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US Standlicht Blinker

Opel Vectra B
Themenstarteram 21. Februar 2012 um 17:50

Moin moin,

 

hab im Forum nicht dazu gefunde, habe deshalb mal dieses Thema erstellt:

http://www.ebay.de/.../150638657976?...

Was haltet ihr denn davon?

Finde, das es sich eigentlich gut macht....

;) mfg

Beste Antwort im Thema

Blinker sind zum blinken da. Wenn Du rumprollen willst hol Dir Angel Eyes.

Hier in Deutschland rechnet keine Sau damir das das Standlichter sind und kein Blinksignal. Abgesehen davon steht in der Auktion nirgends etwas von einer ABE, sondern Einzelabnahme die Du garantiert nicht bekommen wirst. Er schreibt sogar das sie nicht STVO zulässig sind.

Ganz ehrlich, ich bin kein gewalttätiger Mensch, aber ich hatte wegen sowas schon 2x fast einen Unfall. Da geht mir heute noch das Messer auf. Mehr sag ich dazu lieber nicht, sonst wirds unhöflich. :mad: :mad: :mad: :mad:

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Hallo "Der Vectra",

Deine Frage ist sicherlich berechtigt. Allerdings solltest Du Dich fragen, ob Du Vehrkerssituationen beurteilen kannst, bei denen Du nicht dabei warst und auch keine Beschreibung hast. :-)

In der Auktion ist keine ABE / Teilegutachten enthalten. Es dürfte also extremst schwer werden das einzutragen, wenn es legal sein soll - aber dazu mehr im nächsten Absatz. Das der Verkäufer selbst nicht dran glaubt kann man sehen wenn man ein Stück runterscrollt. "Die Eintragung [...] kann [...] eventuell erfolgen, jedoch kann ich dies [...] nicht garantieren. Von daher werden die US Blinker Module als Show Artikel verkauft und sind nicht in der STVO zulässig."

Die Anmerkung mit den Ami Kisten übergehe ich jetzt einfach mal. Warum, kannst Du Dir vorstellen, wenn Du Dir die folgenden Absätze anschaust.

 

Auszug STVZO §51(1) Satz 4 "Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein"

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__51.html

In Satz 1 finde ich übrigens auch nur etwas von 2 Standlichtern und 2 zusätzlichen Standlichtern für vorne. Das macht dann 4 und nicht 6 erlaubte Standlicher wie in der Auktion geschrieben. ("Kraftfahrzeuge [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein [...] Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.")

Der Threadersteller kann also theoretisch seine Blinker auf weiß umbauen und sie dann als Standlicht vorne zusätzlich nutzen. Vier sind ja erlaubt. Es gibt natürlich wieder ein ABER das jetzt folgt:

Auszug STVZO §51(3) "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html

Schade aber auch. :-)

Wenn Du einen pingeligen TÜV Prüfer hast, fällst Du sogar durch, weil die gelbe Farbe von den Blinkerbirnchen abgeblättert ist. Bei mir ist das tatsächlich sogar mal bemängelt wurden bei der HU.

Fazit: Standlichter, die wie in dieser Auktion die Blinker auf dauerleuchten umbauen, sind nach deutschen Recht illegal.

Ich bin mir nicht sicher, ob das zum erlöschen der Betriebserlaubnis des PKW führt, es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Versicherung die Unfallkosten nicht oder nur teilweise trägt und dem Fahrzeugführer mit dieser Version der US Standlichter immer mindestens eine Teilschuld zukommt.

Gruß

Thomas

Und nix zugelassen sind sie auch. Das trägt dir doch keiner ein.

Blinker sind zum blinken da. Wenn Du rumprollen willst hol Dir Angel Eyes.

Hier in Deutschland rechnet keine Sau damir das das Standlichter sind und kein Blinksignal. Abgesehen davon steht in der Auktion nirgends etwas von einer ABE, sondern Einzelabnahme die Du garantiert nicht bekommen wirst. Er schreibt sogar das sie nicht STVO zulässig sind.

Ganz ehrlich, ich bin kein gewalttätiger Mensch, aber ich hatte wegen sowas schon 2x fast einen Unfall. Da geht mir heute noch das Messer auf. Mehr sag ich dazu lieber nicht, sonst wirds unhöflich. :mad: :mad: :mad: :mad:

Themenstarteram 21. Februar 2012 um 21:16

Gut, bin überzeugt...

Zitat:

Original geschrieben von tom1179

Blinker sind zum blinken da. Wenn Du rumprollen willst hol Dir Angel Eyes.

Hier in Deutschland rechnet keine Sau damir das das Standlichter sind und kein Blinksignal. Abgesehen davon steht in der Auktion nirgends etwas von einer ABE, sondern Einzelabnahme die Du garantiert nicht bekommen wirst. Er schreibt sogar das sie nicht STVO zulässig sind.

Ganz ehrlich, ich bin kein gewalttätiger Mensch, aber ich hatte wegen sowas schon 2x fast einen Unfall. Da geht mir heute noch das Messer auf. Mehr sag ich dazu lieber nicht, sonst wirds unhöflich. :mad: :mad: :mad: :mad:

Sorry, aber wenn Du wegen sowas schon zweimal fast einen Unfall hattest, würde ich mich fragen ob Du evtl. mit mangelhafter Aufmerksamkeit gefahren bist......aber die Schuld bei den anderen Suchen ist einfacher, gelle ???

Es fahren genug US-Fahrzeuge hier in Deutschland rum, wo die Blinker auch eine Standlichtfunktion haben, also nicht ganz so Untypisch wie Du es hier darstellst.

Bis vor ein paar Jahren war es z.B. auch nicht üblich das ein Standlicht auch mal eine Tagfahrlichtfunktion übernimmt, aber mittlerweile gibt es auch das und das Volk gewöhnt sich daran....!!!

Also nix ist Grundsätzlich verboten oder nicht möglich......einfach mal zum Onkel TÜV / DEKRA fahren und fragen.

Gruß

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

..........

Also nix ist Grundsätzlich verboten oder nicht möglich......

Wir sind hier nun mal nicht in USA, sondern in D. Und hier gelten die deutschen Gesetze. Und die sind nun mal so.

 

Aber Du kannt ja gerne mal an unseren Verkehrsminister schreiben, ob er nicht mal eine Ausnahme von der STVO macht.

Wer sich Probleme mit der Rennleitung einfangen möchte, der kann sich solches Zeug natürlich an den Wagen dranbasteln. Zulassungsfähig ist es hier jedenfalls nicht.

Hallo "Der Vectra",

Deine Frage ist sicherlich berechtigt. Allerdings solltest Du Dich fragen, ob Du Vehrkerssituationen beurteilen kannst, bei denen Du nicht dabei warst und auch keine Beschreibung hast. :-)

In der Auktion ist keine ABE / Teilegutachten enthalten. Es dürfte also extremst schwer werden das einzutragen, wenn es legal sein soll - aber dazu mehr im nächsten Absatz. Das der Verkäufer selbst nicht dran glaubt kann man sehen wenn man ein Stück runterscrollt. "Die Eintragung [...] kann [...] eventuell erfolgen, jedoch kann ich dies [...] nicht garantieren. Von daher werden die US Blinker Module als Show Artikel verkauft und sind nicht in der STVO zulässig."

Die Anmerkung mit den Ami Kisten übergehe ich jetzt einfach mal. Warum, kannst Du Dir vorstellen, wenn Du Dir die folgenden Absätze anschaust.

 

Auszug STVZO §51(1) Satz 4 "Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein"

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__51.html

In Satz 1 finde ich übrigens auch nur etwas von 2 Standlichtern und 2 zusätzlichen Standlichtern für vorne. Das macht dann 4 und nicht 6 erlaubte Standlicher wie in der Auktion geschrieben. ("Kraftfahrzeuge [...] müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein [...] Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.")

Der Threadersteller kann also theoretisch seine Blinker auf weiß umbauen und sie dann als Standlicht vorne zusätzlich nutzen. Vier sind ja erlaubt. Es gibt natürlich wieder ein ABER das jetzt folgt:

Auszug STVZO §51(3) "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig."

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__54.html

Schade aber auch. :-)

Wenn Du einen pingeligen TÜV Prüfer hast, fällst Du sogar durch, weil die gelbe Farbe von den Blinkerbirnchen abgeblättert ist. Bei mir ist das tatsächlich sogar mal bemängelt wurden bei der HU.

Fazit: Standlichter, die wie in dieser Auktion die Blinker auf dauerleuchten umbauen, sind nach deutschen Recht illegal.

Ich bin mir nicht sicher, ob das zum erlöschen der Betriebserlaubnis des PKW führt, es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Versicherung die Unfallkosten nicht oder nur teilweise trägt und dem Fahrzeugführer mit dieser Version der US Standlichter immer mindestens eine Teilschuld zukommt.

Gruß

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

..........

Also nix ist Grundsätzlich verboten oder nicht möglich......

Wir sind hier nun mal nicht in USA, sondern in D. Und hier gelten die deutschen Gesetze. Und die sind nun mal so.

Aber Du kannt ja gerne mal an unseren Verkehrsminister schreiben, ob er nicht mal eine Ausnahme von der STVO macht.

Auch Gesetze oder Zulassungsbestimmungen ändern sich, oder meinst sonst hätten wir heute Halogen, Xenon oder LED-Lichter legal im Straßenverkehr...!!!!

@tom1179

Ich habe keine Beurteilung der Verkehrssituation abgegeben, sonder lediglich die Frage in den Raum gestellt das Du evtl. nicht Aufmerksam warst.....weiterhin habe ich in keinsterweiße in meinem Post behaubtet das dieses US-Standlichter legal sind, auch habe ich nicht geschrieben das ich es haben will.

Auch habe ich nicht vor unseren Verkehrsminister anzuschreiben bzgl. irgendwelcher Gesetzesänderung.

Aber noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, nix ist Grundsätzlich verboten oder nicht möglich.....diese Erfahrung habe ich nun mal in letzten Jahren, wo ich an Autos und Motorräder geschraubt habe, gemacht.

Weißt Du was. Ich hab meine AW wieder gelöscht. Diese Diskussion wird zu nichts führen.

Zitat:

Original geschrieben von tom1179

........

Diese Diskussion wird zu nichts führen.

Stimmt!

 

Geben wir ihm recht und wir haben unsere Ruh.

Zitat:

Original geschrieben von Whobody

Zitat:

Original geschrieben von tom1179

........

Diese Diskussion wird zu nichts führen.

Stimmt!

Geben wir ihm recht und wir haben unsere Ruh.

Wo bitte wollte ich den Recht bekommen ???

Zitat:

Original geschrieben von Der Vectra

Auch habe ich nicht vor unseren Verkehrsminister anzuschreiben bzgl. irgendwelcher Gesetzesänderung.

Aber noch mal, auch wenn ich mich wiederhole, nix ist Grundsätzlich verboten oder nicht möglich.....diese Erfahrung habe ich nun mal in letzten Jahren, wo ich an Autos und Motorräder geschraubt habe, gemacht.

Klar hast Du recht !! Voraussetzung, man betrachtet Dich als Visionär .

 

Heutzutage ist es verboten mit Autos im öffentlichen Strassenverkehr zu fliegen.   Klick mich

In 100 Jahren sieht es wahrscheinlich anders aus !

 

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