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Unverschuldeter Unfall, Seitenwand hinten rechts eingedrückt.. Gegnerische Versicherung hat Fragen

115 Antworten
Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 12. November 2014 um 18:14

Hallo,

erstmal entschuldigung falls es nicht hierher gehört.

ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Autounfall:

Ich war mit Schrittgeschwindigkeit mit meinem Mercedes E240T W210 auf einem Parkplatz unterwegs und ein anderes Fahrzeug (Mercedes ML) hat mich übersehen und ist beim rückwärts Ausparken aus einer Parklücke gegen mein Fahrzeug gefahren. Er hat die Seitenwand hinten rechts genau im Bereich des Tankdeckels getroffen und hat diesen stark eingedrückt (siehe Foto).

Schaden wurde polizeilich aufgenommen.

Habe jetzt einige Fragen:

- Wie hoch ist ungefähr der Schaden (Reparaturkosten?)?

- Gegn. Versicherung hat geschrieben, dass Gutachten nur bei ganz erheblichen Beschädigungen des Fahrzeugs erforderlich ist. Theoretisch habe ich schon ein Recht auf ein Gutachten, den die Versicherung zahlen muss, oder? Wird die Versicherung mir ein Angebot ohne Gutachten machen?

- Was sollte ich beachten (z.B. mit evtl. Gutachter, gegn. Versicherung, usw.)?

- Kommt ein Nutzungsausfall in Frage?

Außerdem hat die Versicherung im Fragebogen eine Frage bei der ich mir nicht sicher bin:

- Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

Was sollte ich da angeben?

Vielen Dank im voraus!

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Beste Antwort im Thema

Hallo, wenn Du Dich gerne von der generischen Versicherung "über den Tisch ziehen" lassen möchtest, verzichte auf einen Anwalt. Dann erlebt Du hautnah den Unterschied zwischen "Recht" und Gerechtigkeit". Keine Angabe ohne Anwalt. Du hast sonst die große Chance, dass Dir das Wort im Munde herumgedreht wird.

Dies ist ein freundschaftlicher Rat

aus Österreich

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Hi murcelik,

der Schaden ist m.E erheblich. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der sich im Verkehrs- und Versicherungsrecht auskennt.

Die Frage würde ich mit: Ich bin kein Sachverständiger! beantworten.

Versicherungen beheben i.d.R. Schäden bis zu 2.000.-Euro ohne Gutachten. Wenn Du diesen reparieren lassen willst bringe ihn zum :) und lass einen KV für die Rep. erstellen. Dann siehst Du ob Du mit der Schadenshöhe hinkommst wenn Du dies der Versicherung vorlegst. Ein Gutachter kann aber den Zeitwert des Wagen herabstufen wenn Du mehr von den Roststellen hast wie am hinteren Radlauf. Wenn dann der Schaden den Zeitwert des Fzg. übersteigt wird er als wirtschaftlicher Totalschaden abgewickelt. Das wäre ein gefundenes Fressen für die Versicherung, also nicht so ideal für Dich. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast ziehe gleich einen Anwalt mit dazu.

Da ich aber keinen nötigen Sachverstand für solche Dinge besitze berufen sich meine Äußerungen nur auf Vermutungen und Einschätzungen.

Also die Beseitigung bei MB würde ich aus dem Bauch heraus mit ca 3500.- Euro beziffern. Insofern ist das definitiv kein Bagatellschaden mehr und du hast das Anrecht einen von dir gewählten Gutachter auf kosten der gegnerischen Versicherung hinzuzuziehen. Vorsicht - bisweilen versuchen die gegnerischen Versicherer schneller zu sein und ihre eigenen Gutachter zuerst das Fahrzeug besichtigen zu lassen. Die machen dann selbst ein Gutachten und damit erlischt die Verpflichtung ein von dir danach beauftragtes Gutachten zusätzlich zu bezahlen. Du musst und solltest also der gegnerischen Versicherung keinen Zugang zu deinem Fahrzeug gewähren bzw ihnen verraten wo sich das Fahrzeug befindet.

Zusätzlich zu den Reparaturkosten und Kosten für das Gutachten steht dir Leihwagen oder Nutzungsausfall zu (natürlich nur für die im Gutachten festgestellte Reparaturzeit - ich schätze mal in deinem Fall 3 Tage), plus Wertminderung plus Unkostenpauschale (25.- Euro sind üblich) plus die Kosten deines Anwalts wenn du einen beauftragst.

Leider ist meine Erfahrung, dass Versicherungen nur noch auf Anwaltsschreiben reagieren. Wenn du selbst versuchst den Schaden geltend zu machen verlierst du nur Zeit um dann schliesslich doch beim Anwalt zu enden.

Es gibt noch ne Reihe Feinheiten, die hier aber den Rahmen sprengen würden.

 

Das Fahrzeug ist meiner Meinung nach verkehrssicher und fahrbereit, denn es dürfte ja tatsächlich noch ohne Beeinträchtigung fahren und auch die Sicherheits- und Beleuchtungseinrichtungen sind nicht beeinträchtigt, soweit ich das erkennen kann.

ghm

PS: das ist, soll und darf keine Rechtsberatung sein sondern ist nur meine persönliche Meinung

Themenstarteram 12. November 2014 um 19:07

Erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

Anwalt würde ich ungerne einschalten. Müsste auch ohne funktionieren. Wenn nicht, dann bleibt mir natürlich nichts anderes übrig als ein Anwalt. Aber ich hoffe soweit kommt es nicht.

Was wäre denn eurer Meinung nach die Reparaturkosten?

Ich werde den Schaden höchstwahrscheinlich nicht reparieren lassen. Nutzungsausfall kommt deshalb nicht in Frage oder?

Ich habe außerdem gerade im Fragebogen die Frage gesehen, ob das Fahrzeug bereits von einem Sachverständigen besichtigt worden ist und wenn nicht, dann fragen die, wo und wann das Fahrzeug tagsüber besichtigt werden kann.

Könnte die Versicherung evtl. ein Angebot machen (ohne Gutachten oder sonst was hinzuzuziehen)? Wenn ja, ab welcher Höhe sollte ich das Angebot annehmen?

Sorry, dass ich so viel Frage aber ich bin bei so etwas total unerfahren :/

Hallo, wenn Du Dich gerne von der generischen Versicherung "über den Tisch ziehen" lassen möchtest, verzichte auf einen Anwalt. Dann erlebt Du hautnah den Unterschied zwischen "Recht" und Gerechtigkeit". Keine Angabe ohne Anwalt. Du hast sonst die große Chance, dass Dir das Wort im Munde herumgedreht wird.

Dies ist ein freundschaftlicher Rat

aus Österreich

Themenstarteram 12. November 2014 um 19:42

Ich habe aber leider keine Rechtschutzversicherung und muss dann wahrscheinlich erstmal alles selber zahlen?

Ich hatte (leider) zwei mal mit Versicherungsgutachtern wegen nicht selbst verursachter Schäden zu tun.

Beide Male konnte ich mich über die Begutachtung und die Abwicklung nicht beschweren.

Vorteil : Zahlung erfolgt sehr schnell.

Nachteil: Begutachtung als wirtschaftlicher Totalschaden ist bei alten Autos immer naheliegend. deshalb vorher die Schadenhöhe unverbindlich schätzen lassen.

Nicht jeder hat eine Rechtschutzversicherug - und diese muß auch bereit sein einen Rechtsstreit zu führen.

Aufgrund meiner Erfahrungen bei meinem letzten - ebenfalls unverschuldeten! - Unfall (mein Motorrad kaputt, ich ebenso :( ) ohne Rechtsschutzversicherung rate ich dir DRINGENDST(!) und NACHDRÜCKLICH(!!):

Sch***ß auf die eventuellen Kosten und nimm dir einen Anwalt.

Den Ratschlag, die gegnerische Versicherung NICHT(!!) an dein Fahrzeug zu lassen, kann ich ebenfalls nur DRINGENDST unterstützen!

Ich war das erste Mal in meinem Leben Mandant bei einem Rechtsanwalt und muss sagen, dass es mich etwas am guten Menschen hat zweifeln lassen, was ich da erlebt habe.

Mit Versicherungen zu kämpfen ist verlorener Krieg ohne Rechtsanwalt.

Leider, sage ich.

Mein RA hat sich sein Honorar von der gegnerischen Versicherung abgeholt, da hat er mich beruhigt - er sei definitiv nicht zu kurz gekommen :D

VIEL GLÜCK! Ganz ehrlich - und viel Gleichmut.

Und noch etwas: wenn du von der Gegenseite beschimpft und beleidigt wirst, ist es es ein EXTRA gutes Gefühl, das einfach kommentarfrei an deinen Anwalt weiterreichen zu können... nicht persönlich nehmen, wenn eventuell Hasstiraden kommen.

Bei mir kamen die zum "Glück" schriftlich - zum großen Nachteil meiner Unfallgegnerin :D

Themenstarteram 12. November 2014 um 20:17

Vielen Dank an alle!

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Gruß

Edit: Nochwas: Die gegn. Versicherung ist die R+V. Hat jmd schon Erfahrung mit denen?

Bring das Auto zu deiner nächsten MB- Niederlassung, die kümmern sich um die ganze Abwicklung. Man braucht nichts selber machen, nur das reparierte Auto wieder abholen.

Zitat:

@murcelik schrieb am 12. November 2014 um 21:17:31 Uhr:

Vielen Dank an alle!

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Gruß

Edit: Nochwas: Die gegn. Versicherung ist die R+V. Hat jmd schon Erfahrung mit denen?

Gib den Wisch Deinem Anwalt, den muss eh die R+V bezahlen. Hör auf die Ratschläge, die Du hier bekommst!

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Zitat:

@murcelik schrieb am 12. November 2014 um 21:17:31 Uhr:

Vielen Dank an alle!

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Gruß

Genau DAS solltest Du NICHT tun!!!

Gehe zuerst zum Anwalt, nimm den Fragebogen und alle weiteren Dokumente mit.

Er wird dir dann sagen, ob jedes weitere Vorgehen sinnvoll ist.

Beim ausfüllen des Bogens kann Dir ein Fehler unterlaufen, den der Anwalt nicht machen würde.

Sollte er dich vertreten, so erledigt er auch den Fragebogen.

Gruß Micha

 

Als die nette alte Dame damals ihren Golf V in meinem W126 geparkt hat bin ich damit zu Mercedes gefahren, die haben ne Bestandsaufnahme des Schadens gemacht, die Auflistung an deren Ende 1100 Euro standen hab ich der gegnerischen Versicherung gefaxt, die haben das Ding ausgewertet und sind nach irgendeinem Katalogsystem auf 1000 Euro gekommen, fertig.

Bevor ich da nen Anwalt konsultiere würde ich erstmal so vorgehen. Wenn die Versicherung die veranschlagte Summe nicht zahlen will kann ich immer noch juristischen Beistand werben.

Zitat:

@murcelik schrieb am 12. November 2014 um 21:17:31 Uhr:

Vielen Dank an alle!

Ich fülle jetzt mal den Fragebogen aus und schicke es morgen inkl. Fotos ab. Mal schauen wie die drauf reagieren.

Gruß

Edit: Nochwas: Die gegn. Versicherung ist die R+V. Hat jmd schon Erfahrung mit denen?

NEIN!!! NICHT ABSCHICKEN! Erst Anwalt sprechen.

Das wird 150% gegen dich verwendet werden!

Höre doch bitte auf einige hier, die das schon hinter sich haben.

Bei mir war es eine Ärztin, die den Anhörungsbogen der gegn. Versicherung ohne weitere Rücksprache mit mir ausgefüllt und abgeschickt hat.

Sie hat bspw. nur vergessen anzukreuzen, dass ich beim Unfall einen Helm trug, was die Gegenseite prompt zur massiven Minderung des Schmerzensgelds ermunterte.

Das war nur durch Beibringung der Zeugenaussagen von Polizisten und Notarzt auszuschließen... und natürlich durch Drohungen meines Anwalts.

Alternative ist tatsächlich Einholen eines Kostenvoranschlages und Versuch der Einigung in Güte.

Das hat bei mir auch mehrmals funktioniert, würde ich nur machen, wenn ohne Personenschaden...

wenn ich es so bedenke, waren alle meine Unfälle fremdverschuldet :(

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