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US Import mit Verzollung in NL.

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 11:17

Hallo,

hat jemand schonmal einen oldie aus den Staaten geholt der in bremerhaven entladen wurde und den in Holland verzollt?

Habe ein gutes Angebot von der Firma LPLBremerhaven verliegen.

hat jemand schon erfahrungen damit gemacht???

Gruß Holger

Beste Antwort im Thema

Für den Transport nach NL kannst du eine T-1 erstellen (quasi die Verlängerung der Transportstrecke aus dem Drittland), die den Transport für nichtverzollte Waren innerhalb der EU ermöglicht. Beim Zollamt in NL kann dann die entsprechende Verzollung durchgeführt werden.

Das niederländische Recht ist nicht anders, sondern die entsprechende Auslegung des zuständigen HS Codes ist deutlich liberaler. Diesen gibt es auch in Deutschland wo du dann 7% EUST zahlen würdest. Die Behörden sind in der Auslegung des Paragraphen allerdings wesentlich strikter. Aus diesem Grund werden die Fahrzeuge über 30 Jahre i. d. R. über NL direkt importiert oder wahlweise im besagten Prozedere abgefertigt. Die EU ist schließlich eine Zollunion was bedeutet, dass die im jeweiligen Mitgliedsland getätigten Abfertigungen für den freien Verkehr eben auch EU weit Gültigkeit besitzt.

Nur weil du es also nicht kennst, heißt es nicht, dass es das nicht gibt. Da ich in der Fahrzeug-Logistik arbeite darf ich behaupten mich da sehr gut auszukennen.

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Ähemm...glaubst Du wirklich irgendjemand hier wird bestätigen schon mal Steuerhinterziehung begangen zu haben??? Nichts anderes ist das nämlich.....wenn Du in NL verzollen willst (was bei Oldies ja durchaus Sinn macht) dann muss er auch in NL in die EU eingeführt werden!

 

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 13:50

Ok.

Hat denn schon jemand erfahrung mit der frima LPL an sich?

Hallo,

Steuerhinterziehung??? Sorry, aber das ist Quatsch. Die EU als solches ist sicherlich ein Begriff oder? Du kannst das finale Zollhandling in dem EU Land durchführen wo du es möchtest. Danach, wenn alle Abgaben entrichtet wurden, hat die Ware Gemeinschaftscharakter und kann frei in der EU bewegt werden. Du erhälst in diesem Beispiel halt andere Zollnachweise als in Deutschland, aber das ist auch schon alles.

 

@Kratos: Na dann mach mal Du Schlauberger: Fakt ist dass Du entweder im Land verzollst/ versteuerst in dem die Ware erstmalig EU- Grenzen überschreitet - also dem Entladehafen - oder wahlweise an Deinem Wohnort.

Weiterer Fakt ist dass NL ABWEICHEND vom deutschen Recht bei Oldies nur 6% Zoll und EuSt nimmt....und Du glaubst jetzt ernsthaft Du kannst in D entladen und dann unter Hinweis auf die holländische Regelung hier auch nur die 6% zahlen??? Dann glaubst Du sicher auch dass Zitronenfalter Zitronen falten......MannMannMann.......sei froh dass BIS JETZT die Möglichkeit über Rotterdam zu importieren noch funktioniert und informiere Dich nächstens bevor Du hier andere Aussagen als "Quatsch" bezeichnest!

 

Ich habe einen Oldtimer importiert .

der wurde in Rotterdam entladen , ich habe alles vor Ort in BAR bezahlt

und bin nach Hause gefahren , das wars dann , habe in aller Ruhe mit der Resto angefangen.

Für den Transport nach NL kannst du eine T-1 erstellen (quasi die Verlängerung der Transportstrecke aus dem Drittland), die den Transport für nichtverzollte Waren innerhalb der EU ermöglicht. Beim Zollamt in NL kann dann die entsprechende Verzollung durchgeführt werden.

Das niederländische Recht ist nicht anders, sondern die entsprechende Auslegung des zuständigen HS Codes ist deutlich liberaler. Diesen gibt es auch in Deutschland wo du dann 7% EUST zahlen würdest. Die Behörden sind in der Auslegung des Paragraphen allerdings wesentlich strikter. Aus diesem Grund werden die Fahrzeuge über 30 Jahre i. d. R. über NL direkt importiert oder wahlweise im besagten Prozedere abgefertigt. Die EU ist schließlich eine Zollunion was bedeutet, dass die im jeweiligen Mitgliedsland getätigten Abfertigungen für den freien Verkehr eben auch EU weit Gültigkeit besitzt.

Nur weil du es also nicht kennst, heißt es nicht, dass es das nicht gibt. Da ich in der Fahrzeug-Logistik arbeite darf ich behaupten mich da sehr gut auszukennen.

Endlich mal jemand der sich (auch) auskennt... :)

Zitat:

Da ich in der Fahrzeug-Logistik arbeite darf ich behaupten mich da sehr gut auszukennen.

Ähm, warum fragst Du dann? Dann bist Du doch der Wissende. :confused:

Wenn das so ohne weiteres möglich wäre, hätten das doch bestimmt schon viele gemacht. Ich habe von sowas aber noch nie gehört (Was natürlich nicht heißt, daß es das nicht gibt). Und hier im Forum gibt es viele, die schon selber importiert haben (incl. mir selber).

Der Haken dabei wird sicher der kostspielige Zolltransit in das Land sein, in dem die Fracht angelandet werden soll. Es entstehen wiederum Lade- und entladegebühren sowie Transportkosten, die die Ersparnis bei einem 6-8000 Dollar teurem Oldtimer - in dieser Preisregion liegen wohl die meisten Wagen - einfach auffrißt. Falls das wirklich geht, würde das wohl nur bei Wagen jenseits der 35.000 Dollar Sinn machen und zu einer Ersparnis führen.

Zollrechtlich ist das möglich! Ist auch legal!

Ob es sich lohnt, mal ne Beispielrechnung

Zollwert also Fahrzeugwert plus Fracht 10.000 US $ sind aktuell ca 7400 € macht 2286,60 € an Abgaben in Deutschland, der Zollwert in Holland ist der gleiche macht dort an Abgaben 444€, soviel ich weiss ist der Ermässigte Steuersatz welcher anfällt 6%. Die Abfertigung und Transport vom Deutschen Hafen nach Holland scätze ich mal auf 600 €, der TE der ja ein Angebot hat könnte sich vielleicht dazu äussern, unterm Strich wird wohl was gespart.

Nur warum so kompliziert?

Der Spediteur mach natürlich doppelten Umsatz da man ja zweimal Kontakt mit dem Zoll hat.

Vielleicht sind ja auch die Frachraten und Hafengebühren in Deutschland günstiger.

Man sollte also vor Beauftragung des Transportes alles komplett durchrechen.

Guten Morgen,

@Spechti: Ich hatte ja gar nicht gefragt, musste aber meinen Senf dazugeben als ich die Sache mit der Steuerhinterziehung gelesen habe :-)

@buckdanny99: Richtig, man muss schauen, was am Ende des Tages an Kosten zusammenkommt. Wenn der jeweilige Spediteur eher einen Wagen nach Deutschland bekommt und/oder günstigere Raten für die Destination hat, dann kann sich das lohnen. Das doppelte Handling hält sich in Grenzen, da ja nur die T-1 dazu kommt und die ist nicht teuer. Wenn man den Wagen anliefert, dann kann man das sogar kombinieren.

hallo, dem Krat0s muss ich aus eigener Erfahrung Recht geben. Auto in D eingeführt (kein Oldtimer) in Luxembourg verzollt 15%mwst vs D 19%. Mit T1 ist das möglich und 2 oder 4 wochen lang (weiss nicht mehr) gültig, dann muss es da wo es eingeführt wurde versteuert werden. Man könnte also in jedem beliebigen EU-land das Auto versteuern, müsste nur dort auf das Zollamt. Hab das Auto dann im D beim Händler abgeholt.

Zitat:

Original geschrieben von pontiac ta

Ok.

Hat denn schon jemand erfahrung mit der frima LPL an sich?

mit lpl hatte ich schon mal zu tun, kann nur abraten. hatte dort paar autos, fast jedes war beschädigt.

man hat mir versichert, dass mein nächstes in einem anderen lager ausgepackt wird und wieder das selbe problem. die haben mir beim entladen die ölwanne durchlöchert und wollten von mir geld für die kontainerreinigung. hatte mich beim niederlassungsleiter darüber beschwert, doch so eine arroganz geht gar nicht. hatte nur kosten ( neue ölwanne + deren kosten ) und keiner füllt sich verantwortlich.

Heute rief mich ein Bekannter an.....

er hat ein Problem von dem viele behaupten das es das nicht gibt, von dem ich aber immer sagte das es kommen wird...

Nach Zulassung seines Importes, den er für 6% in R´dam verzollt hat möchte das Finanzamt jetzt gerne die 3% Differenz zur deutschen Summe sowie 19% MwsT auf den GEsamtkurs.

Und ratet mal, der den Streit gewinnen wird.........

Ich hab schon immer gesagt: Ware aus den USA ist 3-Land-Ware unddaher gilt der Zollsatz im End-Verbraucher-Land, nicht der des Import-Landes

Die Niederländer freuen sich über die 6 (jetzt 10) % die in ihrer Kasse landen wenn der trailer durch ihr Ländle rollt

Und das Finanzamt wird da jetzt richtig mir dem dünnen Kamm durch die Zulassungen....und das auf Jahre zurück....

Guten Morgen,

das halte ich für rechtlich ziemlich schwierig. Drittlandsware, die einmal verzollt wurde ist Gemeinschaftsware und darf damit frei in der EU bewegt werden. Ist ja schließlich Sinn dieser Nummer.

Es gibt sicherlich hier und da Sonderregelungen, so gewisse Verbrauchs-/Zusatzsteuer (bspw. in Polen die akcyza), aber eine Nacherhebung der EUSt-Differenz würde ja einer Aberkennung der Importverzollung der anderen Mitgliedsstaaten, hier NL, gleichkommen.

@dagehtshin: Kann es sein, dass du mit den %-Zahlen durcheinander geraten bist oder hat dein Bekannter lediglich falsche Info bekommen? Wäre ja ggf. nicht ganz unwichtig, denn so passt das nicht ganz. Bis 31.12.10 galt in NL für Fzg. ab 30 Jahren 0% Zoll und 6% EUSt. Mal so zwischen Tür und Angel haben die es dann zum 01.01.11 auf 0% Zoll und 19% EUSt korrigiert. „Normale „ PKW ohne Zollpräferenz werden mit 10% Zoll und 19% EUSt versteuert.

Wäre also auch zu klären, ob in einer Nachprüfung, die der Zoll durchaus machen kann, der Status als Oldtimer, bzw. korrekt als Sammlungsstück aberkannt wurde. Möglich bei Hot Rods, Replikas, Fzg. die nicht dem Originalzustand entsprechen, etc. Dann hätten wir hier nämlich „lediglich“ eine Änderung des Zolltarifs samt Zusatzkosten und keine Nacherhebung von Zoll & Steuern nach Verzollung.

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