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Unverschuldeter Unfall, Gegner ist bei der HUK -> Anwalt einschalten?

Themenstarteram 9. November 2007 um 7:24

Hallo zusammen,

ich hatte gestern einen Unfall der einen absoluten Totalschaden meines Autos zur Folge hatte, Personenschäden gab es keine. Die Schuld liegt beim Gegner, und der ist, genauso wie ich, bei der HUK.

Jetzt haben mir schon viele Leute dazu geraten, bei HUK prinzipiell sofort nen Anwalt einzuschalten, ansonsten lauf ich Gefahr, dass ich weniger bekomm, als mir zusteht, aber es dann evtl. zu spät ist, und für die Restsummen, die noch fehlen, kein Anwalt nen Finger krumm macht.

Das Problem ist, dass ich keine Rechtsschutz habe. Nun wurde mir gesagt, dass die Anwaltskosten auch die Gegnerische übernehmen muss, andere sagen, dass ich den Anwalt selbst bezahlen muss (wobei dieser wegen dem rel. geringen Streitwert von vllt. insgesamt 5000 € auch nicht sehr teuer werden dürfte).

Bitte hier um Beratung. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Februar 2016 um 13:44:10 Uhr:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 12. November 2007 um 21:32:31 Uhr:

 

Grundsätzlich Dein Verschulden, da Du unachtsam die Spur gewechselt hast.

Fährt der Hintermann wenig als 130: kein Mithaftung (lassen wir mal die wenns und abers weg).

Fährt er schneller als 130 und wäre der Unfall mit 130 vermieden worden: Mithaftung des Hintermanns.

 

Alles klar soweit?

 

Nicht wirklich! Klick

Ist Dir klar, dass Du gerade einen fast 9 Jahre alten Thread ausgräbst?

2007 galt uneingeschränkt das Urteil des BGH.

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Anwalt! Zahlt die gegnerische ( auch wenn es die Gleiche ist ) Versicherung und nicht du - keine Sorge!

Gutachten würde ich auch unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen machen lassen ( kann auch der Anwalt beauftragen ).

Ich persönlich würde bei einem Unfall mit der HUK als Gegner einen Anwalt einschalten, würde vermutlich ( je nachdem was der andere für einen Eindruck macht und bei welcher Gesellschaft er ist ) mittlerweile immer einen Anwalt nehmen.

Steht einem zu, ist kostenlos, der regelt alles vom Gutachten über Schriftwechsel, Nutzungsausfall bzw. Leihwagen etc.

Man hört so oft, dass irgenwo der Wurm drin ist - nur Bsp. Leihwagen - Kiste zu teuer und dann geht das Problem los.

Schließlich hat man relativ vielschichtige Forderungen bei einem Unfall - und wer ist schon selbst Fachmann.

Hallo, die Tipps die du bisher bekommen hast, solltest du beherzigen. Such dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und einen eigenen qualifizierten Sachverständigen. Die Rechtsanwaltskosten und das Sachverständigen Honorar muss von der Versicherung übernommen werden, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Verlässt du dich hier auf die HUK, läuft du Gefahr, hier finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Gruss Delle

 

Themenstarteram 9. November 2007 um 9:23

Okay, vielen Dank erst mal für die Tipps. Werd mir jetzt einen guten Anwalt für Verkehrsrecht raussuchen.

Personenschäden muss ich übrigens korrigieren - war gerade beim Arzt, der ein leichtes Schleudertrauma bei mir festgestellt hat. Nicht weiter schlimm, aber mein Nacken schmerzt jetzt ein wenig. Im Prinzip sind mir dabei zwar keine Kosten außer Sprit beim Ersatzwagen und 10€ Praxisgebühr entstanden, aber der Anwalt sollte das trotzdem wissen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

... Die Rechtsanwaltskosten und das Sachverständigen Honorar muss von der Versicherung übernommen werden, wenn die Schuldfrage geklärt ist.

Wann ist das?

@merendo

Was bedeutet eigentlich das komisch geschriebene Ä in deinem Avatar?

Ist das die neue, "vereinfachte" Schreibschrift? :D;)

Themenstarteram 9. November 2007 um 11:38

Zur Schuldfrage: Das ist ziemlich eindeutig. Der Unfallgegner, mit dem ich persönlich soweit ganz gut klar kam, hat gesagt, er hat mich einfach nicht gesehen, obwohl ich Scheinwerfer an hatte (immer, auf der Autobahn). Und er hat auch schon Bußgeld berappt wegen Spurwechsel ohne (ausreichende) Beachtung des rückwärtigen Verkehrs mit Unfallfolge.

@Elk EN: Also, da gibt es die Bienen, und die Blumen... *rofl* :D

die Entscheidung, einen Anwalt zu beauftragen ist das einzig richtige, was du hier machen kannst. Warum soll man sich selbst mit der HUK herumschlagen, wenn das auch ein Fachmann machen kann? Aber Vorsicht: nicht jeder Anwalt hat Ahnung vom Unfallrecht, insbesondere nicht im Umgang mit der HUK. Gleiches gilt auch für den Sachverständigen. Wenn Du Empfehlungen brauchst, melde dich.

Themenstarteram 9. November 2007 um 12:42

Empfehlungen hab ich schon bekommen, werd da natürlich auch drauf achten, dass der Anwalt Erfahrungen mit der HUK hat.

Ach, noch was, mir ist das Unfallgutachten zu ungut. 4000€ Wiederbeschaffungswert und 200€ Restwert, das ist definitiv zu wenig. Für 3800€ bekomme ich kein gleichwertiges Auto, jedenfalls nicht mit der Laufleistung (war 80 tkm, 74 beim Kauf vor zweieinhalb Monaten), Ausstatttung und dem Motor.

Also noch nen anderen Gutachter einschalten, den dann auch die HUK zahlen darf?

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

Zitat:

Wann ist das?

 

Bin ich Jesus ? wächst mir Gras aus der Hose?

Zitat:

Die Kosten eines RA und eines SV werden nun mal nur bei geklärter Schuldfrage übernommen. Oder weist du da mehr wie ich?

Zitat:

Lerne gern dazu....

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Empfehlungen hab ich schon bekommen, werd da natürlich auch drauf achten, dass der Anwalt Erfahrungen mit der HUK hat.

 

Ach, noch was, mir ist das Unfallgutachten zu ungut. 4000€ Wiederbeschaffungswert und 200€ Restwert, das ist definitiv zu wenig. Für 3800€ bekomme ich kein gleichwertiges Auto, jedenfalls nicht mit der Laufleistung (war 80 tkm, 74 beim Kauf vor zweieinhalb Monaten), Ausstatttung und dem Motor.

 

Also noch nen anderen Gutachter einschalten, den dann auch die HUK zahlen darf?

 Wer hat denn den SV beauftragt. Du oder die HUK oder wer ?

Themenstarteram 9. November 2007 um 13:07

Das Autohaus, von dem der Schlepper kam (im Auftrag des ADAC) und von dem ich auch den Ersatzwagen hab. Ist eig. ein unabhängiger, aber wie gesagt, der Wert ist zu niedrig.

Zitat:

Original geschrieben von merendo

@Elk EN: Also, da gibt es die Bienen, und die Blumen... *rofl* :D

Ach sooo.

Das sind also Fauna und Flora!

:D;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Bin ich Jesus ? wächst mir Gras aus der Hose?

zu 1) Nein

Begründung: (Achtung: Scherz!) Jesus war KEIN Wegelagerer. :D

zu 2) Gut möglich!

Begründung: Feucht genug wäre es da! :D

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Kosten eines RA und eines SV werden nun mal nur bei geklärter Schuldfrage übernommen. Oder weist du da mehr wie ich?

Letzteres ist vermutlich ausgeschlossen.

Mir stößt nur beizeiten auf, dass der Hinweis "Kostenübernahme, wenn Schuldfrage geklärt ist" idR sehr dezent erfolgt.

Hintergrund: Wie auch hier bei MT stets zu ersehen, sind Geschädigte NIE schuld.

Dennoch, so wird gemunkelt, soll es Schädiger geben, ggfs. auch eine Mithaftung.

In dem geschilderten Fall, hätte ich anstelle des TE wahrscheinlich aber auch sachverständige und anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Es liest sich ja nicht schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Für 3800€ bekomme ich kein gleichwertiges Auto, jedenfalls nicht mit der Laufleistung (war 80 tkm, 74 beim Kauf vor zweieinhalb Monaten), Ausstatttung und dem Motor.

Was hast Du denn vor zweieinhalb Monaten gezahlt?

Frage:

Antworten auf Unverschuldeter Unfall, Gegner ist bei der HUK -> Anwalt einschalten?

Antwort:

JA

Themenstarteram 9. November 2007 um 13:44

Gekauft hab ichs für 3900, aber erstens war das absolut unter Wert (gut gehandelt, damals :) ) und zweitens hab ich ja auch schon Geld in das Auto reingesteckt. Also Zulassung, Versicherung, Zahnriemenwechsel, etc... Muss mir die Gegnerische eigentlich auch die Kosten übernehmen, den Nachfolger meines Jetzigen auf die Straße zu bringen, also Kosten für Zulassung, Überführung, Abmeldung des Alten, etc.? Oder ist das alles im Wiederbeschaffungspreis inkl? Weil wenn dann reicht das ja nie und nimmer.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

Zitat:

Mir stößt nur beizeiten auf, dass der Hinweis "Kostenübernahme, wenn Schuldfrage geklärt ist" idR sehr dezent erfolgt.

Zitat:

Hintergrund: Wie auch hier bei MT stets zu ersehen, sind Geschädigte NIE schuld.

 

Zitat:

 

Das ist ja das Problem, schön wärs ja.

Zitat:

 

Wenn sich hinterher heraustellt, dass es doch eine Teil- oder Mitschuld gibt, heißt es:

Zitat:

 

Warum haben Sie mir dass den nicht vorher gesagt, hätte ich das gewust, dann hätte ich Sie nie im Leben beauftragt und einen SV von der Versicherung genommen... nun hab ich das Nachsehen Heul, Jammer, Schluchtz....

Zitat:

Was glaubst du wie oft das vorkommt :(

Zitat:

 

Nein, ELk_EN, ich bin da lieber im Vorfeld für klare Verhältnisse. Wenn ich nicht dabei war und nur die Aussage eines Beteiligten kenne Kläre ich lieber über alle Vor- und Nachteile auf, Vorher.....

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