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Unverbindliche Lieferzeiten

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 5:43

Hallo,

ich habe ein Auto (Mazda) bestellt (Auftragsbestätigung habe ich schon erhalten) es wurde mir nur ein Unverbindliche Lieferzeit mündlich mitgeteilt (4 Monate) nicht schriftlich festgehalten.

Der Händler sagte mir "wir machen es nie"... "...wo das Auto ist und wann kommt, kann ich dann auf dem PC sehen, da kriegen Sie Bescheid...") Sollte ich auf ein schriftliches Unverbindliches Lieferzeit wie in Neuwagen-Verkaufsbedinungen steht bestehen?.

Beste Antwort im Thema

Und was soll das unverbindlich schriftlich für einen Vorteil bringen?

Der Wagen kommt wenn er kommt. Wenn es 2 Wochen später ist, hast Du damit auch keine Handhabe!

Unverbindlich kannst Du Dir auch selbst auf einen Zettel kritzeln - ist genauso viel Wert.

Wenn schon dann Verbindlich!;)

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Und was soll das unverbindlich schriftlich für einen Vorteil bringen?

Der Wagen kommt wenn er kommt. Wenn es 2 Wochen später ist, hast Du damit auch keine Handhabe!

Unverbindlich kannst Du Dir auch selbst auf einen Zettel kritzeln - ist genauso viel Wert.

Wenn schon dann Verbindlich!;)

am 22. Mai 2017 um 6:05

Grad im Bekanntenkreis den Fall.

Neues Auto bei renommierten grosen Händler in Berlin gekauft. Liefertermin war verbindlich zum 31.03.2017.

Bis zum heutigen Tage fährt er nun jede Woche einen neuen Vorführer, solange er seinen neuen nicht kriegt.

Bei verbindlichem Liefertermin ist der Verkäufer in Verzug

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 22. Mai 2017 um 09:31:23 Uhr:

Bei verbindlichem Liefertermin ist der Verkäufer in Verzug

Achtung, keine Rechtsberatung, nur Info.. !

..aber auch bei einem "unverbindlichen", hier ab der 8ten Woche..

(findet sich im Kleingedruckten, ebenso wie etwaige "Entschädigungen",

bei vorzeitiger Vertragsauflösung)

Wie einige / viele Gerichte entschieden haben.

I.d.R. muss ein Liefertermin im Auftrag / Bestellung zu finden sein, wenn nein,

dann ist der Vertrag nichtig.

Auch hier gibt es reichlichst Urteile, bitte nachlesen und ggfls. einen

Rechtsanwalt zu Rate ziehen..

Themenstarteram 8. Juni 2017 um 9:07

als Ergänzug:

laut Neuwagen-Verkaufsbedinungen § IV Punkt 1. Liefertermine und Lieferfristen die Verbindlich oder Unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben...."

aber schriftlich hat er nichts verfasst

Wie gesagt - es macht eh keine Unterschied ob unverbindlich nun mündlich oder schriftlich erfolgt.

In beiden Fällen ist es für den Händler nicht Verbindlich!

am 8. Juni 2017 um 9:47

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. Juni 2017 um 11:32:25 Uhr:

Wie gesagt - es macht eh keine Unterschied ob unverbindlich nun mündlich oder schriftlich erfolgt.

In beiden Fällen ist es für den Händler nicht Verbindlich!

Das ist einfach falsch, weil die NWVB diesbezüglich idR eine Regelung enthalten, die in der Rechtsprechung akzeptiert ist.

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 8. Juni 2017 um 11:47:09 Uhr:

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. Juni 2017 um 11:32:25 Uhr:

Wie gesagt - es macht eh keine Unterschied ob unverbindlich nun mündlich oder schriftlich erfolgt.

In beiden Fällen ist es für den Händler nicht Verbindlich!

Das ist einfach falsch, weil die NWVB diesbezüglich idR eine Regelung enthalten, die in der Rechtsprechung akzeptiert ist.

Müssten da nicht grobe Fristüberziehungen sein, damit man da in den Bereich "Rechtsanspruch" kommt?

Was macht sonst der Ausdruck "Unverbindlich" für einen Sinn? Bei ein paar Wochen später hat man da doch sicher keine rechtl. Handhabe?

Themenstarteram 8. Juni 2017 um 11:55

Mich stört nur Verbindliche Kaufvertrag aber kein Lieferzeit eingegeben (weder Verbindlich noch Unverbindlich), das Gesetzgeben muss was ändern die Händler stehen immer von bessere Seite dar.

Irgendwann bekomme ich das Auto, aber der Händler ist schon jetzt für mich gestorben, Inspektionen mache ich woanders, nach 3 Jahren gebe ich das Auto wieder zurück (Leasing).

Zitat:

@Fahrspaz schrieb am 8. Juni 2017 um 11:47:09 Uhr:

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. Juni 2017 um 11:32:25 Uhr:

Wie gesagt - es macht eh keine Unterschied ob unverbindlich nun mündlich oder schriftlich erfolgt.

In beiden Fällen ist es für den Händler nicht Verbindlich!

Das ist einfach falsch, weil die NWVB diesbezüglich idR eine Regelung enthalten, die in der Rechtsprechung akzeptiert ist.

..korrrekt..

ob verbindlich od. unverbindlich, die Lieferfristen sind einzuhalten.

Einziger Unterschied :

- bei verbindlichem Termin, kann mann nach 14-Tage überziehung auf Erfüllung "pochen"

- bei einem unverbindlichen Termin, erst nach 8-Wochen Überziehung auf Erfüllung..

So zu finden in einigen / vielen Gerichtsurteilen.

Somit ist "unverbindlich" auch verbindlich beim Autokauf.

Steht in einem Vertag gar kein Liefertermin, dann ist der Vertrag ungültig..

Auch das zu finden in den versch. Urteilen

Grüße

@Guzzi97 Danke! - Gut zu Wissen. Also ist man bei Unverbindlich da bei bis zu 8 Wochen Lieferverzug!

Zitat:

@grilli9 schrieb am 8. Juni 2017 um 15:27:36 Uhr:

@Guzzi97 Danke! - Gut zu Wissen. Also ist man bei Unverbindlich da bei bis zu 8 Wochen Lieferverzug!

..jupp, wie gesagt, so haben verschiedene Gerichte entschieden.

Woher ich datt weiß, hatte einen ähnlichen Fall, bei mir gings um

die Rückabwicklung des Kauvertrages, weil nach 10-Wochen immer

noch kein Fahrzeug lieferbar war und auch ich hatte einen

"unverbindlichen Liefertermin" im KV stehen.

Hier mal am besten das Web bemühen, solltest mehr Infos haben wollen.

Hoffe daß ich genauere Infos nicht brauche - ist aber gut mal im Kopf zu haben. Wenn man an den richtigen Händler kommt dann läßt sich auch Vereinbaren daß man im Fall des Falles ein Leihauto als Überbrückung bekommt. Manche Regeln das so - bevor der Kunde nicht kauft dann eben ne Lösung für ihn. (Nat. im Vertrag festgehalten).

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