1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unterschiedliches Tempolimit auf gleicher Strecke

Unterschiedliches Tempolimit auf gleicher Strecke

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 12:11

Moin :)

vielleicht kann mir hier jemand diese Situation auf der B3 (Hannover, Pferdeturm, https://www.mapillary.com/app/?...) erklären:

Wenn man dort auf die Kraftfahrstraße auffährt, kommt zuerst ein Ortsausgangsschild, dann der Beschleunigungsstreifen mit dem Schild "Vorfahrt gewähren" und danach kein weiteres Zeichen. Es ist also außerorts mit baulich getrennten Fahrbahnen und zwei Fahrstreifen für jede Richtung. Also scheint es keine Geschwindigkeitsbeschränkung zu geben = Richtgeschwindigkeit 130.

Aber nein? Für Auto, die bereits vorher aufgefahren sind, wird per Wechselverkehrszeichen etwa 2km davor Tempo 100 gezeigt und nicht aufgehoben. Also gilt Tempo 100 für Autos, die bereits dort fahren und für neu Auffahrende gilt dann unbegrenzt (Richtgeschwindigkeit 130)? Das kann doch so nicht gewollt sein...

Ortsausgang
Anfang Beschleunigungsstreifen
Ende Beschleunigungsstreifen
+2
Ähnliche Themen
21 Antworten

Solche "Klopse" gibt es vergleichsweise oft. Gewollt ist das sicherlich nicht.

Das ist so sicher nicht gewollt, aber nach meiner Erfahrung nicht ungewöhnlich.

Ich hatte das zigfach auf der A9 Ingolstadt -> München. Dort gibt es auch diese bedarfsgesteuerten Schilderbrücken, über die häufig ein Limit von 80, 100 oder 120 angezeigt wird.

Nur in den allerseltensten Fällen habe ich dort jemals erlebt, dass das Limit über diese Schilderbrücken auch wieder aufgehoben wurde. In der Regel fährt man dann unter mehreren Brücken hindurch, die einfach nichts anzeigen (was aber offiziell keine Aufhebung des bestehenden Limits ist) und entscheidet sich dann irgendwann, das Limit eigenmächtig als aufgehoben anzusehen.

Auf dieser Strecke gibt es währenddessen teilweise mehrere Auffahrten, denen nach dem Auffahren wie in deinem Beispiel kein Limit angezeigt wird.

@Neeson Die Schilder auf Bild 5 sind umgedreht. Wer hat dies veranlasst?

Oder vllt. war mal wieder ein Scherzkeks unterwegs ??

Ich habe in der Fahrschule beigebracht bekommen das hinter jeder Auffahrt ein Schild mit der entsprechenden zu fahrenden Geschwindigkeit vorhanden sein muss. Ansonsten gilt (wie bereits erwähnt die Richtgeschwindigkeit) 130 Km/h.

Woher soll sonst der bereits auf der Bahn befindliche Verkehr die Vmax. wissen ?

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 14:05

Was ich noch erwähnen sollte: Etwas weiter (so 2-3km später nach der Auffahrt) kommt erneut eine Schilderbrücke mit WVZ und Tempo 100. Es scheint so, als wäre das gewollte Tempolimit 100 und wird einfach für Auffahrende nicht wiederholt.

Dann ist das Tempolimit dort anscheinend gar nicht durchsetzbar und jeder kann praktisch (und die Auffahrenden dürfen sogar) ohne Konsequenzen mit 200 km/h dort lang fahren, obwohl dort vermutlich Tempo 100 gelten sollte.

Bei Bild 5 ist das Schild glaube ich nicht verdreht, sondern für die andere Straßenseite. Das WVZ würde das vorherige Schild ohnehin aufheben.

Zitat:

@Neeson schrieb am 14. Juli 2022 um 16:05:06 Uhr:

Was ich noch erwähnen sollte: Etwas weiter (so 2-3km später nach der Auffahrt) kommt erneut eine Schilderbrücke mit WVZ und Tempo 100. Es scheint so, als wäre das gewollte Tempolimit 100 und wird einfach für Auffahrende nicht wiederholt.

Dann ist das Tempolimit dort anscheinend gar nicht durchsetzbar und jeder kann praktisch (und die Auffahrenden dürfen sogar) ohne Konsequenzen mit 200 km/h dort lang fahren, obwohl dort vermutlich Tempo 100 gelten sollte.

Bei Bild 5 ist das Schild glaube ich nicht verdreht, sondern für die andere Straßenseite. Das WVZ würde das vorherige Schild ohnehin aufheben.

Die Beschilderung muss eindeutig sein so dass nicht jeder meint wie er sollte oder könnte.

Das gibt letztendlich ein katastrophales durcheinander.

Die andere Straßenseite ist durch die Leitplanken getrennt und die Schilder sind dafür nicht vorgesehen.

@Neeson

Wo ist das Problem, dann kann man es eben einige 100 m nach dem Auffahren richtig krachen lassen. Geblitzdings wird halt nach der Schilderbrücke und dann gibt auch die Ausrede nicht, dass man von dem Limit nichts wusste.

Das ein Limit für einen gerade auf eine Straße auffahrenden oder einbiegenden nicht ersichtlich ist, gibt es doch nun häufiger, also ist deine Situation kein Einzelfall.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2022 um 16:28:03 Uhr:

@Neeson

Wo ist das Problem, dann kann man es eben einige 100 m nach dem Auffahren richtig krachen lassen. Geblitzdings wird halt nach der Schilderbrücke und dann gibt auch die Ausrede nicht, dass man von dem Limit nichts wusste.

Das ein Limit für einen gerade auf eine Straße auffahrenden oder einbiegenden nicht ersichtlich ist, gibt es doch nun häufiger, also ist deine Situation kein Einzelfall.

 

Gruß

Uwe

Es gab mal einen fall; der VT wurde mit ca. 120 Km/h geblitzt.

Er konnte beweisen das an seiner Auffahrt kein 100er Schild angebracht war.

Ergo........eingestellt.

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 14:41

Zitat:

@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 16:15:50 Uhr:

Die andere Straßenseite ist durch die Leitplanken getrennt und die Schilder sind dafür nicht vorgesehen.

Ich habe nochmal nachgeschaut: Die "verdrehten" Schilder sind tatsächlich für die andere Seite. Verkehrszeichen 114 Schleuder- oder Rutschgefahr (Gefahrenzeichen) mit Verkehrszeichen 274 für Tempo 60 mit Zusatzzeichen bei Nässe.

Zitat:

@armin-g schrieb am 14. Juli 2022 um 16:15:50 Uhr:

Die Beschilderung muss eindeutig sein so dass nicht jeder meint wie er sollte oder könnte.

Das gibt letztendlich ein katastrophales durcheinander.

Das gibt ein katastrophales Durcheinander, weil hier die Beschilderung eben nicht eindeutig ist. Wobei es eigentlich aus jeder Perspektive einzeln betrachtet eindeutig ist. Für Durchfahrende gilt 100 (wurde ja nicht aufgehoben) und für Auffahrende gilt unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit 130.

Habe jetzt sogar noch ein krasseres Durcheinander entdeckt: Über der Weidetorbrücke (was ein Wunder: auch B3, gleiche Straße paar km weiter) gilt kurz vor der Brücke Tempo 40 (damit die Brücke nicht zu sehr zerstört wird, ist schon alt). Nach der Brücke kommt manchmal nichts (WVZ ausgeschaltet, oft aber Tempo 100). Auffahrende direkt hinter der Brücke sehen nur das Ortsausgangsschild. Also für Auffahrende wieder unbegrenzt/Richtgeschwindigkeit 130 und für die, die über die Brücke gekommen sind, gilt Tempo 40. Bei dem Geschwindigkeitsunterschied wird es sogar schon langsam gefährlich.

Schilder, andere Seite
Tempo 40 kurz vor Brücke
Kein Schild auf/kurz hinter Brücke
+1

Zitat:

@Neeson schrieb am 14. Juli 2022 um 16:05:06 Uhr:

Bei Bild 5 ist das Schild glaube ich nicht verdreht, sondern für die andere Straßenseite. Das WVZ würde das vorherige Schild ohnehin aufheben.

Dann würde es an der Mittelleitplanke stehen, aber nicht am Fahrbahnrand.

Ansonsten kannst du ja mal die zuständige Behörde auf die unterschiedlichen Geltungsbereiche des Tempolimits aufmerksam machen.

B3, also eine Bundesstraße, seit wann ist auf einer Bundesstraße die Geschwindigkeit unbegrenzt?

dann, wenn die Bundesstraße eine Kraftfahrstraße ist :)

Zitat:

@bug99 schrieb am 14. Juli 2022 um 23:10:42 Uhr:

dann, wenn die Bundesstraße eine Kraftfahrstraße ist :)

Nö. Dann, wenn es entweder eine bauliche Trennung gibt oder wenn es zwei markierte Fahrstreifen für jede Richtung gibt. Hier liegt beides gleichzeitig vor.

Die Kraftfahrstraße mit zusätzl. baulicher Trennung ist nur für Lkw etc. interessant. Die dürfen dann auch 80 statt 60 fahren.

Persönlich sehe ich in den seltensten Fällen dass die Geschwindigkeitsbeschränkung durch eine Wechselzeichenanlagen aufgehoben werden, meistens werden die einfach nur ausgeschaltet, was sicherlich suboptimal ist.

Sprich wenn die erste Wechselzeichenanlagen 100 anzeigt und die zweite nichts mehr, dann sind vorherige 100 , von der ersten Wechselzeichenanlagen, aufgehoben. Beschilderte Limits zählen allerdings weiter, falls vorhanden.

Zitat:

@Questor schrieb am 14. Juli 2022 um 22:39:01 Uhr:

B3, also eine Bundesstraße, seit wann ist auf einer Bundesstraße die Geschwindigkeit unbegrenzt?

Mindestens seit 1978, Stichwort Autobahn Richtgeschwindigkeits Verordnung.

§3 StVO

Geschwindigkeit

3 außerhalb geschlossener Ortschaften:

C) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

Seit wann dies gilt kann ich leider nicht beantworten, aber

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit