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Unverschuldeter unfall Versicherung zahlt nicht
Hallo zusammen
Hab am februar ein Unfall auf einem Parkplatz gehabt,wo mir der Unfallgegner beim rückwertsfahren
meine ganze rechte seite beschädigt hatt.
Hab die Polizei gerufen der gegner musste 35euro zahlen er hatt seine Schuld auch eingesehen.
Daraufhin hab ich ein Gutachten machen lassen was auch sofort zum Anwalt ging,soweit so gut
Örgendwan bekam ich post von der Versicherung mit nem Ausfüllbogen was ich komplett ausgefüllt und
zurück geschickt hab.
Örgendwann bekam ich von einen Sachverständigenbüro post das sie sich den Wagen anschauen müssen,
ich fragte mein Anwalt ob ich das machen soll der sagte,
wenn ich es nicht mache zögert sich die sache und die Versicherung zahlt nicht.
Dauraufhin kam der Sachverständige, nochmal Bilder gemacht und den Bogen musste ich nochmal mit ihm
ausfüllen.
Ich dachte das muss es gewesen sein,aber noch lange nicht
Die Versicherung wollte ein Kaufvertrag von mir,da ich keinen mehr hab konnte ich keinen Nachreichen
Mein Anwalt hatte schon ne Frist gesetzt wo sie zahlen sollen wenn nicht das wir mit ner Klage kommen.
Daraufhin hab ich Post von der Versicherung bekommen mit dem Inhalt:
Nach Abschluss unserer umfassenden Ermittlungen bestreiten wir das behauptete Ereignis zum grunde
und Höhe Die Ansprüche weisen wir unbegründet zurück.
So mein Anwalt sagte mir ich soll ein Schuldgeständnis vom verursacher holen was ich auch
geholt hab.
Ende vom Lied wir haben Klage eingereicht.
Mittlerweile kriege ich auch die Rechnung vom Gutachten was ich zahlen soll.
Bin echt ratlos wäre um jede Hilfe dankbar
Beste Antwort im Thema
und jetzt sage ich dir mal was ehrliches:
dein Auto hat mehrere ganz klare Altschäden und du hat die "Gunst der Stunde" genutzt dieses
Schadenreignis auszunutzen.
Sicherlich hat ein Kontakt mit dem anderen Fahrzeug stattgefunden und deswegen bist
du dir deiner Sache hier auch so sicher und hast naürlich auch die Polizei gerufen, weil einen schönen Schaden
kanst du ja vorweisen.
Das was du hier versuchst lieber kurtlu, das haben schon andere vor dir versucht. Leider haben die
meisten Betrüger (du bist einer, ich wiederhole das noch mal ausrücklich) Bauernschläuche.
Man kann Schadenbilder analytisch aufarbeiten. Auch deines.
Und das ist hier schon geschehen, da kannst du dir sicher sein.
Löse dich am besten ganz schnell von dem Gedanken, dass du das auch nur annähernd in irgend
einer Art und Weise entkräften kannst.
Also: glaub bitte nicht wirklich daran, dass du hier auch nur einen einzigen Cent aus diesem
provozuierten Schadensfall sehen wirst.
Gehe auch mal davon aus, dass die ganze Angelegenheit hier strafrechtliche Bewandtnis hat.
Und du musst dafür über kurz oder Lang die Konsequenzen tragen. Du kanst hier auch auf die
Tränendrüse drücken und den armen Geschädigten mimen.
Du wirst hier nicht nur das Honorar von "deinem" SV bezahlen -es sei denn Ihr steckt beide unter einer Decke- , auch das Honorar von dem SV der Versicherung wirst du ganz sicher bezahlen. Früher oder später. Und das ist auch gut so.
Da mus jetzt aber reichen. Dieses Forum dient dazu Usern zu helfen, die Probleme bei der Abwicklung von Schäden mit den Versicherungen haben. Es ist aber kein Tummelplatz für Leute, die Unterstützung bei Betrugsversuchen haben möchten.
Egal ob Ausländer oder Deutsche.
Und deswegen reicht das jetzt hier auch hin mit Tipp`s.
Überlege dir dein weiteres Vorgehen gut.
Noch ist es nicht zu spät.
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148 Antworten
Die Klage ist doch schon erhoben. Den (ersten) Gutachter hast du beauftragt, deshalb darfst (musst) du ihn auch bezahlen.
Über die vielen Fehler im Vorfeld brauchen wir nicht mehr diskutieren. Wie man als Anwalt die Nachbesichtigung zulassen kann?
Die Versicherung wird vermutlich irgendetwas in der Hand haben.
Vielleicht haben die Informationen aus der HIS-Datenbank. Vielleicht haben die festgestellt, dass Beschädigungen und Unfallhergang nicht zusammen passen.
Die werden ihre Karten im Rahmen der Klageerwiderung auf den Tisch legen müssen. Vorher kann man, was ich hier auch mache, nur Vermutungen anstellen.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 31. Mai 2016 um 17:56:49 Uhr:
Die Versicherung wird vermutlich irgendetwas in der Hand haben.
Vielleicht haben die Informationen aus der HIS-Datenbank. Vielleicht haben die festgestellt, dass Beschädigungen und Unfallhergang nicht zusammen passen.
Die werden ihre Karten im Rahmen der Klageerwiderung auf den Tisch legen müssen. Vorher kann man, was ich hier auch mache, nur Vermutungen anstellen.
Die Versicherung hat m. E. zu 100% etwas in der Hand.
Was auch nicht glaubhaft oder nachvollziehbar ist, dass der TE, trotz RA, einen Fragebogen ausgefüllt hat.
Ich hatte vor ziemlich genau 2 Jahren einen unverschuldeten Unfall. Die Versicherung hat bis heute nur einen winzigen Bruchteil des entstandenen Schadens bezahlt. Selbst bei den offensichtlichen Posten, hat sie die Zahlung um fast ein Jahr herausgezögert. Bei angeblich strittigen Punkten (ich habe Unfallbedingt vier Tage im Krankenhaus gelegen) gibt es bisher nicht einmal den Versuch einer Schlichtung. Mein Anwalt ist bei der Versicherung einfach abgeschmettert worden und war wegen des zu erwartenden Prozessaufwandes auch nicht bereit, das Mandat fortzuführen.
Das ist leider gängige Praxis in Deutschland.
Wenn ich meinen Schaden noch ersetzt haben will, kann ich, da meine Rechtschutzversicherung nur den ersten Anwalt bezahlt den Differenzbetrag selber einklagen!
Wie hilft diese Meinung nun dem TE?
Und welche Rechtschutzversicherung zahlt bedingungsgemäß nur die 1. Instanz bei hinreichenden Erfolgsaussichten?
Danke für die schnellen antworten.
Aber ich dachte dasGutachten muss die Gegneriche Versicherung zahlen.
Das Auto hatt kein Vorschaden hab Bilder wo kein kratzer drauf ist, und der gegengutachter hatte mit so einem lasergerät die dicke gemessen vom lack,
Worauf er meinte wurde nichts nachlackiert
Hab mich schon mit dem verursacher in verbindung gesetzt,der hatt wohl post von einem Anwalt bekommen was seine Versicherung in auftrag gegeben hatt.
Die Versicherung geht aufgrund von bestimmten Tatsachen aus das der Unfall nicht wie beschrieben passiert ist.
Komisch was bedeutet das für mich
Zitat:
@kurtlu schrieb am 31. Mai 2016 um 18:56:07 Uhr:
Hab mich schon mit dem verursacher in verbindung gesetzt,der hatt wohl post von einem Anwalt bekommen was seine Versicherung in auftrag gegeben hatt.
Die Versicherung geht aufgrund von bestimmten Tatsachen aus das der Unfall nicht wie beschrieben passiert ist.
Komisch was bedeutet das für mich
Die Sache wird immer abenteuerlicher.
Wozu soll die Versicherung des mutmaßlichen Verursachers einen Anwalt beauftragen, um den Versicherungsnehmer etwas mitzuteilen??
Ich glaube, dass der TE in diesem Forum falsch ist und sich den erforderlichen Rat von dem Anwalt holen sollte, den er beauftragt hat.
Wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten in Auftrag gegeben hat, musst Du es (jetzt) nicht bezahlen. Verweise an den Auftraggeber.
Wird sich im Prozess herausstellen, dass der Unfall so nicht geschehen sein kann, wirst Du dem Versicherer die Kosten für das Gutachten zu erstatten haben. Siehe OLG Koblenz 14 W 418/06.
Hier gibt's zwei Gutachtens. Das vom selbst beauftragte Gutachter und das vom Sachverständigen der Versicherung. Ich nehme an, dass die Rechnung vom eigenen Gutachter stammt. Die darf der TE zunächst bezahlen und diesen Betrag dann mit einklagen.
Was mich irritiert ist der enge Kontakt der beiden Unfallbeteiligten. So mit auf Wunsch nachträglich abgegeben Schuldeingeständnis. Ist ziemlich selten, zumal die meisten Autofahrer wissen sollten, dass sie keine Schuldeingeständnisse abgeben sollen.
Was heißt den enger Kontakt ?
Verursacher ist ne alte Dame, und warum soll
Sie mir keinen Schuldeingeständnis mitgeben.
Die adresse der Dame und die Nr.ist auf den Unfallbericht
Von der Polizei
Du bist anwaltlich vertreten und Klage ist eingereicht.
Was meinst du, wie dir hier ein Forum weiterhelfen kann welches keinerlei belastbare Fakten kennt ?
Ob der Anwalt einer aus der besseren Hälfte ist weiß ich nicht, aber ich hätte weder zugelassen daß du den Gutachter der Versicherung in die Nähe deines Fahrzeuges läßt und ich halte es für keine gute Idee daß du Kontakt mit dem Schädiger aufnimmst. Kann ganz böse nach hinten losgehen.
Zitat:
@Backside schrieb am 31. Mai 2016 um 20:08:46 Uhr:
Du bist anwaltlich vertreten und Klage ist eingereicht.
Was meinst du, wie dir hier ein Forum weiterhelfen kann welches keinerlei belastbare Fakten kennt ?
Ob der Anwalt einer aus der besseren Hälfte ist weiß ich nicht, aber ich hätte weder zugelassen daß du den Gutachter der Versicherung in die Nähe deines Fahrzeuges läßt und ich halte es für eine gute Idee daß du Kontakt mit dem Schädiger aufnimmst. Kann ganz böse nach hinten losgehen.
Ya ich weiß was du meinst,Mir kann keiner hier helfen.
Mir ging es nur drum ob das örgendein neuer Trick
Von den Versicherung ist, weil ich lies so einiges mit
Und ich bin kein einzellfall aber leider wird nie berichtet wie
Es weiterging
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 31. Mai 2016 um 17:56:49 Uhr:
Die werden ihre Karten im Rahmen der Klageerwiderung auf den Tisch legen müssen. Vorher kann man, was ich hier auch mache, nur Vermutungen anstellen.
gammoncrack hat doch schon alles geschrieben. Warte doch einfach ab mit welcher Begründung die Versicherung die Klage erwidert. Alles andere ist kaffeesatzleserei. Und wenn du schon den gerichtliche Weg bestreitet hast, würde ich außergerichtlich keine Lösung mehr suchen. Da machst Du Dich nur lächerlich mit. Zudem ist es auch taktisch unklug.
Tricks gibt es hier nicht. Die Versicherung sagt auf gut deutsch, dass du lügst und dass das so nicht passen kann. Hast Du selber auch schon geschrieben. Wie sie darauf kommt, wirst Du früh genug erfahren.
Im Ergebnis:
Wenn alles sauber ist, hast Du nichts zu befürchten.
Wenn etwas krumm an der Sache ist, ist es jetzt Zeit von Deiner Seite die Karten auf den Tisch zu legen, sonst gibt es vor Gericht ein Donnerwetter, das sich gewaschen hat.
gruß
Örgendwie erinnert mich das alles an einen längst vergessenen Albumtitel der Ärzte... wie war der noch gleich?