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unverschuldeter Unfall, laut Gutachten Restwert=0
Bei einem unverschuldetem Unfall wurde meinem Sohn im Parkhaus in die Stoßstange gefahren.
Einen Kostenvoranschlag wollte die Ford-Vertragswerkstatt nicht machen, da die Stoßstange einen Vorschaden hatte.
Es kam ein Gutachter.
Laut Gutachten ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten brutto 948 €
Wiederbeschaffungswert 700 €
Restwert: keiner
Zahlt nun die Versicherung ohne weiteres die 700 €?
Ich denke, irgendeinen Wert hat dieses Vehikel doch noch, oder nicht? Z.B. Metallpreis oder so?
Da ja eigentlich nur Stoßstange, Blinker, Scheinwerfer kaputt gegangen sind, würde er den Wagen gerne wieder fertig machen.
Welchen Wert hätte denn der Wagen beim nächsten unverschuldeten Unfall? 0? Oder den Wert der Ersatzteile?
Laut Gutachten ist der Wagen Shlepp- und transportfähig. Bekommt er auch den Nutzungsausfall?
Fragen über Fragen. Auto ist ein Focus Baujahr 2000
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Laut Gutachten ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten brutto 948 €
Wiederbeschaffungswert 700 €
Restwert: keiner
Angesichts dieser Werte kann das Fahrzeug sogar nach Gutachten sach- und fachgerecht in der Werkstatt instandgesetzt werden, da sich die Reparaturkosten noch innerhalb der 130%-Grenze bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Zahlt nun die Versicherung ohne weiteres die 700 €?
Wenn kein Restwert mehr vorhanden bzw. zu erzielen ist, dann bekommst du den reinen WBW, also EUR 700,00.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Welchen Wert hätte denn der Wagen beim nächsten unverschuldeten Unfall? 0? Oder den Wert der Ersatzteile?
Beim nächsten unverschuldeten Unfall wird das Fahrzeug dann wieder neu bewertet - natürlich unter Beachtung des Gesamtzustandes und den Vorschäden.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Laut Gutachten ist der Wagen Shlepp- und transportfähig. Bekommt er auch den Nutzungsausfall?
Da das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand (defekte Blinker und Scheinwerfer) nicht mehr verkehrssicher ist, besteht vom Grundsatz ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, maximal für die im Gutachten genannte Zeit für Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Auto ist ein Focus Baujahr 2000
ROFL! im ernst? das wundert mich jetzt allerdings...
und zu deiner frage: ja die 700 taler werden wohl in deine tasche wandern. und ja du kannst und darfst natürlich den schaden mit teilen vom schrott reparieren. und nein der wagen ist beim nächsten unfall nicht "nix" wert sondern eben auch den wiederbeschaffungswert.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ROFL! im ernst? das wundert mich jetzt allerdings...
Mich nicht. Ist halt nen Ford. Da tendiert der Restwert schon gegen Null wenn der Wagen vom Band rollt.
Aber Spass beiseite. Ist doch gut für die TE. Dann hat die Versicherung nichts zum abziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ROFL! im ernst? das wundert mich jetzt allerdings...
Mich nicht. Ist halt nen Ford. Da tendiert der Restwert schon gegen Null wenn der Wagen vom Band rollt.
is mir schon klar das die kisten "wertlos" sind...aber SO wenig is dann doch überraschend.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Laut Gutachten ist der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Reparaturkosten brutto 948 €
Wiederbeschaffungswert 700 €
Restwert: keiner
Angesichts dieser Werte kann das Fahrzeug sogar nach Gutachten sach- und fachgerecht in der Werkstatt instandgesetzt werden, da sich die Reparaturkosten noch innerhalb der 130%-Grenze bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Zahlt nun die Versicherung ohne weiteres die 700 €?
Wenn kein Restwert mehr vorhanden bzw. zu erzielen ist, dann bekommst du den reinen WBW, also EUR 700,00.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Welchen Wert hätte denn der Wagen beim nächsten unverschuldeten Unfall? 0? Oder den Wert der Ersatzteile?
Beim nächsten unverschuldeten Unfall wird das Fahrzeug dann wieder neu bewertet - natürlich unter Beachtung des Gesamtzustandes und den Vorschäden.
Zitat:
Original geschrieben von Bibra
Laut Gutachten ist der Wagen Shlepp- und transportfähig. Bekommt er auch den Nutzungsausfall?
Da das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand (defekte Blinker und Scheinwerfer) nicht mehr verkehrssicher ist, besteht vom Grundsatz ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung, maximal für die im Gutachten genannte Zeit für Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges.
Wer hat denn den Wiederbeschaffungswert von 700,- Euro festgelegt? Dein Gutachter oder der von der gegnerischen Versicherung? Bekommst Du diesen Wagen denn wirklich für 700,- Euro wieder.
Ich habe auch gerade ein Problem wegen des Wiederbeschaffungswertes meines Fahrzeuges. Da gehen die Vorstellungen meines Gutachters und der gegerischen Versicherung derart auseinander dass es wohl auf einen Rechtsstreit hinausläuft.
Zitat:
Original geschrieben von Holger-TDI
Bekommst Du diesen Wagen denn wirklich für 700,- Euro wieder.
...oder einen GLEICHWERTIGEN. so wird ein schug draus
Was ist ein "schug"?
Er meinte Schuh.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Er meinte Schuh.
jup...tippfehler. scusi.
@ Holger-TDI Es muss ja nicht der gleiche Wagen sein, sondern nur ein Gleichwertiges.
Aber hat sich alles sowieso erledigt ... Der Wagen springt nicht mehr an und hat einen Zylinderkopfschaden
Found
on
road
dead
Ist zwar schon von 2005, mir ist aber ein gleichartiger Vorfall aus 2007 bekannt...
http://www.kanzlei-tmfg.de/.../
Möglicherweise hat sich die Rechtslage aber mittlerweile geändert
Diese Rechtslage gilt noch immer. Bei neueren Wagen kann man das auch so anwenden. Schwierig wird es nur, wenn das PKW älter ist und der Wiederbeschaffungswert nicht mehr so einfach feststellbar ist. Die Versicherungen neigen dann dazu, schnell den WBW gegen Null zu rechnen um somit so wenig Geld wie möglich zahlen zu müssen. Dann wird das ganze problematisch.
In meinen aktuellen noch offenen Fall sieht es so aus: Wiederbeschaffungswert lt. meinem Gutachten: 2700,- Euro, Rep.kosten: 2400,-. Restwert 125,- . Somit könnte ich locker den Wagen reparieren lassen. Nur leider ist die gegnerische Versichrung der Meinung, dass der WBW nur bei 800,- liegt. Abzüglich Restwert wurde mir 675,- Euro ausgezahlt. So wie es aussieht, wird es wohl vor Gericht entschieden.
Es wird jetzt ein bischen ot, wollte dafür aber keinen Beitrrag anfangen.
Die Versicherung hat jetzt endlich die 700 € Wiederbeschaffungswert bezahlt. Auch die Auslagenpauschale und die Ummeldekosten.
Aber,
sie hat den Nutzungsausfall nicht gezahlt. Die Begründung ist folgende: Das Fahrzeug wurde bis zur Abmeldung von Ihnen weiter genutzt, wir erstatten daher keine Ausfallkosten.
Woher die Versicherung das wissen will ist mir ein Rätsel, da der Wagen ja 2 Tage nach dem Unfall einen Zylinderkopfschaden bekam. Aber das kann man der Versicherung wohl schlecht mitteilen :/
Und nun? Hat sie recht? Oder kann man sich aufs Gutachten beziehen, wonach er schlepp- und transportfähig war?