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US-Import in Schweiz Mwst zurückverlangen?

Themenstarteram 1. März 2008 um 8:49

Hallo zusammen

Ich habe schon viel gelesen, dass z.B. Importe wegen Zoll und Mwst günstiger sind in Rotterdam als via Bremerhaven.

Jedoch möchte ich das Auto dann in die Schweiz fahren um es dort Anzumelden.

Ich habe schon einige Homepages durchgeschaut, auch die Offiziellen, mein Import Ratgeber Buch angeschaut, aber konnte nirgens eine Antwort auf meine Frage finden.

Wenn ich das Auto in den USA kaufe (Tax-Zahle), zur Speditionsfirma fahre und diese ihn dann nach Europa schiffen, dort durch den Zoll, fahrt in die Schweiz und dort wieder durch den Zoll.

Muss ich jetzt die Mwst in den USA, Holland und der Schweiz zahlen oder bekomme ich in Holland die Mwst der USA zurück und in der Schweiz die Mwst von Holland.

Oder muss ich in Holland gar nichts zahlen da ich ihn ja eh in die Schweiz fahre und gar nie in Holland benötige?

Vielen Dank für eure Antworten

Lucien

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31 Antworten
am 1. März 2008 um 10:51

In den USA musst du keine Steuer bezahlen aber das ist sowieso nicht viel dort (ca 6%) und die Angebote verstehen sich meistens auch Netto plus Tax.

Schweiz ist nicht EU das heisst du kannst das Auto mit T1 Papieren Zoll und Steuerfrei ausführen und musst nur in der Schweiz Zölle und Steuern bezahlen.

P.S. Rotterdam ist nur günstiger wenn das Auto älter als 30 Jahre ist.

Themenstarteram 1. März 2008 um 10:59

Hallo Syntax

Danke für deine Antwort

Ah ne das Auto ist nicht älter als 30 Jahre, jedoch wäre Rotterdam besser zum erreichen, könnte nach Amsterdam fliegen und von dort mit dem Zug innerhalb von 1h dort sein, mit Bremerhaven wäre das etwas komplizierter IMO...

T1 meist du die Warenverkehrsbescheinigung oder?

Hast du bereits Erfahrungen mit Selbstimporten gemacht? Könntest du mir da evt ein paar Tipps geben?

am 1. März 2008 um 11:33

T1 = Versandverfahren.

EUR.1 = Warenverkehrsbescheinigung (Warenursprung und Präferenzen)

Ein T1 benötigst du, wenn z.B. Nichtgemeinschaftsware nicht in der EU bleiben soll - wie es in deinem Fall der Fall ist.

Im Versandverfahren kannst du Waren unverzollt befördern. Es kommen keine Einfuhrabgaben auf dich zu. Es wird allerdings eine Sicherheit verlangt i.H. der eventuell anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer). Diese bekommst du nach ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens selbstverständlich im Rahmen der Erstattung wieder.

Einfach zum Zollamt fahren und sagen du möchtest ein T1 bis zur Schweiz, die machen dies dann dort für dich.

Weitere Informationen kannst du auch www.zoll.de entnehmen oder mich einfach anschreiben bzw. hier posten.

 

Eine EUR.1 gibt es mit der USA nicht. Die EG hat kein Abkommen mit der USA abgeschlossen .Wie das mit der Schweiz und USA aussieht kann ich nicht sagen.

Weitere Informationen kannst du auch www.zoll.de entnehmen oder mich einfach anschreiben bzw. hier posten.

Themenstarteram 1. März 2008 um 12:01

Ja werde mal beim Strassenverkehrsamt anfragen.

Dieses T1 gilt auch für Holland oder lediglich Deutschland?

Also auf dem Hafen ins Zollamt gehen oder kann ich das auch schon vorher beantragen?

Wie kommt man eigentlich an ein EUR1 Formular wenn man das Auto in den USA kauft?

Zitat:

Original geschrieben von LXLucien

Ja werde mal beim Strassenverkehrsamt anfragen.

Dieses T1 gilt auch für Holland oder lediglich Deutschland?

Also auf dem Hafen ins Zollamt gehen oder kann ich das auch schon vorher beantragen?

Wie kommt man eigentlich an ein EUR1 Formular wenn man das Auto in den USA kauft?

Am T1 Verfahren, NCTS, sind alle europäischen Länder angeschlossen. Die Sicherheit ist bar zu leisten oder Einzelbürgschaft von einer Bank, weitere Variante T1 wird von Spedition erstellt da diese Dauerbürgschaftenn haben da wird der Spediteur aber auch den Transport übernehmen wollen, das Verfahren kann erst beantragt werden wenn das Fahrzeug vor Ort ist, um eine Einzelbürgschaft kannst Du dich bei deiner örtlichen Zollstelle kümmern.

als Alternative, wenn das Fahrzeug im Container kommt, die Frachtpapiere direkt auf die Schweiz aufmachen dann geht der Container ohne extra T1 in einem vereinfachten Verfahren mit der Bahn.

eine EUR.1 gibt es nur wenn das Fahrzeug seinen Ursprung in der Schweiz oder Europa hatte, der Ursprung muss nachgewiesen werden durch eine Lieferrantenerklärung des Herstellers.

am 1. März 2008 um 12:36

Also das T1 und die EUR.1 hat nichts mit dem Straßenverkehrsamt zu tun (zumindest in Deutschland nicht). Der Zoll ist hier zuständig. Wie das mit dem Kennzeichen etc. aussieht, kann ich dir leider nicht sagen.

Das T1 gilt für das gesamte Zollgebiet der Gemeinschaft, also auch für die Niederlande.

Genau. Beim Hafen zum Zollamt gehen.

Vorher kannst du es nicht beantragen, da die Nämlichkeit (in diesem Fall die Fahrgestellnr.) gesichert werden muss.

Du darfst aber nicht vergessen, genug Bargeld mitzunehmen, weil du Sicherheit in Höhe der anfallenden Einfuhrabgaben zu entrichten hast.

Du solltest in Erwägung ziehen, dass du den Transport und Zoll lieber über eine Spedition laufen lässt.

Ein EUR.1 Formular gibt es für die USA nicht. Die EG hat kein Abkommen mit der USA abgeschlossen.

Weitere Informationen kannst du auch www.zoll.de entnehmen.

Themenstarteram 1. März 2008 um 12:50

Hallo zusammen

Danke für die Antworten

Damit sind meine Fragen geklärt :)

Ja es wäre bequemer mit einer Spedition, ich werde mal einige Kostenvoranschläge einholen und schauen wie viel das mehr kostet, denn Port-to-Port gibt es bereits ab 1000$ und das ist wirklich sehr günstig!

Und ausserdem macht es das ganze ein bisschen cooler wenn man sein Auto im Hafen abholen kann und es nach Hause fahren kann... okey anstrengender aber dafür auch günstiger und ein Erlebnis (+ man weiss fürs nächste mal genau wies abläuft)

Schönes Weekend noch

am 1. März 2008 um 13:18

Was du nicht vergessen darfst:

Das T1 muss innerhalb der gesetzten Frist beendet werden. Ansonsten gibt es die Sicherheit nicht wieder.

Auch dir ein schönes Wochenende ;)

Themenstarteram 1. März 2008 um 13:22

Also wie meinst du das?

Wenn ich in Rotterdam beim Zollamt ein T1 verlange sagen sie z.B. es ist 2 Tage gültig, dann muss ich in 2 Tagen in der Schweiz sein?

Das sollte kein Problem sein eigentlich ausser es passiert was!

Aber danke :) Sonst noch irgendwelche Tipps oder Dinge auf die ich achten soll?

am 1. März 2008 um 13:31

Ich denke mal eine so kurze Frist werden sie dir mit Sicherheit nicht geben :p

Aber in der gesetzten Frist musst du in der Schweiz sein und das T1 dort beim Zoll beenden.

Zudem kannst du dir noch eine Versandanmeldung in Papierform besorgen und schonmal ausfüllen ;)

Themenstarteram 1. März 2008 um 13:44

Also meinst du das T1?

Ja und wo krieg ich das her? :) kannst du es mir per mail schreiben? l(punkt)schranz(at)hispeed(punkt)ch

dankeschön :)

Wenn ich mich mal recht erinnere

T1 von einem EG land in ein Nicht EG Land, oder andersherum.

USA ist ein Nicht EG land. Schweiz ist ein Nicht EG Land.

Carnet TIR wurde in diesem Fall das richtige sein.

Nachste Frage. Hat das Auto Nummernschilder???? Um es auif eigener Achse zu bewegen. oder Hast du einen Anhanger.

Ich glaube es ist einfacher das Fahrzeug direct von USA in die Schweiz zu liefern.

Dann kannst du Dir dein Auto bei einer Spedition in Basel Abhohlen.

Rudiger

@rüdiger

trust us, @urug and me.

dem english nicht unbedingt, aber der Rest ist unser job.

die Überführung auf eigener Achse ist mit Kurzzeitkennzeichen möglich, gültig 5 Tage, Fahrzeug muss Verkehrssicher sein, TÜV nicht notwendig, die Kurzzeitkennzeichen haben die "Rote Nummer" ersetzt.

Themenstarteram 1. März 2008 um 21:07

Ja es wäre eben einfacher, aber halt weniger aufregend =)

Das mit dem Schild ist kein Problem, man kann hier eines kaufen für 24-72h und kostet ca 70€ und noch etwa 20€ Versicherung für diese Zeit!

Na gut ob es jetzt T1 oder Carnat TIR ist, muss beides dort beim Zollamt abgeholt werden? Solange nix im Voraus gedruckt werden muss oder so, ist es eigentlich egal, man muss einfach alle Dokumente mit sich rumtragen...

Aber wie gesagt, habe jetzt einige Kostenvoranschläge abgeschickt um zu vergleichen, was der Unterschied ist zwischen Rotterdam und dem Zollfreilager in der Schweiz (ab dort übernimmt dann die Garage den Rest)

Je nach dem bei welcher Garage ich das Auto in den USA kaufe (wird wohl eine Ford Garage sein), können sie das Auto gleich von Garage zu Garage transportieren, dann habe ich nix damit zu tun :)

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