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Unverschuldeter Unfallschaden.... Wie mit der Versicherung abrechnen?
Hallo zusammen,
mein Nachbar ist mir auf das hintere linke (Fahrerseite) Rad gefahren beim Ausfahren aus der Tiefgarage auf die Fahrstraße auf der ich bereits unterwegs war. Ergebnis ist Lackschaden, Blechschaden, Alufelge kaputt und die Achse hat auch was abbekommen.
Von der DEKRA habe ich mir ein Gutachten erstellen lassen, was mir jetzt folgendes sagt:
Wiederbeschaffungswert: 9.300 €
Restwert: 3.100 €
Reparaturkosten: 6.850 €
Für mich stellt sich die Fragen, welche Möglichkeiten ich denn nun habe mit der Versicherung abzurechnen, denn eine Reparatur scheint sich nicht mehr wirklich zu lohnen. Muss ich das Auto an einen der Resteverwerter im Gutachten verkaufen? Kann ich das Fahrzeug selber verkaufen? Ich möchte mir kein neues Auto unter Zeitdruck aussuchen müssen. Mit wieviel Geld von der Versicherung kann ich rechnen?
Vorerst würde doch sicher ein Reifenwechsel Abhilfe schaffen um Fahrtüchtigkeit herzustellen, nur würden die Reifen ungleichmäßig abgefahren.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. Bisher mußte ich mich mit sowas zum Glück nicht befassen, daher bin ich etwas überfordert, sorry.
Audi A4 Avant, 2.7 TDI, 190 PS, BJ 2010, 172.000km
Beste Antwort im Thema
Es wäre sinnvoll, das mit einem Anwalt zu besprechen. Die gegnerische Versicherung hat auch diese Kosten zu tragen.
Ein Reifenwechsel ändert nichts an der krummen Achse, die das Auto verkehrsunsicher macht. Sowas solltest Du besser sein lassen.
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9 Antworten
Es wäre sinnvoll, das mit einem Anwalt zu besprechen. Die gegnerische Versicherung hat auch diese Kosten zu tragen.
Ein Reifenwechsel ändert nichts an der krummen Achse, die das Auto verkehrsunsicher macht. Sowas solltest Du besser sein lassen.
Auf Nachfrage bei einer Rechtsberatung, hieß es ich müsste abwarten was mir die Versicherung anbietet und in meinem Fall könnte ich den Wagen ruhig reparieren lassen. Es würde sich schließlich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln.
Du allein bestimmst wie es da weitergeht. Es sind mehrere Möglichkeiten und Ansprüche die dir zustehen. Da Du dich damit nicht auskennst, wäre das beim Anwalt in guten Händen.
Zitat:
@DieTunerin schrieb am 1. August 2020 um 19:03:42 Uhr:
Auf Nachfrage bei einer Rechtsberatung, hieß es ich müsste abwarten was mir die Versicherung anbietet
Ich hoffe, das hast du irgendwie missverstanden. Es ist dein Auto, du bestimmst was passiert und wann es passiert.
Zitat:
und in meinem Fall könnte ich den Wagen ruhig reparieren lassen.
Ja.
Zitat:
Es würde sich schließlich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln.
Die Reparatur ist zwar unwirtschaftlich, aber es ist kein Totalschaden.
Du könntest unter bestimmten Umständen sogar reparieren lassen, wenn das rund 12.000 Euro kosten würde.
Zitat:
@DieTunerin schrieb am 1. August 2020 um 15:57:44 Uhr:
Muss ich das Auto an einen der Resteverwerter im Gutachten verkaufen? Kann ich das Fahrzeug selber verkaufen?
Du kannst das Fahrzeug an einen Resteverwerter aus dem Gutachter verkaufen, musst es aber nicht. Du kannst es selber verkaufen oder auch behalten.
Zitat:
Ich möchte mir kein neues Auto unter Zeitdruck aussuchen müssen. Mit wieviel Geld von der Versicherung kann ich rechnen?
Du kannst mit Wiederbeschaffungswert - Restwert rechnen (zzgl Nutzungsausfall, Kostenpauschale). Du kannst das Fahrzeug aber auch reparieren lassen und dann in Ruhe überlegen, ob Du ein anderes Fahrzeug kaufst oder dieses weiterfährst.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Den Wagen nach Gutachten reparieren lassen. Die Versicherung zahlt die vollen Reparaturkosten.
2. Abrechnung auf Totalschadenbasis. Die Versicherung zahlt dir Wiederbeschaffungswert - Restwert, hier also 6200€. Ob du den Wagen dann für 3100€ an den Aufkäufer verkaufst oder nicht kannst du selbst entscheiden.
In beiden Fällen zahlt die Versicherung zusätzlich einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall (der Wagen scheint ja nicht mehr verkehrssicher zu sein) und falls gewünscht einen Rechtsanwalt.
Und damit das alles zügig ohne viel hickhack geht, lässt man das alles einen Anwalt machen und lehnt sich entspannt zurück ... nur meine Meinung + Erfahrung aus bereits 4 unverschuldteten Schäden, den ersten davon habe ich es anfangs alleine versucht, nie wieder...
Zitat:
Du hast zwei Möglichkeiten:
2. Abrechnung auf Totalschadenbasis. Die Versicherung zahlt dir Wiederbeschaffungswert - Restwert, hier also 6200€. Ob du den Wagen dann für 3100€ an den Aufkäufer verkaufst oder nicht kannst du selbst entscheiden.
Zu 2. eine kleine traurige Ergänzung, da es mich gerade erwischt hat: Im Gutachten ist sicherlich wie bei mir der Restwert als Bruttowert enthalten. Die Versicherung zahlt aber nur den Nettowert. Erst wenn man bei einem Händler(!) einen neuen Wagen kauft, kann man auch den Mehrwertsteueranteil von der Versicherung einfordern. Hierfür hat man dann 3 Jahre Zeit. Möchte man also privat einen neuen Wagen kaufen, kann man nur von 8017,-€ als Wiederbeschaffungswert ausgehen und die Versicherung zahlt erst mal auch nur 5345,-€ statt 6200,-€ :-(
Zitat:
@Zabriskie schrieb am 7. August 2020 um 13:42:00 Uhr:
Möchte man also privat einen neuen Wagen kaufen, kann man nur von 8017,-€ als Wiederbeschaffungswert ausgehen und die Versicherung zahlt erst mal auch nur 5345,-€ statt 6200,-€ :-(
In Deinen Ausführungen sind gleich mehrere Fehler.
1. Der WBW eines 10 Jahre altes Auto kann nicht regelbesteuert, allenfalls differenzbesteuert sein.
2. Auch beim Ersatzkauf von Privat darf keine MwSt. einbehalten werden, wenn der Kaufpreis mind. dem WBW entspricht.
Sollte es bei Dir so gelaufen sein wie von Dir geschildert, hast Du entweder keinen oder einen sehr schlechten Anwalt gehabt. Deshalb hat man Dich ordentlich beschissen...