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US-GTI Teilenummern gesucht

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 15:38

Ich hab mal ne Frage an alle die bei einem VW-Händler arbeiten und Teilenummern raussuchen können

Ich suche vom US-GTI die Teilenummern für die vordere Stoßstange inkl. Seitenmakierungsleuchten und den Nummernschildhalter fürs Kennzeichen im US-Format

Bin auch am überlegen wenn ich ein kleines Kennzeichen eingetragen bekomme ob ich meine Kennzeichenausparung hinten verkleinern lasse aber im Orginaldesign

Hier mal ein paar Bilder

2010-volkswagen-gti-mkvi-us-version-black-front-side-view-800x533
2010-volkswagen-gti-mkvi-us-version-kleines-kennzeichen
2010-volkswagen-gti-mkvi-us-version-white-rear-side-view-800x533
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21 Antworten

Du weißt aber schon, dass wir das Jahr 2009 schreiben ?

Kleines Kennzeichen am Golf kannst du vergessen, es sei denn du wohnst in einem kleinem Zulassungsbezirk, wo dieses als Einzeiliges möglich ist und dort die kurzen Nummern nicht für Amis und Mopeds reserviert werden.

Selbst wenn es sich um ein Importfahrzeug handelt, so kommst du mit Sicherheit nicht um die 10-20% Regelung rum.

2 Zeilig kannst du dir auch abschminken, genauso wie die "125er" Kennzeichen vom Trecker.

5K0 807 217 M- mit scheinwerferreinigungsanlage und parklenkassistent

5k0 807 217 K- scheinwerferreinigungsanlage

Kennzeichenhalter kurz: 5k0 807 287 C/E

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 16:47

O-Ton meiner Zulassungsstelle: Uns ist das egal solang das in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Also es eine Grundlage für das Sonderformat gibt.

Achja ich weis das wir im Jahr 2009 sind;)

Und wenn du dich richtig informiert hättest weist du das es 125er/Traktorkennzeichen in Ausnahmefällen gibt.

Ich weis das es schwierig ist, aber halt auch nicht unmöglich;)

Und zum Thema 2-zeilig: Es gibt auch sticknormale Euro-Kennzeichen im 2-zeiligen Format(siehe Jeeps oder Motorräder)

Klar das ich ein kleines Kennzeichen haben möchte. So ein Kuchenblech kommt mir natürlich nicht dran.

Und wenn du richtig gelesen hättest, dann habe ich geschrieben das es drauf ankommt ob ich es eingetragen bekomme:D

Ich bin mir der ganzen Sache schon bewusst. Außerdem geht es mir hauptsächlich um die vordere Stoßstange und die Seitenmakierungsleuchten.

Das mit den Kennzeichen wäre halt schön. Und du weist das die Hoffung zuletzt stirbt:D

Das Kennzeichen was ich reserviert habe hat 2 Buchstaben für den Kreis...dann 2 Buchstaben und 3 Zahlen

Außerdem will ich hier die Teilenummern wissen und keine Diskussion über Formate

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von Marcopolo81

5K0 807 217 M- mit scheinwerferreinigungsanlage und parklenkassistent

5k0 807 217 K- scheinwerferreinigungsanlage

Kennzeichenhalter kurz: 5k0 807 287 C/E

Danke danke

Sind die Teilenummern denn mit der Einparkhilfe? Denn das US-Modell gibts ja auch ohne Einparkhilfe

Bräuchte dann bitte noch die Teilenummern für die SML inkl der Stecker

Scheint nur die beiden zu geben. Ich mach gleich mal ein paar screenshots und schick sie dir per pm

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von Marcopolo81

Scheint nur die beiden zu geben. Ich mach gleich mal ein paar screenshots und schick sie dir per pm

Danke:-)

Ok, es soll darüber jetzt auch keine Diskusion entstehen, denn die gab es schon zuhauf mit dem Ergebniss, dass es nicht mehr möglich ist.

Wenn du es schafst mit dem Eintrag, dann höchstens bei einem Ing. kurz vor der Rente ;)

2 Zeilig und/oder Engschrift gibt es auf Ausnahme, welche die andere Stoßstange aber nicht erfüllt.

Sollte eh nur ein Tip sein, bevor du dir sinnlos Teile bestellst

am 18. Oktober 2009 um 19:10

Hallo UHXX1234,

Du hast in Deinem Dateianhang einmal ein Bild von einem weißen US-GTI mit normaler Kennzeichenaussparung am hinteren Stoßfänger und dann nochmal den gleichen mit einer kurzen Aussparung. Wo hast Du denn das zweite Bild her? Gibt es jetzt eine solche US-Version für den hinteren Stoßfänger?

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 19:24

Zitat:

Original geschrieben von golfdezent

Hallo UHXX1234,

Du hast in Deinem Dateianhang einmal ein Bild von einem weißen US-GTI mit normaler Kennzeichenaussparung am hinteren Stoßfänger und dann nochmal den gleichen mit einer kurzen Aussparung. Wo hast Du denn das zweite Bild her? Gibt es jetzt eine solche US-Version für den hinteren Stoßfänger?

Mein Name ist Ronny oder hier auch als Sennini bekannt:D

Das Bild mit der kurzen Aussparung hab ich selber gemacht. Einfach mit Paint. VW bietet so eine Stoßstange leider nicht an.

Bin am überlegen ob ich meine so umbauen lasse;)

Themenstarteram 18. Oktober 2009 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Ok, es soll darüber jetzt auch keine Diskusion entstehen, denn die gab es schon zuhauf mit dem Ergebniss, dass es nicht mehr möglich ist.

Wenn du es schafst mit dem Eintrag, dann höchstens bei einem Ing. kurz vor der Rente ;)

2 Zeilig und/oder Engschrift gibt es auf Ausnahme, welche die andere Stoßstange aber nicht erfüllt.

Sollte eh nur ein Tip sein, bevor du dir sinnlos Teile bestellst

Ja ich hab das ja auch nicht böse gemeint

Ich lasse die Teile erst umbauen bzw bestell sie wenn ich 100% sicher sein kann das es auch klappt

Bin ja auch nicht auf den Kopf gefallen:D

Ich hab schon mit dem Ing. gesprochen und der hat gesagt das es kein Problem ist ein bauart bedingtes kurzes Kennzeichen einzutragen. Der ist übrigens noch locker 15-20 Jahre von seiner Rente entfernt.

Ok, das wäre ja klasse.

Bei uns droht den Prüfern ein Bußgeld bis zu 6000Euro und die fristlose Kündigung.

Selbst bei Oldtimern und Importamis werden Umbauten gefordert.

Selbst wenn es beim Importeur nach der Erstabnahme ( dort zulässig ) eingetragen ist, so kann die Zulassungsstelle dieses verweigern :(

Dennoch viel Erfolg !!!

am 7. November 2009 um 7:38

Also soviel zum Thema...geht nicht :)

mal auf mein hinteres Nummernschild schauen....

Und es ist auch ein US GTI....kostet beim Ummelden aber nen 50er extra beim STVA...wegen Sondergenehmigung....

Gruß Thomas

http://www.abload.de/img/cimg3487v6op.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Thoson97

Also soviel zum Thema...geht nicht :)

mal auf mein hinteres Nummernschild schauen....

Und es ist auch ein US GTI....kostet beim Ummelden aber nen 50er extra beim STVA...wegen Sondergenehmigung....

Gruß Thomas

http://www.abload.de/img/cimg3487v6op.jpg

Wer lesen kann, der ist hier klar im Vorteil !

Es geht um einen ! nachträglichen ! Umbau eines GOLF 6 von EU auf US und um die Regelungen in 2009.

Ich kann dir auch etliche Bilder von alten Kisten zeigen, wo das noch ging....

Themenstarteram 7. November 2009 um 9:38

Naja es ist ein Versuch wert....entweder er trägt es mir ein oder nicht;)

Wenn nicht dann gehts halt nicht:) Will ja auch nicht das jemand seinen Job verliert;)

Ich habe mal das allwissende Google befragt und folgende Dinge nochmal herrausgefunden:

Aktuell ist die "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" gültig..hier der Link zur FVZ §10

Im § 10 Absatz 2 steht geschrieben(hab den wichtigen Teil hervorgehoben)

(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.

Wenn man dann in der Anlage 4 weiter nachschaut steht im Abschnitt 1c geschrieben das:

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen

Hier liegt dann schon wie mehrfach erwähnt der Knackpunkt:rolleyes:

Ich bin grad noch am googeln ob und unter welchen Vorraussetzungen eine Eintragung erfolgen kann. Mal schaun wo ich die Gesetze hierfür finde:D

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