1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unverschulder Unfall

Unverschulder Unfall

Themenstarteram 1. April 2024 um 14:09

Hallo

Mir hat vor ein paar Wochen ein LKW mein Auto gerammt, ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Es hat geheißen das der Schaden fiktiv abgerechnet wird,hab heute gesehen das ich am 28.03.2024 eine eMail von meiner Versicherung bekommen habe das die bei einer erneuten Durchsicht meiner Akten gesehen haben das sie mein Auto doch noch gerne besichtigen wollen.

Das Problem ist,ich habe das Auto gestern bereits Verkauft, was mach ich jetzt wie verhalte ich mich jetzt?

Der Unfall war mit einem LKW aus er Türkei, er hat fahrerflucht begangen,die Polizei hat den LKW samt Fahrer ( besoffen)ein paar hundert Meter von meinem Haus entfernt in einem Acker festgefahren am nächsten Morgen gefunden.

Von der Versicherung hat es geheißen das Ich einen Kostenvoranschlag wegen einer Reparatur machen soll,hab ich gemacht,wenn man es reparieren lassen hätte,hätte es über 8000 Euro gekostet, meinen Kangoo bj.2008 hab ich damals gebraucht für 4200€ gekauft.

Den Kostenvoranschlag hat man an die Versicherung in die Türkei geschickt, die hat dann auch reagiert, und ich hab vor kurzem die Nachricht bekommen das ich etwas mehr als 5000 € bekommen würde,worüber ich natürlich mehr als Glücklich war, hat es doch zuerst geheißen ich würde den Wiederbeschaffungswert bekommen, hab da eigentlich mit vielleicht höchstens 1000 € gerechnet,Kangoo mit ca.2400 km und nicht sehr gepflegt. Die Polizei hat im Unfallbericht einen Schaden von 6500 € angegeben.

Weil ich dachte,die Sache sei durch,ich bekomme das Geld, hab ich das Auto gestern verkauft ( zum ausschlachten).

Und jetzt was mache ich jetzt ??

Ähnliche Themen
10 Antworten

Wurde denn der Fall von der Versicherung bevor du die Mail vom 28.03.2024 bekommen hast als ABGESCHLOSSEN übermittelt ?

Versicherungen lassen sich gut und gerne mal Zeit da sollte man mit dem Verkauf erstmal warten.

Du könntest höchstens ( wenn vorhanden ) deine Rechtsschutz mal anheuern ob die da was biegen können.

Nur das ich es ganz sicher auch verstehe: Das Geld von der Versicherung ist noch nicht da, richtig?

Zitat:

@Nebelsonne1980 schrieb am 1. April 2024 um 16:09:42 Uhr:

 

.....

Und jetzt was mache ich jetzt ??

Du rufst die Versicherung in der Türkei an und besprichst alles mit denen. Die haben heute zwar auch den 1. April, aber eben keinen Feiertag.

Themenstarteram 1. April 2024 um 14:56

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 1. April 2024 um 16:18:45 Uhr:

Nur das ich es ganz sicher auch verstehe: Das Geld von der Versicherung ist noch nicht da, richtig?

Nein es ist noch nicht da

Ich sags nicht gerne, aber das ist ganz schlecht, denn vor der Auszahlung wird da wohl doch nochmal jemand die Stirn gerunzelt haben.

Wie gut hast du denn selbst den Schaden durchdokumentiert? Hast du das mit den 5000€ so sicher mitgeteilt bekommen, dass man dazu "belastbar" sagen würde?

Das Polizei Schadenshöhe angibt? Das kann doch nur grob geschätz sein, das sind keine Gutachter. Da geht es wohl weniger um deine Schadensabwicklung, als um das was man dem Fahrer, wegen der Fahrerflucht vorwerfen wird....das hat aber im Grunde nichts mehr mit dir zu tun ..

Das man direkt mit einer ausländischen Versicherung in Kontakt treten muss, wär mir auch neu .. müssen die dir nicht eine Versicherung mit deutschem Sitz nenne, die dann dein ansprechpartner wär ... Das ist das Pribzip von der grünen Karte ... das wird für LKW gelten? Kann keiner verlangen das du dich jetzt auf türkisch der sache annimmst?

Und auch hier ... man muss leider immer wiederholen, fast täglich ... der erste grobe Fehler, war das der Te versucht hat die sSache selbst mit der gegnerischen Versicherung zu klären ..

Bei diesem Schaden ... eigenen! Gutachter aufsuchen und am Besten gleich alles zum Anwalt, der die weiteren Schritte einleitet, am Besten garnicht mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren...

Denke zumindest schon mal ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt sollte jetzt getättig werden...

@Nebelsonne1980 : Da du das Auto erst gestern verkauft hast, könntest du noch einen Gutachter zum Käufer schicken, der den Schaden und den Wiederbeschaffungswert dokumentiert.

Ich hoffe mal, dass die erwähnten Mitteilungen der Versicherung alle schriftlich vorliegen.

Zitat:

@tartra schrieb am 1. April 2024 um 18:56:35 Uhr:

Das Polizei Schadenshöhe angibt?

Immer und bei allem vom Vekehrsunfall mit Blechschaden bis zum Wohnugnseinbruchsdiebstahl gibt die Polizei immer einen Schadenswert an. Aber, wie du selbst gesagt hast, ist der einfach grob geschätzt.

 

@Nebelsonne1980

Zitat:

Den Kostenvoranschlag hat man an die Versicherung in die Türkei geschickt

Also es wurde kein Gutachten erstattet, sondern ein "nur" ein Kostenvoranschlag?

Das ist natürlich unglücklich. Die herrschende Rechtsprechung bei Gerichten sagt, dass wenn ein Gutachten vorliegt, dann darf man sich darauf verlassen und das Auto verkaufen, ohne abzuwarten, ob die gegnerische Versicherung da noch selbst einen Gutachter schicken will oder nachprüfen oder so. Wenn es aber kein Gutachten gibt, ist das doof.

Wurde oben ja schonmal gesagt:

Evt. mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und fragen, ob man noch einen Gutachter schicken kann?

Zitat:

Nein es ist noch nicht da

Das wird auch im der Höhe nicht mehr kommen. Da warst du wohl Einfach zu ungeduldig, die Karre für paar Euro zu verschrotten.

Dir hätten eigentlich auch schon, zumindest kleine Zweifel, kommen sollen, als dir plötzlich angeblich mehr Geld für's Auto angeboten wurde, als was es wert war. Da wird wieder mal Naivität bestraft.

Hier wird das Kind wohl schon im Brunnen liegen...

Bei einem Unfall (erst recht bei einem eindeutig unschuldigen) sind Gutachter und Sachverständiger Pflicht. Damit wird der Schaden beweissicher festgestellt und der Anwalt sorgt für die durchsetzung der Entschädigung.

Mit der gegnerischen Versicherung redet man nur, wenn man alles falsch (wie in diesem Fall) gemacht hat. Normalerweise redet man nicht mit denen.

Wenn die gegnerische Versicherung bei einem 4 stelligem Schaden einen Kostenvoranschlag fordert, sollten alle Warnlampen angehen.

Ansonsten haben wir Osterferien und ich glaube, dass es den Thread deshalb gibt...

Edit - den 1. April hatte ich noch vergessen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen