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Unverschuldet Unfall. Wie am besten vorgehen?
Guten Tag allseits,
heute möchte ich gerne eure Expertise & Erfahrungen über folgenden Sachverhalt profitieren:
Am Freitagmittag war ich unterwegs in einer Hauptstraße und bog nach rechts zur Nebenstraße (30-er).
Weniger Meter vor mir kommt rechts von Ein/Ausfahrt einen Supermarkt ein anderes Fahrzeug und der Fahrer gibt plötzlich Gas und rast direkt zu mir. Total erschrocken versuchte ich dann nach links auszuweichen (in diesem Moment befand in der linken Fahrspur kein Gegenverkehr). Ein frontaler Aufprall konnte ich zwar in der letzten Millisekunde entgehen, aber das andere Fahrzeug krachte ins vordere rechte Rad mein Auto und streifte bis ins hintere Rad.
Ich stand einige Sekunden unter Schock. Der andere Fahrer fuhr wieder zurück ins Ein/Ausfahrt des Supermarkts und räumte Trümmerteile aus seine und mein Auto von der Straße auf.
Vordere rechte Achse/Rad wurde dann stark beschädigt und nach innen gedruckt. Mein Auto konnte ich mit letzten Kraft ins Parkbucht stellen.
Der andere Fahrer kam dann zu mir und wollte mir seine Kontaktdaten geben. Ich sagte aber, er sollte bitte warten bis die Polizei kommt. Er hatte kein Telefon bei sich und ich stand unter Schock. Dann hatte ich ein Passant gebeten, dass er bitte Polizei anruft.
Über halbe Stunde später kamen zwei Polizisten und nahmen den Unfall auf. Der andere Fahrer konnte dann weiterfahren und mein Auto müsste von ADAC abgeschleppt und auf dem Hof einer Werkstatt aufgestellt.
Werkstatt sagt mir dann, wenn ich Schadennummer von der Versicherung bekomme, sollte ich wiederkommen und die machen dann ein Kostenvorschlag für Reparaturen.
Schaden Online gemeldet bei der Versicherung des Fahrers, aber noch keine Rückmeldung.
Alles in allen wäre ich dankbar fürs etwaige tippst, wie ich am besten vorgehen sollte. Es ist mein erster Fall dieser Art.
Vielen Dank im Voraus
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31 Antworten
Du lässt dir vom ADAC einen Fachanwalt für Verkehrsrecht benennen und machst am Montag dort einen Termin. Dein Auto stellst du einem öffentlich bestelltem und vereidigten Sachverständigen vor und lässt ein Gutachten erstellen. Der Anwalt wird hier ggf. einen empfehlen können.
Alles andere überlässt du dem Anwalt. Du nimmst selbst keinen Kontakt zur gegnerischen Versicherung auf, erteilst der Werkstatt keine Aufträge, lässt auch die Werkstatt nichts organisieren, auch keinen Kostenvoranschlag machen, unterschreibst dort nichts.
Anwälte und Gutachter, die von der Werkstatt empfohlen werden müssen nicht unbedingt die beste Wahl sein. Stichwort Interessenkonflikt.
Anwalt und Gutachtrer muss die gegnerische Versicherung übernehmen, anteilig zur Haftung. Von daher ist eine eigene Verkehrsrechtschutz immer sehr zu empfehlen.
Hilfreich ist noch, wenn es Zeugen gibt oder eine Dashcam - Aufnahme.
Nach den Bildern könnte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 4. August 2024 um 10:12:03 Uhr:
Es ist mein erster Fall dieser Art.
Versuche unter dieser Voraussetzung nicht, irgendetwas selbst zu regeln. Es wird schief gehen.
Der Zafi B dürfte es leider hinter sich haben. Brauchbare gebrauchte mit dem 1.8er gibts für ca. 3-5 k€. Eigenen Gutachter und Anwalt beauftragen ist sicher notwendig. Ich würde den Unfaller dann unrepariert an den Höchstbieter im Gutachten verkaufen und einen anderen gebrauchten nehmen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. August 2024 um 10:52:57 Uhr:
Der Zafi B dürfte es leider hinter sich haben. Brauchbare gebrauchte mit dem 1.8er gibts für ca. 3-5 k€. Eigenen Gutachter und Anwalt beauftragen ist sicher notwendig. Ich würde den Unfaller dann unrepariert an den Höchstbieter im Gutachten verkaufen und einen anderen gebrauchten nehmen.
Ja, der Zafi scheint ordentlich einiges zugesteckt zu haben. Ich würde es lieber reparieren lassen, sollte es möglich sein.
Verdammt gutes Auto ist es und die Kinder lieben es wahnsinnig.
Von dem Gedanken würde ich Abstand nehmen. Kotflügel außen, Radhaus innen komplett, Längsträger vorne, Schwellerspitze, A-Säule, Spritzwand, Federbein (2x), Reifen (2x), Felge, Achshalter rechts, ggf. der Achstträger, Radlager, Querlenker komplett, Stabi, Pendelstützen und zwingend neu: Lenkgetriebe mit Spurstangen. Und das Getriebe hat 90° zu seiner Belastungsrichtung richtig eins drauf bekommen und das mag es meist auch nicht so wirklich. Für das was das kostet gibts 2 gebrauchte.
Danke fürs ausführliche Sachkenntnis @berlin-paul, ich werde das merken.
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 4. August 2024 um 13:53:15 Uhr:
[Ich würde es lieber reparieren lassen, sollte es möglich sein.
Verdammt gutes Auto ist es und die Kinder lieben es wahnsinnig.
Verständlich, aber der Schaden ist garantiert deutlich jenseits 10TEURO.
Nun ist endlich gutachten fertig.
Ergebnis: Wirtschaftliche Totalschaden!
Reparaturkosten wären fast doppelt so hoch, wie @aditreiber vermutet hatte.
Ermittelte Wiederbeschaffungswert: knapp über 4k.
Restwert ca. 200 Euro.
Gutachterbericht wurde an der Versicherung des Unfallverursachers übermittelt. Rückmeldung von denen steht noch aus.
Also wenn ich das Auto für diesen Restwert verkaufe, aber die Versicherung später sagt, die haben anderen Käufer, der bereit wäre, mehr zu bezahlen, was würde dann passieren?
Auto habe ich noch nicht abgemeldet, möchte es aber so schnell machen, wie es geht.
Hab schon ein Ersatzauto gefunden und werde es nächste Woche ansehen und ggf. kaufen.
Abmelden kannst das Auto
Fahrbereit ist es nicht und der Aufkäufer muss ihn eh mit Hänger abholen
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 17. August 2024 um 13:27:59 Uhr:
Also wenn ich das Auto für diesen Restwert verkaufe, aber die Versicherung später sagt, die haben anderen Käufer, der bereit wäre, mehr zu bezahlen, was würde dann passieren?
Dann kommt die Versicherung zu spät. Du mußt nicht auf ein mögliches Restwertangebot der Versicherung warten. Durch Schnelligkeit erspart man sich den Kontakt mit zweifelhaften Restwertaufkäufern.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 17. August 2024 um 13:44:26 Uhr:
Dann kommt die Versicherung zu spät.
Und können dann hinterher nicht mehr meckern über angeblich zu niedrigen Restwert?
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 17. August 2024 um 13:48:48 Uhr:
Zitat:
@aditreiber schrieb am 17. August 2024 um 13:44:26 Uhr:
Dann kommt die Versicherung zu spät.
Und können dann hinterher nicht mehr meckern über angeblich zu niedrigen Restwert?
Nein, die Angabe im Gutachten, das der von dir gewählte Sachverständige erstellt hat, ist bindend. Das sollte dein Anwalt dir aber auch beantworten können.
Die Polizei hat bei so einen Unfall nichts zu suchen.
Bitte nur die Polizei rufen wenn Fahrerflucht , jemand verletzt ist, Drogen oder Alkohol vermutet wird oder jemand seine Perso Daten nicht aushändigen will, oder es ggf andere schildert.
Aber bei so einem 0815ding nicht .
Lieber einmal mehr, sagt die Polizei selbst.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 17. August 2024 um 16:48:41 Uhr:
Lieber einmal mehr, sagt die Polizei selbst.
Sicher nicht die kommen meist schon garnicht mehr wenn die hören nur Blechschaden
Und was soll die Polizei da machen ?