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Unverschuldeter Unfall - wg. Anwalt verzögert sich alles - Fristen können nicht eingehalten werden

Themenstarteram 19. Februar 2012 um 17:11

Hey,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

Hatte am 23.01. einen unverschuldeten Unfall.

Wagen wurde zur Werkstatt geschleppt, Gutachten in Auftrag gegeben, zum Anwalt und ihm die ganze Angelegenheit übergeben.

Nun hat mir mein Anwalt das Schreiben, was an die gegnerische Versicherung ging, eingescannt und zugeschickt.

Mein Vorhaben war folgendes:

- Auto verkaufen (lt. Gutachten, an den Höchstbietenden)

- Reperaturkosten ohne MwSt. bekommen

- Nutzungsausfallentschädigung ausgezahlt bekommen

Nun habe ich ein Problem, undzwar hat mein Anwalt den Brief, wo die Kosten geltend gemacht werden, am 15.02. verschickt. Mit einer Frist von 2 Wochen - bis zum 29.02.

Mein Probleme sind nun folgende:

1. Die Bieter im Gutachten sind nur bis zum 27.02. an ihr Gebot gebunden

2. Der Nutzungsausfall wurde nur bis zum 06.02. - Datum der Gutachtenerstellung - eingefordert (von meinem Anwalt, ohne Rücksprache mit mir)

Daher meine Fragen:

Zu 1.: Darf ich den Wagen schon verkaufen, ohne eine endgültige Antwort der gegnerischen Versicherung zu haben? Wahrscheinlich nicht. Dadurch verliere ich ja nun einen Interessenten und die Möglichkeit, meinen Wagen zu verkaufen. Bin ich in der Hinsicht nun der Leidtragende?

Zu 2.: Stimmt das, dass man den Nutzungsausfall nur bis zur Gutachtenerstellung erhält? Es wurde eine Reperaturdauer von 6 Tagen und eine Wiederbeschaffungsdauer von 12 Tagen im Gutachten festgeschrieben. Zudem habe ich aktuell auch kein Auto und habe keinen Mietwagen. Würde ich daher nun nicht auch noch den Nutzungsausfall bekommen? Das ganze verzögert sich ja nur wegen der gegnerischen Versicherung, weil die sich so viel Zeit lässt.

Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen ... Habe wegen dem 2. Fall schon in der Kanzlei vom Anwalt angerufen, am Freitag. Das wurde notiert und ich erhalte wohl morgen oder Dienstag eine Antwort.

Gruß

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12 Antworten

zu 1.)

Ist Dein KFZ Totalschaden ? vermutlich ja

dann wird das KFZ vom SV in einer Unfallwagen börse eingestellt, der Erwerber meldet sich bei Dir und Du erhälst von ihm die Restwertsumme in Bar.

 

zu 2.)

Nutzungsausfall erhälst Du für den Zeitraum, der im Gutachten angegeben wurde.

 

Themenstarteram 19. Februar 2012 um 19:06

zu 1) Nein, ist kein Totalschaden!

Reperaturkosten inkl. MwSt.: ca. 9000€

Reperaturkosten ohne MwSt.: ca. 7500€

Höchstgebot für den Wagen aktuell: 12.500€

zu 2) Im Gutachten steht nichts davon drin? Das bezieht sich nur auf den Schaden, den Restwert und die Tage, die eine Reperatur bzw. eine Neuanschaffung dauern würde. Aber es wurde ein Nutzungsausfallsatz von 65€ pro Tag gesetzt - im Gutachten. Nur für wie lange usw., steht da nicht drin.

am 19. Februar 2012 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

zu 2.)

Nutzungsausfall erhälst Du für den Zeitraum, der im Gutachten angegeben wurde.

Mal aus Neugier: Mit welchem Recht den eigentlich? Wenn doch weder repariert noch widerbeschafft werden soll warum dann Anspruch auf Nutzungsausfall?

Mfg Zille

Nutzungsausfall erhält man ja nur, wenn man die Reparatur nachweist.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 7:05

Achso, okay! Das wusste ich nicht :-)

Und sollte ich reparieren lassen (ist ja bisher noch nicht so ganz klar), für wie lange erhalte ich dann den Nutzungsausfall?

mal so ganz aus interesse gefragt:

war ein anwalt denn zwingend nötig?

ich habe bislang, zum glück, noch nie einen anwalt bei unfällen benötigt.

aus meinem bekanntenkreis kenne ich diese "mit anwalt dauert es ewig" geschichten auch sehr gut.

letztlich, darf man nicht vergessen, wird dein anwalt bei klarer unschuldslage ja von der gegnerischen versicherung bezahlt.

und da hat er ein natürliches eigeninteresse soviele "anwaltliche schreiben" wie möglich zu erstellen....er kriegt das bezahlt.

ein grund mehr warum ich diese "ab zum anwald (:D)" mentalität nicht nachvollziehen kann.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 10:16

Zitat:

Original geschrieben von heltino

mal so ganz aus interesse gefragt:

war ein anwalt denn zwingend nötig?

ich habe bislang, zum glück, noch nie einen anwalt bei unfällen benötigt.

aus meinem bekanntenkreis kenne ich diese "mit anwalt dauert es ewig" geschichten auch sehr gut.

letztlich, darf man nicht vergessen, wird dein anwalt bei klarer unschuldslage ja von der gegnerischen versicherung bezahlt.

und da hat er ein natürliches eigeninteresse soviele "anwaltliche schreiben" wie möglich zu erstellen....er kriegt das bezahlt.

ein grund mehr warum ich diese "ab zum anwald (:D)" mentalität nicht nachvollziehen kann.

Hey,

es war mein erster Unfall und mir haben einerseits sehr viele zum Anwalt - andererseits sehr viele gegen einen Anwalt geraten.

Jung und naiv wie ich bin, dachte ich mir: Mit einem Anwalt ist man auf der 'sicheren' Seite. Vorallem, weil ich mich mit dem ganzen Beamtenkram nicht auskenne und die Unfallverursacherin am Unfallort uneinsichtig zur Schuld war.

Inzwischen denke ich mir, dass es nicht nötig gewesen wäre; um ehrlich zu sein, ärgert es mich sogar, dass ich zum Anwalt gegangen bin. Beim nächsten mal weiß ich es aber besser und probiere erstmal alles ohne Anwalt zu klären!

Habe nunmal jetzt diesen Fehler gemacht, aber habe dafür für die Zukunft gelernt.

Gruß

am 20. Februar 2012 um 10:55

Zitat:

Original geschrieben von Akhi

...und die Unfallverursacherin am Unfallort uneinsichtig zur Schuld war.

Das wäre auch ein Grund wieso eine Verzögerung eintreten kann, denn die Versicherung wird nicht zahlen wenn die Schuld nicht 100% feststeht. In solch einem Fall ist ein Anwalt schon richtig.

Ein guter Anwalt sollte aber nichts auf eigene Faust machen und alles mit dir absprechen und dir auch alle Schriftstücke vor dem versenden zeigen oder überhaupt vorlegen.

Ohne Anwalt ist es ok, wenn der Verursacher seine Schuld zugegeben hat und es hier keine Einwände gibt. Dann geht man einfach zu einem Gutachten, der regelt normalerweise alles, so dass du hier gut aufgehoben bist. Der Rest wird dann mit der Gegnerischen Versicherung geklärt.

Mein Wagen wurde mal im Geparktem Zustand von einem LKW beschädigt, die Schuldfrage war hier klar und ich ging zu einem Gutachten. Der Schrieb die Versicherung direkt an und ich bekam dann Nachricht von der Gegnerischen Versicherung und 14Tage später mein Geld.

Gruß Gero

Zitat:

Habe nunmal jetzt diesen Fehler gemacht,

Das war grundsätzlich kein Fehler, glaub es mir ich hab jeden Tag damit zu tun. Wichtig ist nur das der Anwalt sich mit Verkehrsrecht auskennt und auch entsprechenden Einsatz zeigt.

Zitat:

Nutzungsausfall erhält man ja nur, wenn man die Reparatur nachweist.

> nicht korrekt!

Nutzungsaufall steht dem Geschädigten für die Zeit zu in der er sein Fahrzung aufgrund des Unfalls nicht nutzen kann obwohl Nutzungswille und -möglichkeit vorhanden sind. Bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug ist das die Zeit vom Unfall bis zum Abschluß der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht, d.h. die Zeit so kurz wie möglich zu halten, ggf. Notreparatur und zügige Entscheidungen treffen. (Das hat Dir dein Anwalt aber sicher auch erklärt)

Zitat:

zu 1) Nein, ist kein Totalschaden!

Reperaturkosten inkl. MwSt.: ca. 9000€

 

Reperaturkosten ohne MwSt.: ca. 7500€

 

Höchstgebot für den Wagen aktuell: 12.500€

Mit Höchstgebot meinst Du bestimmt den Restwert, wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert? Nur am Verhältnis dieser beiden Werte zu den Reparaturkosten läßt sich das Ergebnis wirtschaftlicher Totalschden ja oder nein festmachen.

Themenstarteram 20. Februar 2012 um 11:05

Hey,

die Polizei war sich auch am Unfallort sehr schnell klar, dass meine Unfallgegnerin die volle schuld trägt. Sie musste auch vor Ort ein Bußgeld in Höhe von 35€ zahlen. Spurwechsel ohne zu gucken. Jedoch kam dann ihr netter Bruder/Sohn/Mann/was auch immer an und meinte das alles umkrempeln zu müssen, ohne beim Unfall dabei gewesen zu sein.

Für die Polizei, meine Anwältin, meinem Audi-Händler, meinem Gutachter und für mich war die ganze Sache eindeutig; nur hat sich die Unfallgegnerin am Unfallort dagegen gestellt. Was ihre endgültige Aussage ist, weiß ich aber noch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Habe nunmal jetzt diesen Fehler gemacht,

Das war grundsätzlich kein Fehler, glaub es mir ich hab jeden Tag damit zu tun. Wichtig ist nur das der Anwalt sich mit Verkehrsrecht auskennt und auch entsprechenden Einsatz zeigt.

Es ist ein ADAC-Verkehrsanwalt. Nur bin ich aktuell ziemlich unzufrieden mit dem Anwalt und werde mir in Zukunft definitiv einen anderen aussuchen.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

Nutzungsausfall erhält man ja nur, wenn man die Reparatur nachweist.

> nicht korrekt!

Nutzungsaufall steht dem Geschädigten für die Zeit zu in der er sein Fahrzung aufgrund des Unfalls nicht nutzen kann obwohl Nutzungswille und -möglichkeit vorhanden sind. Bei einem verkehrsunsicheren Fahrzeug ist das die Zeit vom Unfall bis zum Abschluß der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. Der Geschädigte hat eine Schadensminderungspflicht, d.h. die Zeit so kurz wie möglich zu halten, ggf. Notreparatur und zügige Entscheidungen treffen. (Das hat Dir dein Anwalt aber sicher auch erklärt)

Da ich den Wagen verkaufen möchte, meinte mein Anwalt, dass ich den Nutzungsausfall nur bis zur Gutachtenerstellung geltend machen könne. Würde ich den Wagen reparieren lassen, könnte ich mit einem Nachweis (Rechnung) den Nutzungsausfall bis zur Reperatur geltend machen. Letzteres ist nicht mein aktuelles Ziel. Sollte sich jedoch kein Käufer finden, werde ich den Wagen reparieren lassen und dann den restlichen Nutzungsausfall geltend machen bzw. dies versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Zitat:

zu 1) Nein, ist kein Totalschaden!

Reperaturkosten inkl. MwSt.: ca. 9000€

 

Reperaturkosten ohne MwSt.: ca. 7500€

 

Höchstgebot für den Wagen aktuell: 12.500€

Mit Höchstgebot meinst Du bestimmt den Restwert, wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert? Nur am Verhältnis dieser beiden Werte zu den Reparaturkosten läßt sich das Ergebnis wirtschaftlicher Totalschden ja oder nein festmachen.

Höchstgebot ist das Gebot von einem Autohaus, welches den Wagen ankaufen möchte. Das ist auch gleichzeitig der Restwert, das stimmt.

Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 21.500€

Reperatur 7.500€ ohne MwSt. bzw. 9.000€ inkl. MwSt.

Restwert 12.500€ (leider ist der Bieter nur bis zum 27.02. an sein Gebot gebunden)

Ach so liegt der Hase, ja in dem Fall ist ein Anwalt schon i.O..

Gut, die 35,- Verwahrnung ist schon o.k., das ist sie strafrechliche Seite des Vorfalles.

 

Hatte vor ein paar Jahren einen Fall in der Familie, meine Tochter wurde in einer Parkgarage (sie stand in der Fahrspur und hielt nach einem Parkplatz Ausschau) von einer anderen Frau angefahren, die aus einer Parkbucht fuhr.

Die Frau gab vor Ort zu zu, dass sie Schuld hat und bat Polizei nicht zu rufen, was meine Tochter auch nicht machte (hatte noch nicht so lange den FS).

Habe dann im Namen meiner Tochter bei der Gegnervers. Schadenersatzansprüche lt. KVA (ca. 750,-) gestellt, die Freigabe wurde dadurch verzögert, dass Verursacher keine Schadenmeldung gemacht hat.

Zwischenzeitlich rief der Mann an (ein Spinner) und wollte meine Tochter dazu bewegen, 50% aus eigener Tasche zu bezahlen, habe ihn dann ausgelacht, weil die Sachlage eindeutig war. Angeblich soll meine Tochter viel zu schnell und ohne Licht gefahren sein (sie fährt auch am Tage mit Licht und immer schön piano)

Nachdem er dann wohl doch eine Schadenmeldung gemacht hat, wurde der Schaden meiner Tochter zu 100% übernommen.

 

Nun stellte er aber seinerseits Schadenersatzansprüche bei der Vers. meiner Tochter, worauf meine Tochter die Sachlage ihrer Vers. gemeldet hat und diese die Schadenersatzforderung des Gegners ablehnte.

Der Gegener hatte dann per Anwalt geklagt, naja, der Richter hat von den Schaden beim Gegner (800,-) ihm dann von den geforderten 400,- dann 200,- zugesprochen, d.h., meine Tochter mußte 200,- an ihrer Vers. zurückzahlen, um den SFR nicht zu belasten.

 

Ist aber auch egal, dass ganze war eben auch ein Lerneffekt für meine Tochter, bei nächsten mal läuft eben nichts ohne Polizei und eine Lehrgeld von 200,- ist ja nicht so schlimm.

 

Auf jeden Fall hat Gegnerversicherung den Schaden meiner Tochter zu 100% übernommen.

 

am 20. Februar 2012 um 12:04

Ich hätte in diesem Fall und vor allem weil es um so viel Geld geht auch einen Anwalt hinzugezogen.

Gruß Gero

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