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Unverschuldeter Unfall, was nun?

Hallo zusammen,
ich stand gestern auf dem REWE Parkplatz und habe auf einen Parkplatz gewartet, als auf einmal jemand neben mir rausfährt, mein stehendes Fahrzeug nicht sieht, und mir schön in die Seitenwand Fahrerseite reinfährt. Die Tür hat auch leicht etwas abbekommen.
Er hat die Schuld direkt eingeräumt und mir seine Kontakt- und Versicherungsdaten gegeben. Polizei wollte nicht zur Unfallaufnahme kommen, d kein Personenschaden.
Nun ist mein geliebter 1er, den ich gerade mal ein Jahr fahre beschädigt =(
Wie soll ich nun vorgehen, was ist zu tun? Wie hoch könnte der Schaden sein? Brauche ich einen Anwalt, Sachverständigen, etc? Oder einfach ab zu BMW und die alles regeln lassen?
Auto ist EZ 02/2008, Scheckheftgepflegt mit derzeit 106.000 km auf der Uhr.
Danke für eure Hilfe.
Beste Grüße
kuba

2014-05-17-16-33-54
2014-05-17-16-33-48
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von situ


Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).

Da wird ihm aber niemand bei dem Sachverhalt einen Strick daraus drehen.

Bei den wenigen Unfällen, die ich persönlich hatte, habe ich z.B. folgenden Text geschrieben:

Ich, (Name des Verursachers) bin gegen das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug B-M...... gefahren.

Beschädigt wurde nach ersten Anschein der Seitenbereich links vorne.

Unterschrift und Datum.

Das ist kein Schuldanerkenntnis gemäß BGB und kann dem Verursacher nicht zum Nachteil gereichen.

Viele Grüße von Klaus

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Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt) dazu meint. Parkplatzrempler sind oft problematisch. Bleibt zu hoffen, dass unstreitig bleibt, dass du eine angemessene Zeit tatsächlich gestanden hast und nicht der Einwurf kommt, beide Fahrzeuge seien zumindest "quasi" in Bewegung gewesen.
Schlau machen, was dir neben der reinen Reparatur zusteht (dazu braucht man keinen Anwalt; Automobilklubs etc. wissen das auch).
Bei so einem Schaden wird wohl jeder Werkstattmeister nach kurzem Blick einen Peilwert nennen können (jedenfalls eher als hier nach einem Foto).
Erst der nächste Schritt wäre bei mir die Überlegung, ob ich einen eigenen Gutachter beauftrage und/oder ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchte (ich habe eine RSV. Hat man keine, immer daran denken, dass du den Anwalt ggf. selbst bezahlst, wenn deine/seine Ansicht sich schlussendlich nicht durchsetzen kann).
Und wenn die Sache klar ist, ggf. überlegen, ob eine fiktive Abrechnung Sinn macht, wenn man gar nicht repariert, selbst Hand anlegt oder einen Kumpel werkeln lässt.
Andere werden dir raten, unbedingt und sofort einen Anwalt zu beauftragen und auf gar keinen Fall dem Versicherungsgutachter zu vertrauen, der dich ebenso wie alle raffgierigen Versicherungen nur brutal über den Tisch ziehen wird. Ich bin bisher an keine solche geraten - bin ein Glückskind :-).
Entscheiden musst du das allein.

Hallo,
anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges hast Du im vorliegenden Fall auch einen Anspruch auf eine Wertminderung.
Diese kann und darf jedoch lediglich ein Sachverständiger festlegen, also der Weg zu einem Sachverständigengutachten wäre hier durchaus angebracht.
Ob Du einen Anwalt mit der Regulierung beauftragst musst Du selber entscheiden, bei einigen Versicherern ist dies jedoch insbesondere bei der fiktiven Abrechnung unumgänglich.
Die Schadenhöhe wird ca. 2.500,00 € sein.
Gruß
fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,
anhand der Betriebsdaten des Fahrzeuges hast Du im vorliegenden Fall auch einen Anspruch auf eine Wertminderung.

Die kannst du natürlich auch selbst eintragen (ich konnte das und habe sie auch bekommen). Welche Höhe in Frage kommt, ist nach Schadensbild und wenn du die Kosten kennst, kein Geheimnis. Aber ein Gutachter, den die Versicherung vermutlich ohnehin haben will, kann das natürlich auch und macht das auch automaisch - manche muss man allerdings auch darauf hinweisen.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).

Da wird ihm aber niemand bei dem Sachverhalt einen Strick daraus drehen.

Bei den wenigen Unfällen, die ich persönlich hatte, habe ich z.B. folgenden Text geschrieben:

Ich, (Name des Verursachers) bin gegen das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug B-M...... gefahren.

Beschädigt wurde nach ersten Anschein der Seitenbereich links vorne.

Unterschrift und Datum.

Das ist kein Schuldanerkenntnis gemäß BGB und kann dem Verursacher nicht zum Nachteil gereichen.

Viele Grüße von Klaus

Zitat:

Original geschrieben von situ


Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).

Ob sein Versicherer - falls es zu einer Auseinandersetzung kommt - versucht, ihm einen Strick zu drehen, sagt mir meine Glaskugel auch nicht. Auch nicht, ob der TE wirklich meinte, der Schädiger habe sich "schuldig" bekannt im Sinne eines Schuldeingeständnis.

Ich habe diese keine Schlenkeranmerkung lediglich eingefügt um darauf hinzuweisen, dass alle Versicherung die Abgabe eines Schuldeingeständnisses vor Ort untersagen.

Die sachliche und korrekte Schilderung des Unfallherganges hat damit rein gar nichts zu tun. Ich würde auch nicht schreiben, dass das beschädigte Fahrzeug "ordnungsgemäß" geparkt war. Dies mögen ggf. andere entscheiden. Es "stand" - basta (wenn es so war) und der Rest ergibt sich aus der Unfallskizze.

"ich habe zuerst das "30 km/h Schild" und dann das "Haltegebot" übersehen und bin mit 180 km/h in die Kreuzung gefahren. Dort habe ich den Traktor seitlich gerammt, wobei er sich überschlug und der von rechts kommende Bus in die Böschung fuhr, weil er dem Traktor ausweichen wollte" ist kein Schuldeingeständnis :-), sondern eine Schilderung des Unfallhergangs.

Dass daraus andere den Schluss ziehen könnten, dass ich möglicherweise so den Unfall verschuldet habe --- was ganz anderes.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von situ


Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).[/quote
Ob sein Versicherer - falls es zu einer Auseinandersetzung kommt - versucht, ihm einen Strick zu drehen, sagt mir meine Glaskugel auch nicht. Auch nicht, ob der TE wirklich meinte, der Schädiger habe sich "schuldig" bekannt im Sinne eines Schuldeingeständnis.
Ich habe diese keine Schlenkeranmerkung lediglich eingefügt um darauf hinzuweisen, dass alle Versicherung die Abgabe eines Schuldeingeständnisses vor Ort untersagen.
Die sachliche und korrekte Schilderung des Unfallherganges hat damit rein gar nichts zu tun. Ich würde auch nicht schreiben, dass das beschädigte Fahrzeug "ordnungsgemäß" geparkt war. Dies mögen ggf. andere entscheiden. Es "stand" - basta (wenn es so war) und der Rest ergibt sich aus der Unfallskizze.
"ich habe zuerst das "30 km/h Schild" und dann das "Haltegebot" übersehen und bin mit 180 km/h in die Kreuzung gefahren. Dort habe ich den Traktor seitlich gerammt, wobei er sich überschlug und der von rechts kommende Bus in die Böschung fuhr, weil er dem Traktor ausweichen wollte" ist kein Schuldeingeständnis :-), sondern eine Schilderung des Unfallhergangs.
Dass daraus andere den Schluss ziehen könnten, dass ich möglicherweise so den Unfall verschuldet habe --- was ganz anderes.

Hallo,
was hat das bitte mit der Frage des Threaderstellers zu tun!?
Wir brauchen hier keine Selbstdarsteller, die hier zur Schau stellen müssen wie gut sie sind.
Gruß
fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von situ


Erst einmal die Versicherung anschreiben und feststellen, was sie (und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt).[/quote
Ob sein Versicherer - falls es zu einer Auseinandersetzung kommt - versucht, ihm einen Strick zu drehen, sagt mir meine Glaskugel auch nicht. Auch nicht, ob der TE wirklich meinte, der Schädiger habe sich "schuldig" bekannt im Sinne eines Schuldeingeständnis.
Ich habe diese keine Schlenkeranmerkung lediglich eingefügt um darauf hinzuweisen, dass alle Versicherung die Abgabe eines Schuldeingeständnisses vor Ort untersagen.
Die sachliche und korrekte Schilderung des Unfallherganges hat damit rein gar nichts zu tun. Ich würde auch nicht schreiben, dass das beschädigte Fahrzeug "ordnungsgemäß" geparkt war. Dies mögen ggf. andere entscheiden. Es "stand" - basta (wenn es so war) und der Rest ergibt sich aus der Unfallskizze.
"ich habe zuerst das "30 km/h Schild" und dann das "Haltegebot" übersehen und bin mit 180 km/h in die Kreuzung gefahren. Dort habe ich den Traktor seitlich gerammt, wobei er sich überschlug und der von rechts kommende Bus in die Böschung fuhr, weil er dem Traktor ausweichen wollte" ist kein Schuldeingeständnis :-), sondern eine Schilderung des Unfallhergangs.
Dass daraus andere den Schluss ziehen könnten, dass ich möglicherweise so den Unfall verschuldet habe --- was ganz anderes.

Hallo,
was hat das bitte mit der Frage des Threaderstellers zu tun!?
Wir brauchen hier keine Selbstdarsteller, die hier zur Schau stellen müssen wie gut sie sind.
Gruß
fordfuchs

Da mache ich mal auch so ein sinnloses Vollzitat und erkläre es dir (ich nehme an, du bist der gewählte Nutzervertreter = "wir" :-).

1. Ich habe dem TE einen sachbezogenen Rat gegeben.

2. Ein anderer Nutzer hat eine kleine Nebenbemerkung kommentiert.

3. Dies habe ich wiederum kommentiert. Mit einem Beispiel zum Schmunzeln. Humor ist nicht jedermanns Sache, wie man weiß und immer wieder bestätigt findet.

4. Ein weiterer Nutzer (wer wohl) meinte, er solle die Abschweifung mit einem Vollzitat weiter verlängern.

Dem TE wünsche ich eine schnelle und reibungslose Abwicklung; weitere Ratschläge habe ich nicht.

Liebe Grüße

situ

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Hallo,
was hat das bitte mit der Frage des Threaderstellers zu tun!?
Wir brauchen hier keine Selbstdarsteller, die hier zur Schau stellen müssen wie gut sie sind.
Gruß
fordfuchs
[/quote
Da mache ich mal auch so ein sinnloses Vollzitat und erkläre es dir (ich nehme an, du bist der gewählte Nutzervertreter = "wir";)
1. Ich habe dem TE einen sachbezogenen Rat gegeben.
2. Ein anderer Nutzer hat eine kleine Nebenbemerkung kommentiert
3. Dies habe ich wiederum kommentiert.
4. Ein weiterer Nutzer (wer wohl) meinte, die Abschweifung mit einem Vollzitat weiter zu verlängern.

zu 1) dieser Rat war nicht wirklich Themenbezogen auf die Frage

zu 2) ihm ist auch nichts anderes übrig geblieben als deinen fehlerhaften Post richtig zu stellen

zu 3) das hättest Du dir sparen können

zu 4) das will ich gar nicht mal abstreiten

Ich denke es wäre im Interesse des Threaderstellers bei den in Frage gestellten Punkten zu bleiben.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs



Zitat:

Original geschrieben von situ


[/quote
Da mache ich mal auch so ein sinnloses Vollzitat und erkläre es dir (ich nehme an, du bist der gewählte Nutzervertreter = "wir";)
1. Ich habe dem TE einen sachbezogenen Rat gegeben.
2. Ein anderer Nutzer hat eine kleine Nebenbemerkung kommentiert
3. Dies habe ich wiederum kommentiert.
4. Ein weiterer Nutzer (wer wohl) meinte, die Abschweifung mit einem Vollzitat weiter zu verlängern.

zu 1) dieser Rat war nicht wirklich Themenbezogen auf die Frage
zu 2) ihm ist auch nichts anderes übrig geblieben als deinen fehlerhaften Post richtig zu stellen
zu 3) das hättest Du dir sparen können
zu 4) das will ich gar nicht mal abstreiten
Ich denke es wäre im Interesse des Threaderstellers bei den in Frage gestellten Punkten zu bleiben.
Gruß
fordfuchs

Mit dem letzten Satz hast du möglicherweise Recht.

Zitat:

Original geschrieben von kubusz


Er hat die Schuld direkt eingeräumt

Zitat:

Original geschrieben von situ


...(und der Schädiger, der sich sein "Schuldeingeständnis", was er gar nicht abgeben darf - vielleicht noch mal überlegt .....

Nicht aber damit, dass ein Schuldeingeständnis für den Versicherten (hier der Schädiger) generell problemlos wäre. Wenn die Sache von allen Seiten unbestritten ist, dann wird man ihm daraus keinen Strick drehen. Darüber waren wir (also ich und mein "Gesprächspartner" in der Frage , also nicht du) uns wohl einig.

Wenn dir daran liegt, kannst du den Thread beliebig verlängern. Allerdings ohne mich - du hättest also das von mir unwidersprochene letzte Wort. Das ist doch ein faires Angebot, oder?

Hallo ins Forum,

tja, kommt auf Parkplätzen recht häufig vor (hatte ich auch schon). Mit Nullhaftung kommt man in aller Regel da nur raus, wenn man selbst stand und der Andere rückwärts ins stehende Fahrzeug prallt. Ist dies streitig, kann man meist an den Spuren stehen, ob eines der beteiligten Fahrzeuge stand. Nach den Schilderungen des TE scheint es hier aber erstmal unstreitig zu sein. Ich hab's immer so gemacht (hab' da leider einige Erfahrungen mit unverschuldeten Unfällen):

  • Anruf bei der gegnerischen Versichung (hat der Verursacher genannt oder bekommt man über den Zentralruf raus) und dort den Unfall melden. Dann werden ein paar Daten abgefragt (wie viele hängt davon ab, ob der Gegner sich schon gemeldet hat) und Du bekommst eine Schadensnummer (wichtig!). Wenn Du die Versicherungsnummer nicht kennst, frag' auch danach. Lass' Dich nicht auf irgendwelche Versuche ein, dass die Versicherung Dich ins Schadensmanagement locken will. Du musst dies nicht.
  • Dann ab zur Werkstatt Deiner Wahl und mit denen grob klären lassen, ob's über die Gutachtergrenze (liegt bei den Versicherungen zwischen 800 und 1000) geht. Wenn ja, Gutachter hinzuziehen, wenn nein reicht i.d.R. der Kostenvoranschlag. Im Fall des TE düfte die Grenze erreicht sein. In der Werkstatt kannst Du eine Abtretung machen, so dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Wichtig: Bei der Werkstatt darauf bestehen, dass die erst anfangen, wenn eine Übernahmerklärung oder Freigabe der Versicherung da ist, da ansonsten Du als Auftraggeber zahlen darfst, wenn die Versicherung spnnt.
  • Wenn ein Gutachter dazu kommt (zahlt die Versicherung; zur Abtretung siehe oben), wird der den Umfang aufnehmen und auch die Wertminderung ermitteln. Das Gutachten geht dann an die Versicherung, die u.U. auch noch Nachfragen haben kann.
  • Schreiben an die Versicherung zur Anspruchsanmeldung; geltend zu machen sind: Reparaturkosten, Wertminderung (wenn entstanden), Gutachterkosten, Schadenspauschale (i.d.R. 25 EUR), Nutzungsausfall oder Mietwagen (hier Achtung, dass Du nicht in den teuren Unfallersatztarif kommst; ggf. mit der Gegner-VS abstimmen, da die häufig Sonderverträge mit den großen Vermietern haben). Wenn der Betrag nicht klar ist, einfach "dem Grunde nach" geltend machen

Wenn alles glatt läuft, braucht man keinen Anwalt (ich hab' so zwei Unfälle abgewickelt, einmal mit fast 30.000 EUR Gesamtentschädigung). Wenn die Gegner-VS sich quer stellt, dieser schriftlich eine angemessene Frist setzen und dann - wenn's nicht klappt - zum Anwalt (musste ich bei einem Unfall auch machen, dann wurde's etwas besser, aber letztlich landet's wegen eines Rests doch vor Gericht).

Viel Glück bei der Abwicklung und eine fähige Werkstatt. Bei der Schilderung dürfte m.E. lackiert und wohl eine neue Tür fällig werden.

Viele Grüße

Peter

Guten Morgen zusammen und schonmal besten Dank für eure Hinweise und Ratschläge.
Ich habe gestern bei der Versicherung des Schädigers angerufen, welcher den Vorfall bereits am Vortag dort mit der gleichen Schilderung wie ich angezeigt hat. Ein Schreiben hierzu sei auf dem Weg zu mir, wurde mir mitgeteilt. Ebenso, dass ich das Auto zur Werkstatt bringen solle, um den Schaden schätzen zu lassen und der Versicherung einen ersten Richtwert zu nennen.
Werde mich dann gleich auf den Weg dorthin machen und euch weiter berichten.
Bezüglich der Anpruchsanmeldung bei der Versicherung: Muss ich das Schreiben oder machne das Werkstatt/Gutachter? Und was ist mit dem Unfallersatzwagentarif? Heißt das, ich muss mich ebenfalls bei der Versicherung nach einem Mietwagen und dessen Erstattungshöhe erkundigen? Ab wann greift dann die Erstattung? Sollte keine Übernahmeerklärung seitens der Versicherung vorliegen, fängt die Werkstatt nicht an und das Auto steht auf dem Hof, oder müsste ich dann nochmal damit in die Werkstatt fahren?
Halte euch auf dem Laufenden.
Beste Grüße

Na prima - scheint ja recht problemlos zu laufen.
Das Auto ist ja fahrbereit, oder? Dann lass doch den Schaden von der Werkstatt grob schätzen (ob über 1000 bzw. 2000 EUR; auch, wie lange sie für die Instandsetzung brauchen) und teile das der Versicherung mit. Wahrscheinlich ist die Schadenshöhe so hoch, dass der Versicherer ein Gutachten haben will.
Ich würde das Fahrzeug erst bei der Werkstatt stehen lassen, wenn der Termin für die Instandsetzung klar ist (vielleicht müssen die ja auch erst Teile bestellen und haben keinen Soforttermin frei).
Mietwagenkostenerstattung würde ich auf jeden Fall zuvor mit dem Versicherer klären. Die Werkstätten stellen gern bei Versicherungssachen die höchst möglichen Kosten ein (und auch nicht mögliche).
21059 hat die ja oben eine schöne Checkliste geschrieben.
Gruß situ

So,
Heute zwei Werkstätten abgeklappert. Die erste war eine freie, jedoch sehr freundlich und kompetent. Grob geschätzte Kosten: 1.800,- Euro. Seitenwand würde nicht ersetzt sondern instand gesetzt werden. Ebenso die Tür. Gutachter würden die über den TÜV bestellen.
Die zweite Werkstatt war von einem BMW Vertragshändler. Nicht so freundlich wie die freie Werkstatt, habe mich aber trotzdem wohl gefühlt. Hier wurde ebenfalls gesagt, dass dies definitiv durch einen Gutachter zu prüfen sei. Die Kostenschätzung bei Ersatz der Seitenwand belief sich auch ca. 3.000 - 3.500,- Euro.
Was meint Ihr, wie ist weiter vorzugehen? Erstmal einen freien Gutachter kommen lassen? Wie würde eine fiktive Abrechnung mit darauf folgender Reparatur bei der freien Werkstatt aussehen? Oder anders, sollte die freie Werkstatt günstiger sein als im Gutachten ausgewiesen, würde die Differenz ebenfalls ausgezahlt werden?
Beate Grüße

Hallo ins Forum,
klingt ja erstmal nach einem sauberen Durchlauf. Der Schaden ist - wie erwartet - ein Gutachterschaden, da die sog. Bagatellgrenze auf jeden Fall überschritten ist. Somit ab zum Gutachter und den machen lassen.
Ich persönlich würd' in die Vertragswerkstatt gehen, gerade wenn das Auto noch recht neu ist. Im Fall eines Verkaufs macht sich dies meist besser als bei einer freien Werkstatt. Zum Schadensbild wird der Gutachter schreiben, ob eine Reparatur reicht oder ob das Teil getauscht werden muss. Wegen dem Seitenaufprallschutz ist aber m.E. ein Tausch besser als eine Reparatur, da Du dann keine Schwachstelle durch ein gestauchtes Blech hast.
Bei einer fiktiven Abrechnung bekommst Du nur den Nettopreis (also ohne Umsatzsteuer) der Reparatur ausgezahlt. Die Umsatzsteuer, die dann später anfällt (z.B. wenn der Gutachter Vertragswerkstattpreise ansetzt, Du aber zum freien Schrauber gehst), bekommst Du dann nach durchgeführter Reparatur, aber eben nur in der tatsächlich angefallenen Höhe.
Die Schadensanmeldung bei der Versicherung musst Du schon selbst machen. Die Werkstatt rechnet - bei vorliegender Abtretung - lediglich die Reparaturkosten direkt ab. Für den Rest musst Du Dich kümmern.
Wenn das Fahrzeug fahrbereit ist (davon gehe ich mal aus), hast Du Anspruch auf Mietwagen/Nutzungsausfall nur für die Dauer der Reparatur (die Länge ermittelt der Gutachter). Somit fahren, bis Du einen Termin hast und - damit's keinen Stress bei der Abtretung gibt - die Übernahmeerklärung da ist.
Wenn Du keinen Mietwagen brauchst, bekommst Du den Nutzungsausfall ausgezahlt. Dafür gibt's Tabellen; schreibt aber auch der Gutachter rein. Bei den Mietwagen kannst Du an sich selbst anmieten. Du unterliegst aber der Schadensgeringhaltungspflicht. Leider finden die Vermieter Unfallersatz super, um besonders hohe Kosten abzurechnen (dem Geschädigten ist's ja egal, da's die Gegner-VS zahlt), die im freien Markt nicht gezahlt werden. Daher ist dann ein Preisvergleich anzuraten bzw. nicht zu erwähnen, dass es um einen Unfallersatz geht. Denkbar ist auch, dass Du die Gegner-VS fragst, mit welchem Vermieter sie zusammenarbeiten. Dies macht die Sache leichter. Damit Du nicht über den Tisch gezogen wirst: Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatzwagen (also mit Deinem 1er vergleichbar, zur Sicherheit würde ich - wenn Du's nicht mit der Versicherung geklärt hast - eine Nutzungsausfallklasse tiefer anmieten).
Viele Grüße
Peter

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