- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Urteil Knöllchen Horst
Urteil Knöllchen Horst
"Knöllchen-Horst": Rechtmäßige Untersagung der permanenten Überwachung des Verkehrsgeschehens mittels einer Dashcam
http://www.kostenlose-urteile.de/...ittels-einer-Dashcam.news24619.htm
Also ich bin über solch übermotivierte Leute nicht glücklich.
Haltet ihr das was der Mann macht für richtig?
Moorteufelchen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Didi95 schrieb am 30. Juli 2017 um 20:40:28 Uhr:
In gewisser Weise schon richtig. Es fahren Leute auf den Straßen wo man nur den Kopfschütteln kann...
Gestern: mittelspur mit 150kmh rechts frei, vor mir 50m der nächste mit gleichen Tempo. Linke Spur frei. Eine Frau Hupt hinter mir und überholt rechts, während sie mir den vogel zeigt. kA was mit manchen Menschen nicht stimmt.
Rechtsfahrgebot missachtet.
Die größte Peinlichkeit ist für mich, wenn so wie du schreibst, rechts alles frei ist und ich rechts überholt werde.
Ähnliche Themen
125 Antworten
Unglaublich dass man Menschen nichts besseres im Leben zu tun haben!
Ich kann verstehen dass Menschen öfters sauer oder wütend sind, weil andere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos und teils Ordnungswidrig fahren.
Aber sowas geht zu weit...
Ich selbe bin ein Befürworter der dash-kam, aber nur zur eigenen Absicherung (was in DE ja noch schrittig ist).
Aber andere quasi zu verpfeifen .. für Kleinigkeiten..
Also echt.
Hat er nicht auch nen Rettungshubschrauber, bzw. dessen Besatzung, im Einsatz wegen Falschparkens angezeigt ?!
Ist das Urteil dann nur für "Horst" gültig oder nun doch für jeden? Liest sich zum einen auf "Horst" begrenzt, man könne ihm das Filmen untersagen, dann aber auch wieder allgemeingültig.
Falls "Horst" es damit geschafft haben sollte, dass die Dashcam nicht mehr genutzt werden darf... vielen Dank! (= Ironie)
Wie ich eine Dashcam einsetzen würde, das habe ich hier mehrfach beschrieben:
Nur im Falle eines Unfalls, mit geschwärzten Kennzeichen und Gesichtern - was sicherlich im Fall der Fälle reichen würde, denn: Auch wenn der Unfallgegner nicht erkennbar (Gesicht) ist, wie würde er sich rausreden wollen, wenn Unfallgeschehen, Autos (Farbe, Modell, nicht Kennzeichen), Uhrzeit und Ort passen... so ein Video ist quasi nicht fälsch- oder nachstellbar.
Aber wenn natürlich einer hergeht und mittels Videobeweis (Gesicht, Kennzeichen) jeden anzeigt, der das Blinken vergisst, etwas nah auffährt...
Man möge eigene Worte für "Horst" finden...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juli 2017 um 17:00:00 Uhr:
Hat er nicht auch nen Rettungshubschrauber, bzw. dessen Besatzung, im Einsatz wegen Falschparkens angezeigt ?!
Ja, unter anderem.
https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges
Moorteufelchen
Ähm, bei Tante Wiki steht gleich im zweiten Absatz, dass das mit dem Hubschrauber eine DPA-Falschmeldung war.
Das Überwachen anderer Personen in der Öffentlichkeit ist für Privatpersonen eh untersagt; nur offizielle Sicherheitskräfte dürfen das, anlaßbezogen. (bspw. Bildung von Rettungsgassen und die Überwachung der Einhaltung durch Rettungskräfte).
Nicht ohne Grunde wurde erst kürzlich die Entscheidung des EuGH hier im Forum eingestellt, wonach es einer Privatperson nur erlaubt ist, ihren eigenen Grund und Boden zu überwachen; die Aufnahme auch nur 1 cm des öffentlichen Bereiches ist tabu!
Zur Erinnerung:
Rechtssache C-212/13
http://curia.europa.eu/.../document.jsf?...
Leitsatz
Zitat:
Art. 3 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Betrieb eines von einer natürlichen Person an ihrem Einfamilienhaus zum Zweck des Schutzes des Eigentums, der Gesundheit und des Lebens der Besitzer des Hauses angebrachten Kamerasystems, das Videos von Personen auf einer kontinuierlichen Speichervorrichtung wie einer Festplatte aufzeichnet und dabei auch den öffentlichen Raum überwacht, keine Datenverarbeitung darstellt, die im Sinne dieser Bestimmung zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird.
bzw. die damalige Pressemitteilung dazu:
Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung mit einer Überwachungskamera anwendbar, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist
http://curia.europa.eu/.../cp140175de.pdf
Zitat:
Das von einer Kamera aufgezeichnete Bild einer Person fällt somit unter den Begriff der personenbezogenen Daten, da es die Identifikation der betroffenen Person ermöglicht.
[...]
kann eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet, nicht als eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ angesehen werden.
Gut das diesem selbsternannten "Ordnungshüter" ein Riegel vorgeschoben wurde.
Ich würde ihm noch einen Besen in die Hand drücken, dann kann er auf den Gehwegen und Parkplätzen für Ordnung sorgen.
Aber mit Kameraüberwachung, um zu sehen ob er seine Arbeit auch ordentlich macht.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 30. Juli 2017 um 18:20:26 Uhr:
Ähm, bei Tante Wiki steht gleich im zweiten Absatz, dass das mit dem Hubschrauber eine DPA-Falschmeldung war.
Ja, hast recht.
Bei dem was er alles angezeigt hat kann man schnell den Überblick verlieren.
Ich dachte mit meiner Korrektur wäre es getan.
Also er hat den Hubschrauber nicht wegen Falschparken angezeigt.
Moorteufelchen
Zitat:
@SS. schrieb am 30. Juli 2017 um 18:53:16 Uhr:
Gut das diesem selbsternannten "Ordnungshüter" ein Riegel vorgeschoben wurde.
Ich würde ihm noch einen Besen in die Hand drücken, dann kann er auf den Gehwegen und Parkplätzen für Ordnung sorgen.
Aber mit Kameraüberwachung, um zu sehen ob er seine Arbeit auch ordentlich macht.
Solange Horst seine Arbeit wirklich Leute aus dem Verkehr zieht die früher oder später schwere Unfälle verursachen habe ich nichts gegen Horst.
Aber das ist ja nicht erwünscht, es muss ja erst Tote, Verletzte oder Sachschaden geben, alle wollen ja Arbeit haben und Geld verdienen.
Ach du Sche..., bist du es, Horst!?
Mir reicht schon der Mist, den der eigene Außenienst verzapft. Da brauche ich nicht noch das Geschrubbel von Amateuren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Juli 2017 um 19:53:19 Uhr:
Solange Horst seine Arbeit wirklich Leute aus dem Verkehr zieht die früher oder später schwere Unfälle verursachen habe ich nichts gegen Horst.
Sorry; Privat"polizei" hat es nicht bei uns, auch nicht in der EU insgesamt.
Die Sorge versteh' ich wohl, aber Privatjustiz ist und bleibt für alle Privaten innerhalb der ganzen EU untersagt!
Stattdessen empfehle ich ordentliche Steuerzahlung, damit der Staat auch das leisten kann, was er leisten soll; denn ohne Kohle ist nämlich auch da nix los.
Wer keine Steuern zahlen möchte, darf gerne nach Amerika auswandern, wo er für privaten Schutz aber u. U. ordentlich zahlen darf.
Hallo, einsdreivier,
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 30. Juli 2017 um 17:04:02 Uhr:
Ist das Urteil dann nur für "Horst" gültig oder nun doch für jeden? Liest sich zum einen auf "Horst" begrenzt, man könne ihm das Filmen untersagen, dann aber auch wieder allgemeingültig.
es wird vermutlich immer auf den Einzelfall ankommen.
Wenn ich mich nicht irre, hat das VG Ansbach vor einiger Zeit einem anderen übereifrigen Anzeigeerstatter ebenfalls das Filmen solcher Owis untersagt und sogar die Dashcam eingezogen.
Es ist wie bei so vielem: Wird etwas mit Sinn und Verstand eingesetzt, hat niemand etwas dagegen. Übertreiben einige, kann es sein, dass wegen diesen wenigen das Filmen irgendwann verboten wird.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@SS. schrieb am 30. Juli 2017 um 19:56:48 Uhr:
Ach du Sche..., bist du es, Horst!?
Nein,, ich bin nicht Horst, aber ich gebe zu, mein Post war sehr provokativ geschrieben, um ihn zu verstehen muss man mich kennen.
Was meine ich ?
Notorischen Arschlöchern auf der Straße wissen es, solange sie nicht wirklich , ja sie wissen, sie müssen erst Menschen töten, bevor man ihnen die Schranke setzen kann. Einfache Videoaufnahmen von Horst fürchten sie nicht.
Aber ich glaube daran, das wenn sie Angst vor den Filmchen von Horst haben müssten, würden sie ihre Fahrweise ändern. Weniger Tote, weniger Verletzte, weniger Sachschaden, ....weniger Stress auf der Straße.