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Unverschuldet Unfall gehabt und jetzt viele fragen....

Themenstarteram 22. November 2010 um 18:14

Hallo,

ich hatte am 13.11 einen unverschuldeten Unfall. An einer rechts vor links Kreuzung wurde mir die vorfahrt genommen. Dabei habe ich mit meinen Wagen einen parkenden PKW, einen Gartenzaun und eine Hauswand beschädigt.

Montags habe ich sofort einen Gutachter Kontaktiert damit der Schaden schnell abgewickelt werden kann, dieser kam aber bis jetzt auch nicht zum ergebnis aber ich befürchte das dies ein Totalschaden ist. Da ich selbstständig bin musste ich mir einen Leihwagen besorgen und in vorkasse gehen. Der Leihwagen kostet 150Euro pro Tag, die überführung ca 520Euro da ich den Wagen selbst nicht holen kann.

Nun meine fragen:

1.Da sich die Versicherung des Unfallverursachers sich noch nicht gemeldet hat, muss man da selbst aktiv werden?

2.Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen wegen den ganzen Kosten oder übernimmt die Versicherung dies anstandslos? (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Leihwagen und co)

3.Wie lange habe ich anspruch auf den Leihwagen und bezahlt die Versicherung auch die Überführung, da ich den Wagen in 500Km entfernung nicht holen konnte?

4. Bekannte meinten das Leihwagen nach KW eingestuft werden und man dürfte sich keinen "besseren" holen. Da ich einen Sonderaufbau habe blieb mir nichts anderes übrig diesen Leihwagen zu nehmen (Mein alter hatte 79PS der Leihwagen 110PS). Wird es da probleme geben oder zählt dann hier der Sonderaufbau?

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und Licht im wirwar zu bringen!

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Hallo,

 

ja, Du hast recht: normalerweise wird sich die Versicherung bei Dir melden.

Allerdings weißt Du nicht, was und wie Deine Unfallgegner den Unfall gemeldet haben und ob sie es überhaupt getan haben.

Letztlich ist das aber auch egal, denn Du musst Dich um die Abwicklung kümmern und Kontakt aufnehmen, wenn Du willst, dass reguliert wird.

 

Zudem kann ich mich nur xAKBx anschließen:

Hier sind soviele Fragen offen, die nur beantwortet werden können, wenn man alle Hintergünde kennt, angefangen vom Fahrzeugsachaden über den Mietwagen bis hin zu dem Personenschaden, so dass Du hier im Forum keine verlässliche Auskunft bekommen kannst.

 

Wir können letztlich immer nur raten. Das hilft Dir nicht weiter.

 

Also führt für Dich kein Weg um anwaltliche Beratung herum.

Die wirst Du morgen bekommen und das ist gut so.

 

Hafi

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10 Antworten
am 22. November 2010 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von Twigi

Hallo,

ich hatte am 13.11 einen unverschuldeten Unfall. An einer rechts vor links Kreuzung wurde mir die vorfahrt genommen. Dabei habe ich mit meinen Wagen einen parkenden PKW, einen Gartenzaun und eine Hauswand beschädigt.

Montags habe ich sofort einen Gutachter Kontaktiert damit der Schaden schnell abgewickelt werden kann, dieser kam aber bis jetzt auch nicht zum ergebnis aber ich befürchte das dies ein Totalschaden ist. Da ich selbstständig bin musste ich mir einen Leihwagen besorgen und in vorkasse gehen. Der Leihwagen kostet 150Euro pro Tag, die überführung ca 520Euro da ich den Wagen selbst nicht holen kann.

Nun meine fragen:

1.Da sich die Versicherung des Unfallverursachers sich noch nicht gemeldet hat, muss man da selbst aktiv werden?

Ja, wenn du eine Entschädigung haben möchtest - ansonsten brauchst du dich eigentlich nicht beim Versicherer melden

2.Soll ich mir einen Rechtsanwalt nehmen wegen den ganzen Kosten oder übernimmt die Versicherung dies anstandslos? (Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Leihwagen und co)

Wenn ich oben und 3-5 lese, solltest du einen Anwalt mit deiner Interessenvertretung beauftragen (was aber auch keine Garantie in sich birgt, alles ersetzt zu bekommen)

3.Wie lange habe ich anspruch auf den Leihwagen (für die Dauer der Reparatur oder im Fallen eines Totalschaden, für die Dauer der Wiederbeschaffung) und bezahlt die Versicherung auch die Überführung, da ich den Wagen in 500Km entfernung nicht holen konnte? (Warum mietest du ein Fahrzeug in Hamburg, wenn du in München wohnst ?)

4. Bekannte meinten das Leihwagen nach KW eingestuft werden und man dürfte sich keinen "besseren" holen. Da ich einen Sonderaufbau habe blieb mir nichts anderes übrig diesen Leihwagen zu nehmen (Mein alter hatte 79PS der Leihwagen 110PS). Wird es da probleme geben oder zählt dann hier der Sonderaufbau? (Zur Beurteilung fehlen nähere Angaben zu deinem beschädigten Fahrzeug und der Einstufung deines Vermieters. Oftmals werden höherwertigere Fahrzeuge vermietet, aber niedrige Mietwagenklassen berechnet)

 

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und Licht im wirwar zu bringen!

Themenstarteram 22. November 2010 um 18:58

Hallo,

danke erstmals für die schnelle antwort.

Ich konnte nur das Fahrzeug mieten weil der Wagen ein Sonderaufbau für Bäcker braucht, da ich damit unterwegs auf Verkaufstour bin. Den Wagen selbst holen konnte ich nicht da ich das Geschäft einen Tag hätte ruhen lassen müssen und dann wäre noch mehr Verlust da gewesen.

Ich werde morgen mal meine Rechtschutz anrufen und mir einen Anwalt empfehlen lassen.

Finde es nur komisch das ich von der Versicherung von der Gegenpartei nichts gehört habe, und wenn ich bei der Familie anrufe bekomme ich nur zu hören das der Schaden seid dem 14. November gemeldet sei. Aber mir wollen die nicht sagen wo der Wagen versichert ist. Und in einer Woche wird sich doch eine Versicherung melden oder nicht???

 

Hallo,

 

ja, Du hast recht: normalerweise wird sich die Versicherung bei Dir melden.

Allerdings weißt Du nicht, was und wie Deine Unfallgegner den Unfall gemeldet haben und ob sie es überhaupt getan haben.

Letztlich ist das aber auch egal, denn Du musst Dich um die Abwicklung kümmern und Kontakt aufnehmen, wenn Du willst, dass reguliert wird.

 

Zudem kann ich mich nur xAKBx anschließen:

Hier sind soviele Fragen offen, die nur beantwortet werden können, wenn man alle Hintergünde kennt, angefangen vom Fahrzeugsachaden über den Mietwagen bis hin zu dem Personenschaden, so dass Du hier im Forum keine verlässliche Auskunft bekommen kannst.

 

Wir können letztlich immer nur raten. Das hilft Dir nicht weiter.

 

Also führt für Dich kein Weg um anwaltliche Beratung herum.

Die wirst Du morgen bekommen und das ist gut so.

 

Hafi

Montags habe ich sofort einen Gutachter Kontaktiert damit der Schaden schnell abgewickelt werden kann, dieser kam aber bis jetzt auch nicht zum ergebnis

 

Und dem machst du aber nun auch mal ein bisschen Feuer unter dem Frack.

 

Er muss zumindest in der Lage sein, dir innerhalb einer Woche mitzuteilen, was mit deinem Auto ist. Totalschaden oder Reparatur.

 

Alles Gute

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 23. November 2010 um 8:39

Tja der Gutachter meinte er könnte die Zugmaschine (VW T4) bewerten aber nicht den aufbau, das er sich erst mit einem Fahrzeugbauer unterhalten müsste.... bei unseren letzten Unfall (selbstverschuldet) hat das Gutachten nur 3Werktage gedauert und wir haben am gleichen Tag bescheid bekommen das der Wagen ein Totalschaden ist.

Wäre ja auch gut zu wissen in welchen Preissegment wir suchen können. Wir haben das Fahrzeug vor zwei Jahren gekauft für 10000Euro und mussten den noch durchreparieren (Motor Getriebe Vorderachse erneuern) so das noch Werkstattrechnungen von 7500Euro dazu kamen.

Aber heute erst mal zum Rechtsanwalt da blickt man als Leie gar nicht mehr durch :-)

Themenstarteram 24. November 2010 um 9:36

Mein Rechtsanwalt hat gerade den Gutachter angerufen, laut ihm könnte ich es aussuchen ob ich den noch Reparieren lassen soll oder auszahlen lasse einen Preis wollte er nicht nennen.

Meine Werkstatt meinte das der Wagen dann sehr hoch eingeschätzt sein müsste da der ganze Zugkopf bis auf dem Motor ausgetauscht werden müsste da dieser samt Achse verzogen ist sowie das Lackieren viel Geld verschlingen würde.

Wenn ich mir den jetzt auszahlen lassen würde, muss ich den Wagen dann noch selbst verkaufen oder macht das die versicherung?

Hab gerade bei meinen Rechtsanwalt vergessen zu fragen und hab keine Lust den wieder zu stören...

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Twigi

Hab gerade bei meinen Rechtsanwalt vergessen zu fragen und hab keine Lust den wieder zu stören...

Hmmm,

wenn du keine Lust hast dich mit der Sache zu beschäftigen um das zu bekommen was dir zusteht, dann lass es doch gut sein und warte darauf was dein Anwalt für dich aushandelt :confused:

Mfg Zille

Themenstarteram 24. November 2010 um 10:12

Das soll er ja auch machen, da ich von null komma nichts ahnung habe...

aber wenn ich den anrufe ist die "Vorzimmerdame" immer so genervt und zickig, obwohl ich ihr nichts getan habe, dagegen ist mein Rechtsanwalt super freundlich!

Hab aber gerade selbst mal den Gutachter angerufen und der bringt das Gutachten mir heute mittag vorbei und will mir noch was erklären.

Hoffe das es bald ein Ende hat...dieser Stress

Na dann drück ich mal die Daumen.

MfG Zille

Zitat:

oder macht das die versicherung?

Eine Versicherugn kauft und verkauft im Normalfall keine Autos (außer ihrem eigenen Fuhrpark). Lediglich der Eigentümmer - und das bist Du oder die Bank bzw. Leasinggesellschaft - kann das Auto verkaufen.

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