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Unverschuldeter Unfall nahe am wirt. Totalschaden beim Leasing - Sonderkündigung?

BMW 3er F31
Themenstarteram 26. Februar 2018 um 12:57

Hallo,

mich hat letzte Woche jemand mit meinem knapp 1,5 Jahren alten F31 abgeschossen (Vorfahrt missachtet). Leasing läuft direkt über BMW (LZ waren 36 Monate).

Lt. Gutachter liegt der Schaden bei fast 25.000,- €, der Restwert wohl noch bei knapp 30 K €, also nahe am wirt. Totalschaden. Bislang hatte ich immer nur "Kleinkram" bzw. das Fahrzeug wurde halt entsprechend repariert und fertig war die Kiste.

Der Freundliche meinte es kommt jetzt drauf an, ob die Leasing sagt reparieren oder Sonderkündigung des Vertrags. Da der Schaden ja deutlich über der 60% Grenze ist - habe ich das als Leasingnehmer ggf. auch noch ein Wort mitzureden?

Zum einen hätte ich mein Auto eigentlich schon gern wieder - es war diesmal keiner "von der Stange", sondern ein frei Konfigurierter der von der Ausstattung, Farbe etc. eigentlich alles hatte was das Herz begehrt, auf der anderen Seite hat wohl auch der Rahmen was abbekommen und auch wenn da alles nach "BMW Vorgaben" wieder repariert wird bleibt da im Hinterkopf bei mir ein (wenn ggf. auch unbegründetes) Störgefühl.

Nachfolger würde auch wieder ein BWM werden, dass wäre ggf. dann ja auch noch ein Argument gegenüber der Leasing wenn darüber diskutiert wird wie es weiter gehen soll.

Wenn der Vertrag dann gekündigt wird - was würde da ggf. noch an Kosten auf mich zukommen?

Da ich ja keine Schuld an dem Unfall habe (Polizei hat alles aufgenommen, Unfallgegner wurde kostenpflichtig verwarnt und hat gleich vor Ort bezahlt) kann mir die Leasing dann trotzdem die Differenz zwischen RW und Reparaturkosten aufs Auge drücken? Oder nehmen die das dann auf die eigene Kappe?

Die gegnerischere Versicherung hat mir jetzt erstmal für 7 Tage (haha) einen Ersatzwagen gestellt - damit komme ich natürlich lange nicht hin. Selbst wenn repariert wird dauert es lt. Werkstatt min. noch 2 Wochen (oder länger). Für wie lange hätte ich Anspruch auf den Wagen? Für die Dauer der Reparatur oder ist nach 2 Wochen dann Schluss und ich muss zusehen wie es weitergeht?

Für den Fall das nicht repariert wird ist klar, dass die Versicherung dann nicht so lange einspringen muss bis ich dann was neues habe - aber auch hier wie lange habe Anspruch auf einen Ersatzwagen?

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21 Antworten

Für das Delta gilt bei BMW die GAP-Deckung

C11e16df-48e3-4ccc-917e-7e20fc92493a

Wo hast Du denn den Leasingvertrag? Die GAP Deckung ist ein wichtiger Punkt denn sonst können Kosten auf Dich zukommen. Du bist ja nicht Eigentümer des Fahrzeugs und das ist eigentlich eine Sau Dumme Sache. Ich würde mir Rat bei einem Anwalt holen, gerade wegen den Ansprüchen die Du gelten machen willst.

Klar! Anwalt bei der Sachlage auf jeden Fall, zumal du unverschuldet geschädigt wurdest. Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

am 26. Februar 2018 um 21:35

Und Leihwagen-Anspruch hast du im Falle einer schnellstmöglichen Reparatur bis du dein Fahrzeug wieder hast. Wie es aussieht, wenn die Leasing nicht weiterkommt oder rumzickt, ist allerdings fraglich.

Lass dir von der Versicherung nicht auf der Nase rumtanzen, die probieren alles mögliche um so billig wie möglich aus der Sache rauszukommen. Wie Berba schon sagte, du hast Anspruch auf Verwaltung usw. durch einen Rechtsanwalt auf Kosten der Versicherung.

Die GAP bei BMW zahlt nur, wenn du wieder einen BMW least.

 

An sich wird es für die BMW Bank besser, den Wagen abzuschreiben.

 

Sie kassiert den Restwert ein, darf die Lücke entsprechend abschreiben oder lässt sie sich gar von deiner eigenen Versicherung zahlen.

 

Und dann wird natürlich ein neues Auto abgesetzt...

Leider schreib der TE keine Antwortert wo er das Leasing hat. Hab mal nachgeschaut und das gefunden:

Der Wiederbeschaffungswert ist i.d.R. meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag - der Leasingnehmer ist jedoch trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen.

gelöscht

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 26. Februar 2018 um 23:56:55 Uhr:

Leider schreib der TE keine Antwortert wo er das Leasing hat. Hab mal nachgeschaut und das gefunden:

Der Wiederbeschaffungswert ist i.d.R. meist geringer als die noch offenen Restbeträge aus dem Leasing-Vertrag - der Leasingnehmer ist jedoch trotz des totalen Wertverlustes verpflichtet, die ausstehenden Leasingraten abzuzahlen.

Leasing läuft direkt über Bmw steht im ersten Post.

Themenstarteram 1. März 2018 um 14:04

Hallo,

bei der Leasing läuft das jetzt als Totalschaden - der bestehende Vertrag wird also gekündigt.

Habe demnächst einen Termin beim Freundlichen um zu klären wie genau das jetzt dann abläuft wenn ich ein Anschlussleasing mache (und ob dann auch über GAP und Co. alles an möglichen Kosten abgedeckt ist).

Ansonsten:

Versicherung des Verursachers zahlt den Mietwagen jetzt noch für 10 weitere Tage, die Übergangsfrist bis zur Auslieferung des neuen Wagens wird durch eine Langzeitmiete von BMW überbrückt.

Warum sollte ich mir hier also noch einen Anwalt nehmen? Verletzungen liegen keine vor, Nutzungsausfall bzw. das Geld dafür will ich gar nicht (sondern nur mobil sein und das ist gewährleistet), Kosten entstehen mir (zumindest ist das die jetzige Aussage aller Parteien) auch nicht, meine eigene VS wird auch nicht durch die Leasing in Anspruch genommen.

Wenn die Versicherung des Verursachers irgendwo was zu meckern hat oder meint sie müsste für irgendwelche Kosten nicht aufkommen (Gutachter, Mietwagen) dann kann sie sich ja gern mit der Leasing rumstreiten - ich bin aus der Nummer da raus.

Wenn das so glatt durchläuft, brauchst natürlich keinen Anwalt. ;) Aber das ist ja nicht immer so klar.

Dann passts ja bei dir :)

Zitat:

@Detritus667 [url=https://www.motor-talk.de/.../...nfall-nahe-am-wirt-totalschaden-beim-

Habe demnächst einen Termin beim Freundlichen um zu klären wie genau das jetzt dann abläuft wenn ich ein Anschlussleasing mache (und ob dann auch über GAP und Co. alles an möglichen Kosten abgedeckt ist).

Wenn es als Totalschaden läuft, übernimmt Die GAP, da Du ja wieder einen BMW nehmen willst. Das ist auch schon alles, d.h. Du bist also Deinen Leasingvertrag kostenneutral los. Auswirkungen auf die Konditionen eines neuen Vertrages gibt es nicht, d.h. der muss inkl. Konditionen neu verhandelt werden und Du hast keinen Anspruch darauf für die selben Konditionen das selbe wieder zu bekommen. Auf der anderen Seite kann's natürlich auch noch besser werden. ;)

Zitat:

Ansonsten:

Versicherung des Verursachers zahlt den Mietwagen jetzt noch für 10 weitere Tage, die Übergangsfrist bis zur Auslieferung des neuen Wagens wird durch eine Langzeitmiete von BMW überbrückt.

Warum sollte ich mir hier also noch einen Anwalt nehmen?

Der Fehler an der Schilderung ist meines Erachtens schon, dass die gegnerische Versicherung Dir sagt, wie lange sie den Mietwagen stellt. Im Endeffekt versuchen die sich natürlich zuvorkommend zu zeigen und alles zu regeln, in der Realität dient das schlicht dazu die Kosten zu drücken. Wie lange die den Mietwagen bezahlen müssen ist gesetzlich klar geregelt – ein Anwalt hätte ev. auch noch weitere Ansprüche geltend machen können.

Themenstarteram 1. März 2018 um 15:53

Zitat:

Der Fehler an der Schilderung ist meines Erachtens schon, dass die gegnerische Versicherung Dir sagt, wie lange sie den Mietwagen stellt. Im Endeffekt versuchen die sich natürlich zuvorkommend zu zeigen und alles zu regeln, in der Realität dient das schlicht dazu die Kosten zu drücken.

Lt. Gutachten beträgt die Reparaturdauer 10-12 Tage, plus dem Vorlauf von 5 Tagen wären das also 17 Tage. Die gegnerische VS hat bislang ohne jegliche Diskussion einen Mietwagen für 16 Tage bereit gestellt. Denke mal nicht, dass das Gesetz da jetzt die VS verdonnern würde die Kosten deutlich länger als die vom Gutachter bestimmte Reparaturdauer zu zahlen (z.B. wenn BMW die Teile aus welchen Gründen auch immer nicht an Land bekommt) oder?

 

Zitat:

ein Anwalt hätte ev. auch noch weitere Ansprüche geltend machen können.

Rein aus Interesse: Was wäre das denn dann gewesen?

  • Schmerzensgeld? Ich habe ja keine Verletzung oder Schmerzen (ok ein wenig Herzschmerz weil das Auto so kaputt ist, aber das wird ja wohl kaum anerkannt werden).
  • Auslagenpauschale - also die 30,- € die man sich für die "Korrespondenz" o.ä. erstatten lassen kann - ja ich musste ein paar Telefonate führen und habe vor allem etwas Zeit eingebüßt, aber wg. der paar Kröten braucht es doch keinen Anwalt
  • Minderwert etc. - kann mir egal sein, ist Sache der Leasing. Wenn die sich mit der VS des Verursachers rumschlagen wollen - nicht mein Problem.

Zitat:

@Detritus667 schrieb am 1. März 2018 um 16:53:52 Uhr:

Zitat:

Der Fehler an der Schilderung ist meines Erachtens schon, dass die gegnerische Versicherung Dir sagt, wie lange sie den Mietwagen stellt. Im Endeffekt versuchen die sich natürlich zuvorkommend zu zeigen und alles zu regeln, in der Realität dient das schlicht dazu die Kosten zu drücken.

Lt. Gutachten beträgt die Reparaturdauer 10-12 Tage, plus dem Vorlauf von 5 Tagen wären das also 17 Tage. Die gegnerische VS hat bislang ohne jegliche Diskussion einen Mietwagen für 16 Tage bereit gestellt. Denke mal nicht, dass das Gesetz da jetzt die VS verdonnern würde die Kosten deutlich länger als die vom Gutachter bestimmte Reparaturdauer zu zahlen (z.B. wenn BMW die Teile aus welchen Gründen auch immer nicht an Land bekommt) oder?

Dir steht AFAIK nicht das zu, was im Gutachten steht, sondern wie lange es letztlich dauert (natürlich keine Neubestellung). Im Gutachten wird ja i.d.R. davon ausgegangen, dass die Werkstatt ohne Zeitversatz mit der Reparatur beginnen und diese ununterbrochen druchführen kann, was in der Praxis aber oft nicht der Fall ist.

Zitat:

Rein aus Interesse: Was wäre das denn dann gewesen?

  • Minderwert etc. - kann mir egal sein, ist Sache der Leasing. Wenn die sich mit der VS des Verursachers rumschlagen wollen - nicht mein Problem.

In Deinem jetzigen Fall ist es nur so, dass es Sache der Leasing ist, weil sie den Totalschaden anerkannt haben und damit die GAP-Klausel greift. Hätten Sie aber darauf bestanden, dass das Fahrzeug repariert wird, so wärst Du nach wie vor derjenige, der in letzter Instanz für die Wiederherstellung des Fahrzeuges haftet und seine Ansprüche diesbzgl. bei der gegnerischen Versicherung eintreiben muss, nicht die Leasing.

Es ist lediglich so, dass der Leasing direkt der Minderwert zusteht, welchen die Versicherung bezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass die Leasingbei der regulären Rückgabe des Fahrzeugs nicht noch einen zusätzlichen Minderwert geltend machen könnte, wenn dieser real vorhanden ist.

Was viele übersehen ist, dass niemand überprüft, ob ein nach Gutachten repariertes Fahrzeug nach der Reparatur auch nur exakt den Minderwert hat, der im Gutachten angegeben wurde. Der Leasing steht aber am Ende der Laufzeit der reale Minderwert des Fahrzeugs zu.

Ein denkbarer Fall wäre etwa, wenn das Gutachten nur eine Lackierung der auszutauschenden Teile vorsieht und es nach der Reparatur aber zu Farbunterschieden kommt, welche nur durch eine Beilackierung der angrenzenden Teile behoben werden kann, welche die gegnerische Versicherung aber nicht bezahlen will oder von Dir gar nicht beanstandet werden. Die können bei der Leasingrückgabe trotzdem in Abzug gebracht werden.

Ansonsten gibt es zusätzlich zur Übernahme der Mietwagenkosten auch noch eine Nutzungsausfallentschädigigung, die man u.U. geltend machen kann.

am 2. März 2018 um 9:10

Zitat:

@Detritus667 schrieb am 1. März 2018 um 16:53:52 Uhr:

Zitat:

Der Fehler an der Schilderung ist meines Erachtens schon, dass die gegnerische Versicherung Dir sagt, wie lange sie den Mietwagen stellt. Im Endeffekt versuchen die sich natürlich zuvorkommend zu zeigen und alles zu regeln, in der Realität dient das schlicht dazu die Kosten zu drücken.

Lt. Gutachten beträgt die Reparaturdauer 10-12 Tage, plus dem Vorlauf von 5 Tagen wären das also 17 Tage. Die gegnerische VS hat bislang ohne jegliche Diskussion einen Mietwagen für 16 Tage bereit gestellt. Denke mal nicht, dass das Gesetz da jetzt die VS verdonnern würde die Kosten deutlich länger als die vom Gutachter bestimmte Reparaturdauer zu zahlen (z.B. wenn BMW die Teile aus welchen Gründen auch immer nicht an Land bekommt) oder?

 

Zitat:

ein Anwalt hätte ev. auch noch weitere Ansprüche geltend machen können.

Rein aus Interesse: Was wäre das denn dann gewesen?

  • Schmerzensgeld? Ich habe ja keine Verletzung oder Schmerzen (ok ein wenig Herzschmerz weil das Auto so kaputt ist, aber das wird ja wohl kaum anerkannt werden).
  • Auslagenpauschale - also die 30,- € die man sich für die "Korrespondenz" o.ä. erstatten lassen kann - ja ich musste ein paar Telefonate führen und habe vor allem etwas Zeit eingebüßt, aber wg. der paar Kröten braucht es doch keinen Anwalt
  • Minderwert etc. - kann mir egal sein, ist Sache der Leasing. Wenn die sich mit der VS des Verursachers rumschlagen wollen - nicht mein Problem.

Die Anwaltslobby ist auch hier im Forum aktiv und rät natürlich immer zum Anwalt. Auch bei möglichem Streitwert 30 Euro. Aber wenn die Versicherungen dann an anderer Stelle "sparen" (müssen) oder Beiträge steigen ist das Geschrei groß.

PS: Die 30 Euro z.B. wurden bei mir auch immer ohne Anwalt nach kurzer Email gezahlt.

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