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Unverschuldeter Unfall mit ausländischem Beteiligten - Vorgehensweise?
Vorhin klingelt mein Handy und die Polizei ist dran, die mir mitteilt, dass ein tschechischer LKW beim Rangieren gegen meinen ordnungsgemäß abgestellten Wagen gekommen ist. Schäden: Motorhaube leicht eingedellt (sind nur ein paar cm, riecht aber nach komplett neuer Haube), Kotflügel links im Eimer, Stoßstange ebenso.
Meine Versicherung (Zentrale) habe ich angerufen, die meint aber, damit nichts zu tun zu haben. Daraufhin habe ich meinen Versicherungsagenten nochmal persönlich angerufen. Dieser will sich den Wagen am Freitag, wenn ich wieder zu Hause bin, mal ansehen (Fotos habe ich gemacht, die Daten des Unfallgegners incl. Grüne Karte und Personalienaustausch durch die Polizei habe ich auch).
Allerdings habe ich irgendwie ein ungutes Gefühl, jetzt fünf Tage das kaputte Auto dastehen zu haben und nichts tun zu können. Bei grüne-karte.de konnte ich die Versicherung des Unfallgegners eingeben und bin so an eine "AVUS-SSH GmbH" gelangt, die für Schadensregulierungen mit dieser tschechischen Versicherung zuständig ist. Dort habe ich allerdings noch nicht angerufen.
Kennt die jemand bzw. hat irgendjemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas zum weiteren Ablauf, evtl. zur Schadenshöhe, Auszahlung, Dauer der ganzen Aktion sagen?
Ich hatte sowas noch nie und bin daher relativ ahnungslos.
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39 Antworten
Du solltest nun ein einen KFZ- Sachverständigen beauftragen ein Schadengutachten zu erstellen. Damit du für das Gutachten nicht in Vorkasse gehen musst, kannst du bei diesem eine Abtretung unterschreiben.
Der Sachverständige erstellt dann ein Schadengutachten für dich
und reicht dieses bei der AVUS SSH GmbH ein.
Das ist zunächst deine Regulierungsgrundlage. Wenn alle Formalitäten geklärt sind, kannst du entscheiden, ob du diesen Schadenfall Fixtiv d.h. auf Gutachtenbasis abrechnen möchtest, oder ob du das Fahrzeug in einem Fachbetrieb instand setzen lassen möchtest.
Die Regulierungsdauer ist unterschiedlich. Im günstigsten Fall kannst du mit einer Bearbeitungsdauer zwischen 4 und 6 Wochen Rechnen.
Kann aber auch schon mal länger dauern.
Hast du evtl. eine Rechtschutzversicherung?
Wie funktioniert das mit der Abtretung? Was genau trete ich an den Sachverständigen ab?
Wofür brauche ich speziell in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung?
deine Ansprüche in Höhe des Sachverständigen-Honorar.
Du hast einen Schadenersatzanspruch. Der umfasst im Wesentlichen
-die Reparaturkosten bzw.
-den Wiederbeschaffungswert (bei Totalschaden)
-den merkantilen Minderwert
-den Nutzungsausfall oder
-die Kosten für einen Mietwagen
-das Sachverständigen Honorar
mit der Abtretung kann die Versicherung direkt an den Sachverständigen zahlen. wenn du das nicht möchtest, kannst du natürlich auch das SV Honorar verauslagen und es dir von der Versicherung dann wiederholen.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du auch einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
Der würde dann diesen Schadenfall für dich abwickeln.
Die Rechtsanwaltskosten wären dann über deine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Naja, zu einem Prozess wird es wohl hoffentlich nicht kommen.
Ich trete also einen Teil meines Anspruchs gegen die gegnerische Versicherung in Höhe der Kosten des Gutachtens an den Gutachter ab, so dass ich gegenüber diesem frei werde?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und verstehe auch nicht so recht, was ein RA tun könnte, was nicht auch in meiner Macht steht (Sachverständigen konsultieren, mit Versicherungen telefonieren, Fristen setzen etc.) Oder vergesse ich da etwas Zentrales?
Da du der Auftraggeber bist, haftest du für alles was du in Auftrag gibst.
Die Abtretung vereinfacht nur dass gesamte Prozedere. Der Sachverständige wird ja auch schließlich in deinem Auftrag tätig.
Es steht dir natürlich frei, deine Ansprüche selbst anzumelden und durchzusetzen, wenn du dir das zutraust.
Wenn du jegliches Kostenrisiko scheust, kannst du natürlich auch die Versicherung mit der Schadenfeststellung beauftragen.
Du meinst sicher die Versicherung des Gegners?!
Ich dachte mir, dass diese für die Feststellung zuständig ist und würde es dieser auch zunächst überlassen wollen, allerdings nicht, ohne mich mittels eines Kostenvoranschlags (ich weiß, dass der ggü. einem Gutachten einen wesentlich geringeren Beweiswert hat) abzusichern. Wenn dann eine allzu große Differenz besteht, würde ich dazu übergehen, ein echtes Gutachten einzuholen.
Problem dabei ist nur, dass der merkantile Minderwert darin keine Berücksichtigung findet. Aber das ist natürlich auch eine Frage der Art des Schadens bzw. der Schadenshöhe.
ja, richtig.
Auch deine Ausführungen zum merkantilen Minderwert stimmen.
In der Tat sind Art und Umfang der Beschädigungen und auch -mit Einschränkungen- die Höhe der Instandsetzungskosten maßgebliche Faktoren.
Im vorliegendan Fall würde ich auf einen unabhängigen Gutachter setzen. Bei unfällen mit ausländischen Fahrzeugen kann die Regulierung über ein inländisches Unternehmen erfolgen dass dann auf den ausländischen versicherer Rückgreift. Die Prozedur kann allerdings dauern, gerade wenn der ausländische Versicherer nicht ermittelbar ist.
Einen Kostenvoranschlag würde ich nicht machen, der kostet nicht viel weniger als ein (Kurz) Gutachten, hat haber KEINE Beweissicherungsfunktion.
Viel Glück
Der ausländische Versicherer ist bekannt. Ich denke, dass die nun einen Partner in D mit der Schadensermittlung beauftragen.
bei ausländischen gegnern und bei einer unschuld deinerseits empfehle ich dir einen fachanwalt für verkehrsrechrt zu beauftragen.dessen kosten werden von der gegnerischen versicherung getragen
es ist dem "einfachen" bürger nicht zuzumuten mit so mächtigen hütchenspielern wie versicherungen ohne gegengewicht zu verhandeln.(stichwort schadenmanagement).
google mal ihr recht bei unfall
gruß willi
Hi,
@willi:
Das wurde doch alles schon gesagt - nur eben ohne den polemischen Beigeschmack.
Insofern - find ich bissl unangebracht.
Grüße
Schreddi
Wie gesagt, ich sehe vorerst nicht, wofür ich einen Anwalt bräuchte.
Erst, wenn wirklich Probleme wie z.B. unterschiedliche Meinungen, was die Schadenshöhe angeht etc. auftreten, würde ich eine Klage in Betracht ziehen; wobei selbst hierfür ein Prozessbevollmächtigter nicht Voraussetzung ist (ich gehe von einem Schaden < 5000 Euro aus).
Hi,
korrekte Einstellung - aber sei dir bitte auch folgendem Sachverhalt bewusst:
Am Ende der Abwicklung wegen meinetwegen ausstehender 300 oder 500 Euro zum Anwalt zu rennen wird diesen nicht unbedingt "motivieren"...
Er verdient nur wirklich am kompletten Schaden - du solltest dir also absolut bewusst sein, dass sich ein Anwalt nicht um die letzten paar Euro reißt...
Grüße
Schreddi