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Unzureichende Federvorspannung

BMW 5er E39
Themenstarteram 1. Dezember 2024 um 9:22

Moin, ich habe einen BMW e39 gekauft mit schon eingebautem Gewindefahrwerk, war jetzt bei Dekra und dieser hat mir kein TÜV gegeben wegen ein paar Kleinigkeiten und der Federvorspannung vom Fahrwerk. Ich habe jetzt mal nachgemessen im Gutachten ist erlaubt bis 320mm vorne sowie hinten, habe hinten aber schon 370 und vorne etwa 360. Wie kann das sein? Muss ich echt noch höher schrauben ?

Danke schonmal für die Rückmeldung

10 Antworten

Wie soll gemessen werden, wie hast du gemessen?

Mitte Rad bis unterkante kotflügel

Zitat:

@bmw39 schrieb am 1. Dezember 2024 um 10:22:43 Uhr:

Moin, ich habe einen BMW e39 gekauft mit schon eingebautem Gewindefahrwerk, war jetzt bei Dekra und dieser hat mir kein TÜV gegeben wegen ein paar Kleinigkeiten und der Federvorspannung vom Fahrwerk. Ich habe jetzt mal nachgemessen im Gutachten ist erlaubt bis 320mm vorne sowie hinten, habe hinten aber schon 370 und vorne etwa 360. Wie kann das sein? Muss ich echt noch höher schrauben ?

Danke schonmal für die Rückmeldung

Ich denke, dass Du eher tiefer musst.

Bei 360mm bzw. 370mm hast Du doch einen größeren Abstand von Radmitte bis Unterkante Kotflügel als die geforderten 320mm.

Damit steht Dein Auto doch zu hoch auf den Rädern.

Oder habe ich da einen Denkfehler?

Eben, da die Federn bei 360/370 viel zu locker sitzen, gibts keine Plakette.

Also runterdrehen in der Hoffnung, das beim verschränken alles passt.

Das macht doch keinen Sinn.

 

Wenn du weiter runter drehst sind die Federn doch viel weniger gespannt und erst Recht lose.

Zitat:

@AudiJunge schrieb am 2. Dezember 2024 um 21:22:09 Uhr:

Das macht doch keinen Sinn.

Wenn du weiter runter drehst sind die Federn doch viel weniger gespannt und erst Recht lose.

So habe ich nämlich auch gedacht aber ich meine der Dekra Prüfer war sehr streng da die Feder Spannung gegeben war zwar konnte man die Feder mit Kraft drehen aber nichts hat gewackelt

Stimmt, habe ich dummes Zeug erzählt!!!

Sorry dafür

@AudiJunge

Da bin ich aber mal auf die Einbauanleitung gespannt.

So wie ich das kenne, wird die Feder, wenn sie am Domlagerende heruntergedreht wird mehr gespannt (Vorspannung) und die Federung wird straffer.

Bin eher verwundert, dass 40 bzw. 50mm mehr Länge möglich sind.

Zitat:

@norbert.dahms schrieb am 2. Dezember 2024 um 23:32:36 Uhr:

@AudiJunge

Da bin ich aber mal auf die Einbauanleitung gespannt.

So wie ich das kenne, wird die Feder, wenn sie am Domlagerende heruntergedreht wird mehr gespannt (Vorspannung) und die Federung wird straffer.

Bin eher verwundert, dass 40 bzw. 50mm mehr Länge möglich sind.

Durch die Federvorspannung wird die Federung nicht härter. Die Federung Federt lediglich weiter aus, bzw kommt das Fahrzeug höher.

Eine Feder darf im Entlasteten Zustand nicht herum wackeln, in diesem Fall klingt es für mich so als sei der Prüfer hier etwas überpingelig....

Habe mich da jetzt auch nochmal belesen und sehe das jetzt auch etwas anders.

Da aber das Gewindefahrwerk nicht näher bezeichnet ist, kann ich auch nichts zu der Ausführung sagen. Wundert mich allerdings, dass ein Fahrzeug gekauft wurde, bei dem das Gewindefahrwerk noch nicht eingetragen war bzw. keine ABE hat.

Vielleicht wollte der Prüfer auch nur mal "auf den Busch klopfen" bzw. eine Nachprüfung provozieren?

Sollten die ABE bzw. die Montageanleitung nicht im Auto mitgeführt werden?

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