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US import Pickup mit Wohnkabine

Themenstarteram 28. Januar 2011 um 17:23

Hallo Leute,

habe hier im Forum gelesen, daß beim Import von US-Wohnmobilen hohe Kosten für die

Umbauarbeiten bei Gas und Elektro anfallen.

Um das zu umgehen, habe ich überlegt einen Pickup mit Aufsetztkabine zu kaufen.

Wenn ich den Pickup als PKW oder LKW anmelde, sollte die Einfuhr doch einfacher sein

als das komplette Wohnmobil?

Ist es möglich ein Wohnmobil-Oldtimer (30 Jahre alt) einzuführen ohne Umbauten vorzunehmen?

MfG

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16 Antworten

Die Gasanlage muss auf jeden fall den Deutschen bestimmungen angepasst werden. Elektro musst Du halt schauen wie weit Du mit 110 Volt kommst.

Einmal beim Tuev nachfragen. Freunde von uns haben von vor 6 Monaten einen US Zeltwohnwagen (Coleman Popup) mit nach Deutschland genommen.

Die Gasanlage musste NICHT umgeruestet werden. Wohnwagen ist nun in D zugelassen mit TUEV und mit US Gasanlage.

Bei Wohnkabinen ist es noch entspannter. Da diese nicht zum Fahrzeug gehoeren und als Ladung gelten muss nicht einmal eine Gaspruefung gemacht werden.

Ich hatte in den 90ern eine US Wohnkabine in Deutschland und eine Umruestung oder sogar Gaspruefung war nicht noetig. Das Teil hatte keine eigene Zulassung und war als "Ladung" nur mittels Spanngurten auf der Ladeflaeche.

Ich hatte mit Gas, Wasser und Strom freie Hand.... ;-) TUEV hat die Kabine nie gesehen.

Die 110V lassen sich mit Travo regeln. Kein Problem. Fuer die Stecker gibt es Adapter.

Themenstarteram 29. Januar 2011 um 15:24

Vielen Dank,

wisst ihr wie es mit Feinstaubfiltern, Abgasnormen etc. aussieht, ich denke ich werde ein

Fahrzeug aus den 90ern kaufen?

Und noch eine Frage: kennt ihr eine gute Website für Gebrauchtwagenkauf im Raum Miami?

MfG

am 30. Januar 2011 um 23:07

Du hast nach Feinstaubfilter nachgefragt, also denkst Du an einen Diesel? Du solltest keinen weiteren Gedanken mehr daran verschwenden. Ich habe es mit einem neuen 2500 Chevy-Duramax versucht. Selbst das funktioniert (vielleicht) nur über eine Erstzulassung in den Niederlanden, und mit diesem "Europäischen" Auto kannst Du dann vielleicht eine Zulassung in Deutschland erlangen. Aber vergiss nicht, dass es in vielen Städten die Plaketten gibt. Und einen gebrauchten Diesel zu importieren macht einfach keinen Sinn.

Salut Kurt

Themenstarteram 31. Januar 2011 um 0:01

Hallo Kurt,

danke für deine Info. Ich verstehe allerdings nicht das Problem, bekomme ich gar keine Zulassung für einen gebrauchten Diesel (LKW-Zulassung), oder nur keine Umweltplakette?

MFG

am 31. Januar 2011 um 7:44

Hallo chewbacca,

genau so ist es: Du bekommst keine Zulassung, weil das Fahrzeug den Abgasbestimmungen von 2011 - es ist ja eine Neuzulassung in D - nicht entspricht und nicht entsprechen kann, auch nicht mit irgendwelchen Nachrüstungen. Bei bereits in D zugelassenen Fahrzeugen kann Dir die einmal erteilte Zulassung nicht mehr genommen werden, hier greift das Besitzstandrecht.

Und ein Abgasgutachten anfertigen zu lassen, welches für eine Zulassung in D erforderlich wäre, übersteigt alle Relationen. Das lohnt sich bestenfalls für einen großen Importeur, und auch dann nur für neue Fahrzeuge. Und da diese Fahrzeuge für den dt. Markt nicht so interessant sind, macht das auch kein Importeur. Und genau daran bin ich gescheitert.

Mit einem Benziner hättest Du dieses Problem nicht. Und den könntest Du ja dann auf Gas umrüsten lassen, dann liegst Du mit den Spritkosten in etwa auf dem Niveau eines Diesels. Nur eben die Nm, die stehen Dir bei einem Benziner in dieser Üppigkeit nicht zur Verfügung.

Salut Kurt

Das Abgasgutachten muss auch in den Niederlanden erbracht werden da dies eine Regelung der "Europäischen Gemeinschaft" ist, es muss die Abgasnorm des Jahres der Erstzulassung erbracht werden, für Ältere Fahrzeuge sind für fast alle entsprechende Gutachten vorhanden, müssen halt bezahlt werden.

Wenn an den Kauf eines älteren Fahrzeug gedacht wird vielleicht erst mal hier schauen und dann rechnen ob sich ein Import lohnt.

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 15:04

Vielen Dank Leute!

Folgende Frage bleibt noch offen: Wie sieht es mit einem 30 Jahre alten Fahrzeug aus, wenn ich es als Oldtimer anmelde?

MFG

am 1. Februar 2011 um 16:46

Buckdanny meint ja, dass es möglich ist. Ich glaube das nicht. Ich habe verschiedene Beispiele mit der Zulassung schon durchgespielt. Ich wollte einen entsprechenden 5th-Wheeler importieren, aber die Leute vom TÜV haben nur müde abgewunken. Das BJ ist den TÜVlern egal, entscheidend ist das Datum der Erstzulassung, und zwar in Deutschland. Und hier geht es nach aktueller Gesetzgebung. Bei mir war es speziell die Bremsanlage, die aufgrund einer Gesetzesänderung in 2007, heute nicht mehr zulassungsfähig ist, obwohl sie das vorher war.

Aber frag' doch einfach mal Deinen speziellen Fall beim TÜV ab. Das geht ganz sicher auch per Telefon.

Salut Kurt

am 2. Februar 2011 um 11:05

Nimm mal mit diesen Spezialisten Kontakt auf: http://www.americanct.de/ford-diesel-pickup.html

Ich denke, die können Dir auf jeden Fall weiterhelfen. Gib uns bitte über das Ergebnis Bescheid.

Salut Kurt

Zitat:

Original geschrieben von kugopo

Buckdanny meint ja, dass es möglich ist. Ich glaube das nicht. Salut Kurt

das bezog sich nur auf die Abgasgeschichte!

aber prinzipiell ist es so das bei Fahrzeugen die schon einmal ein Zulassung hatten, auch eine im Ausland, das diese als Erstzulassung anerkannt wird.

bei dem 5th Wheeler war doch bestimmt die elektrische Bremse der Knackpunkt?

am 2. Februar 2011 um 17:29

Ja, stimmt, das waren unter anderen auch die Bremsen.

Zitat:

@Harhir schrieb am 29. Januar 2011 um 07:35:18 Uhr:

Einmal beim Tuev nachfragen. Freunde von uns haben von vor 6 Monaten einen US Zeltwohnwagen (Coleman Popup) mit nach Deutschland genommen.

Die Gasanlage musste NICHT umgeruestet werden. Wohnwagen ist nun in D zugelassen mit TUEV und mit US Gasanlage.

Bei Wohnkabinen ist es noch entspannter. Da diese nicht zum Fahrzeug gehoeren und als Ladung gelten muss nicht einmal eine Gaspruefung gemacht werden.

Ich hatte in den 90ern eine US Wohnkabine in Deutschland und eine Umruestung oder sogar Gaspruefung war nicht noetig. Das Teil hatte keine eigene Zulassung und war als "Ladung" nur mittels Spanngurten auf der Ladeflaeche.

Ich hatte mit Gas, Wasser und Strom freie Hand.... ;-) TUEV hat die Kabine nie gesehen.

Die 110V lassen sich mit Travo regeln. Kein Problem. Fuer die Stecker gibt es Adapter.

hallo möchte mir eine Kabine aus USA auf suzuky-dmax aufgeladen mitnehmen. habe ich ein Problem bei der Abholung von der fähre? (zoll oder mwstr)

der almtaler

Pickups sind LKW und werden daher beim Import aus USA höher besteuert als PKW.

Wie hoch, ist nicht ganz einfach:

http://www.tuev-sued.de/.../verzollung_und_einfuhrsteuer

Wenn aber der US Pickup bei der Einreise eine US Wohnkabine trägt, kann beides zusammen möglicherweise als Wohnmobil versteuert werden und das kann wesentlich günstiger sein.

Umbauauflagen gibt es für jedes Fahrzeug aus USA, da ist der Typ relativ egal. Was die US Gasanlage im Womo oder in der Wohnkabine angeht: Eigentlich muss die den EU Standards entsprechen. Wenn der Prüfer bei der Zulassung nicht dran denkt oder in dem Punkt schludert, hast du erst mal Glück gehabt. Aber irgendwann fliegt das auf, denn du musst ja alle 2 Jahre zur Gasprüfung, jedenfalls, wenn die Wohnkabine keine Ladung ist, weil die Kombination als Wohnmobil zugelassen, versteuert und versichert wird.

Hier findest du die Leute mit US Trucks und Kabinen:

http://www.wohnkabinenforum.de/.../amerikanische-kanadische-kabinen

Bernhard

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