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Unverschuldeter Totalschaden kurz nach teurer Reperatur

Themenstarteram 5. März 2022 um 7:36

Hallo Zusammen,

Leider ist gestern eine andere Verkehrsteilnehmerin in den Leon einer Verwandten gekracht. Ende vom Lied ist ein Totalschaden. Schuldfrage ist klar.

Die andere Fahrzeugführerin wollte auf eine Hauptverkehrsstraße einbiegen, schaute nach links ob frei ist, wollte in eine Lücke einfahren und übersah dabei meine Verwandte direkt vor ihrem Fahrzeug.

Nun zur Frage:

Der Leon wurde erst vor kurzem für einiges Geld instand gesetzt. (Bremsen, Kupplung, smartrepair eines Parkremplers, Inspektion etc)

Gibt es eine Chance, dass diese nicht unerhebliche Investition irgendwie mit angerechnet wird?

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39 Antworten

da dies ein Haftpflichtschaden ist, würde ich der Geschädigten zu einem Rechtsbeistand raten. Diesem sollte diese erwähnte junge Reparaturrechnung vorgelegt werden, alles andere wird dann der Anwalt im Sinne Deiner Verwandten regeln im Rahmen der gesetzl. Vorgaben.

Ich habe unterschiedliche Erfahrungen machen dürfen, weil ich in den letzten Jahren 2 unverschuldete Totalschäden genießen durfte.

Bei beiden Gutachtern habe ich die kürzlich zuvor getätigten Instandhaltungsmaßnahmen geschildert.

Beim ersten wurde gar nichts davon berücksichtigt, dagegen jede kleinste Blessur zum Abzug gebracht.

Der zweite Fall endete für mich wesentlich besser, weil der neue Turbolader u. kürzlich verbaute AHK zum Ansatz kamen. Die durchrostete Heckklappe und weitere Kleinigkeiten blieben unerwähnt.

Es hängt also sehr stark vom Wohlwollen des Gutachters ab.

Zum Thema Anwalt:

In beiden Fällen wurde ich anwaltlich vertreten. Im ersten Fall wäre es sicher auch ohne gegangen. War innerhalb von 14 Tagen abgerechnet.

Im zweiten Fall völlig anders. Die gegnerische Versicherung hätte mich am langen Arm verhungern lassen.

 

Daher nur noch mit Anwalt.

 

Gruß

Mein Bekannter hat vor vielen Jahren mal 3000€ in seinen A6 investiert für neue Einspritzpumpe und Bremsen. Ca. 2000km später ist jemand hinten drauf gefahren auf der BAB und es wurden 500€ damals angerechnet

Ohne eigenes Sachverständigengutachten eines möglichst öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und die direkte Einschaltung eines versierten Anwalts wird man im Haftpflichtfall so gut wie immer beschixxen.

Der ordentliche Wartungszustand des Fahrzeugs macht sich im Wiederbeschaffungswert bemerkbar, nur halt nicht im Verhältnis 1:1.

Sieht nur bedingt nach Totalschaden aus. B-Säule sieht man nicht ob die was hat. Zwischen 4-6 T€ in DE.

In Polen, CZ oder HU für 2T€.

Die Türen sind spotbillig bei der Kraxn :D , kein Glas kaputt, kein Airbag, viel Umbau der Teile, Führungen der Fenster müssen neu. Material ist unter 500€ zu bekommen.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 5. März 2022 um 09:54:20 Uhr:

Sieht nur bedingt nach Totalschaden aus. B-Säule sieht man nicht ob die was hat. Zwischen 4-6 T€ in DE.

In Polen, CZ oder HU für 2T€.

Die Türen sind spotbillig bei der Kraxn :D , kein Glas kaputt, kein Airbag, viel Umbau der Teile, Führungen der Fenster müssen neu. Material ist unter 500€ zu bekommen.

...und "zack" ... fertig ist das Sachverständigengutachten! Müsste man jetzt nur noch ins Amtsdeutsch übersetzen

So schlimm ist das doch gar nicht, Einmal kurz drüber poliert und die Kiste sieht aus wie neu.

Bei Maschinen ist es so, dass Reparaturen die dem Erhalt der Funktionsfähigkeit dienen, nicht auf den Zeitwert angerechnet werden. Anbauten, die die Fähigkeit der Maschine erweitern (z.B. eine neue Steuerung mit erweiterten Möglichkeiten) hingegen schon.

Wie es beim Auto ist: keine Ahnung, das ist eine eigene Welt. Eine kürzlich erfolgte Inspektion: sicher nicht. Ein kurz zuvor eingebauter Austauschmotor: vermutlich ja.

@Hannes1971

Wie es beim Auto ist: keine Ahnung, das ist eine eigene Welt. Eine kürzlich erfolgte Inspektion: sicher nicht. Ein kurz zuvor eingebauter Austauschmotor: vermutlich ja.

Da liegst du richtig Hannes

Tür hinten komplett 140€

https://www.ebay.de/.../313840248532?...

Tür vorne 75€

https://www.ebay.de/.../124046525043?...

Seitenschweller 140€

https://www.ebay.de/.../264502123687?...

2000€ für Blecharbeit & Lack

@ Dr.OeTzi

lass dich hier bitte nicht auf diese kalkulatorischen Künste eines Genies ein.

Das hier ist ein Totalschaden. Du bekommt den WBW - Restwert.

Das was du jetzt in diesen Zeiten für den Seat bekommst, wirst du nicht wieder realisieren können.

Selbst wenn du den Seat so reparierst, wie vorgeschlagen, dann muss er nach der Reparatur wieder aus dem HIS. Und da must du erst einmal jemanden finden, der dir eine Fach- und Sachgrechte Reparatur (Nach Gutachten!) bestätigt.

Auch musst du den Seat danach midetsens 6 Monate weiter fahren.

Im übrigen sollte man in dem Land reaprieren lassen in welchen man zu Hause ist und nicht Schwarzarbeit oder Lohndumping im Ausland unterstützen.

Warte erst einmal das Gutachten ab, sprich mit richtigen Fachleuten darüber und entscheide dann, wie du vorgehen willst.

 

Themenstarteram 5. März 2022 um 11:35

Hallo Zusammen, danke für euren Input.

Es ist sicher ein (wirtschaftlicher) Totalschaden, da die B-Säule leider beschädigt ist.

WBW

Ja, genau das ist das Problem. Der Leon ist sehr gut gepflegt, Langstrecke, 1-Hand, hat keinen Wartungsstau und hat aber schon knapp 300.000km auf der Uhr. Es wird unmöglich sein ein wirklich vergleichbares Fahrzeug zu bekommen ohne drauf zahlen zu müssen.

Allerdings ist das auch nicht dramatisch. Der Kauf eines neuen Fahrzeugs war geplant und der Händler hat aktuell ein angemessenes Angebot auf dem Platz. Das "Verkauft"-Schild liegt schon drinnen.

Es geht nun also tatsächlich nur darum, einen fairen Restwert zu bekommen.

Und daher eben die Frage nach kürzlichen Investitionen.

Wir werden abwarten, was der GA sagt... ich bin gespannt...

den "Restwert" bekommst ja vom Aufkäufer. Das bedeutet:

Die Versicherung zahlt dir den WBW abzüglich Restwert.

Den Restwert wiedrum bekommst du vom Aufkäufer, so das du in der Summe dann wieder beim WBW "landest"

Es ist dein Auto und du bestimmt an wen du es verkaufst, kein anderer.

Wenn du einen qualifizierten Sachverständigen und einen ordentlichen Rechtsanwalt beauftragt hast, wird das alles gut laufen.

Themenstarteram 5. März 2022 um 11:51

Ok... aber vorher muss der GA den aktuellen WBW ja erst kalkulieren... Korrekt?

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