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unverschulteten Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung melden?

Themenstarteram 6. September 2017 um 18:02

Hallo, mir ist heute jemand hinten aufgefahren. Schuldfrage ist eindeutig und ich habe den Schaden der gegnerischen Versicherung gemeldet. Muss ich den Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung mitteilen? Würde das die Sache beschleunigen? Ich bin zwar aus Österreich, aber schätze da wird es keinen Unterschied zu Deutschland geben.

Vielen Dank!

Lg

Beste Antwort im Thema
am 6. September 2017 um 18:08

Wenn die Schuldfrage eindeutig zu 100% beim Unfallgegner liegt, würde ich den Unfall nicht meiner Versicherung melden.

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am 6. September 2017 um 18:08

Wenn die Schuldfrage eindeutig zu 100% beim Unfallgegner liegt, würde ich den Unfall nicht meiner Versicherung melden.

am 6. September 2017 um 18:27

Genauso ist es Herbert, da sich die Versicherung ja nicht mit dem Schadenfall zu befassen hat.

am 6. September 2017 um 18:29

Wie du schreibst, bist du aus Österreich. Da würde ich einfach mal in die eigenen Versicherungsbedingungen sehen, ob da was zu dem Thema steht.

In Deutschland würde ich den Schaden auch nicht meiner Haftpflichtversicherung melden.

am 7. September 2017 um 3:53

Bei ein nicht selbstverschuldeten unfall brauchste das nicht machen. Aber in die akb schauen hilft..

am 7. September 2017 um 10:28

Hat dein Unfallgegner irgendwie Zweifel an seiner alleinigen Schuld geäussert?

Wenn die Schuldfrage auch dem Gegner klar ist, würde ich gar nicht auf die Idee kommen meiner Versicherung irgendwas zu melden.

Denke, dass es in Österreich nicht anders ist.

am 7. September 2017 um 10:45

In Deutschland gilt: Es gibt eine Meldepflicht an die eigene Versicherung für jeden Schaden, der zu einer Leistungspflicht durch die Versicherung führen KANN! Und das ist bei fast jedem Unfall der Fall ... denn Schuld haben ja bekanntlich immer die Anderen ...

Und für die Meldung an die Versicherung gibt es zeitliche Fristen. Von daher: ICH habe bisher (zum Glück selten) immer meine Versicherung kurz angerufen und gesagt:

Hi, liebe Versicherung, Herrn Superlolle ist jemand aus der Hofeinfahrt in die Seite gefahren, als er auf einer vorfahrtberechtigten Straße fuhr. Schuldfrage sieht eindeutig aus ...

Versicherung: Danke, wir haben es kurz notiert.

Und damit war es das ... die werden die Notizen, da nie etwas kam, dann irgendwann gelöscht haben. Kein Hexenwerk ...

am 7. September 2017 um 11:12

Stimmt natürlich, nur wenn melden, dann nicht tel., sondern schriftlich - kurze Mail reicht doch. So kann ich ggfls. auch nachweisen, dass ich gemeldet habe.

Themenstarteram 7. September 2017 um 17:49

Ich habe zur Sicherheit den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Was wäre wenn, der Unfallgegener bei seiner Versicherung keine Meldung macht?

am 8. September 2017 um 5:06

Dauerts länger.

am 8. September 2017 um 7:16

Normalerweise wird in D der Unfallgegner dann von seiner Versicherung angeschrieben, evtl. sogar mehrmals.

Sollte er dann immer noch keine Angaben machen, wird m.W. nach "Aktenlage" entschieden - in deinem Fall dann höchstwahrscheinlich zu deinen Gunsten. Deshalb auch in eigenen Interesse z.B. aussagekräftige Fotos der Unfallsituation machen.

Und ja - es dauert sicher einiges länger als wenn er gleich ein Meldung abgeben und die Alleinschuld eingestehen würde

am 8. September 2017 um 7:29

Zu meiner aktiven Zeit lief das so ab:

Wenn Schaden vom Anspruchsteller, Werkstatt, Zentralruf usw. gemeldet wird bekommt der VN eine Schadenanzeige mit dem Hinweis auf seine vertraglichen Pflichten zugeschickt.

Wenn keine Reaktion erfolgt bekam der VN nach einer Woche die erste Erinnerung.

Wenn wieder keine Reaktion nach 7 Tagen Einschreiben mit Rückschein.

Wenn dieses Einschreiben nicht zugestellt oder abgeholt wurde, bekommt der Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Zustellung.

Bei polizeilicher Aufnahme und schlüssigem Sachvortrag wurde schon mal bei dem Verkehrssachbearbeiter bei der Polizei angerufen um uns den Sachverhalt bestätigen lassen. Auskunft haben wir meistens bekommen, da die meisten Sachbearbeiter ebenfalls bei uns versichert waren.

Dann wurde auch schon mal ohne vorliegende Schadenmeldung des VN gezahlt.

Im Außenverhältnis hieß es natürlich, dass die Versicherung alles verzögert........:mad:

OT: Soll nicht bedeuten, dass ich die heutigen Kürzungsarien der meisten Versicherer für gut heiße.

Themenstarteram 8. September 2017 um 10:28

Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass auf dem Unfallbericht kein Ort und Zeit eingetragen sind. Ich hoffe das wird mir nicht zum Verhängnis. Ich habe zwar ein Foto bei der Unfallaufnahme gemacht, auf dem das gegnerische und ein Teil von meinem Auto zu sehen sind.

am 8. September 2017 um 18:34

Warum rufst du nicht die gegnerische Versicherung an, die werden wissen ob und was der Unfallgegner denen mitgeteilt hat.

am 8. September 2017 um 20:06

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. September 2017 um 20:34:24 Uhr:

Warum rufst du nicht die gegnerische Versicherung an, die werden wissen ob und was der Unfallgegner denen mitgeteilt hat.

Weil es die einzige richtige Lösung ist, aber absolut sinnfrei auf MT kommentiert wird.:)

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