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Unzulässige rückstufung der Schadenfreiheitsklasse da kein Schaden vorhanden ist

Themenstarteram 26. September 2019 um 15:25

Guten Tag,

Ich hoffe ich finde Rat bei euch in der Sache. Folgendes: Im August stand ich mit meinem KFZ an einer Ampel und rollte leider einen halben Meter nach vorne weil ich die Neigung vernachlässigt habe. Also bin ich mit 1 km/h, wenn überhaupt, meinem Vordermann hinten drauf gerollt. Das Auto hat etwas geruckelt, das wars. So, Polizei gerufen, keinen Schaden festgestellt, beide Beteiligten auch keinen Schaden festgestellt, Versicherung schickt Schadensmeldung, ausgefüllt und zugeben das ich es zugebe aber kein Schaden entstanden ist! Es waren jegliche 1-2 Kratzer am Heck des Vordermanns, welche aber unmöglich dadurch passiert sein können da sie auf einer anderen Höhe waren als meine Stoßstangen. Habe das auch so in der Schadensmeldung angegeben das 2 kleine Kratzer schon da waren, aber nicht von den Unfall.

Nun kriege ich einen Brief von der Versicherung in der steht das der Schadenfall reguliert wurde und mit einer Aufwendung von 700€ beglichen wurde, welche ich auch zurück zahlen kann damit ich nicht in die Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft werde.

Daraufhin habe ich dort angerufen und die meinten das die Kratzer zugegeben wurden sind von mir, was nicht stimmt, und das Sie das für angemessen halten weil Sie Fotos davon bekommen haben.

Kann man da noch was drehen ?

Meine Vermutung ist, das der andere Fahrer seine vorhanden Kratzer als den Unfallschaden gemeldet hat und nun bezahlt worden sind. Ich kann leider auch kein Gegenteil beweisen außer das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.

Ich finde das aufjedenfall eine Frechheit und weiß leider nicht weiter da der Mitarbeiter von der Versicherung am Telefon meinte das man da nichts machen kann da das schon bezahlt worden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.

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Da musst Du deine HP-Versicherung verklagen, den Vertrag ohne diesen Schaden weiterzuführen. Wird allerdings schwer werden, einen Anwalt bei dem in Rede stehenden Streitwert des Jahreserhöhungsbetrages x 3,5 von der Sache zu begeistern ...

Da hilft nur verklagen. Viel Spaß und Geduld

Moin!

Warum wurden denn die Versicherung angegeben und informiert, wenn kein Schaden entstanden ist?

Zumal ja doch eine Einigung mit dem Unfallgegner bestand.

Für das nächste Mal: Lernen, wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig!

G

Klare Sache, der Unfallgegner hat etwas reparieren lassen und die Versicherung musste leisten. Bei 700 EUR denke ich mal, Stoßstange lackiert. Für eine neue Stange plus Lackierung reicht der Betrag nicht.

Es wird wegen der erfolgten Reparatur unmöglich werden, im Nachhinein zu beweisen, dass durch dein Auffahren kein Schaden entstanden war. Du wirst zahlen müssen.

Bei dem von Dir geschilderten Sachverhalt,hat der Unfallgegner einen Schadensanspruch bei deiner Versicherung geltend gemacht.Da die Versicherung,ohne eine Erklärung von Dir den Schaden,anscheinend,beglichen hat mußt Du dich jetzt nun mit deiner Versicherung auseinander setzen.

Ob da ein RA Lust bei dem Streitwert hat?

Also diese Versicherung würde ich zum Jahresende, oder möglichen Versicherungsablauf,kündigen!

Kannst aber auch den Schaden zurückkaufen, oder? Könnte man auf jeden Fall mal rechnen.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 26. September 2019 um 18:46:35 Uhr:

Moin!

Warum wurden denn die Versicherung angegeben und informiert, wenn kein Schaden entstanden ist?

Zumal ja doch eine Einigung mit dem Unfallgegner bestand.

Für das nächste Mal: Lernen, wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig!

G

Wie hätte er sich denn deiner Meinung nach richtig verhalten sollen?

Keine Versicherung angeben?

Ein "cleverer" Geschädigter würde dann eben über den Zentralruf gehen.

Mag zwar in diesem Fall einen gewissen Beigeschmack haben, aber prinzipiell ist das Prozedere schon richtig so.

Stell dir mal vor jeder Verursacher dürfte selbst entscheiden ob ein Schaden entstanden ist, wie hoch dieser ist, und ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Der Schädiger ist unstrittig mit seinem Fahrzeug aufgefahren/-gerollt und der Geschädigte hat (nachträglich) einen Schaden bei der Versicherung geltend gemacht.

Die Versicherung war dann offenbar auch der Meinung, dass der Schaden plausibel ist.

liegt dir der Polizeibericht vor?

Völlig normal gelaufen.

Ich lasse auch immer soviel wie möglich reparieren wenn mir so ein Glück widerfährt.

Das ist ganz normal heutzutage.

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 21:03:58 Uhr:

liegt dir der Polizeibericht vor?

Was soll der bringen? Hinter der Stoßstange kann ja auch was kaputt sein, die sind ja keine Gutachter.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. September 2019 um 19:38:20 Uhr:

Zitat:

@hjluecke schrieb am 26. September 2019 um 18:46:35 Uhr:

Moin!

Warum wurden denn die Versicherung angegeben und informiert, wenn kein Schaden entstanden ist?

Zumal ja doch eine Einigung mit dem Unfallgegner bestand.

Für das nächste Mal: Lernen, wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig!

G

Wie hätte er sich denn deiner Meinung nach richtig verhalten sollen?

Keine Versicherung angeben?

Ein "cleverer" Geschädigter würde dann eben über den Zentralruf gehen.

Mag zwar in diesem Fall einen gewissen Beigeschmack haben, aber prinzipiell ist das Prozedere schon richtig so.

Stell dir mal vor jeder Verursacher dürfte selbst entscheiden ob ein Schaden entstanden ist, wie hoch dieser ist, und ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Der Schädiger ist unstrittig mit seinem Fahrzeug aufgefahren/-gerollt und der Geschädigte hat (nachträglich) einen Schaden bei der Versicherung geltend gemacht.

Die Versicherung war dann offenbar auch der Meinung, dass der Schaden plausibel ist.

Bin da völlig bei Dir.

hier mal was zum Lesen:

https://kfz-versicherungen.com/.../

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. September 2019 um 21:13:14 Uhr:

...

Was soll der bringen? Hinter der Stoßstange kann ja auch was kaputt sein, die sind ja keine Gutachter.

Der "Geschädigte" auch nicht! oder liegt ein Gutachten vor?

Hast du irgendeine Schuld anerkannt?

Was hast du deiner Versicherung gemeldet/mitgeteilt?

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 21:41:10 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 26. September 2019 um 21:13:14 Uhr:

...

Was soll der bringen? Hinter der Stoßstange kann ja auch was kaputt sein, die sind ja keine Gutachter.

Der "Geschädigte" auch nicht! oder liegt ein Gutachten vor?

Hast du irgendeine Schuld anerkannt?

Was hast du deiner Versicherung gemeldet/mitgeteilt?

Ist doch völlig wumpe ob der Geschädigte einen KVA, eine Rechnung oder ein Gutachten vorgelegt hat - die Versicherung hat anerkannt und reguliert.

 

Und selbstverständlich hat der TE seine Schuld anerkannt. Er ist draufgerollt, hat das eingestanden und die Polizei hat das aufgenommen.

 

und wenn er sich jetzt das halbe Auto hätte reparieren lassen, dann ist das auch völlig wumpe??

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