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unzulässiges parken im eingeschränkten Halteverbot

Themenstarteram 13. Februar 2017 um 20:47

Hallo Leute,

ich brauche mal ein rat, und zwar habe ich angeblich am 30.01.17 (Mo) im eingeschränkten Halteverbot geparkt haben.

ich war heute an der besagten stelle vom Schreiben da steht ein halteverbotschild mit dem zusatzschild Mi 14-15 uhr.

zu den fakten:

1. ich habe nicht in der Straße geparkt ...habe in mein ganzen leben da noch nie geparkt :D

2. zu der zeit aus dem vorwurf Montag den 30.01.17 war da kein halteverbot

3. wurde im Schreiben hinter dem Nummernschild das "H" für Historisches Fahrzeug mit kulli hinter gekritzelt...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Loser50 schrieb am 14. Februar 2017 um 07:53:06 Uhr:

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 07:44:25 Uhr:

das auto stand dort definitiv nicht... ist es möglich das die vom amt die Straße falsch aufgeschrieben haben?

Du musst das, denke ich, beweisen können. Ansonsten könnte jeder behaupten, er hätte dort nicht geparkt etc.

Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.

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Dann lege Einspruch ein.

Google-Maps link wäre auch nicht schlecht, evtl. übersiehst du ja was.

Gruß Metalhead

Dann fotografier das Schild, schick das Foto der Behörde und frage, was das soll. Fährt außer dir noch jemand das Fahrzeug? Beim ruhenden Verkehr gibt's die Halterhaftung.

Hallo, Dream_Daimler,

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 13. Februar 2017 um 21:47:23 Uhr:

1. ich habe nicht in der Straße geparkt ...habe in mein ganzen leben da noch nie geparkt :D

ob Du dort noch nie geparkt hast, ist relativ wurscht, solange Dein Auto dort stand.

Wenn Du nicht der Falschparker gewesen bist, brauchst Du die Verwarnung nicht zahlen, musst aber damit rechnen, dass Du dann die Kosten für die Halterhaftung zahlen muss.

Was wäre hier billiger?

Zitat:

3. wurde im Schreiben hinter dem Nummernschild das "H" für Historisches Fahrzeug mit kulli hinter gekritzelt...

Gut möglich, dass es im Computersystem der Bußgeldstelle nicht möglich ist, das "H" mit einzufügen.

Hat mit der Rechtmäßigkeit einer Verwarnung aber nichts zu tun.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 6:44

das auto stand dort definitiv nicht... ist es möglich das die vom amt die Straße falsch aufgeschrieben haben?

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 07:44:25 Uhr:

das auto stand dort definitiv nicht... ist es möglich das die vom amt die Straße falsch aufgeschrieben haben?

Du musst das, denke ich, beweisen können. Ansonsten könnte jeder behaupten, er hätte dort nicht geparkt etc.

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 7:09

ja gut aber ist halt schlecht beweisbar außer man wurde in der zeit irgendwo abgelichtet :D

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 7:10

aber da in der besagten str ja mittwochs halteverbot ist und nicht montags frag ik mich wie die dazu kommen ....

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 08:09:40 Uhr:

ja gut aber ist halt schlecht beweisbar außer man wurde in der zeit irgendwo abgelichtet :D

Normalerweise machen die doch auch ein Foto, danach würde ich mal fragen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Loser50 schrieb am 14. Februar 2017 um 07:53:06 Uhr:

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 07:44:25 Uhr:

das auto stand dort definitiv nicht... ist es möglich das die vom amt die Straße falsch aufgeschrieben haben?

Du musst das, denke ich, beweisen können. Ansonsten könnte jeder behaupten, er hätte dort nicht geparkt etc.

Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2017 um 09:08:19 Uhr:

 

Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.

Grau ist alle Theorie.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Februar 2017 um 09:08:19 Uhr:

Seit wann muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Ich denke, in unserem Rechtssystem ist es genau andersherum.

der Beweis ist ja erst einmal die Aussage der Zetteltante. Die man dann entkräften müsste.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 14. Februar 2017 um 15:49:25 Uhr:

sherum.

der Beweis ist ja erst einmal die Aussage der Zetteltante. Die man dann entkräften müsste.

Genauso sieht es aus.

Themenstarteram 14. Februar 2017 um 17:34

egal was die beweisen will fakt is das da montag kein halteverbot ist sondern mittwoch

Zitat:

@Dream_Daimler schrieb am 14. Februar 2017 um 18:34:28 Uhr:

egal was die beweisen will fakt is das da montag kein halteverbot ist sondern mittwoch

Wenn du das nachweisen kannst....

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