uns ist die Nebelschlussleuchte, so wie auch das dritte Bremslicht fakultativ.
Desweiteren ist z.B. Sealed Beam bei uns kein Problem, in DE liest man vielfach in US foren dass der Tüv da Probleme macht. Jetzt könnte man argumentieren dass bei uns in CH alles lascher ist...leider ist dem nicht so. Steht da in den VTS eine Zahl (z.B. die 2000 Lumen) und der Prüfer hat zweifel dass es darunter ist, kann ich noch lange behaupten dass das Fahrzeug weniger hat. Auch "ja aber in DE ist das ja auch zugelassen" hilft da nicht weiter. Da gibt es dann genau eine Möglichkeit: Ich beweise -wie auch immer- dass das so ist. Das kann ich z.B. mit einem Kleber, Aufdruck usw vom Fahrzeughersteller im Auto/am Scheinwerfer, mit einem Vermerk in der Betriebsanleitung, Servicehandbuch usw. oder mittels offizieller unterschriebener Bestätigung vom Hersteller. Ist all das nicht vorhanden kann man die Scheinwerferreinigungsanlage einbauen oder als letzte Möglichkeit noch eine akkreditierte Prüfstelle anfragen und das allenfalls ausmessen lassen...beim DTC ist man für eine Konformitätsbewertung /-beglaubigung Leuchtweitenregulierung / Scheinwerferreinigungsanlage mit 1’900.00 Chf dabei!
Zu den Blinkern steht in der VTS, Art 79, Absatz 2 folgendes:
Die Richtungsblinker müssen spätestens eine Sekunde nach dem Einschalten aufleuchten
und eine Blinkfrequenz von 90 +/- 30 pro Minute aufweisen. Sie müssen je
Seite vorn, seitlich und hinten gleichzeitig aufleuchten oder erlöschen.
Ob jetzt die sequentiellen Blinker "eine Sekunde nach einschalten" oder "gleichzeitig aufleuchten" genügen...keine Ahnung.
Jetzt könnte man auf die Idee kommen die Zulassungsstelle direkt zu fragen...Auf die Idee bin ich auch schon gekommen ;-). Da bekommt man dann ausführliche Antworten mit den gesetzlichen Grundlagen und Verweise auf die entsprechenden ECE-Regelungen. Ein (schriftliches) ja, ist zulässig oder nein, ist nicht zulässig bekommt man nur in den seltensten Fällen wenn alles absolut glasklar ist, und das ist es hier leider nicht.
Hab vor einigen Jahren einen Chevy importiert als Womo umgebaut und hier zugelassen, daher habe ich einige Erfahrungen in dem Gebiet gemacht. Darum auch vorgängig die Fragen hier (und natürlich auch beim Händler) bevor ich mir etwas zulege was ich danach nur als Briefbeschwerer in den Garten stellen kann.
Danke und Gruss
Nach Katalog gibt es auch in der Schweiz sequentielle Blinker.
Pah.... da isses ja einfacher umzuziehen )
Hallo
laut meinem Händler gibt es Probleme mit der Sprachausgabe vom Navi ins besondere beim Kuga, ich weis nicht wie es beim Mondeo ist. Fahrzeuge die im Ostblock zugelassen waren haben auch nur Ostblock-Sprachen gespeichtert.
Bei dem Kuga muß deshalb immer das Steuergerät getauscht werden, mit dem ganzen Spiel alles neu installieren usw.
Auf jeden Fall achte einmal darauf!
Zitat:
@Pinkpanther74 schrieb am 29. April 2016 um 00:47:18 Uhr:
.......
Da wir nicht in der EU sind gilt das mit der Zulassung bei uns nicht unbedingt.
......
Jetzt könnte man auf die Idee kommen die Zulassungsstelle direkt zu fragen...Auf die Idee bin ich auch schon gekommen ;-). Da bekommt man dann ausführliche Antworten mit den gesetzlichen Grundlagen und Verweise auf die entsprechenden ECE-Regelungen. Ein (schriftliches) ja, ist zulässig oder nein, ist nicht zulässig bekommt man nur in den seltensten Fällen wenn alles absolut glasklar ist, und das ist es hier leider nicht.
Hab vor einigen Jahren einen Chevy importiert als Womo umgebaut und hier zugelassen, daher habe ich einige Erfahrungen in dem Gebiet gemacht. Darum auch vorgängig die Fragen hier (und natürlich auch beim Händler) bevor ich mir etwas zulege was ich danach nur als Briefbeschwerer in den Garten stellen kann.
Danke und Gruss
Wie oben schon erwähnt, hat die EU mit den Vorschriften zur Fahrzeugzulassung gar nichts zu tun
Wir reden hier von der ECE und die ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen (daher auch UNECE) mit Sitz in Genf. Hatte glaube ich auch schon mal einer erwähnt. Heute lassen die Hersteller ihre Fahrzeuge generell nicht nach nationalen, sondern nach den internationalen Vorschriften der ECE zu. Ein Fahrzeug mit ECE-Typgenehmigung (wird bestätigt in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung) darfst Du daher in allen ECE-Mitgliedsstaaten betreiben und anmelden. Daher verweist Dich die Zulassungstelle auch auf die ECE-Regelungen.
Setzt natürlich voraus, dass in Ungarn oder in Deutschland nichts nachträglich umgebaut wurde, was in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Wenn Du einen Chevy importierst, umbaust und in der Schweiz zulassen willst, dann hast Du es natürlich ausschließlich mit den schweizer Vorschriften zu tun
Zitat:
@DOmondi schrieb am 29. April 2016 um 07:42:32 Uhr:
Nach Katalog gibt es auch in der Schweiz sequentielle Blinker.
Vielen Dank für den Hinweis. Ein schweizer Prospekt dürfte bei alfällige Diskussionen diesbezüglich schonmal helfen.
Zitat:
@Doomlord schrieb am 29. April 2016 um 09:57:31 Uhr:
Pah.... da isses ja einfacher umzuziehen )
Als Umzugsgut kannst Du sowieso fast alles ohne grössere Probleme und Aufwände zulassen...ob es sich lohnt jedes mal für 6 Monate umzuziehen wenn man ein neues Auto braucht müsstest Du selber ausrechnen
Zitat:
@auwi010 schrieb am 29. April 2016 um 11:41:21 Uhr:
Hallo
laut meinem Händler gibt es Probleme mit der Sprachausgabe vom Navi ins besondere beim Kuga, (...)
Bei dem Kuga muß deshalb immer das Steuergerät getauscht werden, (...)
Vielen Dank für den Tip. Werde ich darauf achten. Auf den Bildern im inserat sind die Anzeigen auf Englisch...lässt das irgendwelche Rückschlüsse zu?
Sind beim Kuga denn nur Ostblocksprachen drauf oder zusätzlich auch noch Englisch? Wenn so könnte ich damit leben...mit meinem Chevy kann ich ja auch nur Englisch, Französisch oder Spanisch reden.
Wie wichtig ist es überhaupt mit dem Mondeo quatschen zu können? Kann es noch halbwegs ohne bedient werden oder ist das quatschen schon fast zwingend? Beim Chevy ist es eine nette Spielerei, nicht mehr, aber da liegen ja auch schon wieder ein paar Jahre Entwicklung (in welche Richtung auch immer) zwischen den 2 Fahrzeugen.
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 29. April 2016 um 16:29:34 Uhr:
Zitat:
@Pinkpanther74 schrieb am 29. April 2016 um 00:47:18 Uhr:
.......
Da wir nicht in der EU sind gilt das mit der Zulassung bei uns nicht unbedingt.
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Wie oben schon erwähnt, hat die EU mit den Vorschriften zur Fahrzeugzulassung gar nichts zu tun
Das Bezog sich mehr auf die Aussage dass wenn ein Fahrzeug in einem EU Land einmal zugelassen sei, dieses in jedem anderen EU-Land auch zugelassen werden kann. In CH ist es für die Zulassung als solche egal ob ein Fahrzeug anderswo eingelöst war oder nicht. Die Ausländischen Papiere können hilfreich sein weil sie amtlich beglaubigte Daten beinhalten welche für unsere Zulassung relevant sind aber grundsätzlich gilt dass wenn das Fahrzeug die am Tag der Erstzulassung in CH gültigen Vorschriften nicht erfüllt es umgebaut werden muss oder es wird nicht zugelassen.
Beispiel: CH hat, wenn ich recht im Kopf habe, Euro4 2 oder 3 Monate vor DE eingeführt. Ich hatte mal interesse an einem SCAM aus DE als Basisfahrzeug für mein Womo. Die Erstzulassung fiel genau in der Übergangszeit, Fahrzeug hatte in DE Euro 3. Damals gab es von der Zulassungsstelle ausnahmsweise eine ganz klare Antwort: Entweder umrüsten auf Euro 4 (bzw. nachweisen dass die Euro-4 erreicht werde) oder keine Zulassung möglich.
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 29. April 2016 um 16:29:34 Uhr:
Zitat:
Ein Fahrzeug mit ECE-Typgenehmigung (wird bestätigt in der EG - Übereinstimmungsbescheinigung) darfst Du daher in allen ECE-Mitgliedsstaaten betreiben und anmelden. Daher verweist Dich die Zulassungstelle auch auf die ECE-Regelungen.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Bei uns kommt in der Reihenfolge: Verfassung, Gesetz, Verordnung. Und eben in der Verordnung steht unter anderem welche ECE Regeln wann zum Zuge kommen und wie die Internationale Regelungen und Abkommen zum Zuge kommen, so lese ich das zumindest aus der Verordnung, aber ich bin kein Jurist. Aus eben der Verordnung zitiert dann auch die Zulassungsstelle (inkl der darin aufgeführten Verweise auf ECE-Regeln)
Zitat:
@Dr_Lux schrieb am 29. April 2016 um 16:29:34 Uhr:
Setzt natürlich voraus, dass in Ungarn oder in Deutschland nichts nachträglich umgebaut wurde, was in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Wenn Du einen Chevy importierst, umbaust und in der Schweiz zulassen willst, dann hast Du es natürlich ausschließlich mit den schweizer Vorschriften zu tun
Natürlich sind das ganz andere Baustellen. Allerdings wird auch da auf die ECE verwiesen. Als ich den Chevy importierte wurde mir zum Thema Licht genau die gleiche Passage (inkl ECE) aus der obigen Verordnung zitiert wie jetzt bei der Anfrage zum Mondeo.
Aber in der Verordnung ist auch die Rede von Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Homologationen usw...aber wie ich oben schon schrieb ich bin kein Jurist, ich versuche nur vorgängig soviele Probleme wie möglich auszuschliessen.
Zitat:
@auwi010 schrieb am 29. April 2016 um 11:41:21 Uhr:
Hallo
laut meinem Händler gibt es Probleme mit der Sprachausgabe vom Navi ins besondere beim Kuga, ich weis nicht wie es beim Mondeo ist. Fahrzeuge die im Ostblock zugelassen waren haben auch nur Ostblock-Sprachen gespeichtert.
Bei dem Kuga muß deshalb immer das Steuergerät getauscht werden, mit dem ganzen Spiel alles neu installieren usw.
Auf jeden Fall achte einmal darauf!
Glaub unsere Schweizer Freunde haben das Problem, ob Sünc sie jeh bei der Spracheingabe verstehen wird, mit jedem Import, sogar aus Deutschland )
Kleiner Spaß am Rande
Gibt es denn in Deutschland auch unterschiedlich programmierte Sync? Eins für Plattdeutsch, eins für Bayerisch...
Aber im Ernst: Worauf muss ich bei einer Probefahrt noch alles achten? Folgende Punkte sind mir jetzt bekannt:
-Sync auf Deutsch
-Klimaregelung in Ordnung
-LED-Licht nicht zu tief (dürfte schwierig werden da Probefahrt nur am Tag möglich)
-Spaltmasse Heckklappe (wohl eher bei elektrischer Heckklappe ein Problem)
Was noch?
Vielen Dank
Hallo
Also beim meinem Luxemburg-EU Version Biturbo
Keine Probleme .
Weder mit Spaltmassen, noch mit LED Licht, Klimareglung wie bei meinem führeren GCM .
Tolles Auto noch dazu so leise.
Sync2ist halt Sync2--- Macht was es soll.
Gruss
Zitat:
@auwi010 schrieb am 29. April 2016 um 11:41:21 Uhr:
Hallo
laut meinem Händler gibt es Probleme mit der Sprachausgabe vom Navi ins besondere beim Kuga, ich weis nicht wie es beim Mondeo ist. Fahrzeuge die im Ostblock zugelassen waren haben auch nur Ostblock-Sprachen gespeichtert.
Bei dem Kuga muß deshalb immer das Steuergerät getauscht werden, mit dem ganzen Spiel alles neu installieren usw.
Auf jeden Fall achte einmal darauf!
Das Sprachpaket lässt sich wahrscheinlich auch durch ein einfaches Sync-Update ändern. ;-) Siehe hier: http://mondeo-mk5.de/index.php/Thread/187-Probleme-mit-SYNC-2/?postID=1579#post1579 Ein Update geht allerdings nur von einer älteren auf eine neuere Version.